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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1918
- Strukturtyp
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- Band
- 1918-07-19
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1918
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X- 166, 19. Juli 1918. Ich komme nun auf die Dinge zurück, die Herr Direktor Kilpper mit Bezug auf den schönwissenschaftlichen Verlag ge äußert hat. Er sagte: der schönwissenschaftliche Verlag gibt dem Sortiment so hohe Rabatte, daß es damit schon 19 Prozent mehr hat. Das stimmt nicht; denn der schönwissenschaftliche Verlag ist gerade dazu übergegangen, seine früheren höheren Rabatte an das Sortiment zu verkürzen. Weiter sagte Herr Direktor Kilpper: wir sind verpflichtet, unseren Autoren von dem Zuschlag des Sortiments einen Teil als Honorar abzu- gcben. Ja, die Herren haben den Rabatt verMrzt, den sie früher dem Sortiment gaben; darin haben sie ja ein gewisses Plus, und das deckt wahrscheinlich den Anteil, der dem Autor aus dem Zuschlag des Sortiments zukommen würde. Also hier ist schon ein Ausweg gegeben. Die Notstandsordnung ist sehr gut. Sie läßt jedem Ver leger freie Hand, den Ladenpreis zu bestimmen, er kann ohne Teuerungszuschlag liefern oder mit 19 Prozent oder 20 Prozent, wie er es verantworten kann, und ebenso sieht die Notstands ordnung einen einheitlichen Teuerungszuschlag für das gesamte Sortiment vor. Ich habe im übrigen die Notstandsordnung so aufgefatzt, daß sie sich aus den Zuständen heraus entwickelt hat, wie wir sie jetzt haben, und die sind doch bekanntlich so, daß den wissenschaftlichen Bibliotheken der Teuerungszuschlag des Sortiments überhaupt nicht berechnet wird. Wenigstens ist das im größten Teile Deutschlands so. Die Bibliotheken sind uns entgegengekommen, indem sie auf den Sprozentigen Rabatt verzichtet haben, und gewissermaßen aus Erkenntlichkeit dafür verzichtet das Sortiment nun ihnen gegenüber auf die Erhebung eines Teuerungszuschlags. Somit ist dieses Beden ken des Herrn Speyer schon beseitigt. Ebenso haben wir die wissenschaftlichen Zeitschriften aus genommen. Die Zeitschriften werden in vielen Bezirken nicht mit einem Teuerungszuschlag seitens des Sortiments geliefert. Mithin ist hier auch die Konkurrenz der Post unbedenklich. Ich würde also gar nichts dagegen haben, wenn auch diese seither bestandenen und im Sortiment ziemlich allgemein eingeführten Ausnahmen weiter bestehen bleiben. Weiter möchte ich aber noch erwähnen, daß der Kunde, der beim Sortimenter eine Zeitschrift abonniert, einen großen Vor teil darin hat, daß er dem Sortimenter die Zeitschrift womöglich erst in Jahresrechnung bezahlt, während er bei der Post vier teljährlich im voraus bezahlen muß. Das ist doch auch ein ge wisser Vorteil. Natürlich muß auch der Verlag bei direkten Lieferungen mit dem Sortiment Hand in Hand gehen, und der Zustand muß aufhören, daß der Verleger dem Sortimenter hierbei — ich will es einmal derb sagen: — in den Rücken fällt. Beide müssen an einem Strange ziehen. Wenn wir uns auch über Be zugsbedingungen usw. in die Haare geraten, so dürfen wir doch nie vergessen, daß wir eine gemeinsame Sache vertreten. (Sehr richtig!) Wenn Herr Hofrat vr. Ehlermann den Vorschlag gemacht hat, die Geltungsdauer der Notstandsordnung zeitlich zu be grenzen, so möchte ich dem entschieden widersprechen. Wir wis sen ja nicht, mit wem wir zuerst Frieden schließen werden, und wir wissen nicht, ob nicht etwa ein Jahr nach Friedensschluß die Dinge noch schlimmer sind als heute. Wenn die Kriegswirt schaftsstellen weiter arbeiten und uns so in unsere Betriebe hineinsteige» wie bisher, können wir nach Friedensschluß unter Umständen eher gezwungen sein, die Zuschläge zu erhöhen, als an ihren Abbau zu denken. Warum sollen wir uns denn auf ein Jahr nach Friedensschluß binden? Möglicherweise müßten wir dann nach einem Jahr wieder von vorn anfangen. Wann wir in der Lage sein werden, die Sache wieder abzubauen, das werden die Verhältnisse nachher ganz von selbst ergeben. Meine Herren, ich bitte Sie also nochmals: Nehmen. Sie die Sache einmütig und geschlossen an! Ich sehe, daß Herren, die sonst alles daran setzen, den Verlegerverein hinter sich her- zuziehen und zu beherrschen, heute leider hier nicht vertreten sind. Es wäre sehr gut, wenn sie anwesend wären. Ich hoffe aber, daß auch diese Herren sich mit uns solidarisch erklären und nicht eine Extrawurst für sich gebraten haben wollen. Meine 460 Herren, nehmen Sie die Sache einmütig an; dann kommen Ivir ; über alle Verhandlungen heute nachmittag und morgen glatt weg! Ich bin fest überzeugt, daß Herr Nitschmann der Not- standsordnnng ohne weiteres zustimmt; denn es kommt ja nicht ^ darauf an, daß der eine oder andere an einer bestimmten Form ; festhält, sondern darauf, daß die Sache zu einem guten Ende ge führt wird. (Bravo!) ! vr. Georg Paetel (Berlin) (zur Geschäftsordnung): Meine ! Herren, es ist 19 Minuten nach 1 Uhr, um 3 Uhr beginnt die Delegiertenversammlung, und zwischendurch muß man doch auch ^ etwas genießen. Ich halte die Meinungen für ausreichend ge- ! klärt. Außerdem hat sich ja jeder Verband, jeder Verein und ^ jeder einzelne Buchhändler sehr eingehend mit der Sache be- ? schäftigt. Schließlich wird sie ja heute nachmittag noch einmal gründlich dnrchberaten werden. Unter diesen Umständen meine ! ich, wäre es an der Zeit, wiederum eine Begrenzung der Rede« ^ frist eintreten zu lassen. Ich stelle also den Antrag zur Ge schäftsordnung, die folgenden Redner nur noch 3 Minuten sprechen zu lassen. (Zustimmung.) t Vorsitzender: Sie haben den Antrag gehört. Sind Sie ein verstanden, daß die Redezeit auf fünf Minuten für jeden Red- i ner begrenzt wird? (Allseitigc Zustimmung.) — Das ist ein stimmig der Fall. vr. Wilhelm Ruprecht (Göttingen): Meine Herren, ich beschränke mich auf wenige Worte, die aber meines Erachtens sachlich nicht ganz unwichtig sind. Ich stimme vollständig mit der Stellungnahme des Verlegervereinsvorstandes überein, während die Anträge des Herrn Nitschmann gänzlich unan nehmbar für mich gewesen wären, da sie uns die Einwirkung auf den Ladenpreis auf die Dauer entzogen und auch das Wiederaufhören ganz in andere Hände gelegt hätten. So aber, wenn ein Termin gefetzt wird, ist die Sache zu machen. Ich hatte schon einen Antrag ausgeschrieben; danach sollte die Rot standsordnung bis zum I. Juli 1920 gelten, und ich halte diese Terminfcstseyung auch für praktischer als die mit Bezug auf den Friedensschluß mit England, weil dann kurz vorher eine Hauptversammlung ist, in der natürlich über das etwaige Wei terbestehen der Notstandsordnung beschlossen werden könnte. Nun aber ist zu der Notstandsordnung des Herrn Schumann noch eine Änderung von Herrn Kommerzienrat Seemann er schienen, und die enthält eine sachliche Änderung schwerwiegen der Natur für den Verlegerverein. Denjenigen Herren, die nicht der Kommission von Sortimentern und Verlegern ange hört haben, die hier vor einiger Zeit tagte, will ich erzählen, daß damals alles auseinanderzugehen drohte, und daß wir uns schließlich auf ein Kompromiß geeinigt haben, das dahin ging, daß die 10 Prozent überschreitenden Vcrlegerzuschläge dem Sortiment rabattiert werden sollten, oder daß sie vom Sorti ment seinerseits wieder mit einem Zuschlag belegt werden könn ten. Auf diesen Vorschlag haben sich Sortimenter und Ver leger damals geeinigt. Er ist leider in der Resolution nicht so deutlich zum Ausdruck gekommen; aber Herr Kommerzienrat Seemann hätte ihn kennen müssen. Er hat das einfach unter den Tisch fallen lassen, sodaß nach seinem Vorschlag in Zukunft auch die lOProzentigen Verlegerzuschläge wieder vom Sorti ment mit einem Zuschlag belegt werden könnten. Ich bitte die bei der endgültigen Fassung beteiligten Herren dringend darum, daß sie das Gute aus dem Anträge des Herrn Kom merzienrats Seemann, das sich namentlich auf die Begründung bezieht, übernehmen, aber die wesentliche Änderung des Z 3 der Notstandsordnung des Herrn Schumann unter den Tisch fallen lassen. (Sehr richtig!) Robert Voigtländer (Leipzig): Meine Herren, ich möchte doch darauf aufmerksam machen, daß mit der Annahme des Schumannschen Antrages in dem Verhältnis des Verlegers zum Verfasser eine ganz wesentliche Änderung eintritt. Es be darf zum Verständnis dessen des Wortlauts des K 21 des Ver« lagsgesetzes, und ich erlaube mir daher, Ihnen diesen in Er innerung zu bringen. Er heißt: Die Bestimmung des Ladenpreises, zu welchem das Werk verbreitet wird, steht für jede Auflage dem Verleger zu. Er darf den Ladenpreis ermäßigen, soweit nicht berechtigte In-
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