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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-07-17
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1918
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 164, 17. Juli 1918. ger Beratung endlich Herrn Nitschmann überzeugen können, daß zwischen Drohnen und Bienen im deutschen Buchhandel unter schieden werden muß, und es ist nachher gerade auf Veranlas sung — wenn ich nicht irre — von Herrn Geheimrat Siegis- mund — ich kann mich aber hier irren — ein Ausschuß einge setzt worden, der darüber beratschlagen soll, wie wir das — ich bin auch darin ganz offen — nicht ohne Schuld des Sortiments verloren gegangene Terrain dem wirklichen Buchhändler wieder zuführcn können. Das ist eine ausgezeichnete Stellungnahme gewesen. Aber, meine Herren, in dem Moment, wo Sic uns zu- muten, unsere Kundschaft der Post abzugeben, in dem Moment nehmen Sie ja uns ein Terrain aus der Hand, das wir heute noch fest in der Hand haben und das wir, wie die Verleger mir zugeben werden, noch recht fleißig beackern. Wir können also heute sehr gut zu einer Einigung kommen, wenn, wie ich gesagt habe, der Börsenbereinsvorstand uns das juristische Bedenken nimmt, und wenn er die viex Worte ein- 7ügt: »mit Ausnahme der Zeitschriften«. Ich bitte Sie, meine Herren vom Vorstande, mich hierin unterstützen zu wollen, und Sie werden sich überzeugen, daß ich nicht, wie die Herren von der Gilde meinen, der schroffste Gegner des Teuerungszuschlags bin, sondern das Vernünftige will und das, was dem Sortimen ter znm Stutzen gereicht. Erster Vorsteher des Börsenvereins, Kommerzienrat Artur Seemann (Leipzig): Trotz der geäußerten Bedenken kann ich doch nur sagen, daß der Schritt, den Herr Schumann getan hat, ein sehr glücklicher gewesen ist. Wir sind der ungeheuer schwie rigen Lösung der Problems wesentlich näher gekommen, und wir haben gestern schon mit Vertretern des Sortiments und .Herren vom Vorstand des Verlegervereins über die Sache be raten. Sie weiden um eine solche Notstandsmaßnahme nicht herumlommen; denn wenn Sie diese Schutzwehr nicht errich ten, haben Sie viel mehr Unbequemlichkeiten als ohne sie. Es ist das eine außergewöhnliche Maßregel, zu der der Vorstand des Börsenvereins ohne weiteres satzungstzemäß berechtigt ist laut Z 21, zu der er sich aber doch die Zustimmung des Vcr- legervcreins und des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine erbitten möchte, obwohl ja schon auf Grund von ß 21 eine solche außerordentliche Maßregel bestehen könnte. Run haben wir uns gestern den ganzen Tag mit dieser vor trefflich erdachten Notstandsordnung besaßt, und es sind da einige kleine Meinungsverschiedenheiten entstanden. Ich habe mir auch überlegt, auf welche Weise man die Klippen umgehen könnte, die heute hier zutage getreten sind, z. B. die Klippe, die uns durch die Vereinigung der schönwissenschaftlichen Verleger erwachsen ist. Meine Herren, wir müssen einig sein, wenn wir bei den Behörden den Eindruck machen wollen, daß unsere Not so groß ist, daß wir gar nicht anders können. Die Erklärung des Nriegsernährungsamts ist keine endgültige Erklärung. Ich muß einer solchen Ansicht sehr energisch entgegentreten, weil wir die Überzeugung haben, daß die Bücher nicht unbedingt als Gegenstände des täglichen Bedarfs erscheinen werden, und daß es daher nicht zulässig ist, ohne weiteres zu sagen: das ist ver boten. Dar wird sich erst Herausstellen, nachdem das Reichsge richt in dieser Angelegenheit gesprochen hat. Allein ich habe doch im Innern die Befürchtung, es könnte beim Reichsgericht viel leicht nicht so gut gehen, wie es uns erwünscht sein mutz, und daher müssen wir erstens auf die Behörden einwirken. Zwei tens müssen wir aber eine Notstandsordnung haben, die in ihrer Fassung durchaus geeignet ist, einen widerwilligen Autor zu überzeugen. Drittens müssen wir eine Notstandsordnung haben, die so klar gefaßt ist, daß sic imstande ist, jeden Käufer einer Buches von der Notwendigkeit dieser Maßnahme zu über zeugen, und da habe ich mich noch gestern abend und heute mor gen mit dem Stoff, den Herr Schumann uns in so vortrefflicher Weise zugesührt hat, beschäftigt und eine etwas andere Fassung ausgeschrieben, bei der ich diejenigen Dinge zu vermeiden suchte, die uns heute hier beschäftigt haben: wegen des Widerspruchs der schönwissenschaftlichen Verleger, wegen des eigentümlichen Verhaltens der wissenschaftlichen Verleger und der Bedenken, die auch von Herrn Speyer hier geäußert worden sind. Es sind noch eine ganze Menge anderer Bedenken, die ich Ihnen 42t gar nicht auseinandersetzen möchte, da sie Ihnen ja bekannt sind. Ich Halle er für unbedingt notwendig, daß dieser Not- standsordnnng eine ganz deutliche Erklärung folgenden In halts in einem Z 1 vorausgeht: Die überhandnehmendcn Preissteigerungen für Material und Arbeit und die allgemeine Teuerung zwingen zur Fest setzung von Notpreisen im Buchhandel. Durch den Ausdruck »Rotpreisc« möchte ich den verwünschten Ladenpreis beseitigen. Ich meine natürlich nicht den Laden preis an sich, sondern lediglich den Ausdruck. Dieser Ausdruck bereitet uns so kolossale Schwierigkeiten. Jeder Autor beruft sich auf den Ladenpreis. Wir müssen also sagen: wir etablieren vorübergehend einen Rotpreis, welcher sich zusammensetzt aus dem Ladenpreis, einem etwaigen Teuerungszuschlag des Ver legers und einem allgemeinen Teuerungszuschlag. Der etwaige Teuernngszuschlag des Verlegers tritt jetzt in die Erscheinung bei wissenschaftlichen Verlegern, dagegen nicht bei den Roman- Verlegern. Die Herren haben es für zweckmäßig befunden, ihre Erhöhungen auf den Ladenpreis zu machen. Bei denen fällt dieser Zuschlag, den die wissenschaftlichen Verleger mit Rücksicht auf ihre Autoren nehmen müssen, weg. Wir können also das Wort »Ladenpreis« hier gar nicht gebrauchen, wir müssen es umgehen, und aus dem Grunde möchte ich Ihnen empfehlen, das Wort »Notpreis« einzufllhren. Das Wort soll andeuten, daß es ein vorübergehender Preis ist, der aus der allgemeinen Teue rung erwachsen ist, und darum soll gesagt werden: Der Notpreis setzt sich zusammen aus einem Ladenpreis, einem etwaigen Aufschlag des Verlegers und einem allgemei nen Teuerungszuschlag. Nun kommt der dritte Punkt: Der Aufschlag des Verlegers sollte entweder in Prozenten für den gesamten Verlag oder für Verlagsgruppen oder für einzelne Werke in Währung festgesetzt werden. Das geschieht beides unabhängig voneinander. Er ist ebenso zu rabattieren wie der Ladenpreis und im Börsen blatt für den Deutschen Buchhandel bekannt zu machen. Meine Herren, eine der größten Schwierigkeiten, die uns erwachsen sind, ist die, daß der Zuschlag des wissenschaftlichen Verlegers nicht rabattiert wurde, und Sie werden gehört haben, daß das Sortiment sich mit gutem Grunde dagegen gesträubt hat. Der Grund ist deswegen sehr triftig, weil dieser Zuschlag des Verlegers eine Tendenz hat, stark zu wachsen. Mit den zu nehmenden Herstellungskosten wird dieser unrabattierte Zu schlag eine Höhe erreichen, die dem Sortimenter sehr unbequem sein muß. Er kann sich nicht damit abfinden: 30 Prozent von einem Preise unrabattiert zu bekommen, wenn der Preis so hoch gestiegen sein wird. Es ist daher unbedingt notwendig, daß die wissenschaftlichen Verleger sich dazu entschließen, diesen Zuschlag, den sie neben dem Ladenpreise machen, mit Rücksicht auf ihre Autoren auch zu rabattieren. Sie können das auch sehr gut, sobald sie sich mit ihren Autoren verständigen. Ich habe «in Beispiel dafür. Mein allerwiderspenstigster Autor, der sich gegen jede Erhöhung des Ladenpreises aus das allerentschie denste mit den kräftigsten Ausdrücken wehrte, hat sich, über zeugt durch einen Grund, der bei sehr vielen durchschlägt, näm lich durch bare Münze, bereit erklärt, den Ausschlag bestehen zu lassen, wenn er dadurch, daß man ihm einen bestimmten Pro zentsatz einräumt, dabei beteiligt ist. Ich weiß sehr Wohl, daß es Romanverleger gibt, die ihren Autoren 20 Prozent Anteil am Ladenpreis gewähren. Das ist ein sehr hoher Satz. Wenn nun der Verleger seinen Ladenpreis erhöht, so muß er ihn so erhöhen, daß der betreffende Autor einen entsprechenden Anteil bekommt. Das ist bei den Verträgen, die mit wissenschaftlichen Auioren gemacht werden, nicht allgemein üblich, obwohl es sehr viele Autoren gibt, die am Reingewinn ihres Werkes beteiligt sind und die sich diesen Reingewinn vorrechnen lassen. Diesen Auioren ist nur dadurch beizukommen, wenn man ihre Zustim mung zur Erhöhung des Ladenpreises haben will, daß man ihnen sagt: Der Zuschlag, den ich zu nehmen genötigt bin, fetzt sich zusammen aus meinen notwendigen Mehrausgaben und deinem Honoraranteil. In diesem Falle werden alle Wider sprüche der Autoren verschwinden. Die wissenschaftlichen Vec-
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