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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.09.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-09-02
- Erscheinungsdatum
- 02.09.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Leil. X° 204, 2. September 1018. Allgemeineren Anteil vermag auch das Kapitel »Die Re» zenstonr zu erwecken. Allerdings möchte da Wohl mancher manches anders haben, z. B, nicht von »unwandelbaren Ge setzen« des Schönen gesprochen wissen, die es ja im Gegensätze zu denen des Wahren und -es Guten wenigstens so lange nicht gibt, wie niemand ein Beispiel siir jene zu nennen pflegt. Auch die »richtige Norm« als Unterlage der Kritik dürste über schätzt sein. Wieder im eigensten Element ist Fonck dort, wo er über dar Zitieren sowie über Kataloge reichlich Wertvolles vor bringt. Wie anspruchsvoll diese Dinge sind, sieht man immer wieder (auch wenn ein bei ihm selbst unklar gebliebenes Zitat, S. 21 Zeile 15 von unt, »25—7«, nur ein unbemerkter Druck fehler sein dürfte). Auf den Vorteil des Beachtcns und Auf- bewahrcns von Verlags- und Antiquariats katalogen, von denen namentlich letztere eine reichhaltige historische Quelle werden können, möchten mit Fonck auch wir und noch schärfer aufmerksam machen. Ebenso auf seine Ausführungen über Bibliothekskatalogc (S. 40—50). »Die Beifügung des Ver legers, die von manchen gewünscht wird, erscheint anderen weniger-notwendig.« Wir meinen, dasi auch da ein übriges getan werden könnte, mindestens für Erscheinungen der letzten Jahrzehnte. Gegen Zeitungsausschnitt-Bureaus wird Vor sicht geraten (S. 157 f.). Die »Gesichtspunkte für die Wahl des Themas« (S. 112— 120) enthalten viel Beachtenswertes über dessen Anpassung an die eigenen Kräfte und Fähigkeiten. Hier würde freilich noch vieles zu sagen sein, beispielsweise zur Frage nach der Aufgabe einer Doktordissertation durch den Professor oder aber durch den Studenten selbst — und noch mehr: auch zur Unterscheidung dessen, was beim wissenschaftlichen fast ebenso wie beim künst lerischen Arbeiter, kurz gesagt, das »Ich« und das »Es« ist. Jenes arbeitet reflektierend und wählend, dieses inspirierend und packend. Das; über jenes mehr zu sagen ist als über dieses, liegt auf der Hand. Das) dort die Lehren der »Methodologie« noch breiter vorgesührt und ausgewertet werden könnten, als es in dem vorliegenden, viel Außcnwcrk tragenden Buche bisher geschehen ist, wird Fonck wohl ebensogut wissen wie irgend einer seiner Kritiker. Kleine Mitteilungen. Der Deutsche Verein für össcntliche Gesundheitspflege hält vom 4.—7. September in Köln eine Versammlung ab, ans der salzende Gegenstände zur Beratung gelangen: 1. Alte und neue Aufgaben der öffentlichen Gesundheitspflege. 2. Tic Wohnungsfrage nach dem Kriege. sk. Verletzung eines Angestellten anläßlich der Vornahme von Reparaturen im Bureau. Urteil des Reichsgerichts vom 10. Juli 1918. (Nachdruck verboten.) — Nach Z 818 BGB. hat der Arbeitgeber basiir zu sorgen, dass die Angestellten bei Ausübung ihres Dienstes gegen Gefahr siir Leben und Gesundheit geschützt sind. Hieraus folgt, das, Reparaturen in den Arbeitsräumcn, wenn sie nicht gänzlich gefahrlos sind, nur in Abwesenheit der Angestellten vorgenommcn werden dür fen, sei cs, bah sic außerhalb der Burcaustunden stattsinden, oder daß man die Angestellten so lange hinausgchcn läßt. Für eine Nichtbe achtung dieser Grundsätze und daraus entstehende Schäden haftet, wie in dem folgenden Rechtsstreit das Reichsgericht entschieden hat, der Arbeitgeber. Am 28. Mai 1915 nachmittags 3 Uhr wurde dem Abteilungsleiter H. in dem Kabelwerk Obcrspree der A. E.-G. in Obcrschönwcidc mit- getcilt, daß a» der Lüstnngsvorrichtung eines Fensters im Bureau sich eine Schraube gelockert habe. H. ließ den Schlosser P. kommen, der sofort die Sache in Ordnung bringen sollte. Die Angestellten verließen solange den Raum. Inzwischen kehrte der erst vor zwei Tage» ein gestellte S. an seinen Arbeitsplatz zurück, wo ihm dann eine an die Fcnsterleitung lose angelehnte eiserne Stange der Lsiftungsvorrich- tung auf den Kopf siel. S., der hierdurch eine beträchtliche Verletzung erhielt, verklagte die A. E.-G. auf Schadenersatz. Die Beklagte wandte ein, daß S. den Unfall selber verschuldete, da er in Ansehung der Gefahr wieder au seinem Platz Ausstellung genommen habe. Das Landgericht Berlin gab der Klage deshalb nur zur Hälfte statt, wo gegen das Kammcrgcricht den ganzen Schaden der Beklagten ansbür- dcte. Die Gründe lauteten folgendermaßen: H. hat cs versäumt, die Angestellten auf die durch die Reparatur drohende Gefahr ansmcrksam zu machen und die Plätze räumen zu lassen. Er hat sich um die Leute überhaupt nicht gekümmert. Hierin liegt ein Verstoß gegen § 818, den die Beklagte zu vertreten hat. Eine Schuld des Schlossers P. kann nicht zugegeben werden, da er den Vor schlag gemacht hatte, die Reparatur zu verschiebe», bis die Angestellten fort wären. H. bestand aber auf sofortiger Vornahme dieser Arbeit. — Selbst wen» man dem S. vorwersen könnte, daß er sich selbst hätte sagen n üsscn, cs sei gefährlich, an der Arbeitsstelle zu bleiben, so er scheint dieses Verschulden gegenüber dem des Abteilungsleiters in milderem Lichte, da cs in erster Linie Pflicht der Aufsichtspersonen ist, darauf zu achten, daß die von ihnen ausgehenden Anordnungen keine Gefährdung des Personals verursachen. Diese Entscheidung wurde von der Beklagten mit der Revision angcfochtcn, vom Reichsgericht jedoch bestätigt. sAktenzcichcn III. 83/18.) Beschlagnahme von Papier und Pappe in Österreich. — Wie ans einer im österreichischen Rcichsgcsctzblatte und der Wiener Zeitung abgcdruckten Verordnung vom 13. August 1918 hcrvorgeht, werden die Vorräte an Papier und Pappe, die ln den Papier- und Pappcnsabrikcn lagern und die in der Folge erzeugt werden, beschlagnahmt. Das Vcr- fügungsrecht über diese beschlagnahmten Stoffe steht von nun an aus schließlich dem WirtschaftSvcrbandc der Papierindustrie zu, der hier durch in die Lage versetzt wird, die Verteilung von Papier und Pappe unter Wahrung des GcmcinintcrcsscS nach rationellen wirtschaftlichen Gesichtspunkten, die sowohl den Staats-Notwendigkeiten als auch dem privaten Bedarf Rechnung tragen, durchzusnhrcn. "Jeder Sendung von Papier oder Pappe ist vom Erzeuger eine vom WIrtschaftSvcrbande der Papierindustrie auszustcilende Transportbcschcinigung anznschiic- ßeu. Wer Papier oder Pappe in das Geltungsgebiet dieser Verord nung cinführt, darf diese Stoffe zu einem anderen Zwecke als znm eige nen Hausbedarf im Jnlande nur mit Bewilligung des WtrtschastS- vcrbandes der Papierindustrie verwenden. Ein Kongreß siir Kriippelsiirsorge, gemeinschaftlich veranstaltet von der Deutsche» Vereinigung für Krnppelfürsorge, der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft und der Österreichischen Prüfstelle für Ersatzglieder (»Technik sü,r die Kriegsinvalidcn«), findet in der Zeit vom 16. bis 19. September in Wien statt. Perssniilnachrichlen. Wenn jemand eine Reise tut ... — Herr Geheimrat Karl Sicgismund - Berlin tritt im Aufträge bcS Herrn prcuß. Kricgs- ministers Ende August eine auf mehrere Wochen berechnete Reise nach den im Osten besetzten Gebieten an. Wir hassen, nach Rückkehr des Herrn Siegismund den Lesern des Börsenblattes interessante Bericht« über die Versorgung der noch im Osten stehende» Truppen mit Lese stoff, sowie über die dortigen F-eldbuchhandlungen und den Sortiments buchhandel in den besetzten Gebieten bieten zu können. Auszeichnung. — Das Vcrdicnstkreuz für Kriegshilfe ist dem Vcr- lagsbuchhändler und Schriftleiter Herrn Rudolf Tcutsch in Guben, Mitglied der Schristleitung der »Gubcncr Zeitung« und ver antwortlichem Schriftleiter der »Gubcncr Kricgszeitung«, verliehen worden. Verleihung des Eiserne» Kreuzes. — Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse wurde ausgezeichnet Herr Hans Jaeger aus Garding (Schleswig), bis zu seiner Einberufung Geschäftsführer der Firma Max Rößler L Co., Exportbuchh., Shanghai-Leipzig. Sprechfaul. (Ohne Verantwortung der Redaktion; jedoch unterliegen alle Einsendung.» den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Eventuell. — Circo. Sollte eS nicht endlich an der Zeit sein, für diese beiden latei nischen Wörter im Sprachgebrauch die allgcmcinvcrständliche deutsche Bezeichnung »vielleicht», »möglichst», »falls» oder »unter Umständen- (abgekürzt »u. U.»> und »etwa- oder »unge fähr» anzuwcndcn, und sollten nicht gerade die deutschen Buchhändler hierin mit gutem Beispiel vorangchcn? Auch bas französische L ist recht überflüssig und kann durch s e ersetzt werden. H. L.
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