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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.10.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-10-01
- Erscheinungsdatum
- 01.10.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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X- 229, I. Oktober 1918. Redaktioneller Teil. Was dann dte Befristung anbclangt, so kann ich nur mei nem Erstaunen darüber Ausdruck geben, daß eine große Ver sammlung wie die des Deutschen Verlegervereins zn einem der artigen Beschlüsse hat kommen können. (Sehr richtig!) Was heißt denn: »ein Jahr nach allgemeinem Friedensschluss«? Meine Herren, wir werden voraussichtlich — so stellen sich mir die Dinge dar — mit einem Staate nach dem andern unfern Frieden schließen, zuletzt vielleicht mit England, vielleicht mit Amerika. Es ist wohl möglich, daß der Kriegszustand, wenn auch latent, mit Amerika oder mit China noch zehn Jahre dauert. Der Verlag würde sich da ja selbst ganz außerordentlich binden, und der Börsenverein, der ganze Buchhandel würde sich binden, wenn ein derartiger latenter Kriegszustand noch etwa zehn Jahre dauerte und kein Antrag der Hauptversammlung in der Lage wäre, die Rotstandsordnung wieder aufzuheben. Ich glaube, das ist nicht genügend berücksichtigt. Was heißt ferner: »allgemeiner Friedensschluß«? Meint der Vorstand des Verlegervereins den politischen Friedens schluss, oder meint er den Wirtschaftsfriedensschluß? Es ist doch Wohl möglich, daß nach einem politischen Friedensschluß der Wirtschaftskrieg in sehr verschärfter Form noch Jahrzehnte fortdaucrt l Es ist möglich — und es ist sogar wahrscheinlich —, daß die Steuerlasten auch nach dem letzten Friedensschluß noch ganz erheblich steigen werden. Es ist möglich, daß wir keine Kriegsentschädigung bekommen, und daß wir zu einem Abbau, einer Amortisation unserer riesengroßen Kriegsanleihen wer de» schreiten müssen, daß dem Kausmannsstandc, der ja in erster Linie immer an den Lasten beteiligt ist, noch neue Lasten aus- crlcgt werden, die wir heute noch gar nicht übersehen können. Wir sind auch noch gar nicht in der Lage, heute zu übersehen, wie unsere Umsätze sich nach dem letzten Friedensschluß gestalten werden; sie können so weit hcruntergehen, daß wir der Not- stnndsordnuug unter keinen Umständen werden cntraten können. Wir können einen Warenmangel zu sehen bekommen, der cs ganz undenkbar macht, die Notstandsordnung auszuheben. Meine Herren, Notstandsordnung heißt eine Ordnung, für die Zeit der Not und nicht für die Zeit des Krieges geschaffen. (Sehr rich tig !> Der Krieg kann zu Ende sein, ohne daß die Not zu Ende ist (Sehr richtig!), und es ist mit größter Sicherheit zu erwarten, daß die Not noch lange nach dem politischen Friedensschlüsse be stehen bleiben wird. Die Behörden, die Organisationen des Reiches und der Einzelstaaten arbeiten ganz anders, als der Verlegerverein ar beitet. Das Bestehen der Krcditkassen, der Darlehnskassen, der Schutzgesetze usw. wird heute schon für fünf Jahre nach dem letzten Friedensschlüsse festgesetzt; es ist wahrscheinlich, daß alle diese Kriegsmaßnahmen vielleicht noch zehn Jahre nach Frie- densschluß bestehen werden. Und da will der Buchhandel heute eine Entschließung fassen, die in die Öffentlichkeit übergeht, die den Behörden gegenüber uns Rückgrat verleihen soll, und will darin sagen, daß er »ein Jahr nach Friedensschluß« alles das aushebt, was wir für die Zeit der Not beschlossen haben? Meine .Herren, das ist ein Unding. Eine derartige einjährige Frist kann unter keinen Umständen weder vom Verlag noch vom Sor timent angenommen werden. Meine Herren Verleger, bedenken Sie auch, Sie müßten ja dann Ihre 20-, 25- und 30prozentigen Zuschläge ohne weiteres ein Jahr nach dem letzten Friedensschluß aufgeben und in Weg fall kommen lassen. Der Verlegerverein ist jederzeit in der Lage, nach dem vorliegenden Wortlaute der Notstandsordnung ein Jahr nach Friedensschluß einen Antrag an die Hauptver sammlung des Börsenvereins zu stellen und auf diese Weise eine Aufhebung der Notstandsordnung zu versuchen; das mag ihm genügen! Aber selbst wenn wir der Entschließung des Vcrlegervereins bcitreten wollten, was wäre dann damit gewonnen? In dem Augenblick, wo das Sortiment von einem derartigen Beschluß der Aufhebung erfährt und sich sagt: Die Not ist keinesfalls vor über, da würden ja doch Gegenanträge des Sortiments kommen, und wir würden dieselben Kämpfe, die wir jetzt haben, wieder durchkämpfen müssen. Das Sortiment würde ja dann wieder be antragen, in irgendeiner Form entsprechend den Anträgen Nitschmann und Genossen — oder wie sie dann heißen mögen — neue Maßnahmen zum Schutze unserer Wirtschastsverhältnisse zu schaffen. Meine Herren, treten Sie nicht auf diesen Boden, und ich bitte die Herren vom Verlegerverein, machen Sie Ihre Drohung nicht wahr, daß Sie von der Annahme einer solchen — ich kann nicht anders sagen als vollständig unhaltbaren — Bestimmung Ihr Votum abhängig machen wollen. Ich bitte Sie recht dringend, sich die Sache bis morgen noch einmal zu überlegen und sich selbst zu sagen, daß der Verlag jederzeit in der Lage ist, einen Antrag an die Hauptversammlung des Börsenvereins auf Abschaffung der Notstandsordnung zu stellen, und daß er damit dasselbe erreichen kann wie mit diesem automatischen Aushören der Notstandsordnung. Den Behörden gegenüber werden wir nicht stärker dastchen, wenn wir sagen: Wir machen ein Jahr nach Friedensschluß diese Notstandsordnung nichtig; denn die Behörde sieht daraus, daß der Buchhandel wünscht, daß die Notstandsordnung von der Hauptversammlung des Börscnver- cins wieder aufgehoben, daß die Teuerungszuschläge durch den - Vorstand des Börsenvereins wieder abgebaut werden können, ^ während die Zeit der Not — nicht die Zeit des Krieges; das ist , nicht dasselbe I — noch keineswegs vorüber ist. Herr Gehcimrat Sicgismund hat soeben schon ganz richtig gesagt: Es sind innere und äußere Gründe, die für die Not standsordnung sprechen. Zu den äußeren Gründen gehört es unter allen Umständen, daß wir uns für die Zeit der Not nun auch endgültig sichern und daß wir diese Kämpfe, die wir nun seit zwei Jahren um die Teuerungszuschläge haben, nicht nach ganz kurzer Zeit, womöglich schon nach einem Jahre, wieder aufleben sehen. Meine Herren Kollegen, der Buchhandel hat vier Jahre ge braucht, bis er zu einer Regelung seiner geschäftlichen Ver hältnisse geschritten ist. Er ist damit bescheiden gewesen und weit hinter anderen Berufsständen zurückgeblieben, die schon im ersten Kriegsjahre gewußt haben, wie sie ihrem Notstände, ihren veränderten Wirtschaftsverhältnissen Rechnung tragen können. Machen wir jetzt ganze Arbeit! Lassen Sie, meine Herren vom Verlegerverein, diese Entschließung, die Ihnen gar nichts nützt, denn sic kann ja jederzeit durch neue Anträge des Sortiments unwirksam gemacht werden, beiseite. Lassen Sie diese Entschlie ßung fallen, und wir kommen morgen mit der Notstandsord nung, wie sie hier borlicgt, zu einem ganz einmütigen Beschluß des gesamten Buchhandels. Zerspalten wir uns doch nicht wie der; denn darin möchte ich Herrn Gehcimrat Siegismund zu stimmen, wir brauchen unsere Einigkeit ganz besonders gegen über den Behörden mehr als je. Ich fühle wenig in mir von einem Attinghausen (Heiterkeit), aber ich möchte mir das Wort Allinghausens zu nutze machen und Ihnen sagen: Wir sind Brüder eines Stammes, Söhne eines Berufes. Seid einig, einig, einig! (Stürmisches Bravo und Händeklatschen.) Herr vr. Wilhelm Ruprecht (Göttingen): Meine Herren! Als der Teuerungszuschlag eingeführt wurde, dessen : Notwendigkeit ich mit vielen Verlegerkollegen mich nicht ver schlossen habe, war der erste Gedanke, der mich erfüllte, die Si cherung dieses Teuerungsznschlags dadurch, daß einmal die Ver leger sich selber auch an den Teucrungszuschlag binden, und daß zweitens der Börsenverein in irgend einer Weise in die Lage versetzt würde, den Teuerungszuschlag zu schützen; sonst schien mir die Sache zu unsicher. Freilich schreckte ich zunächst davor zurück, den Börsenvercin hier hineinzuziehen, weil mir einmal die Möglichkeit nicht gegeben zu sein schien, und zweitens des halb, weil ich es für bedenklich hielt, daß die Verleger ein so wichtiges Recht, wie die Bestimmung des Ladenpreises es histo risch und rechtlich für uns ist, aus der Hand geben sollten. Die neue Form, wie sie jetzt in dem Anträge des Börsenvereins, der von Herrn Schumann entworfen ist, vorliegt, scheint mir die Möglichkeit des Schutzes auch durch den Börsenverein zu bieten. Aber sobald ich sie las, mußte ich mir bei allem Wohlwollen für diese Forderung sagen, chaß der K 5, der von dem Inkrafttreten und der Aufhebung der Notstandsordnung handelt, für die Ver leger unmöglich sei. Wenn sich der Verlag heute morgen ein mütig auf den Standpunkt der Notstandsordnung gestellt hat, 591
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