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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.11.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-11-09
- Erscheinungsdatum
- 09.11.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Svfentl»« f. ». Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X- 262, 9, November 1918, Unser Verband hatte bisher folgende Ausnahmen vom Teuerungszuschlag: 1, die Lieferungen an die Behörden, 2, die ungebundenen Musikalicn, 3, die Sammlungen von Reclam, Meyer, Hesse, Hendel, Wiesbadener Volksbücher, Ullstein-, Kronen-, Wiking- bllcher, Operntexte, 4, die Zeitschriften, soweit eine Bestellgebühr darauf bereits erhoben wird. Wir stehen nun auf dein Standpunkt, das; die Lieferungen an die Behörden erst dann mit Aufschlag erfolgen dürfen, wenn seitens der maßgebenden Stellen (Kriegsernährungs- und Kriegswirtschaftsamt usw,) der Standpunkt des Buchhandels Anerkennung gefunden hat. Sobald dies geschehen ist, sollte der Börsenveretn an die Behörden herantreten und sie von der Notwendigkeit des Zuschlags überzeugen, wie dies seiner zeit auch bei Abschaffung des Bchördenrabatts geschehen ist. Solange damit zu rechnen ist, daß die Oberrechnungskammer hinterher doch Anstände erhebt, hat es keinen Zweck, den Zu schlag den Behörden gegenüber einseitig einzufllhren. Diese Ausnahme muß also beibehaltcn werden, bis eine einheit liche Durchführung des Zuschlags den Behörden gegenüber durch Verhandlungen der maßgebenden Stellen gesichert ist. Für die Musikalicn sollen in Zukunft die Verkaufsbcstim- mungen der Musikalienhändler auf den mit Musikalien han delnden Buchhändler Anwendung finden. Die unter 3 aufgeführten Ausnahmen auf eine Anzahl Sammlungen müssen künftig in Wegfall kommen, damit beim Verkaufe von Büchern nur die notwendigsten Ausnahmen noch bestehen bleiben. Dagegen tritt unser Verband mit allem Nachdruck dafür ein, daß auch künftig die bei den Zeitschriften gemachte Aus nahme beibehalten werde. Die Bezugspreise der Zeitschriften sind wohl fast durchgehends von den Verlegern bereits bis an die Grenze des Möglichen erhöht worden. Sie noch darüber hinaus durch einen Teuerungszuschlag zu erhöhen, ist aus mehr als einem Grunde gefährlich, 1, hat sich der Postvertrieb der Zeitungen schon bisher von dem Zuschlag ferngehalten, und es besteht keine Möglichkeit, die Postvcrwaltung zu zwin gen, den Zuschlag einzufllhren. Damit aber muß das Sortiment mit einem Konkurrenten rechnen, der billiger als es selbst zu liefern imstande ist. Der Zeitschriftenvertricb liegt aber außer dem in vielen anderen Händen, Eine Bindung aller dieser Händler an den buchhändlerischen Zuschlag ist unmöglich, und es geht nicht an, daß schließlich von allen Bezugsquellen ge rade der Sortimentsbuchhandel die teuerste ist, 2, aber wird auch der Verlag derjenigen Zeitschriften geschädigt, der mit einer Konkurrenz rechnen mutz, die außerhalb des Buchhan dels steht und sich dem Zuschläge nicht anschlictzt. Ich denke dabei z, B, an die technischen und gewerblichen Fachzeitschrif ten und ähnliche Blätter, Zusammenfassend möchten wir also sagen: Der Teue rungszuschlag soll von allen Verkäufe» des Buchhandels er hoben werden, mit Ausnahme der Zeitschriften und mit Aus nahme der Lieferungen an Behörden wenigstens solange, bis mit diesen eine Vereinbarung darüber getroffen ist. Sobald diese Vereinbarung aber vorliegt, dürfte es auch an der Zeit sein, daß der Börsenvereins-Vorstand Verhandlungen wegen Fortfalls des 71-prozentigen Bibliothekenrabatts anknüpft, denn es geht nicht Wohl an, daß ein Teil der behördlichen Be zieher um 1714°/» billiger einkaufen kann als ein anderer. Die Entwicklung, die die Verhältnisse durch den Krieg genommen haben, zwingt eben doch dazu, diese Frage trotz des bestehen den Vertrages schon vor 1920 anznschnciden. Die Besprechung gelegentlich der diesjährigen Vor- sitzenden-Zusammenkunft in Goslar ergab nun, daß die Ver bünde fast einstimmig den Wunsch äußerten, die bisherigen Ausnahmen wegfallen zu lassen, jedenfalls aber ans das Min destmaß cinzuschränken, trotzdem die meisten Vereine sich noch im Mai für eine Reihe von Ausnahmen ausgesprochen hatten. Der Mehrheit der Versammlung erschien es erwünscht, bei Ein- 072 sührung des Ausschlags bei den Behörden und Bibliotheken mit Hilfe des Börsenvereins einheitlich vorzugehcn, da man anfänglich erklärt habe, daß der Ausschlag als Gegenleistung für den Fortsall des Rabatts nicht erhoben werden solle. Dieser Ansicht können wir uns durchaus anschließen. Die Ausnahme bet der Lieferung von Zeitschriften wird vor allen Dingen der Vcrlegerverein beibehalten wollen, wie aus einer Zusammen stellung der von den Mitgliedern des Verlegervcreins gewünsch ten Ausnahmen deutlich ersichtlich ist. Wie nicht anders zu er warten war, gehen die Wünsche der Verleger in dieser Hinsicht überhaupt weit über diejenigen der Sortimenter hinaus. Ab gesehen davon, daß einzelne Verlagssirmcn eine Ausnahme für ihren ganzen Verlag oder für einzelne ihrer Artikel fordern, beziehen sich diese Wünsche auch noch auf Adreßbücher, billige Bilderbücher, Choral- und Gesangbücher, Kalender, Artikel des Kunsthandels und des Musikalienhandels, Nachschlage, und Sammelwerke, Reisebücher, Sammlungen, Schulbücher (ein schließlich militärischer Dienstuntcrrichts-Bücher), amtliche und behördliche Publikationen, Kommissionsverlag, Werke, deren Ladenpreis mit dem Autor oder Vereinen vereinbart oder von Behörden festgesetzt worden ist oder deren Preiserhöhung den Verleger in Schwierigkeiten auf Grund von K 21 des Verlagsge- setzes bringen würde, Hörer-Exemplare, Subskriptionswcrke, Particpreise usw. Einzelne Verleger, die vorwiegend direkt liefern, lehnen den Zuschlag strikte ab und haben erklärt, sie würden eher den Ladenpreis aufheben oder die Werke aus dem buchhändlerischen Verkehr zurückziehen. Die von den Verbän den gewünschten Ausnahmen, soweit sie nicht mit den von uns eingefllhrten übereinstimmen, beschränken sich auf Schulbücher, amtliche Publikationen, Antiquaria, Reclams Universal-Biblio- thck, Verkäufe unter 50 Pfg,, Gegenstände des Kunsthandels, Lieferungen nach dem Auslande, Lieferungen an Heeresange hörige im Felde, solange die Feldbuchhandlungen keinen Teue- rungszuschlag erheben, größere Partien an Schulen, Gesellschaf ten usw. Sie sehen, die Wünsche nach Ausnahmen sind außer- ordentlich zahlreich. Ich glaube aber, daß dies vorläufig nicht tragisch zu nehmen ist, denn es ist sicher zu erwarten, daß nicht allzu viel davon anerkannt werden wird. Wenn nicht eine ge radezu unübersehbare Verwirrung in der Preisfestsetzung ein- treten soll, können und müssen die Ausnahmen auf höchstens einige Gruppen beschränkt bleiben. In einer gemeinsamen Sitzung des Börsenvereins, des Verbandes der Kreis- und Orts vereine, des Deutschen Verlegervereins und der Gilde wird am 4, Oktober über diese Frage endgültig beschlossen werden, und es ist wünschenswert, daß auch unsere Hauptversammlung heute nochmals dazu Stellung nimmt. Ich habe Ihnen die für den Buchhandel zurzeit wichtigste Frage des Teuerungszuschlags zusammenfassend und in ihrer historischen Entwicklung dargestellt, nicht zuletzt deshalb, damit wir uns immer der Tatsache bewußt bleiben, daß es sich hier nicht wie bei unseren früheren Beschlüssen zur Verkaufsordnnng um eine im wesentlichen inncrbuchhändlerische Angelegenheit handelt, sondern daß die Allgemeinheit, vertreten durch die Be hörden, an ihrer Regelung ein erhebliches Interesse hat, und daß uns dadurch von vornherein gewisse Grenzen gezogen sind, die zu überschreiten sich nicht empfiehlt. Ich knüpfe an meine früheren Ausführungen an und er- innere an die Tatsache, daß die Teuerungszuschläge von der am 8, September 1917 abgehaltenen Versammlung des außeror dentlichen Ausschusses, die resultatlos zu verlaufen drohte, ge wissermaßen als ein Ventil betrachtet und vorgcschlagen wur den, nachdem man erkannt hatte, in bezug a»f die Erhöhung des Verlegerrabatts, wovon ja die ganze Bewegung ursprünglich ausging, vorläufig nicht weiterkommcn zu können. Eine in dieser Frage gefaßte Entschließung, die empfiehlt, eine unterschiedliche Rabattierung im Verlage durch Klassifizierung der Wiederverkäufer in Voll- und Mindcr-Rabattbcrcchtigte durchzuführen und den in Betracht kommenden Verlegern nahe zulegen, den Ladenpreis künftig so zu kalkulieren, daß den noch festzustellendcn vollrabattberechtigten Sortimentern wesentlich mehr als 25"/» Rabatt, den anderen weniger als dieser Satz ge währt werde, ist durch die sich in den Vordergrund drängende
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