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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.07.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-07-15
- Erscheinungsdatum
- 15.07.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 162, 15. Juli 1918. Redaktioneller Teil. BSr>E»tt s. d. Dtjchn. Buchh»nd-I. legers, den Ladenpreis zu bestimmen, klar und deutlich fest- slcllen müsse, und das war deshalb das erste, was ich in diesen Paragraphen festgelegt habe, damit die Notstandsordnung so wohl vom Verlag wie vom Sortiment angenommen werden kann. Sodann: sie mußte Sortiment und Verlag nützen, du/fte jedenfalls keinen Verleger schädigen. Ich hoffe, ich habe das erreicht; die Notstandsordnung gibt dem Verlag alles, was er will und braucht. Der wissenschaftliche Verlag hat ja selbst an erkannt, daß er zu seinen Teuerungsaufschlägen, die er verlangt — und die Not des Verlags ist nicht kleiner als die des Sorti ments —, den Teueruugszuschlag des Sortimenters noch bc- willigen will, denn er wollte ja die erhöhten Preise selbst an- zeigen. Und der schönwissenschaftliche Verlag hat schon früher gesagt, er habe seine Preise um so viel erhöht, daß der Sorti menterzuschlag darin enthalten sei. Er stand damals noch aus dem Standpunkt, daß die Preise auf der oberen Grenze ange langt seien. Heute wird jeder von uns sich gestehen müssen: wir sind über diese im Januar angenommene Grenze bereits hinaus- gckommen; wir müssen die Preise, die wir damals für genügend hielten, oder von denen wir annahmen, sie seien die obere Grenze, überschreiten und müssen von Tag zu Tag weiter hin- ausgehcn. Auch der schönwissenschaftliche Verlag hat es daher in der Hand, der Notstandsordnung Rechnung zu tragen und die Psychologie des Preises zu beachten, dafür zu sorgen, daß der Ladenpreis, zu dem der Tcuerungszuschlag kommt, nicht zu hoch wird. Ich kann mir also eigentlich nicht denken, daß aus dem Verlag ein Widerspruch erfolgen könnte, daß nicht jeder Verleger den Vorschlag anzunehmen vermöchte. Meine Herren, Sie werden noch aus berufenerem Munde hören, wie meine Ansicht gestützt wird durch das, was in den letzten Tagen bei den Behörden vorgegangen- ist, sodatz der Weg, den ich Ihnen hier gezeigt habe, vielleicht doch aus dem Chaos, iu dem wir uns befinden, hinausführt. Ich habe mich ge freut, daß der Vorstand des Börsenvercins meinen Antrag zu dem seinen gemacht hat. So ist also die vorgelegte Notstandsordnung ein Antrag des Vorstands des Börsenvereins, und wie er jetzt hier besprochen wird, wird er zu gleicher Zeit in der Sor timenterversammlung besprochen werden. Beide Versammlun gen werden hoffentlich so verlaufen, daß die Notstandsordnung — denn wir haben einen Notstand nicht nur jetzt; wir werden einen Notstand noch auf längere Zeit haben (Sehr richtig!) — Gesetz wird, und daß sie zum Wohle des Buchhandels ausschlägt. Ich bin mir Wohl bewußt, daß der Vorschlag noch nicht vollkommen ist. Das kann nicht anders sein. Wir sind An trägen, die etwaige Härten ausgleichen oder etwaige Bedenken beseitigen, gern zugänglich. Gewahrt ist vor allen Dingen, daß die berufenen Vertretungen des Buchhandels: Verleger- Verein und Verband der Kreis- und Ortsvereine, unter Führung des Börsenvercins gemeinsam Mitwirken, daß also der Tcuc- rungszuschlag so festgesetzt werden kann, wie er den tatsächlichen Bedürfnissen des Augenblicks entspricht, daß die Ordnung mir ausgehoben werden kann durch eine Hauptversammlung des Bärscnvereins, und — was mir die Hauptsache dünkt — daß der Zuschlag für das ganze Reich gleichmäßig ist, daß es also nicht möglich ist, wie es heute vielfach der Fall ist, daß in einer Stadt 10 Prozent, in der andern 20 Prozent genommen wer den können, daß unsere Bücher beim Verleger s o viel kosten, und daß sie in Leipzig vielleicht mit 5 Prozent, in Berlin mit 10 Prozent und in Königsberg mit 20 Prozent Ausschlag ver kauft werden. Diesem Unfug muß so schnell wie möglich ge steuert werden. (Sehr richtig!) Meine Herren, ich bitte Sie herzlich, das, was ich Ihnen hier vorgelegt habe, vorurteilslos zu prüfen, und würde mich sehr freuen, wenn mit diesem Antrag ein Weg gewiesen wäre, der uns aus diesen Wirrnissen herausführt. (Lebhaftes Bravo.) Geheimer Hofrat, Kommerzienrat Karl Siegismund (Ber lin) : Meine Herren, ich möchte die Notwendigkeit der Annahme des Antrages des Börsenvereinsvorstandes noch nach einer an dern Richtung, hin begründen. Sie, die Sie hier in diesem Raums sitzen, gehören ja zu denjenigen Persönlichkeiten, die das Börsenblatt aufmerksam zu lesen gewohnt sind, und Ihnen sind in den letzten Wochen nicht die großen Gefahren entgangen, die durch die Erklärung des Kriegsernährungsamts dem gesam ten Buchhandel drohen. In der Verfügung vom 28. März hat der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts an den Börsen- vcrcin und an die anderen Vertretungen des Sortiments die Mitteilung gerichtet, daß er die Preisprüfungsstellen beauftragt habe, sämtliche Zuschläge als gegen die Verordnung vom 26. Mat 1916 verstoßend zu betrachten und dort, wo Warnungen wir kungslos bleiben, mit Strafanzeigen vorzugehen. Meine Her ren, diese Mitteilung, die an die Preisprüfungsstellcn gckom- men ist, betrifft nicht allein den Sortimentsbuchhandel; sie be trifft in gleicher Weise den Verlagsbuchhandel; auch die vom Verlagsbuchhandel erhobenen Teuerungszuschläge sind hierun ter zu fassen, und heute bereits weiß ich, daß vou einer Preis prüfungsstelle gegen eine unserer ersten deutschen Verlagsbuch handlungen Erörterungen im Gange sind wegen derartiger Zu schläge von seiten des Verlags. Also, meine Herren, derjenige, der da glaubt, daß diese Anordnung des Kriegsernährungsamts ausschließlich gegen die sogenannten Teuerungszuschläge des Sortiments gehe, befindet sich im Irrtum. Auch wir, die wir hier sitzen, werden davon berührt; der gesamte Vcrlagsbuch- handel wird in gleicher Weise von dem Vorgehen des Kriegs ernährungsamts bedroht. Das Vorgehen des Kriegsernährungsamts stützt sich in er ster Linie darauf, daß Bücher seiner Ansicht nach Gegenstände des täglichen Bedarfs sind, und daß infolgedessen Bücher unter die Verordnung des Reichskanzlers vom 26. Mai 1916 zu fassen sind. Es ist zweifellos richtig, daß, wenn man dieser Auffassung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts zustimmt, die Anordnungen des Kriegsernährungsamts richtig sind, und daß sämtliche Teuerungszuschläge verfolgt werden müssen, ganz ab gesehen davon, was die Wuchcrgesetzgebung noch sagt. Es mag dahingestellt sein, ob die Teuerungszuschläge des Verlags und des Sortiments unter das Wuchergesetz fallen; es mag da hingestellt sein, ob die 10 Prozent, 15 Prozent oder 20 Prozent gls ein übermäßiger Gewinn bezeichnet werden. Das alles tut nichts zur Sache. Wenn Bücher Gegenstände des täglichen Bedarfs sind, fallen sie unter die Verordnung vom 16. Mai 1916, das heißt dann dürfen die früher hergestellten Werke nicht mit einem Teuerungszuschlag versehen werden. Meine Herren, es ist naturgemäß, daß die berufenen Ver tretungen des Buchhandels versucht haben, gegen derartige Auf fassungen Stellung zu nehmen, und aus dem Börsenblatt ist Ihnen ja die Eingabe des Börsenvereins an das Kriegsernäh- rungsamt und an das Reichswirtschaftsamt bekannt geworden, ebenso, wie Sie vorgestern die Eingabe des Vorstandes der Buchhändlergilde in derselben Sache gelesen haben. Es haben nun in den letzten Tagen eingehende Besprechun gen über die Angelegenheit im Reichswirtschaftsamt stattgefun den. Zunächst ist die Angelegenheit vor diesen Besprechungen in den verschiedenen Kommissionen, in denen Buchhändler sitzen, in der Reichskommission zur Sicherung des Papierbedarfs und in dem Reichsausschuß, zur Sprache gebracht worden, und ich habe im Aufträge des Staatssekretärs des Reichswirtschasts- amts dem Neichsausschuß ein Gutachten erstattet, das erstens die Verhältnisse des Sortimentsbuchhandels, zweitens die Ver hältnisse des Verlagsbuchhandcls mit Bezug auf die Teuerungs zuschläge beleuchtet. Beide Gutachten sind im Börsenblatt ver öffentlicht worden. Das dritte Gutachten, das die Frage des Eisenbahnbuchhandels betrifft, ist nicht im Börsenblatt veröf fentlicht worden, weil es zum großen Teil Wiederholungen mei ner ersten beiden Gutachten enthielt; es ist im wesentlichen das selbe darin gesagt. Es ist nur mit dem besonderen Hinweis auf den Eisenbahnbuchhandel etwas abgeändert worden. Meine Herren, im Neichswirtschaftsamt Hai man der Frage der Teuerungszuschläge ein großes Interesse entgegengebracht, und ich kann hier, ohne alles das sagen zu können, was zunächst in den vertraulichen Besprechungen erörtert worden ist, Ihnen doch folgendes Mitteilen. Ich darf Ihnen Mitteilen, daß die Angelegenheit im Neichswirtschaftsamt zurzeit anhängig ist, daß zwar bestimmte Erklärungen noch nicht abgegeben werden können, daß man aber bereit ist, mit den zuständigen Stellen — 415
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