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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.02.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-02-01
- Erscheinungsdatum
- 01.02.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Xr 24, 1. Februar 1919. Redaktioneller Teil. strengstens verboten. Sendungen, die den Anforderungen nicht ent sprechen, werden nicht befördert. 4. nach der französischen B e s a tz u n g s z o n e cinschI. Rheinpfalz ausgenommen Elsaß-Lothringen (alle besetzten deutschen Gebiete südlich der amerikanischen Besatznngszone, also insbesondere die südlichen Teile der Ober-Postdirektionsbezirke Trier und Coblenz (linksrheinisch) mit Merzig, Dillingen, Saar louis, Saarbrücken, KZadern, St. Wendel, Ottweiler, Neunkirchen, Birk«ifcld, Oberstein, Kirn, Sobernheim, Kreuznach, Bingerbrück, Hcisenheim, Boppard, Simmern; ferner linksrheinischer Teil des Ober-Pvsldirektionsbezirks Darmstadt mit Mainz, Bingen, Alzey, Worms und Oppenheim; ferner das rechtsrheinische Brückeukopfgebict von Mainz und vom rechtsrheinischen Brückenkopfgebict von Eoblenz der Kreis St. Goarshausen und der Unterlahnkreis; über die in den Brückenlopfgebieten liegenden Postorte geben die Postanstalten ans Verlangen Auskunft): a) verschlossene gewöhnliche und eingeschriebene Geschäftsbriefe, ge schäftliche Drucksachen und Warenproben; b) sämtliche Briefe an und von Behörden; e) Wertbriefe; 6) Postanweisungen, Zahlkarten und Zahlungsanweisungen. Der Bricfverkehr unterliegt folgenden Vorschriften: Die Schrift muß leserlich und möglichst mit lateinischen Buchstaben geschrieben sein. Zngelassene Sprachen: deutsch (Mundarten ausgeschlossen), eng lisch, französisch, italienisch und spanisch. Die Briefe müssen auf der Rückseite des Umschlags die volle und deutlich leserliche Angabe der Adresse des Absenders anfweisen. Ter Gebrauch von doppelten (ge fütterten) Briefumschlägen ist verboten. Die Versendung von Zeitungen, Zeitschriften und Drucksachen ist strengstens untersagt. Sendungen, die den vorstehenden Bedingungen nicht entsprechen, werden nicht befördert. Nach Elsaß-Lothringen ist der Postverkehr völlig ulker brochen. Soweit die Aus- und Einfuhr von Büchern und Zeitschriften nach dem von den Engländern besetzten Gebiet in Betracht kommt, sind sie durch Vermittlung des Herrn Oberbürgermeisters von Köln wesent lich günstiger für Buch- und Zeitschriftenhandel gestaltet worden, wie aus nachstehend abgedrncktcr Mitteilung hervorgeht. Ein Widerspruch zwischen dieser Mitteilung und der in Nr. 21 abgedrnckten Zuschrift des Vereins Kölner Buchhändler liegt insofern vor, als darin »Li teratur und K u n st« als zugelassen bezeichnet werden, während nach der ersten Mitteilung »die schöne Literatur« vorläufig ausgeschlossen ist. Ist diese Beschränkung inzwischen gefallen oder ist die Bezeichnung »Literatur und Kunst« dahin auszulegen, daß nur Schriften über Literatur und Kunst, also Litcratur- und Kunstgeschichte, darunter zn verstehen sind? Die englischen Bücherstatistiken führen in der Regel »Romane und Novellen« sowie »Schöne Wissenschaften und Essays« als gesonderte Gruppen auf. Doch würde es dem durch die Zensurvorschriften anscheinend erstrebten Zwecke schwerlich entsprechen, die Einfuhr von Klassikern und anderen vor dem Kriege erschienenen belletristischen Werken, bzw. von solchen Büchern, die mit Krieg überhaupt nichts zu tun haben, zn verbieten. Es wäre erwünscht, diesen Widerspruch möglichst bald aufzuklären. Der Herr Oberbürgermeister schreibt: An den Börsenverein der Deutschen Buchhändler, Leipzig. Ich teile Ihnen ergebenst mit, daß zwischen mir und der britischen Militärbehörde ein Abkommen getroffen worden ist, auf Grund des sen aus dem unbesetzten Deutschland Bücher, Zeitungen nnd Fach schriften wissenschaftlichen und technischen Inhalts frei eingeführt wer den können. Es sind ganz besondere Verordnungen getroffen worden, die aus beifolgenden Versandvorschriften hervorgehen. Die Verord nungen der britischen Behörden, die sich auf diese Sachen beziehen, füge ich bei. Es sind in diesen Bezirken vorläufig 70 Firmen zugc- lassen worden, welche ans diese Weise Bücher und Zeitschriften erhal ten können. Ich mache Ihnen diese Mitteilung in der Annahme, daß die Er öffnung dieses Verkehrs für Sie auch von großem Interesse ist. gez. I. A.: Unterschrift. Import und Export von Drucksachen. 1. Einfuhr: a) Deutsche Bücher mit nachfolgendem Inhalt können ans dem un besetzten deutschen Gebiet von besonders dazu ermächtigten Fir men eingeführt werden: Öffentliche Bekanntmachungen, Allgemeine wissenschaftliche, besonders politische und natur wissenschaftliche, Gesetze, z Medizinische, Erziehung, Technische Werke, Handel, Philosophie, Z Theologie, Laudwirlichaft, Literatur und Kunst, Tauchnitz-Bibliolhek. Die Einfuhr von Büchern (mit Ausnahme der Tauchnitz- Bibliothck) in anderer als der deutschen Sprache ist verboten. li) Die Einfuhr von Zeitungen, Flugschriften und Broschüren (lt. Re- gier.-Mitt.), die im unbesetzten deutschen Gebiet oder in neutra len Ländern veröffentlicht werden, ist verboten, mit Ausnahme bestimmter Zeitungen, amtlicher Blätter, Zeitschriften, wissen schaftlicher und technischer Zeitungen, für welche eine besondere Einfuhrerlaubnis an konzessionierte Firmen gegeben wird. An träge für die Einfuhr von besonders benannten Zeitungen, Zeit schriften, wissenschaftlichen, technischen und amtlichen Schriften sollen schriftlich an den Herrn Oberbürgermeister, Besatzungs- abteilunq, Büro für Handel und Industrie, Cölu, Blaubach 1, gestellt werden, welcher sie im Kalle der Befürwortung an den Militärgouverneur oder den Bezirkskommandantcn weitergibt. Die Firmen sind dafür verantwortlich, daß keine anderen Druck schriften als die oben genannten vom unbesetzten Deutschland eingeführt werden. e) Erlaubnis zur Einfuhr wird nur anerkannten Zeitungsnieder lagen und Buchhandlungen erteilt. Alle Drucksachen werden in Sammelpackungen eingeführt und sind der Zensur unterworfen. Diese Erlaubnis kann nach Gutdünken der britischen Militär behörde widerrufen werden. Eine Liste der anerkannten Firmen muß dem Militärgouverneur zur Vormerkung eingereicht wer den. 6) Die anerkannten Firmen sollen auf Verlangen Listen vorlegcn mit Angabe, welche Bücher eingeführt werden. 2. Ausfuhr: Die Ausfuhr von Büchern und Zeitungen, die von der Zensur genehmigt sind, ist in das unbesetzte deutsche Gebiet gestattet. gez. Charles Fergusson, I^ieul.-Oenexul, Vriti8ki >1i1itar^ Oovernor ok ooeupieck OSrmsn Dörritorv. 8. Januar 1919. Versandvorschriften. Die vom britischen Militärgouverneur zugelassenen Buchhändler bestellen ihre Bücher und Zeitschriften, soweit sie nach den getroffenen Bestimmungen erlaubt sind, wie bisher bei ihren Verlegern im un besetzten Deutschland. Diese machen ans den Bestellungen möglichst große Sammelsendungen, welche sämtlich an die Desatzungsabteilnng adressiert werden müssen. Die Frachtbriefe müssen außer der Adresse »Besatzungsabteilung« auch den Namen des Empfängers tragen. Die Sendungen können als Eil-, Fracht- oder Expreßgut abgchen. Auf den Frachtbriefen muß der Absender eine eidesstattliche Er klärung abgeben, daß die Angaben über den Inhalt richtig sind. Die Handelskammer im Gebiete der Versandstation muß die Glaubwür digkeit dieser Erklärung bestätigen. Sämtliche Sendungen müssen mit einem Zettel beklebt sein mit dem Aufdruck »von der britischen Militärbehörde zugelassene Druck schriften«. Diese Zettel sind zu beziehen für Kölner Firmen bei der Buch handlung Paul'Neubner, Hohestr. 137. Auswärtige Firmen müssen sich die Zettel selbst drucken lassen. Alle Sendungen müssen über die von der interalliierten Eisenbahnkommission fiir das britische Gebiet zugelassencn Eisenbahnbrücken geleitet werden. Die hier einlaufenden Sendungen werden von der Bcsatzungsab- teilung zuverlässigen, von den Buchhändlern bestimmten Spediteuren überwiesen. Diese erhalten eine Liste, welche Firmen von dem briti schen Militärgouverneur zugelassen sind, und dürfen nur an diese Waren zur Ablieferung bringen. Jubelfeier im Hause Breitkopf L Härtel (vgl. Nr. 19). — Die Feier des 209jährigen Jubiläums der Weltsirma ist in eindrucksvoller und würdiger Weise verlaufen. Vormittags um 10 Uhr vereinigte eine interne Feier Inhaber und Angestellte des Hauses, und von 11 Uhr an stellte sich eine große Reihe von Gratulanten mit Glück wünschen, Blumcnspenden und DiPlomcn ein. Für die Stadtverwal tung war Herr Oberbürgermeister Dr. Rothe erschienen. Der Erste Vorsteher des Börsenvcreins, Herr Hofrat 7>. Meiner, überreichte persönlich ein kunstvoll ausgestattetes Diplom des Börscnvereinsvor- standes, ferner waren Deputationen des Vereins der Buchhändler zu 79
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