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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-07-03
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X: 152, 3. Juli 1918. phicn u. dgl., die sie an die Touristen verkaufen. Einige darunter haben sich zu sehr geschickten Photographen ausgebildet. Der Krieg hat aber die Touristen fortgetrieben und die Verdienst möglichkeiten der Kolonisten ernstlich bedroht. Über seinen Be such bei seinen Landsleuten erzählt vr. Hedin sehr interessant und ausführlich in seinem oben erwähnten Buch. Er fand sie in bedrückten Verhältnissen und beschloß, ihnen durch Veröffent lichung der merkwürdigen Bilder zu helfen. Der der Kolonie angehörige amerikanische Schriftsteller John D. Whiting hat einen interessanten Text dazu geschrieben, vr. Hedin und Selma Lagerlöf trugen je ein empfehlendes Vorwort bei. Das Buch wurde schon ausgestattet in einer numerierten Auflage von 300 Exemplaren zu 90 Kr. gedruckt. In 2., vermehrter Auslage er- schien Nordenstrengs »Lrrroxas männisirorasar oeir kolkslag« Menschenrassen und Völker Europas), das in der Presse ein stimmig mit höchstem Lob begrüßt wurde und von Autoritäten als ein Meisterwerk bezeichnet wird. Endlich müssen einige Werke der graphischen Kunst er wähnt werden. Von Ferdinand Bobergs großem Bilderwerk über »Stockholm am Anfang des 20. Jahrhunderts« erschien die 3. Serie, die eine ebenso vorzügliche Anzahl Kunstblätter wie die beiden ersten enthält. Stockholm und seine Schönheit war auch Gegenstand einer Sammlung von 20 signierten Radierungen der jungen Künstler B. Lybeck, U. Berg, E. Schwab, E. Lange und T. Schonberg, die mit begleitendem Text der Urheber in 150 Exemplaren bei Alb. Bonniec erschien. »Der moderne Ori- ginalholzschnttt« wurde in einem schönen Buch von August Brunius behandelt, das, vorzüglich in 200 numerierten Exem plaren gedruckt, 13 Originalholzschnitte auf Japan von unseren hervorragendsten Holzschnittkllnstlern enthielt. Das Buch er schien im Verlag des »Vereins Originalholzschnitt« (Räsunda) und kostet 40 Kr. Das Jahr 1917 brachte uns zuguterletzt auch zwei neue Bibelausgabcn der zur Reformationsfcier vom König geneh migten neuen Übersetzung, die dadurch zum kirchlichen Gebrauch gesetzlich befohlen wurde. Die eine, schon fertiggestellte Aus gabe erschien bei Norstedt L Söner in Grotz-Folioformat als »Kirchen-Bibel« und zeigt einen hervorragend schönen monu mentalen Druck in herrlicher Antiquaschrift. Die bisher gelie ferten Exemplare waren in schönen einfachen Kalbledereinband gebunden. Von demselben Verlag wurde noch eine Ausgabe in kleinerem Format mit Bildern nach Rembrandt, Murillo, Ra fael, Tizian, Rubens, Michelangelo und anderen alten Meistern als Lieferungswerk begonnen. Die andere große Ausgabe nennt sich »Gustavs V. Bibel« und erscheint ebenfalls in Lieferun gen im Verlag von »Akticbolaget Bibeln«. Ein Probebogen des außerordentlich schönen, von Professor O. Hjortzberg künstlerisch geschmückten Werkes wurde bereits auf der »Bugra« ausge stellt. E. P. Enewald. Boor, H. O. de: Urheberrecht u. Verlagsrecht. Ein Beitrag zur Theorie der ausschließlichen Rechte. Gr. 8". 402 S. Stuttgart 1917, W. Kohlhammer. Laden preis ^ 12.—. Es kann zweifelhaft sein, ob bei der großen Fülle der vorhan denen Urheber-. und verlagsrechtlichen Literatur eine neue Bearbeitung des Gegenstandes erforderlich gewesen ist. Jedenfalls hat der Ver fasser seine Aufgabe, die er im Vorwort dahin kennzeichnet: »Die Gesetze vom 19. VI. 1901 in ihren Grundgedanken aus sich selber und als Teil der geltenden deutschen Rechtsordnung zu verstehen«, sehr ernst genommen und tatsächlich das geltende Recht neben den in Frage stehenden Gesetzen ausgiebig verwertet. Er hat sich ferner mit einem großen Teil der Kommentatoren des Gesetzes auseinander gesetzt nnd vielfach selbständige, den bisherigen entgegengesetzte An schauungen ausgesprochen und begründet. Das Buch besteht aus zwei Teilen, deren erster das Urheber recht als Vermögensrecht und der zweite Verlagsrecht und Ver lagsvertrag behandelt. In dem ersten Teil rollt der Verfasser die subtilsten Fragen öes Vermögensrechts auf: meiuem Gefühle nach nimmt er sie eher zu schwer !als zu leicht, es bleibt aber dadurch kaum etwas unbesprochen, was zur Sache gehört. Dem.Ganzen geht eine Einleitung voraus, in der der Verfasser seine Aufgabe näher festlegt und namentlich anch der Theorie des Persönlichkeitsrechts sehr scharf ans den Leib rückt. Der Verfasser behält sich ein näheres Eingehen 382 auf das Persönlichkeitsrecht vor und schließt die Einleitung mit den Worten: »So finden wir uns wie im allgemeinen so auch in der be sonderen Wendung des Problems zunächst auf die Frage zurückge- wiesen, ob das Urheberrecht Vermögensrecht oder Persönlichkeits recht sei, und also auf die allgemeinere Frage: was es eigentlich mit diesen beiden Begriffen auf sich habe«. Es dürfte schwer und fast unmöglich sein, auf dem mir zur Ver fügung stehenden knappen Raum — eine Folge der Papiernot — eine Besprechung zu geben, wie das interessante Buch sie eigentlich bean spruchen kann. Ich muß mich deshalb auf die Hervorhebung von Ein zelheiten beschränken. § 2 beschäftigt sich mit dem Vermögensrecht und Persöulichkeitsrecht als klassifikatorischen Begriffen. Wie schon er wähnt, behandelt er die Frage des Persönlichkeitsrechts außerordent lich eingehend. Wie man weiß, ist das Persönlichkeitsrecht nicht nur im Urheberrecht und Verlagsrecht, sondern auch im BGB. so gut wie nicht festgelegt. Geschützt ist es eigentlich nur als Nameusrecht (8 12 BGB.). Ter Verfasser setzt sich mit den einzelnen Meinungen auseinander und kommt dabei zu dem Schluß, daß ein Persönlichkeits recht in dem Gesetz nicht enthalten ist. Ein Jdealrecht findet der Ver fasser auch nicht, wenn man an dem Gegensatz zwischen idealen un pekuniären Interessen festhält: »Die Notwendigkeit aber, sie (die idealen Interessen) in Gegensatz zu den pekuniären Interessen zu bringen, macht dies unmöglich«. § 5 ist der Darstellung des Begriffs des Persönlichkeitsrechts gewidmet, in dem der Verfasser seine Bedenken gegen die Anschauungen anderer Forscher geltend macht. Er stellt drei Fragen: 1. Gibt es ein allgemeines Recht der Persönlichkeit als subjektives Privatrecht geltenden Rechts? 2. Wie verhalten sich die Persönlichkeitsrechte zu den Deliktsnormen? 3. Wie steht es mit der Übertragbarkeit der Persönlichkeitsrechte? Näheres Eingehen auf diese Fragen muß ich mir versagen uud auf das Buch selbst verweisen. Ich kann hier nur das Ergebnis des Verfassers anführen, das fol gendermaßen lautet: »Kein allgemeines Recht der Persönlichkeit also gibt cs im geltenden Rechte, wohl aber einzelne Persönlichkeits rechte«. Ein sehr lesenswerter Paragraph ist der achte: Das Schrift werk als Sprachform. Ter Verfasser nimmt an, daß die eigentlich geschützte Materie des Schriftwerkes die Sprachform ist, d. h. die Form, in die der Verfasser seine Gedanken gegossen hat. Der zweite Teil ist dem Verlagsrecht und dem Verlrgsvertrag gewidmet. Es ließ sich bei dieser Gruppierung vielleicht nicht ver meiden, in dem zweiten Teil manches noch einmal zu sagen, was bereits im ersten Teil erwähnt worden ist: jedenfalls hat dies den Vorteil klarer Auseinandersetzung. Der 8 1 dieses 2. Teiles ist der Übertragung und Belastung des Urheberrechts gewidmet uud erörtert, was eigentlich übertragbar ist. Der Verfasser bezeichnet dies als die Sprachform. Es wäre sehr reizvoll, aus diesem 2. Teil weiteres anzuführen; aber der Raummangel zwingt mich zu schließen. Ich will nur noch den Titel des 8 18 anführen, der das Verlagsrecht als gesetzliches, und den 8 19, der es als akzessorisches Recht behandelt. Ferner 8 20, der den Inhalt öes Verlagsrechts bespricht. Der zweite Teil ist folgendermaßen cingeteilt: 8 IE Übertragung und Belastung des Urheberrechts: 8 17 Verlags recht und Vcrlagsvertrag; 8 18 das Verlagsrecht als gesetzliches Recht: 8 19 Das Verlagsrecht als akzessorisches Recht: 8 20 Der In halt des Verlagsrechts: § 21 Die Folgen mangelhafter Erfüllung des Verlagsvertrags: 8 22 Veränderungen in der Person des Verlegers; 8 23 Veränderungen in der Person des Verfassers; 8 24 Verwandte Erscheinungen; 8 25 Ergebnisse. Hingewicsen sei noch auf das sehr ausführliche Quellenregistcr. Wie schon zu Anfang erwähnt, bietet das Buch reiche Anregung und Förderung, und sein Studium ist des halb angelegentlich zu empfehlen. Dem Verleger möchte ich aber raten, in Zukunft Bücher dieses Umfanges nicht ungeheftet auszugeben: beim Ausschneiden fliegen die einzelnen Bogen auseinander, und die Folgen davon sind Defekte, die nachher beim Verleger als Nest oder als gefehlt bestellt werden. Berlin. N. L. Prager-Berlin. Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Veränderungen und Einrichtungen. 24. bis 2g. Juni 1018. Vorhergehende Liste 1918, Nr. 146. * — In das Adreßbuch neu aufgenommene Firma. — B. — Börsenblatt. — H. — Handelsgerichtliche Eintragung (mit Angabe des Erscheinungs tags der zur Bekanntmachung benutzten Zeitung). — Dir. — Direkte Mitteilung. *B a l k a n - V e r l a g G. m. b. H., Berlin SW. 48, Wilhelin- straße 38. Gegr. 1914. Geschäftsf.: Karl Spiecker. Leipz. Komm.: Volckmar. sDir.f
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