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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-12-05
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. X° 281, 5. Dezember 1918. Übergangswirtschaft hat sich daher nach Anhörung des Zeitungsrates veranlaßt gesehen, von einer Verlängerung der Bestimmungen der Vollzugsanweisungen des Deutschösterrcichischen Staatsrates vom 9. November 1918 und vom 19. November 1918, nach denen der zu lässige Verbrauch an Notationsörnckpapier auf die Hälfte der fiir den Monat November in Aussicht genommenen Quote herabgesetzt wurde, Abstand zu nehmen. Es treten somit die Bestimmungen der Mini- sterialverordnung vom 29. Oktober 1918 wieder voll in Kraft, die die Verringerung des Verbrauches von Notationsdrnckpapicr um 25 beziehungsweise 35°/> gegenüber der. im Monat Oktober 1918 zu lässigen Vcrbrauchsmenge vorsahen und überdies den Umfang aller auf Notationsdruck- oder Flachdrnckpapier erscheinenden Tages- und Wo-chcnzeitungen regelten. Ein Seminar für Politik an der Berliner Handelshochschule. Tie Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin beschlossen, an der Han delshochschule Berlin ein Seminar für Politik zu errichten, au dem durch Vorlesungen, seminaristische Übungen und Einzelvorträge die Studierenden, aber auch weitere Kreise von Handel und Industrie das wissenschaftliche Rüstzeug erhalten sollen, dessen sie heute mehr denn je im Kampfe der Meinungen gebrauchen. Ein russisches Ausfuhrverbot fiir Kunstwerke. — Die ungeord neten Zustände in Rußland haben einen schwunghaften Handel mit russischen Kunstgegenständen aller Art in Bewegung gesetzt, der den Kunstbesitz des Landes ernstlich zu schädigen droht. Aus diesem Grunde ist jetzt nach einer Mitteilung der »Kunstchrvnik« ein Ausfuhr verbot für Kunstwerke aus Rußland erlassen worden. Es bezieht sich auf alle Gegenstände von besonderem künstlerischen oder geschichtlichen Werte, die eine Verminderung des russischen Kunstbesitzes darstellen würde». Solche Werke dürfen künftig ins Ausland nur noch ausge führt werden auf Grund einer eigenen Erlaubnis, die die dem Bil dungskommissariat ungegliederte Zentralstelle für den Schutz der Kuiistdenkmäler und Kunstsammlungen zu erteilen hat. Ohne die Zu stimmung dieser Zentralstelle darf auch das Kommissariat selbst die Ausfuhr nicht gestatten. Übrigens scheinen sogar noch weitergehenöe Maßregeln ins Auge gefaßt zu sein, da man von einem bedingungs losen Verbote des Verkaufes von Altertümern an Ausländer spricht. PersvlililiMrichten. Harald Kidde s. — Im Alter von erst 40 Jahren ist zu Kopen hagen der dänische Dichter Harald Kidde an einer Lungenentzündung gestorben, die die Folge seiner Erkrankung an Grippe war. Kidde war zu Vejle geboren und betrat im Alter von 22 Jahren die lite rarische Laufbahn mit seinem 1900 erschienenen Buche »Sinnesbilder«. Seine weiteren Werke waren die Romane »Aage und Else« und »Der Held«. Erst vor einer Woche erschien sein neuestes Werk, der große Roman »Das Eisen«, der den Menschen im Kampfe mit dem Eisen und nm das Eisen, zugleich als dessen Überwinder und dessen Sklaven schildert. ^ Sprechfaul. Zu 8 7 der Berkehrsordnung. Der Krieg hat uns viel Geduld gelehrt, und das bücherkanfende Publikum ist wohl durchweg davon abgekommen, von: Buchhändler die früheren, nur nach Tagen zählenden Lieferungsfristen für bestellte Bücher zu fordern. Wenn man heute eine Krcuzbandbestellnng inner halb 6—8 Tagen, eine Sendung über Leipzig binnen 2—I Wochen verspricht, so kann man mit diesen Fristen sein Versprechen dem Be steller gegenüber leidlich einhalten, und das Pnbliknm ist einsichtig genug geworden, sich damit zufrieden zu geben. Aber alles hat seine Grenze, auch die Geduld unserer Bücher kaufenden und, da man nicht alles auf Lager haben kann, Bücher bestellenden Kundschaft. Wie oft wird nicht ein zu bestellendes Buch als Geschenk für einen bestimmten Tag, als Hilfsmittel für eine anznfertigende Arbeit, also befristet, benötigt, sodaß cs bei verspätetein Eintreffen sowohl für den Besteller als auch zumeist für den Buchhändler keinen Wert mehr hat! Ich habe z. B. auch oft Bibliothckslieferungen von bestimmtem Geldbe träge nnd mit bestimmter, wenn auch ziemlich langfristiger Lieferungs zeit. Wenn ich die in der ersten Bestelliste vorgesehenen Bücher nicht innerhalb der bestimmten Zeit von den Verlegern hereinbekomme, müssen andere, sofort greifbare als Ersatz genommen werden, und was dann P08t kestum noch eingeht, liegt wie Blei auf Lager. Schon in Friedenszciten haben ich und wohl mancher Kollege vom Sortiment es unangenehm empfunden, daß Verleger Bestellungen, die wegen Fehlens am Lager, Vergriffcnseins oder sonst aus irgend welchem Grunde nicht unmittelbar erledigt werden konnten, nach langer Zeit, nach Monaten, ja nach Jahr und Tag ausführten^ Ohne danach zu fragen, ob auch der Sortimenter für das seinerzeit bestellte Buch noch Verwendung habe, wurde der alte Bestellzettel hervorgeholt, der durch erfolgte Fehlrückmeldung eigentlich als erledigt und ungültig gelten müßte, bar expediert, vom Kommissionär bona kicke eingelöst, nnd der beglückte Sortimenter erhielt, wie gesagt, mitunter nach Jahr und Tag, ein Buch, an das sowohl er wie sein Besteller überhaupt kaum noch gedacht hatten. Wie oft dann die Bemühungen um Rücknahme er folglos waren, wie sie mindestens zu unliebsamen Auseinander setzungen führten, auch das wird mir mancher Kollege bestätigen kön nen. Ich habe schon vor Jahren innerhalb unseres Kreisvcreins auf diesen Übelstand hingewiesen und gemeint, daß durch einen Zusatz Zn § 7 der Verkehrsordnung (Nechtsgültigkeit der Bestellungen) die Gültigkeit der Bestellzettel zeitlich beschränkt werden möchte. Leider maß man der Sache für die Allgemeinheit zu wenig Wichtigkeit bei, und vielleicht blieben die Fälle innerhalb des einzelnen Sortiments auch ziemlich vereinzelt. Ganz anders ist dies aber jetzt im Laufe der Kricgszeit geworden, in der die gangbarsten Bücher vergriffen sind. Ein großer Prozentsatz der Bestellungen ist aus bekannten Gründen unansführbar, und der Bestellzettel kommt zurück, notabene falls es dem Herrn Verleger beliebt, ihn zurückzusenden. Ein großer Teil aber, darunter wiederholte Bestellungen, wird nicht zurückgegeben, und so erhält man nach Monaten, nach Neudruck oder Ablieferung vom Buchbinder usw. Sendung über Sendung, wiederholte Bestellungen doppelt und dreifach ausgeführt, einen Büchersegen, zu dessen Ver dauung nicht jeder Sortimentermagen ausreicht. Um mich einigermaßen vor solchen unerwünschten Zusendungen zu schützen, drucke ich seit etwa Anfang 1918 fast allen meinen Bestell zetteln einen deutlichen Stempel auf: »Bestellzettel gilt nur für sofortige Expedition. Andernfalls zurücker beten.« Aber auch diese Maßnahme hat sich zum Teil als »Schlag ins Wasser- erwiesen; denn nicht wenige Verleger behalten den Be stellzettel trotz des recht deutlichen, großen Stempelaufdrnckcs ein und schicken ihr Meldefvrmnlar zurück mit meinen Wünschen direkt wider sprechenden Notizen wie: »Folgt nach Neudruck« — »Folgt nach sound soviel Wochen« — Ihre Bestellung ist vorgemerkt« usw. In wieder holten Fällen erhielt ich Barpakete mit anfgeklebten, von mir abge- sten.pelten Verlangzettelu, die 6 Monate nnd noch älter waren, bis ich im September meinem Kommissionär die Weisung erteilte, Bar pakete nur dann einzulösen, wenn sie innerhalb eines beschränkten Zeitraumes expediert seien, ältere aber zurückzuweisen. Ich frage: 1. Besteht der von inir berührte Übelstand allgemein? Die Antwort hierauf erblicke ich in den jetzt täglich im Börsenblatt unter Vermischten Anzeigen auftauchcnden »Dringende« Bitten an die Herren Verleger« von ersten Firmen, die insgesamt in dieselbe Kerbe Hanen wie meine Ausführungen. 2. Ist es, wenn meine Frage be jaht wird, nicht angebracht, durch einen Zusatz zu 8 7 der Veckchrs- ordnung, der die Nechtsgültigkeit von Bestellzetteln zeitlich begrenzt, der Allgemeinheit ein fiir allemal eine bindende Richtschnur zu geben? Ich für meine Person glaube durch den Stcmpelanfdrnck an mein Recht, diese verspäteten Sendungen unter die Rubrik »Unverlangte Sendungen« stellen zu dürfen, die laut Mitteilung im Adreßbuch des Börfeuvereins »mit Spesennachnahme« zurückgchen, denn jede dem Aufdruck entgegen ausgeführte Expedition ist fraglos gegen mein ausdrückliches Verlangen, also »unverlangt«. Vorzuziehen wäre aber eine allgemeingültige Regelung, die m. E. anch unter Berkehrsordnung § 8e erfolgen könnte nnd baldigst er folgen sollte, da die bereisten Mißständc nicht sobald aufhören dürften. N. Sch. Luxuspublikationen. Ist der Sortimenter verpflichtet, z. T. vor Jahresfrist unter ganz anderen Voraussetzungen und Absatzmöglichkeiten subskribierte Luxus- und Vorzugsdrucke abzunehmen? Hat er seruer die Berechtigung, be reits subskribierte ähnliche Werke, die vom Verleger in Aussicht, aber noch nicht in Angriff genommen sind, deren Erscheinungstermin also völlig unbestimmt ist, abzubestellen? Aussprache hierüber wäre er wünscht. O. P. in M. Abbestellungen. Ich bitte die Herren Kollege» um gefl. Meinungsäußerung dar über, ob die Firma Staliing berechtigt ist, -Abbestellungen auf das in ihrem Berlage erscheinende Werk »Der große Krieg in Einzeldarstel lungen« zurückzuwciscn, demnach Abnahme sämtlicher Einzelhcfte in der ursprünglich bestellten Anzahl zu »erlangen, oder ob Abbestellun gen oder Verkürzung der ursprünglich bestellten Fortsetzung nach buch- händlerischem Handclsgcbrauch angängig sind. M. 732
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