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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
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» M°, ^ä?SI!ch>mNgii-d?c ' Nr. 51 (N. 27). Leipzig, Dienstag den 18. März 1919. 8S. Jahrgang. Der sächsischen Bußtages (19. März) wegen erscheint die nächste Nummer Donnerstag, den 20. März. Redaktioneller Teil. Verein der Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, den 18. März 1919. Einladung zu der Ordentlichen Hauptversammlung auf Freitag, den 28. März 1919, abends 5 Uhr, in den kleinen Saal des Deutsche» Buchhändlerhauses, Porlal I. Tagesordnung - 1. Ter Jahresbericht über das Jahr 1818. ?. Ter Rechnungsabschluß des Jahres 1818. 8. Der Haushaltplan für das Jahr 1819. 1. Die Wahlen für den Vorstand und den HauptauSschuß. ö. Anträge des Vorstandes: a> Erhöhung des MitgliedsbeitragcS auf 8V ./t jährlich, b) Verwendung der Zinsen der Volckmar-Stistung. K. Antrag des Vorstandes auf Sapungsändernng: K 8. Verleihung des Stimmrechts an Frauen. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. RichardLinnemann, N i ch a r d F r a n ck e, Vorsteher. Schriftführer. Buchhändlerischer Verkehr der besetzten Gebiete mit dem Gesamtbuchhandel. Leipzig, den 21. Februar 1919. An das Reichswirtschaftsamt Berlin. Die Vereinigung der Schulbuchberleger hat unterm 18. Februar d. I. eine Eingabe an das Reichswirtschastsamt ge richtet, mit der gebeten wird, den geschäftlichen Verkehr mit Schulbüchern nach dein besetzten Gebiet und ans diesem nach dem nnbrsetztcn von allen Beschränkungen zu befreien. Wir gestalten 1ms, nochmals Abschrift dieser Eingabe beizufügen und dazu zu bemerken, daß wir uns dieser voll inhaltlich anschließen. Bei dieser Gelegenheit möchten wir aber nochmals im Anschluß an unsere frühere Vorstellung bei der Waffenstillstands-Kommission dringend und höfltchst bitten, darauf hinzuwirken, daß der Verkehr mit Gegenständen des Buchhandels nach und von allen Teilen des besetzten Ge bietes uneingeschränkt freigegeben und dementsprechend auch der schriftliche Verkehr, soweit er sich auf den geschäftlichen Verkehr mit denselben Handelsgegenständen erstreckt, gestattet werde. Bei dem Fortbestehen des jetzigen Zustandes muß nicht nur der Buchhandel des unbesetzten Gebietes mit schweren wirtschaftlichen Schädigungen rechnen, sondern vor allen Din gen ist nach uns zugcgangencr zuverlässiger Auskunft der deutsche Buchhandel im besetzten Gebiet in einer derartig trostlosen Lage, daß er einer unrettbaren Katastrophe zu- treibcn muß. Die Lager des deutschen Buchhandels im be setzten Gebiet sind nahezu ausverkauft, und infolgedessen sind ihre Inhaber veranlaßt, ihre Betriebe zn schließen. Es be darf keiner näheren Darlegung, daß damit auch die Bevölke rung des besetzten Gebietes außerordentlich leidet und die Gefahr ihrer Entfremdung größer wird. Mit vorzüglicher Hochachtung Der Vorstand des Börsenvereinr der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. I)r. A r l h u r M e i n e r, Erster Vorsteher. (Anlage.) Dresden, den 18. Februar 1919, Mosczinskystr. 21. An das Reichswirtschaftsamt Berlin. Die Unterzeichnete Vereinigung als berufene Vertretung des deutschen Schulbuchverlags beehrt sich, dem Reichswirt schaftsamt das Folgende ganz ergebenst zu unterbreiten. Infolge der Besetzung deutscher Gebiete durch unsere Feinde sind diese Gebiete z. T. vollständig, z. T. in erheb lichem Maße von dem Verkehr mit dem Deutschen Reiche abge- schnitten. Infolgedessen ist es auch unmöglich, im Reiche erschienene Schulbücher nach dem besetzten Gebiete zu senden, obgleich das im Interesse eines ordnungsgemäßen Schulde« triebes in den besetzten Gebieten unumgänglich notwendig ist; denn von den an einem Orte gebrauchten Schulbüchern er scheint im allgemeinen nur ein verhältnismäßig kleiner Teil am Orte selbst oder in dessen nächster Umgebung: die Mehr zahl, oder mindestens ein erheblicher und unentbehrlicher Teil erscheint im Reiche, insbesondere in den großen Verlags zentren Leipzig und Berlin. Es liegt deshalb sowohl im Interesse des Schulbetriebes in den besetzten Gebieten wie auch im Interesse der reichs- deutschen Verleger, daß mit möglichster Beschleunigung die Lieferung von Schulbüchern und der damit unmittelbar im Zusammenhang stehende Geschäftsverkehr ermöglicht werden. Wir richten deshalb an das Reichswirtschaftsamt die ganz ergebene Bitte, selbst oder durch Vermittlung der Waffenstill standskommission in diesem Sinne einwirken zu wollen. Es möchte erreicht werden, daß unbeschadet der Aufrechterhaltung der sonstigen Absperrungsvorschriften die Lieferung von am Bestimmungsorte cingeführten Schulbüchern und der Verkehr mit unmittelbar auf diese Lieferung bezüglichen Geschäfts- Papieren als Bestellzetteln, Begleitfakturen und Zahlungsan weisungen zugelassen wird. Dieser Verkehr muß gegenseitig sein, also, soweit er Bücherbestellungen und Rechnungspapiere betrifft, auch aus dem besetzten Gebiete nach Deutschland er folgen können. Die Beschränkung auf den angegebenen Ver kehr kann dadurch sichergestellt werden, daß der absendende Verleger schriftlich zu bestätigen hat, daß seine Sendung nur am Bestimmungsort eingeführte Schulbücher enthält. Da angesichts der außerordentlich erschwerten Versen dung?- und Expeditionsverhältnisse die Lieferung der Schul bücher schon jetzt erfolgen möchte, so wären wir ganz beson ders dankbar, wenn das Reichswirtschaftsamt die Angelegen heit mit größter Beschleunigung behandeln wollte. Wir 169
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