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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-07-19
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
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Erscheint werktäglich. Für Mitglieder de» Dörsenvsrein» H ist der Dezugspreis lm Mitgliedsbeitra^ einaej^losten^ 1 jährlich ^elÄchSf?ss!elleod"r'A6MarvÄi-VostübeLw eijung 1 lnaerchalb ^>e^ Deutjchen^ Deiches. Nlchtmtt^ei-er^lm z oder deren Dc/um ^kostet SS ^ ! die Seile, für ^//s?34 M. Stellengesuche werden mit ^ I die Teils berechnet. 2n dem Ulustri. ' ^ " -» oder deren Raum 30 Pfennige, */« 6. 21 M-. < für Nichtmitglleder S0 Pf.. 64 M.. 120 M. Deilagea werden ^ ixemplar. nicht angenommen. - Deloerfeltlger Erfüllungsort ist Leipzig. - i illustrierten Teil: für Mit- die viergejpaltene «Petitzella ge. S. 27 M.. 6. S2 M.. Nr. 166 (R. 81). Leipzig, Freitag den 19. Juli 1918. 85. Jahrgang. Redaktioneller Teil Zum Entwürfe eines Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten und eines Gesetzes gegen die Verhinderung von Geburten. Eingabe de ^Vorstandes des Börsenvereins an den Deutschen Reichstag, das Reich sa ml des Innern u, a, amtliche Stellen, Leipzig, den 5, Juli 1918. Der ergebenst Unterzeichnete Vorstand des Börsenvereins, als Vertreter der Interessen des gesamten deutschen Buch. Handels, möchte nicht unterlassen, die Bedenken des Buch. Handels gegen die vorliegende Fassung der Entwürfe eines Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten und eines Gesetzes gegen die Verhinderung von Geburten den gesetz gebenden Stellen vorzutragen. Er verkennt an sich nicht, daß die Sicherung des Nachwuchses, der^Volksgesundheit und Volksmoral und damit der deutschen Volkskraft gebieterisch da. zu zwingen, solche Gesetze zu schaffen, er möchte deshalb nur dahin wirken, daß einigen Bestimmungen in den Entwürfen der unklare Charakter genommen und alles das aus den Ge setzen entfernt werde, was den soliden, ehrlichen und ge- wissenhaften Buchhandel bedroht. Die ZZ 4 bzw, 3 der neuen Gesetze verbieten es, Mittel, Gegenstände oder Verfahren zur Heilung oder Linderung von Geschlechtskrankheiten, sowie von Krankheiten oder Leiden der Geschlechtsorgane öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, wenn auch in verschleierter Form anzukündigen oder anzupreisen oder solche Mittel und Gegenstände an Orten, die allgemein zugänglich sind, auszustellen. Diese Vorschriften sind dehnbar und deshalb mißverständlich. Sie besagen allgemein, also auch für den Verlag und Verkauf ernsthafter Schriften, daß Gegenstände oder Verfahren zur Heilung oder Linderung von Krankheiten der Geschlechts, organe nicht angekündigt oder angepriesen werden dürfen. Damit wird auch die gute, volkstümliche Litera- tur, die der Volksgesundheit dient und viel Gutes gestiftet und genützt hat, getroffen und ihr Wcitererscheinen ernstlich in Frage gestellt. Eine Umfrage im Buchhandel hat ergeben, daß kaum ein Gesundheitslexikon, kaum ein populärer ärzt licher Ratgeber, kaum ein Konversationslexikon, ganz abge- sehen von den einschlägigen wissenschaftlichen Büchern, nicht in Mitleidenschaft gezogen wird, was in diesen Wirkungen wohl schwerlich mit den von den Gesetzen verfolgten Zwecken vereinbar ist und nicht der Wille des Gesetzgebers sein kann. Um die Gefahren für den Buchhandel zu beseitigen, gestattet sich der Unterzeichnete Vorstand folgenden Wortlaut für die oben angeführten Vorschriften des Entwurfs vorzuschlagen: Es ist verboten, zum Zweck, sich einen geschäftlichen (wirtschaftlichen) Vorteil zu verschaffen, Mittel, Gegen- stände usw. Diese Fassung würde geeignet sein, die Befürchtungen des Buchhandels hinfällig zu machen, und ihn vor Schaden bewahren. Mit vorzüglicher Hochachtung ergebenst Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr, Arthur Meiner, Erster Vorsteher, Deutscher Verlegerverein. Stenographischer Bericht über die 32. ordentliche Hauptversammlung, abgchalten im Buchhändlerhause zu Leipzig, Sonnabend, den 27, April 1918. (Fortsetzung zu Nr. ISS, 158, 1K0,1SL u, 1K4.) Vorsitzender: Ich bitte die folgenden Redner, sich mich zu der Entschließung mit äußern zu wollen. Gottlieb Braun (Marburg): Meine Herren, als die be- kannte Verordnung des Kriegsernährungsamts erschien, da sind wohl-verschiedene ängstliche Gemüter zweifelhaft geworden und haben befürchtet, jetzt werde alles ins Wasser fallen. Ich muß sagen: ich habe diese Verordnung in gewisser Beziehung be grüßt; denn ich sagte mir: jetzt wird das Sortiment und der Verläg zusammcngeschweißt; war uns auseinanderzutreiben drohte, das muß uns jetzt einigen. Ich möchte Sie daher bit ten, dem sehr guten Auswege, der seitens des Börsenvereins- vorstands gefunden worden ist, rückhaltlos zuzustimmen und nicht nur die hier vorgeschlagene einmütige Erklärung ab zugeben, sondern auch einmütig zu handeln, sodaß alle Ver leger sich einem einmütigen Beschluß endlich anschließen. Meine Herren, wie ist denn der Gang der Dings gewesen? Nachdem die Verordnung herausgekommen war, erging an die sämtlichen Vorsitzenden der Preisprüfungsslellen der einzelnen Provinzen die Weisung, den Buchhändlern die Zuschläge zu ver bieten, Nun ist, wie ich gehört habe, in Frankfurt a. M, den Sortimentern jeder Zuschlag schlankweg verboten worden. Ich glaube aber nicht, daß die Sortimenter darauf eingehen wer den. Im Regierungsbezirk Kassel war es so, daß der Vor sitzende der Preisprüfungsstelle sich an die Handelskammer wandte. Diese bat mich um Abfassung eines Gutachtens. Ich habe dieses sehr ausführlich abgcfaßt, und che ich abreiste, er fahren, daß die Handelskammer sich meinem Gutachten im wesentlichen angeschlossen und es an den Regierungspräsiden ten weilergeleitet hat. Ich möchte anregen, daß die einzelnen Herren darauf achten, welche Vertretung in den Handels!-»«- mern für den Buchhandel besteht. Es wäre doch wünschens wert, daß wenigstens in solchen Fällen, wo buchhändlerische Dinge in Betracht kommen, den Handelskammern irgendwelche Beigeordnete empfohlen werden. 429
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