X: ll, 14. Januar 1927. Künftig scheinende Bücher. Börl-iM»» I. d. D,I«N. Buchhandel. Z8Z Soeben erscheinen Me Äßtlengesellschasl Sandelsgesetzbulh Pavagvavk, 1S8-L1V Handausgabe mit Erläuterungen von ZrrMzrat Friedrich Gowschmtt Rechtsanwalt in München Etwa Sir Seiten S«. Ln Ganzleinen etwa M. 12.— Diese Handausgabe des Akttengesehes ist in der juristischen Literatur ohne Konkurrenz und daher ein dringendes Be dürfnis für alle beteiligten Kreise. Leder Paragraph ist darin systematisch erläutert, und auch sonst ist die ganze einschlägige Literatur in einer Weise berücksichtigt, wie man das nur von einem Kenner des ganzen aktienrechtlichen Schrifttums erwarten kann. Lustizrat Goldschmit ha« sich schon in Werken wie „Das Recht des Aufsichtsrats" und „Die Gründung der Aktiengesellschaft" einen Namen gemacht. Trotz der Fülle des hier Gebotenen hält unsere Handausgabe die glückliche Mitte zwischen einer erläuterten Textausgabe und einem ausführlichen Kommentarwerke. Die Absatzmöglichkeiten, eine systematische Verwendung ist sicher überaus lohnend bei Finanzbehörden, Aktiengesellschaften, Aufsichtsräten, Aktionären, Industriellen, Rechtslehrern, Rechts anwälten, Notaren, Banken, Handelskammern, Handelshochschulen. Allen diesen ist unsere konkurrenzlose Handausgabe ganz unentbehrlich. Handelsgesetzbuch ZNit EknfübvurrsSgesetz Nebst den wichtigsten Ergänzungsgesehen LentauSsabe 17. Auflage nach dem Stande vom 1. Lanuar 1ST7 VIII, 3LS Seiten Kl. S°. Ln Ganzleinen M. 2.60 Unsere sehr gut eingesührte Ausgabe des Handelsgesetzbuches ist bis aus den heutigen Tag ergänzt und sei dem Sortiment zu besonderer Verwendung empfohlen. Ä. Verk'sche DerlasSvnchhandlnng München