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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1900
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- 1900-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1900
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- Deutsch
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6628 Nichtamtlicher Teil. 208, 7. September 1900. porium des buchhändlerischen Verkehrs mit dem Auslande er hoben, wenn nicht die schwere Zeit des Napoleonischen Druckes auf Deutschland im allgemeinen und Hamburg im besonderen hemmend gelastet hätte. In Hamburg, im Hoffmannschen Geschäfte, hatte Perthes durch reichlichen Verkehr mit ge bildeten Leuten Gelegenheit gefunden, sich geistig und sittlich weiterzubilden und sich Freunde zu erwerben, mit deren Hilfe und Unterstützung er sein Sortimentsgeschäft eröffnete. Durch seine Rührigkeit und Tüchtigkeit erwarb er sich nicht nur in kurzer Zeit einen ziemlich ausgedehnten Kreis von Kunden, sondern auch von Freunden. Gerade jene Kreise, deren ich vorhin Erwähnung that, die Stolberg, Jacobs, Claudius, die Fürstin Gallitzin, waren es, die seine Kund schaft und Freundschaft bildeten und deren Mitglied sozusagen Perthes wurde, als er die Tochter von Claudius heimführte. Es kann nicht meine Aufgabe sein, die Lebensgeschichte von Perthes hier wiederzugeben, seine Bedeutung für den Buch handel zu schildern; was er unserem Stande und was er Deutschland und Hamburg als deutscher Patriot gewesen, das kündet eine Anzahl Schriften und Monographieen. Perthes wurde der litterarische Berater fast der ganzen ge bildeten Kreise des Nordens; er und Hoffmann versorgten den Markt mit den Erzeugnissen der Litteratur, und manche Ge schäfte in Schleswig-Holstein und anderen Staaten sind aus Zweiggeschäften dieser Hamburger Firmen entstanden. In Perthes sieht der gediegene Hamburger Buchhandel sein Vorbild, das Ideal, dem er nachzueifern bemüht ist. Im Lärm und Getriebe der großen Handelsstadt, im Jagen und Hasten nach Erwerb und dem Haschen nach reichem, raschem Gewinn, hat sich der Stamm des Hamburger Buch handels bei aller geschäftlichen Tüchtigkeit einen Idealismus für unseren Stand bewahrt, der einzig dastehen dürfte. Für das Edle, Gute und Schöne, aber auch für Recht und die alte, durch die Väter geheiligte Tradition treten Hamburgs maßgebende Buchhändler mutig ein und kämpfen unentwegt und unbeirrt für ihre Ziele. Ist auch der geistige Einfluß Hamburgs im Norden längst geschwunden, beherrscht der Hamburger Buchhandel auch den norddeutschen Markt nicht mehr, so wird man im Auslande dagegen vielfach nur den Hamburger und Bremer Buchhändler kennen, die dort Bahnbrecher der deutschen Litteratur geworden sind. Die Hamburger Buchhändler gehörten und gehören zu denen, die in den höheren Gesellschaftskreisen das Ansehen des Buchhandels begründet und gefestigt haben. Als Perthes nach Hamburg kam, wurde der Buchhandel, weil er mit Handverkauf verbunden war, als Kleinhandel betrachtet, und deshalb waren die, die ihn betrieben, nicht Glieder der Gesellschaft, die man die »höhere- oder »bessere» Gesellschaft nannte. Er brach den Bann und gab dem Ausspruch Friedrichs des Großen: »Buchhändler ist ein honetter Titel» erst seine Berechtigung. Auch dieses Erbteil ihres Perthes gepflegt zu haben, gereicht Hamburgs Buchhändlern zum Ruhm und zur Ehre. Kleine Mitteilungen. Post. — Der Reichsanzeiger bringt folgende Bekanntmachung: Der Postanweisungsdienst mit dem Gebiete des früheren Orange-Freistaats ist nach längerer Unterbrechung wegen des Kriegszustandes neuerdings wiederhcrgestellt worden. Es können deshalb Postanweisungen nach verschiedenen, bei den Postanstalten zu erfragenden Orten jenes Gebiets jetzt unter den früheren Be dingungen vermittelt werden. Berlin ^V., den 30. August 1900. Reichs-Postamt. I. Abteilung. In Bertretung: Groh. Das erste deutsche Kabel nach Amerika (vcrgl. Nr. 207 d. Bl.). — Der Borstand des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller ließ den Zeitungen folgende Mitteilung zugehen: Der Vorstand hat aus Anlaß der soeben erfolgten glücklichen Beendigung der Kabellegung Emden—New Dork an den Staats sekretär des Reichspostamts Herrn von Podbielski ein Glückwunsch schreiben gerichtet. Die genannte Körperschaft hat an die deutschen Verkehrskreise, insbesondere aber an die Mitglieder des Berlini schen Handels und der Berliner Industrie das dringende Ersuchen gerichtet, auch ihrerseits durch ausschließliche Benutzung des deutschen überseeischen Kabels für den Depescheuverkehr nach Amerika das erste deutsche Ueberscckabel wirksam zu unterstützen und somit dazu beizutragen, daß der deutsche Unternehmungsgeist bald die Schaffung weiterer, von fremdländischen Einflüssen unabhängiger Kabellinien mit vollem Vertrauen in Angriff nehmen kann. Die betreffenden Telegramme nach Amerika müssen einer Mitteilung des -Reichsanzeigers- zufolge die Bezeichnung via Einden—Azoren tragen. Warenvertrieb nach dem sogenannten Gutschein-, Hydra-, Gella-, Schnccball- oder Lawinensystem. — Da das vorbezeichnete Vertriebssystem, wie seiner Zeit hier mitgcteilt worden ist, leider auch im Buchhandel vereinzelt Eingang ge funden hat, so wird es interessant sein, von nachfolgenden amt lichen Warnungen vor der Beteiligung an dieser Art Warenver trieb Kenntnis zu erhalten. Die Königliche Polizei-Direktion München erläßt eine längere Bekanntmachung dagegen, in der sie am Schluß folgendes sagt: -Die Anwendung dieses Systems muß mit Notwendigkeit dahin führen, daß die weitaus größte Zahl der Gutscheine als wertlos verfällt und der Erlös daraus ohne Gegenleistung dem Gewerbetreibenden verbleibt, der mit dieser unausbleiblichen Folge des Systems offenbar rechnet, während der Käufer der Gutscheine leer ausgeht und sich getäuscht findet. Wenn auch nach den von den Gewerbetreibenden, die dieses System zur Anwendung bringen, zur Versendung gelangenden Bedingungen jeder Gutschein voll in Zahlung genommen wird, so ist dar aus doch nicht ersichtlich, daß in den Fällen, in denen die Gutscheine nicht untergebracht werden können, erhebliche Zu zahlungen zu leisten sind, und daß die einmal gezahlten Be träge auf keinen Fall zurückerstattet werden. Indem hiermit vor dem Ankauf solcher Gutscheine dringendst gewarnt wird, sei gleichzeitig bemerkt, daß gegen Personen, die sich mit dem Weitervertriebe der Gutscheine befassen, je nach Lage des Falles auf Grund der 88 56 Ziffer 5, 42a und 148 der Reichsgewerbe-Ordnung mit Strafanzeige vorgegangen werden kann. Zum Einschreiten gegen die Verkaufsgeschäfte selbst, die das Hydra- oder ein ähnliches System betreiben, bietet die nächste Handhabe der 8 1 des Reichsgesetzes vom 27. Mai 1896 zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, worunter die Geschäftsmanipulationen dieser Verkäufer sicher fallen. Nach § 12 Absatz 1 dieses Gesetzes hat in den Fällen des 8 4 das Recht, den Strafantrag zu stellen, jeder der in 8 1 Absatz 1 bezcichncten Gewerbetreibenden und Verbände. Nach 8 12 Absatz 3 desselben Gesetzes wird auf Antrag von der Staats anwaltschaft dann die Klage erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse ist. Da nun bei der Art und Ausdehnung des un lauteren Geschäftsbetriebes das öffentliche Interesse hochgradig beteiligt erscheint, so ist es in die Hand der zunächst beteiligten Gewerbetreibenden und Verbände gegeben, durch Antrag die öffentliche Strafverfolgung der Verkäufer sogenannter Gutscheine jederzeit herbeizuführen. Ob eventuell eine Strafeinschreitung nach 8 302a des Reichsstrafgesetzbuches stattfinden kann, wird nach den Umständen des Einzelfalles bemessen werden müssen.» Die k. k. niedcrösterreichische Statthaltcrei hat an den Magistrat der Stadt Wien nachstehenden Erlaß gerichtet: -In letzter Zeit sind aus gewerblichen Kreisen Klagen gegen das Ueberhandnehmen jener Art des Warcnbctriebcs laut geworden, welche, den bekannten sogenannten -Schnee ballensammlungen - nachgebildet, ihrem Wesen nach darin be steht, daß der einzelne Kunde einen Teil des von ihm für die Ware zu leistenden Kaufpreises dadurch wieder hereinzubringen sucht, daß er die ihm vom Verkäufer beim Abschlüsse des Ge schäftes übergebenen Anweisungen auf eine bestimmte Zahl weiterer Kaufgeschäfte (Coupons) weiter begiebt und auf diese Weise dem Verkäufer neue Kunden zuführt. Die schädlichen Folgen, welche diese Art des Warenvertriebes für die Gewerbe treibenden und aucki für das kaufende Publikum nach sich ziehen muß, liegen klar zu Tage. Einerseits würde der Markt durch den im Sinne dieser Methode sich ganz unverhältnismäßig ausdchncnden Umfang des Vertriebes mit Geschäften der er wähnten Art bald derart überschwemmt, daß hierdurch den reellen Geschäftsleuten eine geradezu vernichtende Konkurrenz entstehen würde, anderseits aber würde bei der rapiden Progression der Zahl der durch die Couponsabnahme an dem Geschäfte zu be teiligenden Personen nur zu häufig der Fall eintretcn, daß wegen nicht möglicher Aufbringung der Couponsabnehmer diese Anweisungen und damit die dafür geleisteten Zahlungen oer-
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