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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1918
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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X- 133, II. Juni 1918. Redaktioneller Teil. Organisationen unter sich beraten lassen, ob Ausnahmen nötig und wünschenswert sind. Wir haben nur hinzuzusügen, daß zu diesen Beratungen auch der Verband der Kreis- und Ortsvereine hinzugezogsn wird. Die Antragsteller haben selbstver stündlich auch den Wunsch, daß der Vorstand der Deutschen Buchhändlergilde hinzugezogen wird. Aber, meine Herren, in einer Notstandsordnung, die der Börsenverein herausgibt, kann ein Nichtorgan des Bvrscnvcrcins, wie die Deutsche Buch- händlergilde es ist, nicht ohne weiteres als Gesetzgeber mit fungieren, und wir haben uns dieser Begründung gebeugt. Es ist uns vom Vorstände des Börsenvereins aber versichert worden, daß die Vertreter der Deutschen Buchhändlergilde, die Ver treter des Sortiments, bei allen Verhandlungen, die in dieser Angelegenheit stattfinden werden, ausgiebig gehört werden sollen. Die Entschließung des Deutschen Berlegervereins wünscht ferner — und das ist der Punkt, der am meisten umstritten war — ein automatisches Aufhören der Notstandsordnung ein Jahr nach Friedensschluss. Meine Herren, das Sortiment hat geglaubt, diesem Punkte der Entschließung nicht zustimmen zu können aus dem einfachen Grunde, weil die Bestimmung! »ein Jahr nach Friedensschluß« ein unbestimmter Begriff ist. Wir wissen nicht, ob der politische Friedensschluss und der Wirt schaftsfriedensschluss Zusammentreffen werden; wir können einen zehn- oder zwanzigjährigen Wirtschaftskrieg nach dem poli .tischen Friedensschluss haben, einen Wirtschaftskrieg, der vielleicht für den Buchhandel weit ruinöser ist als der augenblicklich tobende Weltkrieg. Wir können infolgedessen eine derartige Befristung nicht gntheißen, und wir haben mit großem Vergnü gen und großer Freude gestern eine Einigung zustande gebracht, indem der Deutsche Verlegerverein durch seinen Vorstand erklärt hat, daß er auch einer andern Regelung nicht abgeneigt sei. Wir haben am Sonnabend eine Fassung gefunden, die es dem Sortiment gestattet, nunmehr der Entschließung des Deutschen Berlegervereins vollinhaltlich beizutreten. Ich emp fehle der Hauptversammlung des Börsenvereins, heute eine Entschließung folgenden Wortlauts anzunehmen — und ich be merke von vornherein, daß diese Entschließung für mich in der Hauptsache wieder ein Mittel nach außen ist, den Be Hörden, den Gegnern unserer Teuerungszuschläge, den Gegnern unserer Beschlüsse gegenüber. Die Entschließung lautet! Die Hauptversammlung tritt der von der Hauptversammlung des Deutschen Verlegervereins gefaßten Ent schließung vollinhaltlich bei, jedoch mit der Einschränkung, daß 1. bei Beratungen über notwendig sich erweisende Ausnahmen von der Erhebung des Teuerungszuschlags außer dem Verlegerverein auch der Verband der Kreis- und Ortsvereine zugezogen wird. 2. die Bedingung des Erlöschens der Notstandsordnung ein Jahr nach Friedensschluß wegfällt und hierfür dem § S der Notstandsordnung die folgende Fassung gegeben wird! und nun ist die Fassung, wie Sie sie in Händen haben, wörtlich wiederholt. Wir haben also diese Entschließung bereits vor wcggenommen und in einer Redaktionssitzung, die die Vorstände des Börscnvereins, des Verlegervereins und der Gilde gestern abend noch gehabt haben, diese Entschließung bereits verarbeitet. Ich übergebe die Entschließung dem Vorstande und bitte, sie zur Abstimmung zu bringen. Die Notstandsordnung, meine Herren, ist, wie sie Ihnen vorliegt, annähernd die gleiche, wie sie Ihnen gestern nach mittag Vorgelegen hat. Die Änderungen, die daran vorgenommen worden sind, sind in dieser von rnir bereits erwähnten Redaktionskommission einstimmig vorgsnommen. Sie sind nicht materieller, sondern nur formeller Art. Ich bitte Sie in ständigst, keine große Debatte an diese Änderungen zu knüpfen, da jeder Satz, jedes Wort, jedes Komma auf das gründ lichste von den beteiligten Organisationsvertretern überlegt worden ist. Der z 3 der Notstandsordnung ist derjenige, der uns am allerwenigsten gefällt, und selbst die Herren Vertreter des Verlags-Haben gesagt, daß er ein Schönheitsfehler sei. Ich wünschte, daß dieser Schönheitsfehler wegfiele. Der § 3 sagt näm lich erstens einmal, daß Verlegerzuschläge von nicht mehr als 10 Prozent nicht rabattiert werden sollen oder vom Sortiment nicht entsprechend erhöht werden dürfen. Meine Herren, wir wollen alle wünschen, daß ein derartiger Ausnahmezustand recht bald in Wegfall kommt; denn was den lOprozentigen Teuerungszuschlägen recht ist, muß ebenso den IS- und 20pro- zentigen billig sein, und wir richten an die Verleger, die heute noch nicht über lOprozentige Zuschläge hinausgegangen sind, die dringende Bitte, nun nicht etwa ans dieser Notstandsordnung zu fußen nnd zu sagen: wir sind im Rechte, nicht zu rabattieren, — sondern eine Ehrenpflicht darin zu suchen, auch die lOprozentigen Zuschläge zu rabattieren, damit dieser § 3 sehr bald gegenstandslos wird. (Bravo!) Ich empfehle Ihnen, meine Herren Kollegen, eine möglichst einstimmige Annahme der Notstandsordnung. Erfolgt die Annahme einstimmig, so wird die Bedeutung unseres Beschlusses eine ganz gewaltige sein, und die Unterhändler des Buchhandels, die mit den Behörden in Zukunft zu tun haben werden, werden eine ausgezeichnete Rückenstärkung für die Sache des deutschen Buchhandels haben, eine Rückenstärkung, die nicht nur aus den einzelnen Fall beschränkt sein, sondern sich aus alle Sachen erstrecken wird, die den Buchhandel angehen und wo er es mit Behörden zu tun hat. Nehmen Sie die Notstandsordnung einstimmig an! Das Verständnis, meine Herren Kollegen, das der Verlag uns gestern mit der Er klärung der Annahme der Notstandsordnung zu zeigen bereit gewesen ist, beweist uns, daß in allen großen Wirtschafts- und Lebensfragen des Sortiments und des ganzen Buchhandels Verlag und Sortiment immer einig sein werden, immer zu sammengehen werden. Das Gegenteil wäre ja auch unnatürlich; denn, meine Herren, wir sind Kinder einer Mutter, wir sind Männer eines Berufs. Es beweist aber ferner auch, daß der Verlag die Notwendigkeit anerkennt, schon jetzt mit uns für die Friedenszsit zu arbeiten, schon jetzt mit uns den Boden vorbereiten zu helfen, auf dem wir dann später kraftvoll nnd fröhlich arbeiten können, den Boden vorzubereiten, der uns alle, Verleger wie Sortimenter, nach dem Maß unserer Mühe und Arbeit ernähren kann. (Starkes Bravo und Händeklatschen.) Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenvereins, Kommerzienrat Artur Seemann-Leipzig: Ehe ich dem nächsten Redner das Wort erteile, wird Herr Schumann als Antragsteller der Notstandsordnung, die ja durch das Zurück ziehen des Antrags — (Zurufe). — Dann haben wir also zwei nebeneinander. Herr Nitschmann hat doch den Antrag des Vorstands, die Notstandsordnung betreffend, zu dem seinigen gemacht. Ich möchte Herrn Schumann bitten, zur Begrün düng der Notstandsordnung das Wort zu ergreifen. Antragsteller Paul Schumann-Stuttgart: Meine sehr geehrten Herren! Mein Herr Vorredner hat es mir außer ordentlich leicht gemacht, die Notstandsordnung zu begründen; denn er hat Ihnen all das, was ich Ihnen über die Gründe Mitteilen könnte, die mich dazu bewogen haben, diese Notstandsordnung niederzuschreiben, in so vorzüglicher Weise gesagt, daß ich eigentlich Ihre Zeit ganz unnütz in Anspruch nehmen würde, wollte ich das noch einmal tun. Ich müßte das Gehörte beinahe Wort für Wort wiederholen. So bleibt mir nur übrig, Ihnen zu sagen, daß ich nicht leichten Herzens mit dem Entwurf dieser Ordnung nach Leipzig gefahren bin, daß ich aber erfreut war, als meine Vorstandskollegen ihn für geeignet hielten, als Grundlage für die Verhandlungen zu dienen, nnd als der Vorstand die Vorlage zu der seinigen machte. Ich war mir wohl bewußt, daß manche Widerstände im Verlag zu überwinden sein würden, daß ich ihm mit dieser Not standsordnung Opser zumute; ich war mir aber auch bewußt, daß der Verlag sich seiner hohen Stellung würdig zeige» würde, liegt es doch im eigenen Interesse des Verlages, sich ein leistungsfähiges Sortiment zu erhalten. Ich bin deshalb «33
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