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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1919
- Strukturtyp
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- 1919-01-08
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1919
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- Deutsch
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Nr. 5 (R. 3». Leipzig, Mittwoch den 8, Januar 1918, 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Im Dezember 1918 wurden als ordentliche Mitglieder in unseren Verein ausgenommen: Herr Aisred Born Müller, Geschäftsführer des Biblio graphischen Instituts A,-G,, „ Karl Döring, Prokurist der Fa, Theodor Thomas Verlag, >, Georg Hirt-Neger, i, Fa, Ferd, Hirt L Sohn, „ Georg Mäser.i. Fa, Julius Maser, Frau WandaClothildeTouchnitz,i, Fa, Chr, Herm, Tauchnitz, Leipzig, den 3, Januar 1919, Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, R, Linnemann, Richard Francke, Vorsteher. Schriftführer, Geist und Materie oder Die Sozialisierung des Verlags. Die beiden großen sozialwirtschastlichen Probleme der Revolution, die Sozialisierung der Betriebe und die Rate- Organisation der abhängigen Hand- und Kopfarbeiter, scheinen auch vor dem Verlagsbuchhandel nicht Halt zu machen. Daß ein Zusammenschluß der Autoren mit dem Wunsche der Mit- Übcrwachung der duchhändlerischen Unternehmungen ernstlich in Frage kommen kann, das durfte man schon seit einiger Zeit erwarten. Die Schriststellervereine bilden schon lange eine Art gewerkschaftlicher Organisation gegenüber dem Verlag, und der Akademische Schutzvcrein stand schon früher den Ten denzen einer Überwachung der Verlegertätigkcit durch die Autoren nicht allzu fern. Bis zu der durch die Revolution modern gewordenen Räteorganisation mit Kontroll- und Einspruchsrechten oder Mitwirkungsbefug nissen in der Leitung der Vcrlagsgeschäste ist dann nur ein Schritt, Nicht so naheliegend ist der Gedanke der Sozialisierung oder Rationalisierung des Verlags, d, h, der Verstaatlichung, und ich wäre geneigt, ihn gerade für dieses Gebiet als eine unerörterbare Utopie zu betrachten, wenn nicht im Bbl, 1918, Nr, 279 Josef Rieder darüber geschrieben hätte. Von der Redaktion des Bbl, selbst ist die Frage dann in Nr, 285 eingehend erörtert worden mit ähnlichen Ergebnissen, wie sic aus ineinen Ausführungen, unabhängig von denen der Redaktion, hervorgehen. Beiden hier in Rede stehenden Problemen ist eines ge meinsam: die Materialisierung des Geistes, Wenn Autoren in der Führung der Verlagsgeschäfte mit- redcn wollen, so wollen sie das nach der heutigen Tendenz nicht aus wissenschaftlichen oder künstlerischen Interessen, son dern aus rein materiellen, Ihren wissenschaftlichen und künst lerischen Einfluß haben sic bisher schon ausllbe» können, ohne daß ihnen daran über ihr eigenes Werk hinaus allzuviel ge legen gewesen wäre - mit entzelucu rühmlichen Ausnahmen, die jeder Verleger mit Stolz nennt: — heute handelt es sich um die Einmischung in die rein geschäftliche Seite der Verleger- tätigkeit, damit dem Verfasser ein vollgerüttelt Maß an Gewinn zufließe. Da dies der Zweck ist, müßte seine Verwirklichung die Vcrlagstätigkeit aus dem geistigen Dienst an Kunst und Wissenschaft zu einem rein kapitalistischen Dienst am Autoren- vermögcn machen — ein Ergebnis, das unerfreulich und unnütz wäre. Wer von den Autoren soll denn beispielsweise im belle tristischen Verlag zu solcher Kontrollraistellung herangezogen werden? Wenn es der unbcritten weiseste Autor wäre, so möchte es hingehen, ja vielleicht willkommen sein, aber der Ver leger wird sich den Vertrauensmann der Autoren nicht aus- suchcn können, und man wird ihm vermutlich lieber einen schneidigen Herrn beigeben, der mit seinem subjektiven Urteil des Schaffenden naturgemäß ganz anders urteilen muß als der Verleger, über das spezifisch vcrlegerischc Urteil, das ja eine eigene Kunst ist, wird er kaum verfügen. Dieses subtile Gefühl für Erfolgsmöglichkciteu des Buches und mithin der möglichen Höhe der Vergütung für den Verfasser, für Höhe der Auflage, Art der Bearbeitung u, dgl, hat ein Autor, der nur vom Buche, nicht vom Pulbikum aus urteilen würde, beim besten Willen nicht. Zudem ist die Verlagstätigkeit eines Hauses ein so sorgsam und empfindlich aufgebautes System, daß Macht sprüche von anderer Seite, und wäre es auch von verständiger Autorenseite, gerade die letzten geistig-seelischen Funktionen dieser Tätigkeit stören müßten. Ein Rat der Arbeiter im Kontor mag bei derben Industrien möglich sein, mag für Formeisen nnd Träger, für Kohle und Holzschlag die Interessen der Arbeitenden wirksam und im Rahmen des Geschäfts gerecht ver treten können, beim Buche geht das ebeusoweuig wie beispiels weise in der Modeindustrie oder der wissenschaftlichen Fein mechanik, Fühlen sich die Gehilfen benachteiligt, so mögen sie auf dem Wege des berufsvereinlichen Zusammenschlusses ihre Forderungen durchzusetzcn versuchen, und gleiches mag derGa^ lehne oder der künstlerische Schriftsteller zur Interessen Inn, Das geschähe dann im gewerksch^I mein AVer dauernde Einblicke in die mein NM eine snr die geistigen Arbeiter des gerechte Entlohnnngsmcihode nnd ihr Ausmaß ist eine glatte Unmöglichkeit, Der grundlegende und aussrMM gebende Unterschied liegt so: gewerkschaftliche Organisation oder Räteorganisation, Erstere ist ein soziales Erfordernis der Zeit und hat sich im allgemeinen so bewährt, daß ihre Ausdehnung auch auf die geistige Arbeit diskutierbar ist, ja nützlich sein kann i Rätcorganisationen mit dem Charakter des Vollzugsaus schusses oder der Kontrollinstanz müssen von geistigen Ge- werbctätigkcitcn durchaus abgelehut werden. Ich darf mich ja selber Wohl unter die Autoren wie unter die Verleger rechnen lind darf für mich in Anspruch nehmen, die Interessen von bei de» Seiten zu kennen und verstehen zu können; deshalb darf ich sagen, daß ich mir sehr Wohl eine im Wege tarifverlraglicher Vereinbarungen zu findende Festsetzung von Mindesthonoraren bei landläufige» und gewissen gleichartigen Arbeiten denken kann, und daß manchem Verleger gegenüber ein stärkerer kol legialer Druck seiner Autoren sehr Wohl am Platze ist. Aber in der überwiegenden Zahl der Fälle und namentlich gegen über dem großen schöngeistigen und wissenschaftlichen Verlag wäre eine Autorenräteorganifation der Anfang vom Ende des Vertrauensverhältnisses, das im Verlag so wichtig ist. Wenn man hingegen meint, das Vertrauen werde dadurch gesteigert, daß die gesamte finanzielle Geschäftsgebarung des Verlegers 1 7
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