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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1919
- Strukturtyp
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- 1919-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1919
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- Deutsch
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X- Sl, 18. März ISIS. Redaktioneller Teil. ohne Schaden eingeschränkt werden. Dagegen hätten die Ju gend- und die immer allgemeiner werdenden Fortsetzungsschulen, gewöhnlich als Kurse von 24 Wochen, ganz neue Lehrbücher nötig. Soviel über die Klagen. Soll nun der Staat die Schul bücher Herausgeber!? In der Schweiz ist man mit dieser Ord nung allgemein zufrieden, jedoch hat dort jeder der 35 Kantone seine eigene Schulordnung und -leitung, während in Norwegen mit einem siebenmal so großen Flächeninhalt alle Volksschulen derselben Verwaltung, dem »Volksschulrat«, unterstellt sind. Die Zahl der Klassen aber schwankt von einer (der ungeteilten Schule) bis sieben, die Schulzeit zwischen lg—12 und 37 Wochen im Jahre, sodaß es nicht angeht, dieselben Bücher in allen zu benutzen. Während der Schweizer »Erziehungsrat« für den ganzen Kanton besteht und seine feste Bezirksorganisation hat, fehlt in Norwegen eine pädagogische Zcntralleitung — nur für das höhere Schulwesen besteht der »Unterrichtsrat« —, die, wie in der Schweiz, sich mit den Lehrerkollegien über die Lehr mittel regelmäßig besprechen könnte. Dazu kommt, daß der eine Schweizer Kanton die Schulbücher der andern benutzen darf; der bevölkertste, Bern, gibt überhaupt keine eigenen heraus, son dern wählt aus den vorhandenen die ihm am geeignetsten er scheinenden. In Norwegen wäre also die Schaffung eines ganz neuen Vcrwaltungspersonals nötig, und selbst dann müßten ver schiedene Bücher für Stadt und Land und ihre verschiedenen Ar ten Schulen, abgefaßt in Riks- und in Landsmaal, geschaffen wer den. Zusammenfassend erklärt die Ausschußmehrheit: »Es ist ein Vorteil für die Schule, eine Auswahl verschiedener guter Lehrbücher zu haben, und notwendig, diese je nach Erfah rung und pädagogischer Entwicklung zu verbessern. Die jetzige Ordnung hat also vor dem Monopolshstem mit nur einem Lehr buch im gleichen Fach für alle Schulen entschiedene Vorteile.« Wirklich gute Lehrbücher bekommt man nicht auf Kommando: Der Wettbewerb des Bundes der Landwirte im Jahre 1906 zur Schaffung einer Naturkunde für die Dorfschule mutzte mehr mals verlängert werden, und erst 1914 lag eine solche gedruckt vor. Ein Staatslehrbuch, für welches Fach es immer sei, muß, wie Fujisawa in Japan, wo auch der Staat Volksschulbücher herausgibt, in einem Bericht an die Internationale Kommission für Mathematikunterricht (Cambridge 1912) sich ausdrückt, »trocken wie Gerichtsakten« und so wenig ansprechend wie »Speise ohne Geschmack« werden. Abschaffung aller bewährten alten und Einführung des einen neuen Buches im ganzen Lande wären überdies ein gewagtes Experiment. Wesentlich billiger kann der Staatsverlag, wie schon oben dargelegt, nicht liefern: am Honorar läßt sich kaum etwas sparen, ja schließlich kommen bei einem Monopol noch Kosten für Ausschüsse und Wettbewerbe hinzu. Der Verlegergewinn wird in den Schweizer Kantonen dadurch ausgeglichen, daß der dortige Lehr mittelverlag ohne Zuschuß der Staatskasse auskommcn und da rum z. B. in Zürich mindestens 307» Aufschlag zu den Selbst kosten machen muß. Was sodann denBuchhändlcrrabatt anbelangt, so läßt sich eine Zwischenhand, solange nicht überall freie Lehrmittel eingefllhrt sind, schlechterdings nicht ent behren und mutz natürlich bezahlt werden, mag es nun ein Sorti menter, ein Lehrer oder ein Schulwärter sein. Der norwegische Buchhändler erhält höchstens 257° auf Schulbücher und mutz, wo die Kommune freie Lehrmittel eingeführt hat, 107» davon an die Schulleitungen abgeben, sodatz ihm für seine Arbeit, Be stellung, Verteilung, Frachtkosten nach seinem Ort ein Brutto verdienst vcn höchstens 15"/» bleiben. Die Verlage selbst er klären die Hilfe der Buchhändler als für sie unentbehrlich, wenn die Schulbücherexpedition in dem sehr ausgedehnten, aber dünn bevölkerten Lande befriedigend von statten gehen soll. Sollten sie oder der Staatsverlag mit den Tausenden von Schulkreisen in direktem Briefwechsel stehen, so würde das eine außerordent lich große Mehrarbeit notwendig machen. Der vorerwähnte »ilnterrichtsrat« äußert wörtlich: »Es wird äußerst schwierig sein, zu erreichen, daß ein monopolisiertes Staatslehrbuch mit der Zeit und der Entwicklung gleichen Schritt hält; es wird unwillkürlich im Laufe der Zeit Zurück bleiben, sowohl was Ausstattung, als was Inhalt und Methode betrisst«. Gjöstein in seinem abweichenden Minderheits-Gutachten weist darauf hin, das alles seien nur konservative Behauptungen; die Schweizer Erfahrungen bewiesen, daß die Bücher im Staats verlage verbilligt würden. Allerdings erklärte der Vorstand des Norwegischen Provinzbuchhändlervereins wörtlich: »Soll der Schulbuchhandel den Buchhändlern genommen werden, so wird das Geschäft an den meisten Plätzen seinen Mann nicht mehr ernähren können. Sein Umsatz wird so sehr (um 50—607°) zurllckgehen, daß er sich nach einem andern Lebensunterhalt umsehen mutz«, was Gjöstein selbst nicht bezweifelt. Die Mehrheit jedoch schlug vor, im Volksschulgesetz nur einige Zusätze zu machen, namentlich: »Ehe der Schulvorstand über Einführung eines neuen Schulbuchs Beschluß faßt, soll sich die Oberbehörde dazu äußern«. Bestehen bleilrt, daß Reli- gionslehrbllcher vom König, alle andern vom Kultusministerium gutzuhcißen sind, ehe sie irgendwo eingefllhrt werden. Den Preis eines jeden setzt der Verleger im Einvernehmen mit dem Volksschulrat fest. Hiermit ist der Plan eines norwegischen Staatslehrbücher verlags aufgegeben worden. Eine positive Maßregel gegen Ver teuerung der Herstellungskosten der Schulbücher hat die Regie rung jedoch getroffen. Als im Laufe der Kriegsjahre der Pa pierpreis durch die stark steigenden Erzeugungskosten (na mentlich für Holz und Harz) und die bedeutende Papieraus fuhr immer höher wurde und es galt, die Jnlandsversorgung zu mäßigem Preis sicherzustellen, trat im Herbst 1917 ein Gesetz in Kraft, das die norwegischen Papierfabriken verpflichtet, für Zeitungen und Unterrichtszwecke (Lehrmittel) zu be stimmten billigen Preisen zu liefern, an keinen Verbraucher aber mehr als 50 t jährlich. Zur Regelung der Einzelheiten wurde ein staatlicher Papierausschutz eingesetzt, dem als Vertreter der Schulbücherverlage Herr Verlagsbuchhändler Olaf Norli, Kristiania, angehört. Wer den Schaden dieser Regelung tragen sollte, war lange unentschieden. Schließlich wurde be stimmt, daß der vom Papierausschuß sestgeslellte Preisunter schied (im 1. Halbjahr nach Inkrafttreten waren es 311 000 Kr.) auf sämtliche 134 Papier-, Zellulose- und Holzschlisfabriken nach Verhältniszahlen, die den Organisationen der drei Gewerbe festzulegen überlassen bleibt, verteilt und so den liefernden Fa briken zurückvergütet wird. Erst kürzlich wurde übrigens der Zwangspreis, zu dem sie liefern müssen, um 5 Öre für 1 leg erhöht; im Herbst 1917 betrug er für Papier zu Lehrbüchern, holzfrei, ungebleicht 55, gebleicht 80, zu Schreibheften mit System 65 Ore für das Kilo (zu solchen ohne System keine Er mäßigung). Für ein näheres Studium der Frage einer Verstaatlichung der Schulbücher sei noch darauf hingewiesen, daß die besprochene amtliche norwegische Ausschuß-Denkschrift als Anhang in Über setzung den Wortlaut der Bestimmungen über das Volksschul- Lehrmittelwesen der einzelnen Kantone der Schweiz, darunter die in Zürich geltenden Verträge über Druckpapier und Ein bände, wiedergibt, ferner die Geschichte des staatlichen Schul bücherverlags in Österreich auf Grund des »Berichts« (Wien 1894), ferner — sehr kurz — die Verhältnisse in Japan schildert und ein Verzeichnis aller in Norwegen zugelassenen Bücher nach dem Stande von Ende 1916, nach Schulgattung und Fächern ge ordnet, enthält. Kopenhagen. G. Bargum. Kleine Mitteilungen. Jubiläum. — Die K. u. K. Hofbuchhandlung Moritz Perl es ln Wien blickte am 1k. März auf ein sgjähriges Bestehen zuriick. Moritz Perles aus Prag gründete am 15. März 18V8 in Wie» eine Buch- und Kunsthandlung, nachdem er sich in namhaften Buch handlungen Böhmens und Österreichs eine gediegene buchhändlerifch» Ausbildung erworben hatte. Schon bei seiner Etablierung wurden die Zähigkeit und Beharrlichkeit, die Perles auszcichnetcn, auf ein« harte Probe gestellt, da ihm bei Erteilung der Konzession Schwierig keiten bereitet wurden, die er auf dem Rckurswegc bekämpfen muht» 171
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