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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.10.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-10-01
- Erscheinungsdatum
- 01.10.1918
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- Deutsch
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- Saxonica
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Redaktioneller Teil XL 229, 1. Oktober 1918. Verband der Kreis, und Ortsvereine im Deutschen Buchhanvei. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der 4V. Ordentlichen Abgeordnctenversamnilung, abgehalten amSon nabend, den 2 7, April 1918, im Deutschen Buch händlerhause zu Leipzig, lSortsctzung zu Nr, L2g, LLS u, 227.) Herr Geheimer Hofrat Karl Siegismund (Berlin): Meine Herren! Die Notstandsordnung ist heute früh einstim mig von dem Verlegcrverein angenommen Morden, Ich bin noch nicht unterrichtet, wie das Resultat der Verhandlungen in der Buchhändlergilde gewesen ist; aber nach den Mittei lungen des Herrn Nilschmann kann ich wohl annchmen, das; auch dort die Notstandsordnung Zustimmung erfahren hat. Meine Herren, die Nolsiandsordnung wird heute abend hier in unserer Versammlung einstimmig beschlossen werden, und ich zweifle nicht, das; morgen die große Mehrheit, wenn nicht die ganze Versammlung des Börsenvercins der Notstands ordnung ihre Zustimmung erteilt. (Bravo!) Es sind innere und äußere Gründe, die uns alle, Sortiment und Verlag, ver- anlassen müssen, der Notstandsordnung zuzustimmen. Die in neren Gründe sind ja vorhin in eingehender Weise geschildert worden: es ist die einzige Möglichkeit, so dem cingerissenen Chaos zu steuern. Nur durch die Nolsiandsordnung kommen wir wieder in geordnete Verhältnisse; nur die Notstandsord nung ist in der Lage, den alten festen Ladenpreis nach wie vor geschützt zu sehen. Die äußeren Gründe sind heute hier in die- ser Versammlung noch nicht gestreift worden; sie sind darin zu suchen, daß im gegenwärtigen Augenblick, wo doch die Gefahr vorliegt, daß infolge der Stellungnahme des KriegSernährungs- amtes der eine oder der andere von unseren Kollegen auf Grund der Verordnung des Reichskanzlers vom Mai 1916 mit den Strafgerichten in Konflikt kommen kann, diese Notstandsord nung die Möglichkeit schaffen soll, dieser Gefahr zu begegnen. Meine Herren, in den Verhandlungen im Rcichswirlschafts- amt ist ausdrücklich gesagt worden, daß es sich doch hierbei nicht um die eine oder die andere Maßnahme einer einzelnen Firma handle, sondern darum, daß die Berufsorganisation des ge samten Buchhandels in früheren Kundgebungen die Zuschläge als notwendig und berechtigt anerkannt hätte. Auch in den vor uns liegenden Verhandlungen im Reichswirtschaftsamt und im Kriegsernährungsamt ist es notwendig, daß wir uns auf die einstimmige und einmütige Stellungnahme der Vercinsvcr- sammlungen zur Ostermesse, auf die Kundgebungen des Ver- legcrvcreins und des Börsenvereins berufen und feststellen kön nen, daß eben der gesamte deutsche Buchhandel bet dieser An gelegenheit beteiligt ist. Meine Herren, ich habe schon früher In den Ausschußsitzungen usw, ausgeführt, daß noch niemals im Börscnverein eine Angelegenheit zur Beratung gestanden hat, bei der die Interessen des Verlages und des Sortiments so gleichartig sind wie bei der Frage der Tcuerungszuschläge, Wohl waren die Teuerungszuschläge zunächst mir Zuschläge des Sortiments; aber aus der Not heraus wurden nunmehr zu diesen Zuschlägen des Sortiments die Tcuerungszuschläge des Verlags geschaffen, und wir stehen hier unter der gleichen Be urteilung von seiten der Behörden, ob Verlag oder Sortiment. Es ist also notwendig, daß wir uns einmütig zusammenschließen, um diesen Gefahren, die uns von dort eventuell drohen könnten, zu begegnen, und das kann nicht anders als dadurch geschehe», daß wir geschlossen auf Grund der Notstandsordnung die Dinge hier so bezeichnen, wie wir sie als richtig erachten. Nun hat sich vorhin ein lebhafter Widerspruch geltend ge macht, als der Herr Vorsteher des Vcrlegervereins Ihnen von der einschränkenden Bedingung Mitteilung machte, unter der der Verlegerverein heute früh der Notstandsordnung seine Zu stimmung erteilt hat. Meine Herren, es mag vielleicht richtig sein, wenn Sie aus den Mitteilungen des Herrn Hofrat Meiner eine Belastung für die Rotstandsordnung herauslesen könnten, SSO Aber wir müssen die Dinge auch einmal von einem andern Ge sichtspunkt betrachten. Die Rotstandsordnung soll nns, denje nigen Buchhändlern, die berufen sind, in den Rcichsämtern in Berlin unsere Sache zu vertreten, den Rücken stärken. Sie soll die Herren überzeugen, daß der gesamte Berns nichts Weiler will, als der gegenwärtigen Not zu steuern, und da ist es wohl von Wert, wenn wir sagen können: Die Notstandsordnung ist nur für die Zeit der Not bestimmt, (Sehr richtig!) Da ist es wohl richtig, wenn wir sagen können: Wir haben selbst durch unsere Beschlüsse dokumentiert, daß diese Slotstandsordnung nur für die Zeit des Krieges und der unmittelbar nach dem Kriege folgenden Zeit dienen soll. Ein Jahr nach Fricdcnsschluß soll die NolstanKsordnung anfgehobcn werden. Meine Herren, be trachten Sre die Bedingung, die der Verlegerverein an die An nahme der Notstandsordnung geknüpft hat, von diesem Gesichts punkt aus, und ich bin überzeugt, Sie werden den Widerspruch, den Sie vorhin haben laut werden lassen, fallen lassen. Es liegt uns außerordentlich viel daran, daß hier eine Ein stimmigkeit erzielt wird, und daß eine einmütige Erklärung von seiten aller Körperschaften des Buchhandels dem Reichswirt- schasts- und dem Kriegsernährungsamt vorgetragen werden kann. Auch hiernach ist cs notwendig, daß wir durch die vor läufige Befristung von vornherein klar sagen, daß es nichts an deres sein soll, als eine Nylstandsordnung, lind, meine Herren, ist sie erst eingeführt, sind wir erst ein Jahr nach dem Kriege, so werden wir ja sehen, was aus dieser Notstandsordnung nach her in die festen Ordnungen des Börscnvereins aufzunehmen ist. (Sehr richtig!) Wir werden ja über den Inhalt der Notstands- ordnung noch nicht zum letzten Male in dieser Versammlung gesprochen haben; denn darüber sind wir uns doch alle klar, daß die Rot auch noch lange Zeit nach dem Kriege anhalten wird, daß wir auch in der Übergangswirtschaft und längere Zeit nach dem Kriege auf Mittel und Wege zu sinnen haben, um der Not im Verlage und der Not im Sortiment entgegcnzuarbeiten. Aus diesen Gründen heraus kann ich es nur lebhaft be grüßen, daß sich der Verlegerverein heute früh einmütig auf den Standpunkt der Notstandsordnung gestellt hat. Ich verstehe es und halte es für eine Verbesserung der Nolsiandsordnung, wenn der Verlegerverein sie heute früh befristet hat (Sehr richtig!), und gerade diese Befristung wird uns bei unseren weiteren Ver handlungen wesentlich Helsen. (Bravo!) Herr Paul Nitschmann (Berlin): Meine Herren! Ich bin mit der Entschließung des Verlcgervereins vollkommen einverstanden, und zwar soweit es sich darum handelt, der Not standsordnung zuznstimmen. Der Verlegerverein hat ausgc- drückt, daß möglichst einheitliche Bncherverkaufsprcise wieder hergestellt werden sollen; er hat gewünscht, die Erschütterung des Vertrauens im Publikum wieder zu beseitigen; er hat fer ner gesagt, daß außerordentliche Verhältnisse nur durch außer ordentliche Maßnahmen überwunden werden können. Bis hier hin gehen wir mit dem Verlegerverein vollkommen einig. Aber die Ausnahmen, die der Verlegcrverein in seinen beiden Schluß, sätzen macht, können wir als berechtigt oder als wünschenswert leider nicht anerkennen. In Nummer 1 sagt der Verlegerverein, daß die sachlich ge botenen Ausnahmen durch die Vorstände des Börsenvercins und des Verlegervcreins geprüft und gemeinsam festgesetzt werden sollen. Meine Herren, wir haben bisher mit keinem Worte ge hört, welches diese sachlich begründeten Ausnahmen sein sollen. Aber welcher Art sie auch sein mögen, unter allen Umständen wird jede Ausnahme eine Durchbrechung des kaufmännischen Prinzips sein, das alle Berufsstände verfolgen, wenn sie bisher Tcuerungszuschläge festgesetzt haben, Teueruugszuschläge sin- den auf alle V e r k ä u fe statt und nicht auf einzelne Gattungen von Büchern oder gar auf das einzelne Buch; Ausnahmen sind unter allen Umständen vom übel, welcher Art sie auch sein mögen. Zum mindesten müßte aber bei Ausnahmen, die beschlossen wer- den, die Organisation des Sortiments genau so gehört werden wie die des Verlages, und es ist durchaus unangängig, wenn der Vorstand des Börsenvereins nur in Verbindung mit dem Vor stände des Verlegervcreins oder — ich nehme an — aus die Vorschläge des Verlegervereins hin diese Ausnahmen festsetzt.
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