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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1927
- Strukturtyp
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- 1927-01-08
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1927
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- Deutsch
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6, 8. Januar 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel- IX. Presse und Werbewesen. Die Werbemittel der Berlage und Druckereien; ihre künstlerische Gestaltung. X. Zeitungswissenschaft. H.) Die Institute für Zei- tungsforschung. ö) Die geschichtliche Entwicklung der Zeitungswissen schaft. O) Pädagogische Hilfsmittel zur Vermittlung zeitungswissen- schaftlicher Kenntnisse: das Bild und die graphische Statistik, das Lichtbild, der Film, die Ausstellung, v) Die Organisation der ein zelnen Institute, die Promotionsordnung der Zeitungswissenschaft in Deutschland und im Ausland graphisch dargestellt, ähnlich die Studien pläne des In- und Auslandes. L) Fachliche Literatur. XI. Das Papier als Rohstoff für die Presse. Das Papier im Wandel der Zeiten. L) Die Technik der Papier herstellung vom Rohstoff bis zum Fertigfabrikat. O) Gebrauchsfertige Erzeugnisse der Papierindustrie und der Papiervcrarbeitungsindustrie für alle Zweige des Pressewesens, v) Statistische Darstellungen aus der deutschen Papierwirtschaft in Verbindung mit dem Pressewesen. XII. Photographie und Kinematographie, ins besondere ihre Beziehungen zur Presse und zur Berichterstattung. Ausstellungen der ausländischen Staaten. Jubiläumsfeier bei Gräfe L Unzcr. — Zu dieser Notiz in Nr. 4 des Bbl. sei noch nachgetragen, daß sich am Neujahrstage im Heim des jetzigen Alleininhabers Herrn Konsul Otto Paetsch eine große Anzahl Abordnungen von Behörden und Verbänden sowie zahlreiche Freunde der Firma eingefunden hatten, um ihre Glückwünsche dar zubringen. Es waren u. a. erschienen Professor vr. Willi Zielstorsf, der derzeitige Rektor der Universität, der stellvertretende Präsident der Industrie- und Handelskammer Hans Litten, als Senior der Königsberger Buchhändlerschaft Herr Bernhard Teichert, Stadtschul rat Prof. Dr. Stettiner, der dem Jubilar im Austrage des Magistrats die Plakette der Stadt überreichte, u. v. a. Schriftliche Gratulationen waren eingelaufen vom früheren preußischen Kultusminister Exz. Schmidt-Ott, vom ehemaligen Oberpräsidenten Ostpreußens von Ba- tockt, vom Kurator der Universität Oberregierungsrat vr. Hoffmann, von Hermann Sudermann u. a. Das Buchgewerbe und die neue Zeit. 1. Vortrag: vr. F. M. Huebner, Geistige Grundlagen (s. Bbl^ Nr. 2). — Das aufs sorg fältigste vorbereitete Thema des ersten Vortrags und die Einstellung, die der Vortragende zu seinem Thema nahm, war der Grundlage und den Voraussetzungen der kommenden Vorträge gewidmet. Ms oberstes, wichtigstes und unentbehrliches Erfordernis für die Gestal tung des Buches stellte der Vortragende immer wieder das Seelische, das »Zwischen den Zeilen«, die Atmosphäre, wie er es nannte, in den Vordergrund. Voller Anerkennung für die Kunst eines Storni, Conrad Ferdinand Meyer, Mörike, konnte seine Kritik an der heuti gen Literatur oder vielmehr an der der eben verflossenen Zeit nicht gerade günstig ausfallen, soweit diese unter Verzicht oder Außer achtlassung dieser »Atmosphäre« das Technische, Intellektuelle, »Ge- hirnliche« in den Vordergrund ihres Schaffens stellte. Sein Wunsch ging dahin, daß Dichter, Verleger, Drucker und Buchkünstler im Bewußtsein ihrer gemeinsamen Verpflichtung für das Buch sich zu sammentun und damit das deutsche Geistesleben zum letzthin Ein fachen, Schlichten, zur Gestaltung des Seelischen zurückfinden möchte, da andernfalls wohl Augenblicks-, aber keine Zeitwerte entstehen können. Der nächste Vortrag: »Wirtschaftliche Grundlagen« von Prof. vr. Meng, findet am 18. Januar, abends 8 Uhr, in der Gutenberghalle des Deutschen Buchgewerdehaufes statt. Sa. Vortragsplan der Literarischen Gesellschaft in Görlitz. — 1. Reihe: Das Drama. 16. Jan.: Prof. Gundolf (Heidelberg): Shakespeares Macbeth (Sonderabend). 20. Jan.: St. N. Günther: Aischylos. 27. Jan.: vr. Wolfg. Schultz: Wesen und Werden des Dramas (Vichkb.). 3. Febr.: Gaston Demme: Bühnendarstellungen des Fauftdramas. 11. Febr.: Prof. Petersen (Berlin): Schiller und Shaw. 24. Febr.: De. Zimmer: Grillparzers Libussa. 4. März: Prof. Ver- weyen (Bonn): Beethoven und der deutsche Geist (Sonderabend zum 100. Todestage Beethovens). 10. März: vr. A. Eloesser (Berlin): Das Drama von heute. 16. März: vr. Schwenk: Der Schwank. 17. März: vr. K. Schnitze: Woran stirbt das Drama? 2. Reihe: Weltanschauungsfragen der Gegenwart. 24. März: vr. A. Simon (Dresden): Religiöse Dichtung der Gegenwart (Nez.). 31. März: vr. Klatt: Nietzsche als Künder der Diesseitigkeitslehre. 2. April: (Dichterabend) Wilhelm von Scholz: Aus eigenen Werken (Sonderabend). 21. April: Barthmann: Nietzsche und die Krisis der Kultur. 28. April: Lyz.-L. Dittmann: Die Religion des modernen Menschen. 5. Mai: P. Treu: Die Kulturphilosophie Albert Schweitzers. 12. Mai: L. Kunz: Hermann Stehrs Weltanschauung. 19. Mai: Prof. Masius: Die Weltanschauung Spencers und der Angelsachsen. Geschäftsstelle: Remersche Buchhandlung in Görlitz, Jakobstraße 36. Kunstausstellungen. — Die Galerien Thann Hauser in München und Luzern veranstalten in den ersten Monaten dieses Jahres in Berlin zwei Sonderausstellungen, die im Künstlerhaus, Bellevuestraße 3, gegenüber dem Hotel Esplanade, stattfinden. Die erste Sonderausstellung dauert vom 9. Januar bis Mitte Februar und zeigt Werke von Cözanne, Corot, Courbet, Daumier, Degas, Dela croix, Gauguin, van Gogh, Manet, Monet, Montigelli, Picasso, Pis sarro, Renoir, Sisley, Toulouse-Lautrec sowie Junge Kunst. Die zweite Sonderausstellung von Mitte Februar bis Ende März wird Werke von Corinth, Feuerbach, Hodler, Leibl, Liebermann, Marees, Menzel, Munch, Schuch, Slevogt, Spitzweg, Thoina, Trübner, Uhde sowie Junge Kunst zeigen. — Im Kunstsalon Hermann Abels in Köln, Komödienstratze 26, beginnt das neue Jahr mit einer Ausstellung von Gemälden Wolf Röhrichts, vorwiegend Arbeiten des letzten Jahres. Gleichzeitig sieht man von Derkum Gemälde und Zeichnungen sowie Aquarelle von Wilh. Brück. Der in München lebende Bildhauer Tromp-Meesters ist mit 22 Plastiken vertreten. Die Ausstellung dauert bis Ende des Monats. — Das Kunst Haus Schalter in Stuttgart, Marienstraße 4, zeigt in seiner Ja nuar-Ausstellung Gemälde, Aquarelle und Graphik von Emil Nolde. Vcrlagsbuchhändler und Umsatzsteuer. (Nachdruck verboten.) — Ein Verlagsbuchhändler B. läßt Werke seines Verlags in der Drucke rei von C. drucken, binden und versandfertig Herstellen. Die Bücher werden nach ihrer Fertigstellung auf Weisung von B. von der Drucke rei an seine Kunden gesandt. Im Hinblick auf § 7 des Umsatzsteuer gesetzes beanspruchte B. Befreiung von der Umsatzsteuer. Nach frucht losem Einspruch und erfolgloser Berufung erhob B. Rechtsbeschwerde und bestritt seine Verpflichtung zur Zahlung von Umsatzsteuer für die von der Druckerei versandten Bücher. Er zahle dem Urheber der Werke keinen bestimmten Betrag für das Manuskript, dieser erhalle vielmehr für die verkauften Werke einen Anteil am Verkaufspreise; die Bücher nehme er auch dann erst der Druckerei ab, sobald er dafür Käufer gefunden habe. Der Ncichsfinanzhof wies aber die Nechtsbe- schwerde ab und führte u. a. aus, B. gehöre nicht zu den Zwischen händlern im Buchgewerbe. Er beziehe die Werke, welche er verlege, nicht von der Buchdruckerei von C., sondern er lasse bei dieser Drucke rei die Manuskripte drucken und die gedruckten Bücher binden und vcrsandfertig machen. Bezüglich der Lieferung der fertigen Bücher liege daher nur ein einziges Umsatzgeschäft zwischen dem Verleger und dem Abnehmer vor. Der § 7 des Umsatzsteuergesetzes, welcher bei Ab wicklung mehrerer von verschiedenen Unternehmern über dieselben Gegenstände abgeschlossener Umsatzgeschäfte die Lieferung eines Zwi schenhändlers, der keinen unmittelbaren Besitz übertragen habe, frei lasse, schlage hier nicht ein. Der Auffassung des B., daß der Drucker ihm die Werke liefere, sei irrig. Der Verleger leite sein Vertrags- rccht vom Urheber des Schriftwerks ab. Der Drucker besorge nur im Aufträge des Verlegers die Vervielfältigung des Schriftwerkes und werde für diese Leistung vom Verleger entlohnt. Im Wesen des Verlagsvertrages liege es, daß der Verleger derjenige sei, welcher zuerst ein Werk in den Handel bringe. Unerheblich sei es, in welcher Weise im einzelnen das Verhältnis des Verlegers zu dem Urheber des Schriftwerks und zu dem Drucker geregelt sei. Nach allem mußte die Rechtsbeschwerde des Verlegers als unbegründet verworfen werden. (V. A. 369. 26.) Der unechte Camille Pissaro. Kann der Käufer Preisnachlaß ver langen? — slr. Die Fälle, daß ein Kunstliebhaber ein Bild als echt kauft, das sich nachher als unecht herausstellt, kommen nicht allzuselten vor. Ist die Unechtheit erwiesen, so kann der Käufer Rücknahme des Bildes verlangen. Man nennt dies das »Recht der Wandlung«. Es kommt aber auch vor, daß der Käufer das Bttd, weil es ihm gefällt, trotz der Unechtheit behalten möchte, wenn ihm ein Preisrlachlaß ge währt wird, und er pflegt sich dann auf das »Recht der Minderung« zu berufen. In einem jetzt zur gerichtlichen Entscheidung gelangten Rechtsstreit drehte es sich um ein von einem Hamburger Kaufmann s. Zt. für 50000 PM erstandenes Ölgemälde »Die Brücke«, das nach Versicherung der Verkäuferin ein echter Camille Pissaro sein sollte, von diesem aber erwiesenermaßen nicht stammte. Der Käufer, der das Bild geliefert erhalten, aber noch nicht bezahlt hatte, verlangte Minde rung des Kaufpreises, wurde aber vom Oberlandesgericht Hamburg zur Herausgabe des Gemäldes verurteilt, mit der Begründung, zum Verlangen auf Herabsetzung des Kaufpreises sei der Beklagte nicht be- 31
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