8Z0 U 2l, 26. Januar 1927. Fertige und Künftig erscheinend« Bücher. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Wllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll^ Vol. 4766: l'OI.I) Vol. 4177. 1.067 LeN^ ncro»» Uie ^nter. Vol. 4200. Hie lAotor lVInick. Vol. 448^/84. Ir Unppeoeä ir» Vol. 4527. I^ie Weckäinx 1)07. Vol. 4554. 'Hs I.ioo'» Klause. ^ir. Vol. 5581. ^.r 8un>vioti kort. Vol. 5628. Iliel^Lll^oktlieLLrKe. Vol. Z707. Ockck 6rnkt. Vol. z^gS. ll-xtoio- LN. Vol. 4767: 8L^. WlH8^Lir8 w. w. 5^cos8 /eckr La/re? Fe/r. -tk. 7.S0, « KS-. /Vt. 2.S0 on/. Vorlangrottol andol! Lernbarck l'aucbrilt?, I^eiprl§ Drulkfertige Korrekturen von Börsenblatt-Anzeigen sind, um schneie» Erscheinen zu ermöglichen, stets an die Redaltion des Börsenblattes zu adressieren. vi.ri»«nru»« kn«u.»nor au cuiua vsn Schluss»! rum Vsnstäncknls 6on Vorgüngs In Lkino dlst»1 Ois ^ntviciclung cisn ösriskungen Lkinos rum ^bsnrilonkts in 6sn lstrton kuncisrltoki-sn Ndl. S.S0 / Lonrt. Ndl. S.— Vkitt.«« vkkZ «. niu»i«»«r 5cnk»« L. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) München » Berlin « Leipzig Demnächst erscheint in „Schweitzers braunen Handausgaben": BMisches G«rl>st«gesetz Mit den Bollzugsvorschriften Für den praMschen Gebrauch erläutert von l>. Rudolf Wassermann Rechtsanwalt und Syndikus in München. 2. Auflage. 8°. VIII, 285 S. In Leinen geb. Rm. 8.50. Der Kommentar bezweckt in erster Linie den Kreisen von Handel, Industrie und Gewerbe und ihren Beratern ein Hilfs mittel zu bieten, das besonders auf ihre Bedürfnisse zu geschnitten ist. Der Verfasser hat sich jedoch bemüht, auch den Bedürfnissen der mit der Erhebung der Steuer betrauten Be hörden in jeder Weise Rechnung zu tragen. Dadurch, daß die umfangreichen Vollzugsvorschriften jeweils im Anschluß an die Gesetzesbestimmung, zu der sie ergangen sind, gebracht wurden, war es möglich — ohne dem In halt des Buches Abbruch zu tun — doch seinen äußeren Umfang gegenüber der ersten Auflage nicht allzu wesentlich zu erweitern und so der Praxis ein verhältnismäßig wohl feiles Erläuterungswerk zu bieten. Käufer: Alle Steuerzahler aus Gewerbe, Industriell. Handel, die Rechtsanwälte, Finanzämter, Städte, größeren Gemeinden, Gerichte. Postbezieher des Börsenblattes sowie des Wöchentl. Verzeichnisses und des Literarischen Jentralblattes (nicht Kreuzbandbezicher) werden im Interesse der pünktlichen Zustellung darauf aufmerksam gemacht, daß alle Reklamationen sowie Adressenänderungen nicht an die Geschäftsstelle de» Börsenvereins, sondern zunächst an das zuständige Postamt zu richten sind.