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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.06.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-06-05
- Erscheinungsdatum
- 05.06.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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X 114, 5, Juni 1919. Redaktioneller Teil. zeitig) zn prüfen, ob sich eine Reorganisation des Börsen vereins dahin empfiehlt, das; a) die Mitglieder des Börsenvereins in zwei Kammern geteilt werden: Verlegerkammer und Sortimenter- kammer, b) jedes Mitglied nur einer dieser Kammern angehören darf, e> alle der Hauptversammlung zur Entscheidung vorbe- haliencn Anträge, soweit sie unter H 14«, 7 und 8 der Soßungen fallen, die Zustimmung beider Kammern ge funden haben müssen. Bei Bejahung dieser Fragen seitens des Ausschusses er wartet die Hauptversammlung rechtzeitige Vorschläge zur Ände rung der Satzungen.« Dieser Antrag, von der Hauptversammlung des Börseuver- eins nach seiner einstimmigen Annahme durch die Hauptver sammlung des Deutschen Verlegervereins an die Satzungsände rungs-Kommission verwiesen, wird wiederkehren, gleichviel welche Stellungnahme diese dazu einnimmt, sofern nicht Maß nahmen getroffen werden, um eine Überstimmung oder »Verge waltigung« des Verlags durch Mehrheitsbeschluß einer Haupt versammlung in allen den Fragen zu verhindern, wo es sich um ein dem Verlag durch Gesetz zustehendes Recht handelt. Ein solches Recht ist das Recht auf die Bestimmung des Laden preises, das, aus der allgemeinen Gesetzgebung in die Satzungen des Börsenvereins übergegangen, ein Grundgesetz des Verlages bildet, das nur insoweit Änderungen unterworfen werden kann, als dazu der Verlag seine Zustimmung gibt. Auf der Ver einigung aller buchhändlcrischen Bcrusszweige aufgebaut, kann der Börsenverein Änderungen dieses Grundgesetzes, denen der Verlag nicht oder doch nicht in seiner überwiegenden Mehrheit zustimmt, auch dann seine Zustimmung nicht geben, wenn diese Änderungen auf dem Wege über die Verkehrs- oder Verkanfs- ordnung kommen. Werden doch dadurch die Voraussetzungen der Zugehörigkeit zum Börsenvercin so wesentlich geändert, daß der Einwand, die mit diesen Änderungen nicht einverstandenen Mitglieder könnten ja anstreten, nicht als eine befriedigende Lö sung angesehen werden kann. Auch eine Hauptversammlung ist nicht so souverän, um über derartige Grundrechte oder ihnen Nebenlufi zufllhrende Verordnungen durch Abstimmung zu entscheiden, ohne den Verein einer Regreßpflicht auszusetzen. »Um den Lebcnsinteresscn des Börsenvcreins zu entsprechen und dem demokratischen Prinzip gerecht zu werden«, schrieben wir in Rr. 9st des Börsenblattes, ehe wir noch Kenntnis von dem erwähnten Anträge hatten, »müßte dann eine Form ge funden werden, durch die auch die Minoritäten zu ihrem Rechte kämen, gleichgültig, ob dies durch Bildung von Kammern der verschiedenen Berufsgruppen innerhalb des Börsenvereins, denen die Entscheidung in bestimmten Fragen zu übertragen wäre, oder in anderer Weise zu geschehen hätte«. Während also vr. Springer und Genossen eine reinliche Scheidung herbeiführen möchten, die wichtigen Bcrufsgruppcn, wie dem Zwischenhandel, überhaupt nicht gerecht würde und mit dem Wesen des Börsen vcreins schon insofern in Widerspruch stände, als dadurch der Ruf: Hie Welf, hie Waiblingen zum Prinzip erhoben würde, läuft unser Vorschlag darauf hinaus, im Börsenvercin ein Ver- cinigungsberfahien durch Bildung von Kammern zu schaffen, deren Mitglieder, aus Vertretern aller wichtigen Berufsgruppen bestehend, in allen strittigen Fragen zu entscheiden hätten, die wichtige Lcbensintcressen dieser Berufsgruppen betreffen. Da durch würde die Struktur des Börsenvereins in keiner Weise berührt und das Gefühl, daß der Börsenverein nicht Sorti menter oder Verleger, sondern nur deutsche Buchhändler kennt, nicht beeinträchtigt. Handelt es sich doch lediglich darum, Vorkeh rungen zur Sicherung des eigentlichen Zweckes des Börsen vereins zu schassen: alle dem Buche dienenden Kräfte zu einer Einheit zusammenzufassen und ihren Lebensinteresscn nach Mög lichkeit gerecht zu werden. Vielleicht könnte der Zweck unseres Vorschlags schon durch eine entsprechende Ausgestaltung des Vercinsausschusses erreicht werden. Wie kräftig sich überall neues Leben in den buchhändlerischen Vereinen regt, zeigt sich auch darin, daß der Verein der Deut schen Musikalienhändler und der Deutsche Musikalien-Verleger- Verein, zu einer Arbeitsgemeinschaft vereinigt, beschlossen haben, glle Angehörigen der von ihnen vertretenen Berufe heranzu ziehen und die Handelsvergllnstigungen abhängig von der Mit gliedschaft zu diesen Vereinen zu machen. Der Deutsche Musi- kalien-Verleger-Verein wird in Zukunft seinen Mitgliedern die Verpflichtung auserlegen, dem Verein der Deutschen Musikalien händler anzugehören, wie umgekehrt der letztere seine Verleger vereinsmilglieder in gleicher Weise gegenüber dem Musikalien- Verlegcr-Vcrein verpflichten wird. Außerdem hat der genannte Verlegervercin beschlossen, eine eigene Geschäftsstelle ins Leben zu rufen und in Gemeinschaft mit dem ihm Verbündeten Verein »Musikhandel und Musikpflege« zu einer Vereinszelischrift gro ßen Stils auszubauen. Ähnliche Wege, seine Interessen durch ein gut geleitetes und größeren Zielen zustrebendes Organ, als sie von den ver traulichen »Mitteilungen« ins Auge gefaßt werden können, in der buchhändlerischen Öffentlichkeit wahrzunehmen, will auch der Deutsche Verlegerverein beschreiten. Offen gelassen wurde dabei freilich die Frage, ob die neue Zeitschrift als eine Dienerin gedacht ist, die dem Verein die Schleppe tragen, oder eine, die ihm mit dem Lichte vorangehen soll. Für die Zukunft des neuen Blattes scheint uns diese Frage fast noch wichtiger als die Geldfrage, die für den Deutschen Verlegerverein kaum eine Frage ist. Eine in der Hauptversammlung zu diesem Zwecke eiugeleitete Sammlung ergab die stattliche Summe von 21 OVO «kk für den Ausbau der »Mitteilungen«, auf den wohl auch zum Teil die Erhöhung des Mit- gliedsbeitrags von jährlich 80 auf 100 zurllckzuführen ist. Dieser Antrag aus der Mitte der Versammlung heraus, eine Art Demonstration zu dem auf eine Ermäßigung des Mitglieds- bcitrags gerichteten Antrag Felder darstellend, fand einstimmige Annahme und kann als ein Beweis für die Richtigkeit des alten Satzes angesehen werden, daß zum Kriegführen Geld, Geld und nochmals Geld gehört. Denn um Krieg handelt es sich in diesem Falle, darum, dem Buchhändlergilde-Vlatt ein mindestens ebenso reich ausgestattetes, regelmäßig erscheinendes Organ des "Verlags zur Verfechtung seiner Interessen gegenllberzustellen. So richtig es nun auch ist, daß der deutsche Arbeiter, in den die Organisationen seit ihrem Bestehen den Gedanken einge hämmert haben, daß man Geld in ihre Beutel tun müsse, wenn sie etwas erreichen sollen, kein Opfer für seine Organi sation und ihre Zwecke scheut, so wenig ist anzunehmen, daß alle Angehörigen des Unternehmertums, besonders die kleineren Bctriebsinhaber, sich diese Anschauung ebenso rasch zu eigen machen werden, wie dies von den Arbeitnehmern geschehen ist. Möglicherweise hat indes der Deutsche Verlegervercin gar nicht den Wunsch und den zweifelhaften Ehrgeiz, alle Verleger in seine Reihen aufzunehmen. Möglich auch, daß die in Aussicht genommene Zeitschrift mehr den Interessen einer gewissen Ver legergruppe als der Gesamtheit des Verlags zu dienen bestimmt ist. Was der Verein bei dieser Taktik auf der einen Seite durch größere innere Geschlossenheit an Stoßkraft gewinnt, verliert er allerdings auf der anderen Seite dadurch, daß bei dieser Beschränkung für manche verlegerischen Interessen kein Raum mehr in seinem Kreise ist. Auch setzt er sich durch seine Ex klusivität unter Umständen dem Vorwurfe aus, nicht auf so breiter Grundlage zu stehen, um schlechtweg als d i c Interessen vertretung des Verlegerstandes angesehen werden zu können. Liegt doch heute schon die Gefahr für ihn vor, die Fühlung mit den aus seinen Reihen hervorgegangenen Sondergruppen zu verlieren, wenn man z. B. beobachtet, wie für einzelne von ihnen — es sei nur auf die Vereinigung der Schulbuchverleger hingewiesen — der Rahmen, in den die Satzungen des Deut schen Verlegervereins sie einspannen wollen, sich bei energischer Verfolgung ihrerJntercssen als zu eng erweist, sodaß sie dazu über- gegangen sind, auch dem Hauptverein fernstehende Mitglieder aufzunehmen. Wenn freilich je der Satz, daß man die Stimmen wägen, nicht zählen müsse, Gültigkeit hat, so ist dies beim Deut schen Verlegerverein der Fall. Nebenbei bemerkt ist die Frage der Zulassung neuer Mitglieder seit langem auch das Sor genkind des Börsenvereins, da diese Zulassung ebensogut Hem- 483
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