6673 Börsenblatt f. t> Dtschn. Buchhandel. Fertig« Bücher. X- 152. 21. Juli 1919. Otto Liebmann, Verlagsbuchhandlung, Berlin W. 57 Verlag der „Deutschen Juristen-Zeitung" / Verlag der „Deutschen Strafrechts-Zeitung" / Postscheck Nr. Die deutschen Finanz- und Gteuergesehe in Einzelkommentaren -hcrausgegcbcn unter Leitung von C. Schiffer Reichsfilianzniinifter a. D. kommentiert von Oberlandesgerichtsrat vr. Becker, Hilfsarbeiter im Reichsfinanzministerium — Oberverwaltungsgerichts rat l)r. Bvethke — Geh. Finanzrat Ernst, vortr. Rat i. preuß. Finanzministerium — Geh. Justizrat Oberlandesgerichts rat vr. Finger, Hilfsarbeiter im Neichsfinanzministerium — Geh. Justizrat vr. Heinitz — Regierungsrat im Reichsfinanz- ministerium vr. Höpker — Reichsfinanzrar vr. Kloß — Geh- Regierungsrat Kuhn, vortr. Rat im Reichsfinanzministerium — Geh. Negierungsrat vr. von Lewinski, vortr. Rat im Reichsjustizministerium — Rechtsanwalt vr. Lion — Staats minister a. D. vr. von Pistorius — Geh. Regierungsrat Vr. Popitz, vortr. Rat im Reichsfinanzministerium — Geh. Regierungsrat vr. Reuß, vortr. Rat im Reichsfinanzministerium — Geh. Regierungsrat Saemisch, vortr. Rat im Reichs finanzministerium — Wirkl. Geh. Oberfinanzrat vr. Schwarz, vortr. Rat im preuß. Finanzministerium — Geh. Regierungsrat vr. Steinkopff, vortr. Rat im Neichsfinanzministerium — Senatspräst'dent des Reichsfinanzhofes vr. Strutz — Ministerial direktor im Neichsfinanzministerium Zapf — Reg.-Rat vr. Jarden — Finanzrat im Reichsfinanzministerium Zehsche u. a. Dieses gewaltige Schiffersche Sammelwerk hak bei vielen Soriimenlcrn begreifliches Iurcressc schon nach der ersten eingehenden Anzeige im Börsenblatt (S. 5650/51, Nr. 130 v. 25. Juni) gefunden. Mil Bezug auf fortgesetzt eingehende Zuschriften sei wiederholt, daß besondere Anfragen im Einzelnen zunächst nicht beantwortet werden können. Auch über den Umfang und Preis des Werkes und der einzelnen Bände kann heute noch nichts Genaues gesagt werden; nur ein kleiner Teil der Entwürfe ist erst jetzt der Nationalversammlung zugcgangcn; viele stehe» noch aus. Es sei daher nur nochmals betont, daß sämtliche Finanz- und Steuergesetze in gleichmäßiger Gestaltung von ersten Autoritäten, den Referenten im Rcichsfinanzmiuisterinm, Mitgliedern des Reichsfinanzhofes und anderen Stcncrfachlcuren bearbeitet werden. Die Fertigstellung der Bände wird mit derjenigen Schnelligkeit betrieben werden, die sich, da es sich nicht um Scheren- arbcitcn, sondern um gründliche Kommentare von bleibendem Werke für die Praxis handelt, mit der Gediegenheit der Arbeiten vereinigen läßt. Das ganze Werk kann durch Subskription oder in einzelnen Bänden bezogen werden. Jeder Band bildet ein in sich abgeschlossenes Ganzes und ist einzeln käuflich. Für die Subskription wird eine bestimmte Anzahl aufgelegt. Der Preis hierfür wird ei» erheblich billigerer sein als für die einzelnen Bände. Nach dieser Zahl tritt der erhöhte Einzelpreis >n Kraft. Ls empfiehlt sich daher, Subskriptionen sofort zu bewirken und aufzugeben. Der Bezug eines Bandes zum Subskriptionspreise verpflichtet zur Abnahme des ganzen Unternehmens. Auch Prospekte können, solange die Entwürfe nicht verabschiedet sind, nicht bergestellt werden. Bestellungen darauf werden aber alsbald erbeten und sobald als möglich ausgcführt werden.