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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.02.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-02-01
- Erscheinungsdatum
- 01.02.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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V-rseublatt f. ». Dtschn. vuchhande.. Redaktioneller Teil. X- 24, 1. Februar 1919. unser Museum. Leipziger Neueste Nachrichten Nr. 28 vom M. Januar 1818. Expedition: Leipzig. Antiquariats-Kataloge. SMS kirn. ^ ' eleu 22. I'ebruar 1918. grapbeu. KI. 8-. 48 8. 1117 Kru. Kleine Mitteilungen. Bestimmungen über den Postverkehr aus dem unbesetzten Deutsch land nach den von scindlichen Truppen besetzten deutschen Rheingr- bieten. Stand vom 15. Januar 1919. — Für den Postvertehr aus dem unbesetzten Deutschland und dem nicht feindilche» Anslande nach den von feindlichen Truppen besetzten deutschen Rhcingebieten gelten vom 15. Januar ab die nachfolgenden Anordnungen: Zugelassen sind: 1. nach der belgischen Be s a tz u n g s z o n e (linksrheini scher Teil des Ober-Postdircktionsbezirls Düsseldorf und nördlicher Teil des Ober-Postdirektionsbezirks Aachen bis etwa zur Linie Jülich —Stolberg—Eupcn mit folgenden größeren Orten: Cleve, Goch, Gel dern, Mörs, Kempen, Kaldenkirchen, Dülken, Neuß, Crefeld, Biersen, München-Gladbach, Grevenbroich, Erkelenz, Heinsberg, Geilenkirchen, Jülich, Eschweiler, Stolberg, Aachen, Eupen): a) verschlossene gewöhnliche und eingeschriebene Briefe und Post karten, Postanweisungen, Zahlkarten und Zahlungsanweisungen sowie Wertbriefe; b) an Behörden gewöhnliche, Wert- und Einschreibpakete ohne schriftliche Mitteilungen. Zngelassene Sprachen: deutsch, Mundarten ausgeschlos sen, englisch, flämisch, französisch. Jede Postsendung muß äußerlich den Namen und die nähere Be zeichnung des Absenders mit Angabe seiner Wohnung tragen. Falsche Namensangaben sind verboten. Als Absenderangabe genügt ein Dienststempel allein nicht. Es empfiehlt sich, nur in dringlichen Fäl len zu schreiben, vornehmlich Postkarten zu benutzen und sich in Brie fen möglichst kurz zu fassen, da andernfalls zu befürchten ist, daß der gewöhnliche Briefverkehr weiter eingeschränkt oder ganz verboten wird. Die Briefe und Postkarten müssen deutlich geschrieben sein. (Untersagt sind: а) der Gebrauch von Postkarten, die aus zwei oder mehreren zn- sammengeklebten Papierblättern bestehen, der Gebrauch von ge fütterten Briefumschlägen, die Anwendung bon Gehei.nsprachen, der Chiffreschrift, des Morsealphabets, der Stenographie und des Schachspiels (Rösselsprung); d) die Versendung von aufgezogenen Lichtbildern (Photographien) allgemein, ferner von Drucksachen, Warenproben und Geschäfts- Papieren; e) postlagernde Sendungen; б) Zeitungen und Zeitschriften in jeglicher Ver- senöungsfor m.) Alle Sendungen — auch solche von Behörden —, die den vorstehen den Bestimmungen nicht genau entsprechen, werden von der belgischen Zensur vernichtet. 2. nach der britischen Besatzungszone (linksrheini scher Teil des Ober-Postdirektionsbezirks Cöln mit Cöln, Bonn, Eus kirchen, Zülpich, Nheinbach, Bergheim; ferner rechtsrheinisches Brückenkopfgebiet von Cöln (über die darin liegenden Postorte geben die Postanstalteu auf Verlangen Auskunft) und Gebiet des Ober-Post- direktionsbezirks Aachen (soweit es nicht zur belgischen Besatznngs- zone gehört) mit Düren, Monschau, Schleiden, Malmedy, St. Vith): a) offene Briefe und Pakete (ohne schriftliche Mitteilungen) an Kriegsgefangene; st) Zeitungen oder amtliche Drucksachen, die vom britischen Mili tär-Gouverneur besonders genehmigt worden sind. 78 e) offene Briefe und Postkarten, die wichtige geschäftliche oder drin gende Privatangelegenheiten betreffen, Postanweisungen, Zahl tarten und Zahlungsanweisungen. Briese in gelben Scheckbricf- nmschläge, an das Postscheckamt in Cöln dürfen verschlossen aus geliefert werden. 6) verschlossene Wert- und Einschreibbriefe und Wertpakete auf eigene Gefahr des Absenders nach besonderer Genehmigung. Be hörden, Bankgeschäfte oder größere Firmen in der britischen Be- satznngszone, die große Geldbeträge in bar oder Papiergeld (Banknoten, Schecke, Wechsel, Pfandbriefe oder Wertpapiere) oder Gegenstände ans Edelmetallen und Edelsteine Lurch die Post empfangen wollen, müssen zur Erlangung eines Erlaubnis scheins ein schriftliches Gesuch beim Ober-Postdirektor in Cöln ciureichcn, der es an das britische Zensoramt mit Angabe aller Einzelheiten einsendet. Jede zngelassene Behörde, Bank usw. erhält einen Erlaubnisschein«. Für die auswärtigen Banken usw., mit denen die zngelassene Bank usw. Wert- und Einschreib sendungen anötauschen will, stellen die Handelskammern in Cöln, Bonn und Solingen und die Städtische Besatzungsabtci- lnng in Cöln beglaubigte Abschriften der Erlaubnisscheine aus. deren Vorzeigung am Postschalter zur Auflieferung von Wert- nnd Einschreibsendungen an die zugelassene Behörde, Bank usw. berechtigt. Die Sendungen selbst und auch die Abschnitte der Paketkarten dürfen außer einem Inhaltsverzeichnis sonstige schriftliche Mitteilungen nicht enthalten. Nachnahme ist bei den Sendungen zulässig. Alle Briefe, Postkarten und sonstigen Postsendungen unterliegen der Zensur seitens der britischen Militärbehörde, die aber für deren sichere und rasche Beförderung keine Gewähr leisten kann. Eil- botensendnngen sind unzulässig. Zur Erleichterung der Zensur müssen alle gewöhnlichen Briefe unverschlossen aufgeliefert werden. Pakete (siche unter a) müssen derart verpackt sein, daß sie vom Zensor bequem untersucht werden können. Name und Adresse des Absenders müssen deutlich auf die Rück seite jedes Briefes, oben links auf jede Postkarte und auf die Oberseite jedes Pakets (siehe unter a) geschrieben werden. Die erlaubten schriftlichen Mitteilungen dürfen nur in deutscher (Mundarten ausgeschlossen), englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache abgcfaßt sein; sie müssen so kurz wie möglich ge halten, recht leserlich und womöglich mit lateinischen Schriftlichen geschrieben sein. Lange Privatbriefe sind der Gefahr der Verzögerung ansgesetzt. Der Gebrauch von zweideutigen Ausdrücken, unverständ lichen Zeichen oder Abkürzungen, Geheimschriften oder Chiffreschrif ten, Kurzschrift, geheimen Tinten und jegliche Bezugnahme auf mili tärische Angelegenheiten ist strengstens verboten. Jede Postsendung, die gegen diese Bestimmungen verstößt, wird beschlagnahmt, unter Umständen auch vernichtet. Die britische Mili tärbehörde behält sich außerdem das Recht vor, auch sonstige Postsen dungen nach eigenem Gutdünken anzuhaltcn. 3. nach der amerikanischen B e s a tz u n g s z o n e (Ober- Postdirekt'onsbezirk Trier — ausgenommen die Orte Merzig, Birken- seid, Oberstein und die Gebiete südlich dieser Orte — und linksrheini scher nördlicher Teil des Ober-Postdirektionsbezirks Coblenz bis zur Linie Boppard—Simmern—Buchenbeuren einschl. mit folgenden grö ßeren Orten: Neuenahr, Stadtkyll, Prüm, Gerolstein, Andernach, Mayen, Bit burg, Trier, Saarburg (Bez. Trier), Mittlich, Cochem, Bernkastcl- Cnes, Herneskeil; ferner rechtsrheinisches Brückenkopfgebiet von Co blenz, ausgenommen den Kreis St. Goarshausen und den Unterlohn kreis; über die im Brückenkopfgebiet Coblenz liegenden Postorte geben die Postanstalten auf Verlangen Auskunft): a) außer Briefen an Kriegsgefangene gewöhnliche und eingeschric- bene verschlossene Briefe und Postkarten in dringenden persön lichen und in allen Geschäfts-, Geld- und Verwaltungsangelegen heiten ; st) Zeitungen und Drucksachen; e) Wertbriefe und Postanweisungen; ck) Pakete zur Beförderung über die Strecke Betzdorf—Atten kirchen—Siershahn. Alle Postsendungen sind der amerikanischen Zensur unterworfen. Es sind nur Mitteilungen in deutscher (Mundarten ausgeschlossen), französischer, englischer, italienischer und spanischer Sprache zulässig; sie müssen gut leserlich und möglichst mit lateinischen Buchstaben ge schrieben sein. Auf der Rückseite des Briefumschlags muß der Name und die vollständige Anschrift des Absenders angegeben sein. Die Verwendung von doppelten (gefütterten) Umschlägen ist untersagt. Der Gebrauch von Geheimschriften oder irgendwelchen anderen Dar stellungen in der Absicht, den wahren Inhalt des Schreibens zu ver heimlichen oder die Behörden auf irgend eine Weise irrezuführen. isst
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