Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.07.1927
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- 1927-07-28
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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x° 174, 28. Juli 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtlchn. Buchhandel. tums als eines ewigen Rechts in Deutschland, Frankreich, Groß britannien austaucht und durch die naturrechtlichen Betrachtungen stark gesdrdert wird. Allein — und das ist das Entscheidende — in die Gesetzgebung ist der Gedanke des Urheberrechts als eines ewigen Eigentums nicht eingedrungen. Alle drei Länder kennen nur bas zeitlich -beschrankte Eigentum, dessen Dauer in Frankreich von stins Jahren x. w. a. st. I. 1781s aus zehn Jahre (1793), aus zwanzig Jahre (181(1). auf dreißig Jahre (18S1) und aus SV Jahre (1888) gesetzlich fixiert wurde. Und wenn man die jüngsten Bestrebungen ans weitere Verlängerung der Urheberrechtsschutzsrist, die aus der Tagung in Lugano offen ausgesprochen worden sind, betrachtet, so sieht man, wohin der Weg der französischen Interessenten geht. Sehr eingehend legt Heymann die Geschichte der deutschen Ur heberrechtsschutzsrist dar, und es erscheint bemerkenswert, daß, nach dem das alte Urheberrechtsgesetz von 187V die SVsährige Schutz frist bereits normiert hat, bei der Neuregelung des Urheberrechts um die Jahrhundertwende an eine Erweiterung der Schutzfrist aus 50 Jahre überhaupt nicht gedacht worben ist, so fern hat damals dieser Gedanke -allen Beteiligten gelegenl Nur ein« Verlängerung des Aufführungsrechts auf SV Jahre war vorgesehen und ist mit namentlicher Abstimmung abgelehnt worben. Ebenso wurde im Jahre 19V7, bei der Beratung des Kunstfchutzgesetzes, die Frage der Ver längerung der Schutzfrist überhaupt nicht diskutiert. Bei Beratung der Novelle zum Urheberrechtsgesetz spielte dann die Erweiterung der Schutzfrist anfangs eine große Rolle, aber bereits in der zweiten Lesung der Novelle in der Kommission war der Antrag auf Ein führung einer kvjährigen Schutzfrist sallengelassen worden, und es stand nur noch ein Antrag aus Verlängerung des Aufführungs rechts aus Sk Jahre zur Debatte. Wenn also Heymann S. 9S aus diesen Tatsachen das Fazit zieht: »aus dieser ganzen Entwicklung der Reichsgesetzgebung zeigt sich deutlich die Abneigung gegen Ver längerung der allgemeinen Frist, ferner der immer wieder hervor tretende Gedanke, daß das Interesse der Allgemeinheit -ausschlag gebende Bedeutung haben müsse, und weiterhin die Erkenntnis, daß das Urheberrecht nicht dem Sacheigentum gleichgestellt werden dürfe», so trifft er damit unwiderlegbar das Richtige. Mit seinen weiteren Ausführungen nimmt Hcymann Stellung zu den heutigen Beweisführungen der beiden Gruppen. Und da scheint mir eins vor allem wichtig zu sein, was im Streit der Meinungen zu oft überhört wird. Nicht die Anhänger der dreißig jährigen Schutzfrist müssen beweisen, b-atz -diese Frist -dem deut schen Interesse angemessen ist, sondern -die Anhänger der fünfzig jährigen Schutzfrist müssen den Nachweis führen, daß die bestehende Frist den deutschen Interessen zmviderläuft. Daß Hcymanns Schrift bei der Entscheidung dieser Frage eine schwerwiegende Bedeutung zu kommt, wird wohl auch vom erbittertsten Verfechter der fünfzig jährigen Frist nicht verkannt. Denn gerade eine Stimme, für die kein materielles Interesse an der Entscheidung in diesem oder jenem Sinne besteht, muß gehört werben in diesem Durcheinauberreden. Es ist doch ein offenes Geheimnis, daß hier, wenn auch vielfach ver brämt mit irgendeinem Mäntelchen, ein Interesse obwaltet, einen Dichter, einen Philosophen, einen Komponisten über die dreißig Jahre hinaus geschützt zu wissen, dort das Interesse, bald einen solchen Abdruck vornehmen oder die Werke eines Künstlers vervielfältigen zu können. Nicht daß solch« wirtschaftlichen Interessen vorhanden sind, nein, daß sie sich scheuen, mit offenem Visier zu kämpfen, scheint mir -das Bedauierliche an dieser Fehde zu fein. Und darum um so begrüßenswerter diese Arbeit, deren nach denkliche Lektüre jedem, der sich über die Urheberrechtsschutzfrist seine Ansicht bilden will, dringlichst empfohlen werden kann. Leipzig. vr. Wtlly Hossmann, Rechtsanwalt. 1-ökklsr, Karl: Komuniscste ^ierbuckst-iden unck ikre Vor- Dext 80 dlk.. eeb. 90 UK. Lücke um Lücke schließt sich, wenn auch langsam, in der Literatu zum Schreib- und Buchwesen. Verhältnismäßig stiefmütterlich sind dabei bisher die Zierbuchstaben weggekommen. Nun legt uns der Oberbibliothekar der Landesbibliothek Stuttgart, Professor vr. Karl Löffler, dem wir schon so manche wertvolle Arbeit verdanken, ein Werk vor in sechs Lieferungen mit Text, das rückhaltlos als wert voller Baustein auf dem Gebiete des Buch- und Schriftwesens ange sehen werden kann. Was Karl Lamprecht Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts begonnen, als er über die Jnitialornamentik vom 8. bis 13. Jahrhundert arbeitete, ist nicht systematisch weiter geführt worden, trotzdem immer mehr Material sich bot. Um so dank barer muß man Karl Löffler sein, daß er uns durch sein Werk er möglicht, nun Studien zu machen, die sonst sehr schwer sind, da man nicht von Bibliothek zu Bibliothek fahren kann, um die außerordentlich zerstreut liegenden Werke sich anzusehen. Gewiß, Löffler hält sich an den Bestand der Stuttgarter Landesbibliothek, aber schon dadurch gibt er für Vergleichszwecke, für kunstgewerbliche Anregung, für die Buchkunde im speziellen wertvollstes Material. Daß dies in möglichst getreuer Nachbildung der Initialen in Farben geschieht, ist besonders zu bemerken. Bei dem Zweck der Veröffentlichung mußte schon des Preises halber natürlich auf das absolut wirklichkeitsgetreue Wiedergeben jeder kleinen Farbenschattierung trotz der Höhe unserer Reproduktionstechnik La und dort verzichtet werden, das tut aber dem Formenreichtum, der uns entgegentritt, keinen Eintrag. Wer In teresse an der Entwicklung unseres Buchwesens hat, findet in der Einführung zu den 54 Tafeln einen recht begrüßenswerten Über blick. Kunstgewerbe, vor allem das Ornament ist, das zeigen Text und Tafeln klar und deutlich, in das Buch eingezogen. Der Buchstabe wird künstlerisch gestattet, wird mit Zieraten geschmückt. Mero- wingisch, Karolingisch, Romanisch können wir an Hand des Textes auf den Tafeln verfolgen. Fisch-, Vogel-Initialen und andere Tier initialen, Initialen mit Flechtwerk, solche mit Ornamentik aus der Pflanzenwelt, abstrakte Gebilde geometrischer Art, diese wenigen Schlagworte zeigen den großen Reichtum der Formen. Sehr gut charakterisiert ist die karolingische Initiale, wobei auch auf Farbe, Gold und Silber eingegangen wird. Hier freilich versagt die Re produktionstechnik; Gold in seiner vollen Wirkung wiederzugeben ist unendniy schwer. Uber die romanischen Zierbuchstaben werden wir besonders gut unterrichtet. Ist das, was in der Einführung gegeben wird, überaus dankenswert, so gilt dies nicht minder für die Handschriftenbeschretbung, die sich anschließt, wobei als besonders wichtig auf die jeweils angegebene Literatur aufmerksam gemacht sei. Damit hat Löffler der Buchkunde auch in bibliographischer Beziehung wertvolle Dienste geleistet. Am Schluß finden sich ein Verzeichnis der Handschriften nach ihrer Herkunft und eine Übersicht über die Verteilung der Buchstaben auf die Tafeln. Das Werk Löfflers ver dient weiteste Verbreitung. Am. Wöchentliche Übersicht über geschSftl. Einrichtungen u. DerSnderunge«. Zusammengestellt von der Redaktion des Adreßbuches des Deutschen Buchhandels. Abkürzungen: K — Mitglied des B.-V. u. eines anerkannten Ver eins. — * — Mitglied nur des B.-V. — ö — Mitglied des Ver bandes der Deutschen Musikalienhändler. — — Fernsprecher. — TA. — Telegrammadresse. — V --- Bankkonto. — d — Postscheck konto. — -1 — Mitglied der BAG (Abrechnungs-Genossenschaft Deutscher Buchhändler, e. G. m. b. H., Leipzig.) — f — In das Adreßbuch neu aufgenommene Firma. — B. — Börsenblatt. — H. --- Handelsgerichtlichc Eintragung (mit Angabe des Erscheinungstages der zur Bekanntmachung benutzten Zeitung.) — Dir. --- Direkte Mitteilung. 18.—23. Juli 1927. Vorhergehende Liste 1927, Nr. 188. Konkurse und Geschäftsaussichten. KD robnig'sBuchh., Karl, Waldenburg (Schles.), in Konkurs s. 19/VII. 1927. sB. 171.) Kuonrat- Bllcherklause Kurt Schönbrod, Corbach, i» Konkurs s. 18/VII. 1927. sB. 188.) Verlag Wegweiser Kurt Schön brod, Corbach, tn Konkurs s. 18/VII. 1927. sB. 168.) Alt mann, Josef, Berlin W 1v, erloschen. (Dir.) Komm.: Stuttgart, Koch, Nesf L Der Inh. KFr. Bocksch Inh. wurde Frau Karoline verw. BoßWwe., Fr., Cleve. Die Abteilungen Buch-, Kunst-, Mustk.- u. Schreibwarenh. gingen Febr. 1927 an Otto Eltermann über, der sie unter der Firma Boß'sche Buchhandlung (Otto Eltermann) weitcrsllhrt. (Dir.) ßBoh'schc Buchhandlung (Otto Elterman»), Cleve, Hagsche Str. 2. Sort.-, Buch-, Kunst-, Musik.- u. Schreibwarenh., Büro bedarf, Niederrhein. Antiquariat. Seit Febr. 1927. Gegr. 1872. (d Köln 97 813.) Leipziger Komm.: -1 «. Fleischer. Dir.) S41 Baier, Joseph, Bruchsal. Oetinger. sB. 187.) ocksch, Fr., Braunau (Böhmen), ist 2S/IV. 1927 verstorben. Bocksch. )Dir.)
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