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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.07.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-07-15
- Erscheinungsdatum
- 15.07.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
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BLrsinblaN f. d. Dtschil. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X- 162, IS. Juli 1918. Post. — Fortan sind v o n Deutschland nach den Orten Bialpstock, Ervdno, Kowno, Libau, Mitau, Riga und Wilna im Postgebiete des Oberbefehlshabers Ost an beliebige Privatpersonen gewöhnliche Bü- cherpakete bis zum Gewicht von S bZ zugelasscn, die mit Nachnahme bis zum Betrage von 800 ./k belastet sein dürfen. Die Gebühr beträgt I .Ä sür Nachnahmcpaketc, autzerdem 10 Pfg. Vorzcigcgebiihr. Die Palete müssen vom Absender srcigemacht werden, sic sind mit den gewöhnlichen graublauen Paketkarten für den Auslandsverkchr sowie 1 weißen und L grüne» Zollinhaltserklärungen ln deutscher Sprache aufzuliefcr». In den Paketen dürfen nur zur Einfuhr zugelassene Bücher und sonstige Druckschriften, einschließlich Zeitschriften, aber keine Briese oder Mitteilungen irgendwelcher Art enthalten sei»,' ebenso sind Mitteilungen auf den Abschnitten der Paketkarten ver boten. Die Absender habe» sich selbst über die Beschränkungen und Eiusuhrverbvie bei der Versendung von Zeitungen, Büchern und ande ren Druckerzeugnissen zu unterrichten und daher die Presseverordnung des Oberbefehlshabers Ost vom 10. Juli 1916 und ihre späteren Er gänzungen genau zu beachten. Besonders wird ans die Beifügung der vom Bnchprüsungsamt Ob. Ost, Prüfungsstelle Leipzig, zu be ziehenden amtliche» roten Leitzettel zu den Paketen und den Begleit papieren seitens des Absenders hingewicsen. Pakete mit unznlässigcm Inhalt werden ohne Unbcstellbarkeitsmeldung portopflichtig zurück- geschickt. Für Verlust und Beschädigung in, Postgebiete des Ob. Ost wird nicht gehaftet. Nähere Auskunft erteilen die Postanstaltcn. Büchernmcher. — Im »Neuen Wiener Tagblatt» vom 8. Juli ist nachstehende Mitteilung aus dem »Neuen Pester Journal» abgedruckt: »Seit einiger Zeit wird nicht nur mit Lebensmitteln, Jndustrie- artikeln, sondern auch mit Büchern Wucher getrieben. Es herrscht unter den Universitätshörern eine Erbitterung, daß sic dem Wucher einzelner Buchhändler, beziehungsweise Antiquariate ausgesetzt und genötigt sind, die Lehrbücher um MO bis 10V Prozent über dem nor malen Preis zu kaufen. Diese Zustände, die von den Universitäts vereinen der Polizei zur Kenntnis gebracht wurden, vcranlaßten den Detektivchcs, bei den Buchhändlern und Antiquaren eine Razzia zu veranstalten. Tie Detektivs stellten fest, daß die Händler zunächst erklären, daß sie das gewünschte Buch nicht auf dem Lager haben, je doch eine Quelle kennen, wo man diese Bücher zu höheren Preisen erstehen könne. Einige Tage später kommt das gewünschte Buch zum Vorschein, und es muß dafür ein ungeheurer Preis bezahlt werden. Aber nicht allein protokollierte Firmen, sondern auch Agenten, die in der Nähe der Univcrsitätsanstaltc» hernmstreichen, betreiben einen Wucherhandel mit Bücher». Mit gangbarsten Lehrbüchern wird sogar ein Kettenhandel betrieben. Einzelne Individuen kauften die wichtigsten Lehrbücher, die heute neu nicht zu bekommen sind, zusam men und verkauften sic den auf die Bücher angewiesenen Studieren den zu vielfach erhöhte» Preisen. Dieser Tage ist es gelungen, zwei Bücherwuchercr ausfindig zu machen und fcstzunehmen. Beide waren im Begriffe, ein Lehrbuch über Biologie, dessen Ladenpreis 26 L be trägt, sür 120 bzw. IVO an Studenten abzugeben.» Es wäre im Interesse des anständigen Buchhandels und seines Ansehens in der Öffentlichkeit dringend erwünscht, die Namen der be schuldigten Firmen sowie nähere Angaben über die infragekommenden Bücher zu erfahren. Das Gutachten der Berliner Akademie der Wissenschaften über die Verdeutschungen im Preußischen Staatshaushalt svgl. Bbl. Nr. 15L> hat in den Kreisen des Deutschen Sprachvereins die schärfste Ablehnung erfahren. Ter Vcreinsvorsitzende, Wirk!. Geh. Oberbau rat vr. O. Sarrazin, antwortet tm Namen des Deutschen Sprach vereins dem Verfasser des akademischen Gutachtens, Univ.-Prof. Or. Gustav Noethe in Berlin, in der letzten Nummer der Sprachvereins- Zeitschrift in einem Aufsatz: »Die Berliner Akademie der Wissen schaften wider die Sprachpflege der deutschen Regierungen und Land tage». Nach der Anführung des vollen Wortlauts des Gutachtens, »das nicht niedrig genug gehängt werden kann-, gibt er einem Mit arbeiter der Kölnischen Zeitung das Wort, der sich gegen das Gut achten vom sprachwissenschaftlichen Standpunkt aus wendet. Zu dem Schlußhinwets des Gutachtens, »daß die größten Meister und Könner dcntschcr Sprache und Rede, daß Goethe, Jakob Grimm, Bismarck puristischen Bestrebungen wenig geneigt gewesen seien», be merkt Sarrazin, daß dieser Hinweis zu dem alten, nachgerade abge stumpften Rüstzeug unserer deutschen Fremdwortfreunde gehöre. »Wissen wir doch alle, in welch strahlender Sprachreinheit und Sprach- schönheit der Dichter Goethe seinen Tasso, seine Iphigenie usw. geschaffen hat. Und wir wissen auch, daß der Dichterfürst in späteren Ausgaben seiner Werke weitgehend verdeutscht hat.» Und wie Bismarck, der bis zu seinem Tode Ehrenmitglied des Sprachvereins und überzeugter Anhänger seiner Bestrebungen war, sich um die Sprachreinheit gemüht hat, darüber möge man sich aus dem Werke »Erinnerungen an Bismarck» überzeugen, in dem v. Brauer »Bismarcks Schreibweise» behandelt und seststellt, daß die ser stets darauf bedacht war, in amtlichen Schriftstücken die Fremd wörter tunlichst zu vermeiden. Und nun vollends die Berufung aus Jakob Grimm — so schließt Sarrazin — als Eidcshelfer für ei» solches Gutachten! Aus Grimm, den Begründer der deutschen Sprachforschung, der ctnstnials eine der größten Zierden der Akademie der Wissenschaften war, der selben Akademie, die ursprünglich von ihrem Stifter »zu crhaltung der tentsche» Sprache in ihrer anständigen reinigkcit, auch zur ehre und Zierde der Deutschen Nation» bestimmt war! Jakob Grimm würde vor dieser »wissenschaftlichen» Urkunde seines heutigen Ber liner Nachfahren trauernd sein Haupt verhüllen. Schwetzerisches Urheberrecht. — Aus Bern wird der »Voss. Ztg.» gedrahtet: Der Bundesrat hat den Entwurf zu einem neuen Urheberrechtsgcsetz genehmigt. Eine Revision des bisherigen Gesetzes war notwendig mit Bezug auf eine vollständige und klarere Rege lung des Aufführungsrechts sowie mit Rücksicht auf die Entwicklung der Photographie und der Kinematographie, schließlich auch aus dir Zugehörigkeit der Schweiz zum internationale» Verband zum Schutz« von Werken der Literatur und Kunst. Der Streit um die Briese Herma» Bangs. — Ein Streitfall, der in rechtlicher wie literarischer Hinsicht nicht ohne Bedeutung ist, ist so eben in Kopenhagen entschieden worden: Peter Nansen wollte die Briefe in Buchform herausgeben, die er im Laufe langer Jahre von seinem Freunde, dem Dichter Herma» Bang, erhalten hatte. Der Verleger Bangs, der auch bet uns wohlbekannte Gyldendalschc Ver lag, erhob jedoch dagegen Einspruch und berief sich darauf, daß er im Jahre 1809 einen Vertrag mit Bang abgeschlossen hätte, nach dem ihm der Dichter das Verlagsrecht aller seiner Werke übertragen hätte. Zu den Werken gehören aber nach Ansicht des Verlages auch die Briefe. Eine Bestimmung des Vertrages sieht nun für Streitigkeiten di» Entscheidung durch ein Schiedsgericht vor, das aus Schriftstellern und Verlegern in gleicher Zahl zusammengesetzt und von einem Ju risten geleitet sein sollte. Einem solchen Schiedsgerichte ist der Streit unterbreitet worden. Die Schriftsteller waren darin durch Sophus Michaelis und I. P. Lindback vertreten. Der Schiedsspruch lautet zu ungunsten des Verlages; seine Begründung führt an, daß Bangs Briefe an Nansen bis zu zwei Jahrzehnten vor dem Abschlüsse des Verlagsvertragcs zurlickreichten; außerdem seien sie nicht als lite rarische Arbeiten, sondern als Ersatz für persönliches Beisammensein zu betrachten; daher habe weder Gpldendal noch sonst jemand ein ver tragsmäßiges Recht an ihnen. Peter Nansen wird nun die Briefe Herma» Bangs heransgeben, bereits in diesem Herbst sollen sie er scheinen. Er will, ohne dazu verpflichtet zu sein, einen Teil des Er trages den Erben Herman Bangs überlassen. Kl. F. PersonaliMrlAell. Verleihung des Eisernen Kreuzes. — Dem Leutnant b. L. und Komp.-Führer Herrn Karl Alexander Effenberger, vor dem Kriege Angestellter der Firma Leo Liepmannssohn. Antiquariat, Berlin, ist auf dem westlichen Kriegsschauplätze das Eiserne Kren- 1. Klasse verliehen worden. Gestorben: nach kurzer Krankheit im 38. Lebensjahre Herr Adolf Stuhr, Geschäftsführer der Allgemeinen ZeitungsvertriebSgesellsckiaf» m. b. H. in Berlin, der er bis zum letzten Augenblick sein« Kräfte gewidmet und wertvolle Dienste geleistet hat. Sprechfaul. (Ohne Verantwortung der Redaktion,' jedoch unterliegen alle Einseuduuge» dei« Bestimmungen über die Verwaltung des BörsenblattS.i Buchführung. Deiß jemand zweckdienliche Aufschlüsse zu geben über ein Buch oder eine Abhandlung über das sogenannte Hollcrit- oder Hollarit- System? Es soll das ein Buchführungssystem sein, bei dem die Buch führung mit der Schreibmaschine vorgenommen wird und Fakturieren und Verbuchen in einem Arbeitsgange erfolgt. Im voraus verbind lichen Dank! Ein Sortimenter. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der VSrseuoerein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsche» Vuchhändlerhau». Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich tu Leipzig. — Adresse der RedaEoo und Expedition: Leipzig, SertchtSwea 36 lBuchhändlerhauö-. 430
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