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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.06.1919
- Strukturtyp
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- 1919-06-28
- Erscheinungsdatum
- 28.06.1919
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- Deutsch
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Yöxsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 133, 28. Juni 191L. nonunene Lieferungen und Leistungen aufzufassen sind. Der Vorteil wurde indes bisher für solche Firmen, die in erster Linie ein Ausfuhr geschäft betrieben, durch den 8 1, Ziffer 4 der Ausführungsbestimmun- gen insofern illusorisch gemacht, als hier vorgeschrieben wird, der Aus führende müsse, um der Steuerfreiheit für Ausfuhrgüter teilhaftig zu werden, ein Buch führen, aus dem der Gegenstand nach seiner handels üblichen Bezeichnung, Namen und Wohnort des ausländischen Empfän gers, der Tag der Lieferung ins Ausland, das vereinbarte Entgelt, der Betrag und der Tag der Zahlung zu ersehen seien. Wollte ein Aus fuhrtaufmann, der im allgemeinen nach den Lieferungen versteuerte, für die Ausfuhrgüter der Steuerfreiheit teilhaftig werden, so mußte er, wenigstens für die auszuführenden Waren, wieder ein Buch führen, aus dem auch die eingegangenen Entgelte ersichtlich waren, wodurch aber gerade der Grund wegficl, aus dem heraus der Betreffende über haupt zur Besteuerung nach den Lieferungen übergegaugen war. Der Deutsche Industrie- und Handelstag sah sich deshalb veranlaßt, an den Neichsfinanzmtnister einen Antrag zu richten, nach dem der Paragraph 1 Nr. 4 der Ausführungsbestimmungen für den Ausfuhrhändler dahin abgcändert würde, daß die Vorschrift, aus den Büchern müsse der vereinnahmte Betrag und der Tag der Zahlung zu ersehen sein, fort falle. Der Neichsfinanzminister hat dem Ersuchen auch stattgegeben und vorbehaltlich einer Ergänzung der Ausführungsbestimmungen den Bundesregierungen anheimgestellt, bei den nach den Lieferungen ver steuernden Ausfuhrkanfleuten eine Buchführung ohne Angabe des Be trages und des Tages der Zahlung für genügend zu erachten. Ein Exlibris-Wettbewerb. — Einen interessanten Wettbewerb ver anstaltet der Deutsche Verein für Exlibriskunst und Gebrauchsgraphik- Auf Wunsch eines Mitgliedes schreibt er einen Wettbewerb zur Erlangung einer einfarbigen Exlibris-Radierung aus, die für den Be sitzer einer tunst- und kulturgeschichtlichen Bücherei bestimmt ist* Die Preise sind wohl ungewöhnlich hoch zu nennen, da im ganzen 10 000 Mr Verteilung gelangen und der erste Preis 3000 beträgt; außer dem sind Ankäufe vorgesehen. Unter den Preisrichtern befinden sich Max Klinger, Arthur Kampf, Emil Orlik, E. Döpler, Professor Jessen, auch Vertreter der jüngeren Kunst, wie Hans Meid und Paul Scheu- rich. Die näheren Bedingungen sind von dem bekannten Exlibris- Kenner Gcheimrat von Zur Westen, Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 19, zu erfahren. Neues deutsches Kleingeld. — Es ist Anweisung ergangen, daß die Ausprägung von neuartigen Kleingeldmünzen in verstärktem Maße vorgenommen wird, um dem Mangel an kleinen Münzen abzuhelfen. In Betracht kommen als Geldstücke nur 50-Pfennig-Stücke, von denen. 50 Millionen hergestellt werden sollen. Etwa 5 Millionen sind bereits ausgeprägt. Von Eisenmünzen (5-Pfennig-Stücke) sind etwa 37 Mil lionen, von Zinkmünzen (10-Pfennig-Stücke) 29 Millionen ausgeprägt. Es ist zu erwarten, daß demnächst eine neue Anweisung des Bundes rats zur Ausprägung weiterer Kleingeldmünzen ergeht. Kupfermünzen werden aus erklärlichen Gründen nicht mehr hergestellt, ebenso die übrigen nicht genannten Geldstücke. Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler. — In den beiden außerordentlichen Korporationsversammlungen vom 20. Mai und vom 4. Juni 1919 wurden nachfolgende Beschlüsse gefaßt: 1. Die in der Einladung zur außerordentlichen Korporationsver sammlung vom 20. Mai und in der »Buchhändler-Correspondenz« Nr. 20 vom 14. Mai 1919 abgedruckten K o l l e k t i v v e r t r ä g e mit der Gehilfen- und Hilfsarbeiterschaft (vcrgl. auch Bbl. Nr. 121) wurden mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit ange nommen. Da sie auch von der Gehilfen-, bzw. Hilfsarbeiterversamm lung angenommen worden sind, treten sie sofort, und zwar für die Gehilfen nnd kaufmännischen Hilfsarbeiter mit Rückwirkung vom 1. April 1919, für die gewerblichen Hilfskräfte mit Rückwirkung vom 1. Mai in Kraft. Was die Lohnerhöhung der gewerblichen Hilfskräfte anbelangt, hat der Vorsteher der Korporation empfohlen, daß jene An gestellten, welche bisher unter X 100.— wöchentlich erhielten und nach den beschlossenen Tarifsätzen keine Erhöhung mehr zu erhalten Hütten, trotzdem eine entsprechende Aufbesserung erhalten mögen. 2. Auf sämtliche Artikel des Buch-, Kunst- und Musikalienhanöels niit Ausnahme der approbierten Schulbücher wird der bisherige 10- prozentige Te n e r u n g s z u s ch l a g auf 20 Prozent erhöht. Umrechnungskurs in Österreich. — Mit Rücksicht auf das neuerliche Steigen der Devise Berlin und auf die Beschlüsse der Sitzungen der Vorstehung der Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musika lienhändler vom 8. Februar 1918, beziehungsweise des Ausschusses des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler vom 26. Februar 1918 hat der Vorsteher der Wiener Korporation im Sinne der Ver- kehrsorönung den Umrechnungskurs der Mark für den Verkehr mit dem Publikum für Wien und Niederösterreich ab 19. Juni 1919 mit 1 M a r k — 2 10 H e l l e r bestimmt. Dieser Umrechnungskurs ist für alle Artikel des Buch-, Kunst- und Musikalienhandels aus Deutsch land, sofern nicht besondere österreichische Preise für dieselben festge setzt sind, in Anwendung zu bringen. Hierzu kommt noch der 20 Pro- zent-Tcuerungszuschlag, so daß die Mark ab 19. Juni abgerundet mit X 2.50 zu berechnen sein wird. Post. — Fortan können gewöhnliche Briefe und Postkar ten nach dem ehemalig österreichischen Küstenland (Triest, Görz und Gradiska, Istrien) auf Gefahr des Absenders zur Postbeförderung angenommen werden. Neuerwerbungen des Gocthc-Schillcr-Archivs zu Weimar. — In der letzten Zeit sind durch Kauf oder Geschenk eine Anzahl wichtiger neuer Eingänge zu verzeichnen. So vor allem ein unbekanntes, kleines Schreiben Schillers an Goethe (1796), eine Anzahl weiterer Handschriften der klassischen Zeit, vor allem eine prachtvolle eigen händige Niederschrift des Gedichtes »Selige Sehnsucht« aus dem »Westostlichen Diwan« von Goethe. Ferner Stücke aus der reichhaltigen Sammlung Knebelscher Sachen, handschriftliche Arbeiten von Nückert, Platcn, Hebbel und seiner Gattin, ein Brief Dingelstedts und ein Gedicht von Peter Cornelius, Briefe von Bodcnstedt, Heyse und Wil- dcnbruch an den ehemaligen Weimarer Generalintendanten Hans von Bronsart nsw. ö-3- Arbeitgeberverband für das deutsche ZeitnngSgewcrbe. — Eine von sämtlichen Zeitungsverciniguugen einberufene Versammlung von deutschen Zeitungsherausgebern, in der 1352 Zeitungen, sowohl die großen und größte», als auch die mittleren und kleinen vertreten waren, tagte kürzlich in Hannover und beschloß einstimmig die Gründung eines Arbeitgeberverbandes für das deutsche Zeitungsgewerbe. In den Vorstand wurde als erster Vorsitzender vr. Simon (Frankfurter Zei tung) gewählt. Die Aussprache, die sich an die Gründungsaktion an- schloß, ließ die einmütige Überzeugung erkennen, daß jeder deutsche Zeitungsverleger dem neuen Verbände angehören müsse. Außcnhandelsstelle für das Papierfach. — Zum Zwecke der Be ratung von Ein - und A u s f u h r f r a g e n im Gebiete des Papier fachs sowie zur Vereinfachung des Ausfuhrbewilligungsverfahrens hat das Neichswirtschaftsministerium in Verbindung mit den Fachorgani sationen die Errichtung einer Außenhandelsstelle für das Papierfach in die Wege geleitet. Zum Bevollmächtigten des Reiches in der Außenhandclsstclle berief der Reichswirtschaftsminister den Rechts anwalt Lammers in Charlottenburg in seiner Eigenschaft als Vor standsmitglied des Zentralausschusses der Papier-, Pappen-, Zellstoff- und Holzstoff-Industrie. Es ist beabsichtigt, die Tätigkeit der Außen handelsstelle zu Anfang des Monats Juli beginnen zu lassen. Hoher Auktionspreis. — Bei einer Versteigerung in London hat ein aus dem 14. Jahrhundert stammendes Manuskript den ansehnlichen Preis von 14 000 Lstr., also 280 000 Mark erreicht. Das genannte Manuskript, das mit siebenundzwanzig andern Handschriften verkauft wurde, führt den Titel »Stundenbuch von Johanna II., Königin von Navarra, verfaßt in den Jahren 1336—1348, geschmückt mit 108 Mi-- niaturen«. Der bisherige Eigentümer war der Herausgeber der »Pall Mall Gazette«, Henry Aales Thompson, der eine der reichhaltigsten und schönsten Manuskriptsammlungen der Welt besitzt. Kündigung von Schwerbeschädigten. — Nach den Verordnungen des Demobilmachungsamts durfte Schwerbeschädigten bisher frühestens zum 1. Juli 1919 gekündigt werden. Durch eine Verordnung des Ncichsarbeitsministeriums vom 14. Juni 1919 wird dieser Zeitpunkt nunmehr auf den 1. September 1919 hinausgeschoben. Bis zum 1. Sep tember 1919 hofft die Negierung durch die gesetzliche Regelung des Einstellungszwangcs für Schwerbeschädigte, die der Neichsministerprä- sident kürzlich angekündigt hat, die Beschäftigung der Schwerbeschä digten für die Dauer sichcrzustellcn. Die »Tricrischc Zeitung« gibt bekannt, daß sie infolge der ver änderten Zcitvcrhältnisse und der immer weiter anwachsenden Un kosten am 1. Juli ihr Erscheinen einstcllen muß. Die Gültigkeit der 56-Mark-Scheinc. — In weiten Kreisen der Bevölkerung besteht die Meinung, daß die 50-Mark-Rcichsbanknoten mit dem Datum vom 20. Oktober 1918 bereits aufgerufcn seien und nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Diese Annahme ist irrig, vorläufig steht der amtliche Aufruf noch aus, nur die Banken beginnen allmählich, diese Scheine aus dem Verkehr zu ziehen. Vor läufig ist jede Kasse, jedes Geschäft und jede Privatperson noch ver pflichtet, die genannten Scheine in Zahlung zu nehmen.
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