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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.07.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-07-05
- Erscheinungsdatum
- 05.07.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
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Redaktioneller Teil. X-154, 5, Juli 1918. Koehler, 8. F,, B ar s o r t i m e n t, Leipzig: Einlage Nr. 157 i» 8. F. Kochlers auswechselbares Schaufensterplakai: Neue Bü cher, von denen man spricht. Juli. 2SX18 cm. Zeitung, Jllustrirte. 1843—1918. Nr. 3913 vom 27. Juni 1918 lJnbiläums-Nummcr). Leipzig, Verlag von I. I. Weber. Preis: .// 2.59. Aus dem Inhalt: H. Gerstcnberg: Moderne Ber- vielsältigungsverfahrcn. — Hosrai Ur. Johannes Baensch-Drn- gulin: Verleger und Mensch. Ein Beitrag zur Geschichte des Hauses I. I. Weber. — Alexander von Gleichen-Rutzwnrm: Das deutsche Vaterland, die Welt und die Leipziger »Jllustrirte Zei tung». — Hugo Steiner-Prag: Die »Hände» des Buchgewerbes. — Or. Max Brahn: Bild, Anschauung, Phantasie. — Direktor Heinrich Pfeiffer: Illustrierte Presse und Politik. — Or. Julius Zeltler: Schriftleiter, 8ünstlcr, Arbeiter »nd Kaufmann. — Wal ter Hammer: Der Illustrator In voller Fahrt. Zeitschriften- und ZettungSaufsätze. Braun, Prof. Dr. Otto: Die geistige Versorgung unserer Inter nierten tu der Schweiz und in Holland. Unterhaltungsbeilage der Täglichen Rundschau Nr. 149 vom 29. Juni t918. Expedition: Berlin. 7. Usumoinl 1917. blxpeUltlon: Wilna. — Badische Truppen im Feldzüge gegen Russland lm Jahre 1812. Mannheimer Geschtchtsblätter Nr. 9/19 vom Scptember/Oktober t917. Verlag des Mannheimer Altcrtnmsvereins E. V., Mann heim. Iacschkc, Emil f. Von C. N. Düsseldorfer Zeitung Nr. 892 vom 15. Juni 1918, Abendausgabe. Expedition: Düsseldorf. Antiquariats-Katalog«. ^ träte.) ^ 8». 99 8. 1159 blrn. ^ ^ Lnmctrten Kitter V. kelkältle. Kl. 8". 96 8. 1130 kirn. Uüeüsr eler Kour.elt. 8°. 64 8. 1936 kirn, ltüeliern. 8". 16 8. 412 kirn. reanx. — lilselatUea. 8°. 184 8. 2658 Urn. 8». 64^8. 447 Ui-ll. ^ ^ 112. las selione Kleine Mitteilungen. Die Umsatzsteuer für schriftstellerische Leistungen. — Die Unter zeichneten Verbände haben folgende Eingabe an den Reichstag ge richtet : »Der Münchener Journalisten- und Schriftstellcrvercin, dem der Schubverband Deutscher Schriftsteller, Ortsgruppe München, sich anschließt, erblickt in der von der Neichsregiernng vorgeschla genen Umsatzsteuer für schriftstellerische Leistungen eine ungerechte und unerträgliche Belastung des durch den Krieg ohnedies schwer geschädigten Standes der freien Schriftsteller und Journalisten. Dieser Stand ist fast der einzige, der keine der allgemeinen schweren Teuerung entsprechende Erhöhung seiner Einkünfte zu erlangen ver mochte. Das Eingehen zahlreicher Zeitungen lind Zeitschriften sowie die durch die Papicrnot hcrvorgcrufencn Einschränkungen haben im Gegenteil das Einkommen sehr vieler, wenn nicht der meisten freien Schriftsteller und Journalisten weit unter den Friedensstand hinab gedrückt. Auch wenn man davon absehcn will, das, die Gleichstellung einer rein geistigen, an kulturelle Voraussetzungen gebundenen Ar beitsleistung mit einer Handelsware sich nicht rechtfertigen läßt, mühte gegen die geplante Ausdehnung der Umsatzsteuer auf schrift stellerische Erzeugnisse auch schon deshalb Verwahrung eingelegt werden, weil hier die Möglichkeit einer Abwälzung auf den »Ver braucher« nicht gegeben ist. Die Abgabe würde als eine reine Ein kommensteuer wirken und damit zu einer Doppelbesteuerung gerade desjenigen für die Wiederaufrichtung unseres Kulturlebens wich tigsten Standes führen, der zurzeit und voraussichtlich auch noch lange nach dem Kriege eine wirtschaftlich höchst ungünstige Aus nahmestellung selbst unter den freien Berufen einnimmt.« Schutzverband Deutscher Schriftsteller, Ortsgruppe München: Or.' Kurt Martens, 1. Vorsitzender. Münchener Journalisten- und Schriftstellerverein: vr. M. G. Conrad, 1. Vorsitzender. In Österreich verboten: Die Denkschrift des Fürsten Lichnowski. (Der vollständige Wortlaut.) Paul Haupt. Bern 1918. — Bericht über die Züricher Theater- und Mu- siksaison 1016/1017. Druck Jean Frey, Zürich 1017. Brot, Friede und Freiheit. (Maiblatt 1018.) Uiiions- druckcrei, Bern 1918. — Israelitisches Wochenblatt für die Schweiz. Nr. 18, 10, 20 u. 21. G. v. Ostheim, Zürich 1017. — S. Grumbach, Brest-Litowsk. Druck Payot L Cie., Lausanne 1018. — Z i r k u! a r s ch r e i b e n der internationalen Verbindung sozialistischer I u g e n d o r g a n i s a t i o- n e n. Nr. 3. Druck Zürich 1018. — Die Versöhnung. Nr. 39 und 40. Druck Stampfenbach, Zürich 1918. — Frauenbestre- bungen. Nr. 3. Zürcher L Furrer, Zürich 1018. — Den hin- gcschlachteten Völkern. Max Nascher, Zürich 1918. — Li tauisches P r e s; b u r e a u. Lausanne. 8lc. Das Verleihen von Bühnenwerkcn verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Urteil des Kammergerichts. — N., dem der Bühnen verlag und das Aufführungsrecht von Bühnenwerken (Opern, Schau spielen nsw.) zustcht, wurde gegen die Firma Z. mit dem Anträge klag bar, das; derselben auf Grund des Urhcberrcchtsgesetzes vom 19. Juni 1001 verboten werde, Rollen und Musikvorlagen von Bühnenwerken au Theaterunternehmer zur öffentlichen Aufführung abzngeben. Er selbst schließt nämlich Anfführungsverträge mit Theaterunternehmen in der Weise ab, daß er an diese gleichzeitig gegen Vergütung auch die Rollen und die Orchesteruntcrlagen abgibt, und er wird in seinem Geschäftsbetriebe dadurch beeinträchtigt, das; andere Geschäftsbetriebe, wie auch die Beklagte, die gleichen Gegenstände namentlich insoweit vermieten, als sie im Buchhandel nicht erschienen und von Theater direktoren oder -Unternehmungen erworben sind, die es vordem von ihm gekauft oder gemietet haben. Die Klage wurde abgewiesen mit folgender Begründung: Auf das Urheberrecht läßt sich der Anspruch nicht stützen, denn das dadurch gewährte Verbreitungs- und Vcrvielfältigungscecht des Wer kes erschöpft sich mit der Veräußerung an Dritte, und es steht dem Urheberberechtigten nicht zu, die einmal geschehene Verbreitung Drit ten gegenüber durch vertragliche Abmachungen mit seinen Vertrag schließenden mit der Wirkung zu beschränken, das; der Dritte in der Verfügung über das Werk behindert ist. Es heißt auch in § 11, das; sich die ausschließliche Befugnis des Urhebers nicht auf das »Ver leihen« erstreckt. Darunter soll nicht die unentgeltliche »Leihe«, wie sie in § 598 ff. BGB. geregelt ist, verstanden sein, sondern ist auch das »Vermieten«, das Leihen gegen Entgelt, gemeint. Denn schwer lich hätte das Gesetz das bloße Verborgen eines Werkes als eine be sondere Ausnahme hcrvorgehoben; sodann verwendet der Verkehr üblicherweise den Ausdruck »Verleihen« ganz allgemein für Vermieten von Schriftwerken, und auch eine an den Reichstag gerichtete Eingabe der beteiligten Verbände vertritt an sich dieselbe Auffassung, wenn gleich sie die Verwendung entliehener Werke zur öffentlichen Auf führung nicht als erlaubt erachtet. PersonalnachrilkM Auszeichnung. — Dem Prokuristen Herrn Oskar Nuhl, Ge schäftsleiter der Verlagsbuchhandlung von Gebrüder Reichel in Augs burg, ist das König Ludwig-Kreuz für Heimatvcröienste verliehen worden. Verleihung des Eisernen Kreuzes. — Mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse wurde Herr Hans Röder, Leutnant und Ordonnanz- Offizier beim AbteilungSstab eines Felöartilleric-Rcgimcnts, einziger Sohn des Herrn Max Röder in Mülheim (Ruhr), 2. Schatzmeisters ! des Börscnvcrcins, ausgezeichnet. Herr H. N. liegt zurzeit schwervcr- wunöet in einem Nesevcrc-Lazärett in Tübingen. Verantwortlicher Redaktcur^E in i l T t, o m a s. — Verlag: Der Börsen verein der Deutschen Bucht,ändlcr zu Leipzig, Deutsches Bucht,ändlcrt,auS. Druck: R a m n, L S c c m a n n. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 lVuchhändlerhauS). 388
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