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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.01.1927
- Strukturtyp
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- 1927-01-22
- Erscheinungsdatum
- 22.01.1927
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x° 18, 22. Januar 1927. Redaktioneller Teil. I Zweiter berufsethischer Bildungskursus für katholische Buchhänd- Ir. — Die Zentralstelle des Volksvereins für das katholische Deutsch- Ind in M.-Gladbach versendet soeben eine Einladung zum 2. berufs- Ihischeu Bildungskursus flir katholische Buchhändler, der vom 16. bis P. Februar 1927 wieder im Volksvereinshetm »Franz Hitze-Haus« » Paderborn, Fiirstenweg 11, stattfindcn wird. Nach einer Ein- lihrung in die Volksbildungsarbeit uitd die netizeitlichen Bestrebungeu Mr Volksbildung fragte der erste Kursus nach den Büchern, die dafür m Betracht kommen, nach dem Bildungsivert eines Buches, kontrastierte litsch und Schund und stellte Buch und Buchhändler in den Dienst ler Volksbildung. Fm Unterschied zu dieser im engereu Sinne litera rischen Einstellung sollen in der zweiten Veranstaltung die staats- »irgerliche und soziale Bildung sowie Volkstum und Staat in ihren Beziehungen zum Buchhändler und seinem Beruf den Erörterungskern lildeu. Folgendes Programm wurde ausgestellt: I. Was muß der Buchhändler von den neuen BolkSbildungsbestre- I düngen im allgemeinen wissen? I. Welche neuartigen Aufgaben staatsbürgerlicher Bildung such unserm I Volke durch den Übergang von» Obrigkeitsstaat zum Volksstaat I gestellt? I. Wie unterscheiden sich Volkstum und Staat, wie müssen beide ge- I pflegt und die Spannungen zwischen beiden überwunden werden? I. Inwieweit kann das Buch und die Zeitschrift ein Hilfsmittel der sozialen und staatsbürgerlichen Bildung sein? . Was kann der Buchhändler in der Vermittlung staatsbürgerlicher Bildung leisten, und wie muß er seinen Beruf ansehen? . Überwindung der Spannung zwischen Beruf und Geschäft. I Die Teilnehmer sollen am 16. Februar im Laufe des Nachmittags der am Abend eintreffen und nicht vor dem 22. Februar abreiseu. die finden Wohnung und Verpflegung im Franz Hitze-Haus für den rmäßigten Satz von 25 Mark für den ganzen Kursus. Anmeldungen ind bis zum 2. Februar an Or. W. Hohn, Generaldirektor des Mksvereins in M.-Gladbach, zu richten. Deutsche Buchkritiken in griechischen Blättern. — Es wird uns beschrieben: Den Bemühungen des Griechischen Generalkonsuls in Nlinchen Herrn Professor vr. ü. e. von Bassermann-Jordan und in Verfolg der Arbeiten in Griechenland des Schriftstellers Herrn Peter dein und des Mitarbeiters des Bbl. Herrn vr. Wallisch ist es ge lingen, drei der prominentesten griechischen Blätter, nämlich »Llekteron Pirna«, »?ki1ot6cdnvs* und »l'aeüiäromok« dazu zu bringen, wöchent- ich bzw. monatlich umfangreiche Spiegelbilder deutscher Geisteskultur u geben, indem sie gründliche Rezensionen guter deutscher Werke in ^er Art der Buchkritik von Velhagens Monatsheften veröffentlichen. Deutsche Korrespondentin ist Frau vr. Karaiskakis vom griechischen Generalkonsulat in München, wohin die Sendungen zu richten wären Übersetzungen kommen nicht in Betracht) und von wo auch Aus künfte in buchhändlerischen Vertrtebsfragen nach dem Balkan erteilt verden. Richtlinien für die Behandlung der Bahnhojswirtschajten und ^>er Bahnhofsoerkaussstellen. — Der Neichswirtschastsminister hat ^Richtlinien für die Behandlung der Bahnhofswirtschaften und der Bahnhofsverkaufsstellen« ausgearbeitet, die der Neichsrat durch Be schluß seiner Vollversammlung vom 2. Dezember 1926 den Landes regierungen zum Vollzug empfohlen hat. Unter H. Bahnhofs oerkaufs st eilen heißt es: 1. Die Bahnhofsverkaufsstellen haben grundsätzlich die örtlichen Laderrschlußstunden einzuhalten. Ausnah- in.cn kann die Reichsbahndirektion im Einvernehmen mit der hdheren Verwaltungsbehörde zulassen. Das Einvernehmen hat sich auf die Gattung der außerhalb der allgemeinen Verkaufszeiten zum Verknus lugelassenen Waren zu erstrecken. Für die Regelung soll das Maß des Bedürfnisses des Reiseverkehrs, insbesondere die Zuglage, maß gebend sein. 2. Dabei sind folgende Gesichtspunkte zu beachten: n) Bei den Bahnhofsverkaufsstellen innerhalb der Sperre kann in der Regel angenommen werden, daß sie ausschließlich dem Be dürfnis des Reiseverkehrs dienen. b) Für Bahnhofsverkaufsstellen außerhalb der Sperre dürfen Aus nahmen nur für den Verkauf von Reisebedarf zugelassen werden. Zum Reisebedarf gehören insbesondere Zei tungen und sonstige Reiselektüre, Tabakwaren sowie Lebens- und Genußmittel und Blumen. Die Neichsbahndirektionen werde» die Inhaber solcher Verkaufsstellen vertraglich anweisen, außerhalb der örtlichen Ladenschluszzeit Waren nur in einem dem normalen Reisebedttrfnis angepaßten Umfang abzugeben und sich nach Möglichkeit Gewißheit darüber zu verschaffen, daß der Käufer zu den Reisenden gehört. Die Beachtung dieser Anweisung wird von den Reichsbahndirektionen Übermacht werden. Pächtern, die diese Vertragsbestimmungen trotz wiederholter Aufforderung nicht erfüllen, ist das Pachtverhältnis zu kündigen. 3. Innerhalb der örtlich zugelassenen Verkaufszeiten bestehen keine Beschränkungen des Warenverkaufs nach Gattung und Umfang. 4. Die außerhalb des Personenbahnhofs, wenn auch auf bahn eigenem Gelände gelegenen Verkaufsstellen sind ausnahmslos den für offene Verkaufsstellen geltenden gewerbepolizeilichen Bestimmungen unterworfen. Die Schlußbestimmungen unter Vl führen aus: 1. Soweit bei den zu II Ziffer 2a und b genannten Verkaufsstellen eine er weiterte Verkaufszeit jetzt zugelassen ist, soll eine Abänderung im beiderseitigen Einvernehmen nur geschehen, soweit berechtigte Klagen erhoben worden sind. 2. Für außerhalb der Sperre gelegene Bahn hofsverkaufsstellen und Friseurstuben im Sinne der Ziffern II und III auf Bahnhöfen, die lediglich Vorort- oder Stadtbahnhöfe sind, sollen Ausnahmen von den Bestimmungen über Sonntagsruhe und Laden schluß in der Regel nicht gewährt werden. Soweit eine Einigung mit der Verwaltungsbehörde bereits erzielt ist, verbleibt es bei den getroffenen Abmachungen, andernfalls findet Ziffer 1 Anwendung. Uber die Preise der deutschen wissenschaftlichen Werke ist die Meinung weitverbreitet und gelegentlich auch schriftlich und mündlich von bedeutenden Persönlichkeiten zum Ausdruck gebracht worden, daß sie viel zu hoch seien und deshalb den Wettbewerb im Ansland er schwerten. Da ist es von Interesse, daß in der Nordamerikanischen ! Vierteljahrs-Revue für Biologie vom Oktober 1926, die in Balti more erscheint, ein Aussatz über die Verkaufspreise der biologischen Bücher des Jahres 1926 erschienen ist, der von keinem Geringeren " verfaßt ist als von Raymond Pearl, der als scharfsinniger Biologe und Statistiker Weltruf genießt. Er vergleicht die Preise der in den verschiedenen Kulturländern herausgegebenen Werke und kennzeichnet die Bedingungen, unter denen sie in Amerika zur Verbreitung gelan gen. Hierbei würdigt er die Zuverlässigkeit gerade deutscher wissen schaftlicher Werke, den Unternehmungsgeist bei der Herausgabe und das Bestreben, für Verbreitung zu sorgen. Unter englisch-amerikanischen Werken versteht er diejenigen, die zunächst bei englischen Verlegern erscheinen, die aber Zweigniederlassungen in Nordamerika haben. Die letzteren importieren die Blicher und vertreiben sie. Pearl berechnet die Preise der Bücher nach ihrer Seitenzahl und gibt die folgende Statistik: Herkunft Seitenzahl Englisch-Amerikanische. . . Andere Länder England Bereinigte Staaten .... Deutschland Frankreich Amtliche amerikanische Werke 7,9^8 1,799 5,423 43,049 16,431 5,306 2,629 1,55 1,51 1,28 1,12 1,09 0,35 0,31 In den Erläuterungen hebt Pearl hervor, es sei eine weitver breitete Ansicht, daß deutsche Verleger augenblicklich slir ihre Werke zu hohe Preise forderten. Dies sei nicht der Fall, soweit biologische Werke in Frage kämen. Die Tabelle zeige im Gegenteil, daß die deutschen Werke annähernd das gleiche kosteten wie die amerikanischen. Die niedrigen Sätze der sranzösischen Werke, die kaum höher seien als die Preise amtlicher amerikanischer Werke, beruhten nur auf den Währungsverhältnissen. Die amerikanischen Preise seien so kalkuliert, daß sie ohne die Gefahr von Verlusten nicht weiter gesenkt werden könnten. Danach wird man die Behauptung von der Uberteuerung deutscher wissenschaftlicher Werke im Vergleich zu ausländischen nicht mehr ausrechterhalten können. Klinische Wochenschrift Mp^'^er, Berlin) 6. Fahrg., Nr. 1. Abgelehnte Lohnforderungen der Buchdruckcrgehilscn. — Der seit Mitte des Jahres 1925 geltende Spitzenlohn der Buchdruckergehilfen in Höhe von 48 Mark wöchentlich, der zuletzt bis Ende Januar 1927 abgeschlossen worden war, vor einigen Wochen aber nebst dem ge samten laufenden Lohnabkommen seitens der Gehilfen gekündigt wurde, sollte, wie die Organisationen der Gehilfen in der Sitzung der Tarifkommission forderten, die am 17. Januar in Ber - l i n ftattfand, um 8 Mark pro Woche erhöht werden. Die Vertreter des Deutschen Buchdrucker-Vereins lehnten aber jede Lohnerhöhung 91
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