Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.07.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-07-15
- Erscheinungsdatum
- 15.07.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19180715
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191807152
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19180715
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
- Monat1918-07
- Tag1918-07-15
- Monat1918-07
- Jahr1918
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 162, 15, Juli 1918. Redaktioneller Teil, Börsenblatt f. d. Dtlchn. Buchhandel. Die Gründe, die uns damals veranlaßt haben, diesen Satz zu wünschen, waren kurz die folgenden- Zunächst der, daß im schönwissenschaftlichen Verlag die Honorierung der Autoren im wesentlichen aus der Grundlage vor sich geht, daß der Autor einen bestimmten Prozentsatz vom Ladenpreis der abgesetzten Exemplare erhält. Wir haben unsere Ladenpreise erhöht und daran mehr oder weniger die Autoren teilnehmen lassen und icilnehmen lassen müssen. Wir haben am 12, März erklärt, daß wir einen weiteren Zuschlag auf diese erhöhten Ladenpreise unsererseits nicht mitmachen könnten, weil wir damit einen neuen Ladenpreis schaffen würden, von dem wir dem Autor ein noch weiter erhöhtes Honorar zahlen müßten. Es würde mich sehr freuen, wenn Herr Justizrat Anschütz sich nachher zu dieser Frage, wenn auch nur mit ein paar Worten, äußern wollte. Nach meiner Ansicht kann es der Verlag dem Autor gegenüber zur Not noch verantworten, wenn er es nur gewissermaßen zu« läßt, daß das Sorlimeni auf den Ladenpreis eines Buches auf eigene Verantwortung noch einmal 10 Prozent aufschlägt. In dem Augenblick aber, wo der Verleger selbst bei allen Liese« rungen an das Publikum einen lOprozcntige» Teuerungszu« schlag nimmt und infolgedessen auch in allen Anzeigen fordert, schasst er einen neuen Ladenpreis, und es ist ganz unmöglich, den Autoren gegenüber jahrelang — jahrelang, nicht bloß ein Vierteljahr oder ein paar Monate hindurch — die Fiktion aus- rechtzuerhalten, daß der Ladenpreis, von dem der Autor ver« traglich seinen Anteil zu erhalten hat, ein anderer Preis ist als der, zu dem das Buch ausnahmslos an das Publikum ver« kaust wird. Diesen Standpunkt können wir unseren Autoren gegenüber mit der Ehre unseres Standes nicht vereinbaren. Wir können cs aber auch aus juristischen Gründen nicht. Damit läge die Sache aber so, daß wir den Autoren ein Honorar geben müßten von einem Zuschläge, den wir gar nicht bekommen, von den Paar Ausnahmen abgesehen, wo wir direkt liefern. Der schönwissenschastliche Verlag liefert durchschnittlich mit 3b bis 40 Prozent Rabatt, Wenn das Sortiment dazu noch einmal 10 Prozent nimmt, so mag er das tun, wenn es glaubt, es ver antworten zu können. Der schönwissenschaftliche Verlag stellt sich dein nicht entgegen. Es ist aber unmöglich, von ihm zu ver langen, daß er außer den hohen Rabatten auch noch einen Ho- noraranletl von dem Betrage an seine Autoren zahlt, den das Sortiment rein für sich erhebt, ohne daß der Verlag einen An teil daran hätte. Sie wissen, wie energisch sich die Sortimenter dagegen gewehrt haben, daß sie die unrabatlierten Teuerung?« Zuschläge der Verleger einheben sollen, ohne daran beteiligt zu sein. Die schönwissenschaftlichen Verleger haben genau dasselbe Recht, sich dagegen zu wehren, daß sie von einem Teuerungszu schlag einen Honoraranteil zahlen sollen, den sie gar nicht be kommen. Ich muß nochmals wiederholen: das Sortiment hat am 1l, und >2, März diese Gründe für durchaus einleuchtend ge halten, Ich will Ihnen nur einige Zeilen aus dem stenographi schen Protokoll jener Verhandlungen vorlesen. Es wurde da mals gesagt, der schönwissenschastliche Verlag solle doch dem Sortiment cntgegenkommen. Ich habe daraus erwidert: Wir wissen nicht mehr, was wir noch weiter tun sollen, und habe er klärt: , , , Also bringen Sie auch den LebenSbedingungen des schönwissenschastltchen Verlags soviel Verständnis entgegen, daß Sie nicht verlangen, wir sollen aus den erhöhten Laden preis 10 Prozent Zuschlag erheben. Hierauf erfolgte ein Zuruf der Herrn Nitschmann: »Das wird ja nicht verlangt!« Ich habe darauf erwidert: Das ist im wesentlichen ausgesprochen worden. Dagegen erhob sich Widerspruch, Ich habe weiter gesagt: Es ist gesagt worden: der schönwissenschastliche Verlag soll auch dem Sortiment dadurch entgegenkommcn, daß er seinerseits diese lOprozentigen Zuschläge erhebt. Hierauf einstimmiges »Nein!« des ganzen Sortiments, Also vor sechs Wochen hat die Vertretung des deutschen Buchhandels einschließlich de» Sortiments die Stellungnahme des schön wissenschaftlichen Verlags ausdrücklich für begründet erklärt, md ich wunder« mich, daß nun von seiten eine» Verlegers ein Vorschlag gemacht wird, der Forderungen erhebt, die selbst das Sortiment als übertrieben bezeichnet hat. Ader es handelt sich hier nicht nur um die Interessen des schönwissenschaftlichen Verlags — obwohl wir Wohl das Recht haben, unsere Interessen ebenso wahrzunehmen, wie die Interessen des wissenschaftlichen Verlags jahrelang wahrgc- nommen worden sind, und wie das Sortiment die seinigen wahrnimmt —, sondern wir sind der Überzeugung, daß mit Annahme der Notstandsordnung doch nur Stückwerk geleistet würde; denn die Gefahren, die dem Ladenpreise drohen, kommen doch nicht nur vom Teuerungszuschlag, Sie haben gesehen, daß das Kriegsernährungsamt den Standpunkt vertreten und An weisung gegeben hat, danach zu handeln, daß nachträgliche Preiserhöhung von Büchern, die früher zu billigerem Preise be zogen worden sind, sowohl dem Verleger als auch dem Sorti menter verboten sei. Danach ist es verboten, ein Buch, das Sie unter der Herrschaft des Ladenpreises von 5 Mark einge- kaust haben, nachher, wenn der Ladenpreis aus 6 Mark erhöht wird, zu 6 Mark zu verkaufen. Diese Stellungnahme des Kriegs- ernährungsamts ist in höchstem Maße bedauerlich für uns; aber sie liegt einmal vor. Wir kommen nicht drum herum. Jeden falls ist noch nicht der Beweis geliefert worden, das; wir drum herumkommen. Aus diesem Grunde sind wir der Überzeugung, daß, selbst wenn wir diese Notstandsordnung unter Nichtachtung der In teressen des schönwissenschastltchen Verlags einheitlich durch führen wollten, der feste Ladenpreis noch lange nicht wieder zu seinem alten Rechte gekommen wäre, daß vielmehr infolge der Stellungnahme des Kriegsernährungsamts gegen die Erhöhung der Preise von früher billiger bezogenen Büchern erwiesen ist, daß wir in dieser nachträglichen Preiserhöhung den größten Feind des festen Ladenpreises zu sehen haben. Wir sind des wegen zu der Überzeugung gekommen, daß diese Notstandsord nung nicht als Bruchstück behandelt und angenommen werden darf, sondern daß sie dem erwähnten einzuberufenden Ausschuss« zu übergeben sei als wertvolles Material zur Beratung im Rahmen der Gcsamtfragen, die den Ladenpreis betreffen. Meine Herren, es könnte sein, daß dieser Ausschuß bet reiflicher Über legung und bei starrem Festhalten des Kriegsernährungsamts an seiner Verfügung zu der Überzeugung käme: der Ladenpreis in seiner bisherigen Form ist nicht mehr aufrechtzuerhalten. Er hätte dann die wichtige Aufgabe, dafür zu sorgen, daß eine neue Ordnung geschaffen wird. Es wäre sehr übereilt, heule zu sagen: wir können mit dieser Notstandsordnung wieder ab- soluie Ordnung im Buchhandel und einen einheitlichen Laden preis schaffen. Aber ich komme nochmals auf meine Eingangs worte zurück: es wäre im höchsten Grade erwünscht, wenn eine allgemeine Kundgebung in dem Sinne, wie Herr Geheimrat Siegismund sic vorgeschlagen Hai, einmütig vom Verlag und Sortiment zustande käme, aber eine Kundgebung, die lediglich zum Ausdruck bringt, daß die vom Verlag und Sortiment er hobenen Teuerungszuschläge nur der Zeit entsprechen und kei nen Wucher darstellen. Aber, meine Herren, gehen Sie nicht darüber hinaus! Justitiar Justizrat vr. Anschütz: Meine sehr geehrten Her ren! Ich bin vom Herrn Vorsitzenden soeben aufgefordert wor den, mich kurz zu der Frage zu äußern, und Herr Direktor Küpper hat mich jetzt auch daraufhin angesprochen. Ich habe immer den Standpunkt vertreten und tue cs auch heute noch, daß Ladenpreis und Teuerungszuschlag etwas Identisches sind. Der Ladenpreis ist doch schließlich derjenige Preis, für welchen das Publikum dar Buch kauft, gleichgültig, ob sich der Kaufpreis des Buches aus dem ursprünglichen Ladenpreis und dem Teue rungszuschlag 'zusammensetzt, oder ob nur der ursprüngliche Ladenpreis darin enthalten ist. Danach fragt das Publikum nicht. Es zahlt den Kaufpreis, und dieser Kaufpreis bildet den Ladenpreis, Wenn jetzt der Börsenverein eine solche Notstandsordnung hinauslassen will, die, wie er selbst sagt, als eine satzungsge- mätze Ordnung des Börsenvereins gelten soll, so ist er dazu meiner Ansicht nach nach Z 21 der Satzungen des Börsenvcrcins durchaus berechtigt. Dieser Ordnung sind dann die Angehöri- 117
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder