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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-04-20
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
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Börsenblatt f. d. Lisch,,. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 91, LO. April 1918. den muß, wenn der nach Österreich verkaufende Exporteur nicht schwer zu Schaden kommen will. Der Oberste Gerichtshof hat in diesen Ent scheidungen kurz folgendes erklärt: Gemäß der Vorschriften des Börsengesetzes hat die Börsenlcttung »n jede», Börscntage die Preise der an der Börse umgesetzten Waren und Effekten zu ermitteln und zu veröffentliche». Dieses an jedem Börscntage hcrauszngebcnde Kursblatt ist also allein als amtlicher Wertmesser, auch für die Berechnung des Wertes von ausländischen Geldsorten, anzuschen. Einen anderen gleichwertigen Wertmesser gibt es nicht. Wenn auch die Postämter Überweisungen von Mark entgegennehincn und für diese aus Grund eigener Umrechnung die Einzahlung des entsprechenden Betrages in Kronen verlangen, wenn auch des weiteren die Deviscnzcntralc bei der Österreichisch-Ungari schen Bank täglich die Relation zwischen ausländischen Valuten und österreichischer Währung festsctzt, so kann doch keines von beiden das amtliche Kursblatt ersetzen. Kür den Richter kann also nach wie vor für di« Entscheidung der Frage, welche Beträge in österreichischen Kronen einer Verpflichtung in Mark glcichkommen, lediglich die amt liche Kursnotierung maßgebend sein. Es muß daher das letzter schienene Kursblatt vom 25. Juli 1914 für die Umrechnung heran gezogen werden. Ich muß wohl nicht erst ausführlich darin», was diese Anschauung für den Exporteur an Österreich bedeutet I Ein Beispiel aus der Praxis möge genügen: Ein Wiener Postkartenhändler hat im Laufe April 1917 von einer Berliner Firma Postkarten bezogen. Zahlung sollte in Reichs mark erfolgen. Der Mann hat einen Betrag in Kronen auf das Wiener Postsparkassenkonto der Lieferantin cingczahlt. Bei Umrech nung der restlichen Forderung von .tt 5V.— auf Zahlung dieses Be trages belangt, berief er sich auf die vorerwähnte oberstgerichtlichc Entscheidung und wendete ein, er sei lediglich verpflichtet, die Mark zum Kurse vom 25. VII. 1914 zu bezahlen, also zu einem Kurse, an den er selbstverständlich bei. Bestellung gar nicht denken konnte. ES ist dies nicht der einzige Kall, wo mir diese Einwendung er hoben wurde, und es ist deshalb, falls sich die Kenntnis der Ent scheidung des Obersten Gerichtshofs verbreitet, mit Sicherheit zu er warten, baß Liese Einwendung in Zukunft von jedem geklagten Schuld ner erhoben werden wird. Sofortige Schutzmaßregeln gegen die Folgen der oberstgericht- ltchen Entscheidungen, die sich wie ein Lauffeuer, namentlich in Ga lizien, verbreiteten, sind absolut unausweichlich. Sic bestehen in allererster Reihe durch Festsetzung des Kurses bei Abschluß neuer Verträge, sic bestehen aber auch darin, daß durch das Neichsjustiz- amt, bzw. durch das Ministerium des Äußern eine Verordnung des österreichischen Finanzministeriums begehrt wird, in welcher die von der Devisenzentrale festgesetzten Kurse an Stelle der Börsenkurse zu treten haben, solang« die Börse nicht funktioniert. Diese entsprechenden Maßregeln zu ergreifen halte ich für drin gendst notwendig, da die llntergerichte, wenn auch an die Entschei dung des Obersten Gerichtshofs nicht gebunden, sich doch verpflichtet fühlen, der oberstgerichtlichen Entscheidung Geltung zu verschaffen, und hierdurch den Exporteuren, die namentlich Borkriegsforderun gen in größeren Beträgen in den vom Moratorium nicht befreiten Ländern Galizien und Bukowina haben, schwerer Schaden zugesügt wirb Ein Händcl-Verein ist am 18. März i» Halle a. S. gegründet worden. Sein Zweck ist ausschließlich die Pflege der klassischen und vorklasstschen Instrumental- und Sologesangsmusik, besonders der Händelfchc». Der »Händcl-Verein» wird zu diesem Zwecke jährlich drei Konzerte veranstalten: ein Kirchenkonzert, ein Orchesterkonzert und einen Kammer- oder HauSmusikabend. Die musikalische Leitung hat der Agl. und Universitätsmusikdirektor Prof. A. Rahlwes über- Österreich-Ungarn: Einsuhr periodischer Druckschriften ans dem scindlichen Ausland. — Das -Reichsgesetzblatt für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder» von, 39. März 1918 veröffent licht eine Verordnung, wonach die Einfuhr periodischer Druckschriften rein wissenschaftlichen Inhalts ans dem feindlichen Ausland sowie die Verbreitung solcher Druckschriften gestattet und vom Ministerium des Innern die Verlautbarung des Verzeichnisses der hiernach zngclassc- »cn Druckschriften in Aussicht genommen wird. Um dieses Verzeichnis mit den Wünschen der beteiligten Kreise in Einklang zu bringen, empfiehlt es sich, baß diejenigen Personen, die derartige Druckschriften beziehen wollen, diese raschestcns beim Ministerium des Innern unter Anführung des Namens und des Er scheinungsorts der Druckschrift sowie des Faches, in das dieselbe ein- schlägt lzum Beispiel medizinische, technische Wissenschaft usi» >, an- mclden. Druckschriften, die in das erwähnte Verzeichnis Ausnahme gesun den haben, sind dann zur allgemeinen Verbreitung zulässig und kön nen von jedermann bezogen werden. Das Verzeichnis wird von Zeit zu Zeit ergänzt werden. Personalnachriihten. Verleihung des Eisernen Kreuzes. — Mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse wurden ausgezeichnet Herr Leutnant Günther Was- inuth, Direktor des Architekturverla-gs Ernst Wasinuth A.-G. in Berlin, der einer Fernsprechabteilung zugeteilt ist, und Herr Viktor von Neckow, Gehilfe in A. Bieleseld's Hofbuchhandlung in Karls ruhe i. B., nachdem ihnen bereits früher das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen worden war. Gefallen: im 24. Lebensjahre Herr Erich Warten tien, Leutnant der Nesevve in einem Garde-Grenadier-Negiment. Der fürs Vaterland gefallene junge Mann, ein Sohn des Buch händlers Hermann Warkentien in Rostock, hatte, gleich seinem älteren Bruder, den Beruf seines Vaters ergriffen. Nach seiner Lehre bei Bruncken L Co. in Greifswald hatte er in mehreren anderen Ge schäften gearbeitet, bis der Krieg ihn zur Fahne rief. Auch im Felde hat er seine Pflicht vollauf getan, denn außer seiner Beförderung zum Leutnant ist er mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse und dem Mecklen burgischen Verdienstkreuz ausgezeichnet worden. Dem schwergeprüften Vater, der durch seine regelmäßigen Besuche der Ostermesse vielen Kollegen nähergetreten ist, sprechen wir unsere Teilnahme an seinem herben Verlust aus; ferner im Kampfe fürs Vaterland Herr Georg Golde ans Dresden, Einj.-Unteroffizier in einem sächs. Infanterie-Regi ment, der bis zu seiner Einberufung im Hause Breitkopf K Härtel, Leipzig, tätig war. Gestorben: am 17. April an einem schweren im Felde zugezogenen Leiden im 29. Lebensjahre Herr Rudolf Göttsching, Gefreiter in einem Neserve-Jnfanterie-Negiment, der seine Lehre in der Buchhandlung des Vereinshauses Paul Eger in Leipzig bestan den und diesem Hause mit kurzer Unterbrechung seine Dienste auch ferner gewidmet hatte. Er war mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse und der Friedrich August-Medaille ausgezeichnet worden. Vidal de la Blache f. — Nach einer Mitteilung der »Voss. Ztg.« ist in diesen Tagen der französische Geograph Vidal de la Blache, Pro fessor an der Sorbonne, Präsident der ^eaciomi« cla« seisnees morales et polltiques, im Alter von 73 Jahren gestorben. Unter seinen Werken seien hcrvorgehoben: »tta levre, ^eograptiie pü^sique et eeonomique«, »H-tlas tiistorique et ^^OAvapüi^ue«, »ladleau cke la §eo§vapkis cke la b'raaee« und namentlich »Ltats et nations cke I'bmrvpe«. Lprriyiiiirj. Rabattverweigerung. Seit Januar 1917 beziehen wir durch die Post 3 Exemplare der »Pharmazeutischen Centralhalle«. Bis heute ist cs uns jedoch noch nicht gelungen, trotz unserer teils über Leipzig, teils direkt gelaufenen An fragen bei der Auslieferungsstelle Otto Maier, Leipzig, wie auch beim Verlag der Pharmaz. Centralhalle, Dresden-A., die Vergütung für Exemplar und Quartal zu erfahren, geschweige denn zu erhalten. Wir fragten am 3. II., 16. VI., 25. VII., 8. X. und zuletzt am 30. XI l. 1917 mit direkter Antwortkarte nach der Höhe der Vergütung, haben aber keine Antwort bekommen. Auch unser Kommissionär wandte sich auf unsere Bitte hin Ende vorigen Monats in der Sache mit direk tem Brief an Herrn I)r. A. Schneider:, Dresden, blieb aber ebenfalls ohne Nachricht. Indem wir den Vorfall hier zur Kenntnis bringe», bitten wir um Mitteilung, ob andere Kollegen schon die gleiche Er fahrung gemacht haben. Würzburg, 15. April 1918. Stahel'sche K. B. Hof- u. Universität»- Buch- u. Kunsthandlung (August Josef Stahel).
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