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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1927
- Strukturtyp
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- 1927-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1927
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- Deutsch
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sft? 33, 9, Februar 1927. Mittellungen ans dem Antiquariat. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Wie sehr sie ihn geschalten Han. Was aber Luther für ein Mann Und welch ein Spiel gefangen an, Und nun den Mantel wenden kann Nachdem der Wind tut einher gähn, Findst in diesem Büchlein stahn«. Weiter verspricht Johann Dietenbcrger mit seiner Bibel übersetzung: »Kommt her ohn Forcht, lest mich allein, Bei mir habt ihr Gottes Wort ganz rein, Das euch viel Zeit ist abgestohlen Durch falsche Bibel unverholen. Hier findt ihr, wie ihr seid verführt, Ganz, treu, rein, wahr werd ich verspürt«. Es gäbe solcher Titelreime kein Ende, sollten sie hier alle angeführt werden. Bis tief in das 16. Jahrhundert sind sie zahl reich anzutrefsen, häufig mit Anrufen endend wie: »So kauf mich frei und lese mich Das wird gereuen Nimmer dich«. Oder: »Kauf mich o frummer Christ in treuen Laß dich zu lesen kein Mühe reuen». Oder: »Kaufet mich mit guten Treuen, Es wird euch wahrlich nit gereuen». Oder: »Frommer Christ kauf und lies mich in Treuen, Dein Geld soll dich gewißlich nicht reuen». In den meisten Fällen werden die Titelverse von den Ver fassern der betreffenden Schriften, vielfach aber auch von den Druckern stammen. Daß die Freude am Reim auch in den Drucker- Werkstätten zuhause gewesen ist, mögen folgende Reime aus Schluß vermerken bekunden: »Dies Büchlin der Lieb ein Ende hat Zu Straßburg gedruckt in der werten Stadt Von Mathis Hüpfufs unter der Pfalz Stegen Gott geb uns allen seinen Segen Das werd uns allen wahr Gedruckt in den neunundneunzigsten Jahr«. »Zu Mainz hat gedruckt mich Friederich Heumann sleißiglich, Zum Säulöffel im Kirsgarten Do will ich der Käufer warten». »Und ist gedruckt in der frei Stadt Collen Den Dalum ihr hernach hören sollen Tuscnd fünfhundert und dritzein Bi Henrich von Neuß up den Eygelstein». »Zu Straßburg in der freien Stadt Johannes Schott mich gedruckt hat Als man tausend fünf hundert zahlt Und siebenzehn, worin Winter kalt». Ein verschollener Einblattdruck des fünfzehnten Jahrhunderts. Von vr. Ernst Schulz. Daß von den Druckwerken des 15. Jahrhunderts eine un bestimmbare, aber jedenfalls nicht geringe Anzahl völlig ver schollen ist, ergibt sich daraus, daß viele, selbst umfangreiche Drucke nur in einem einzigen oder in ganz wenigen Exemplaren erhalten sind und immer noch neue, bisher unbekannte Stücke austauchen. Der Gefahr der restlosen oder nahezu restlosen Vernichtung waren besonders die Kleindrucke aller Art ausgesetzt und unter diesen am meisten die Einblattdrucke von Urkunden, Bekanntmachungen, Formularen und sonstigen nichtliterarischen Texten, die ihre prak tische Bedeutung rasch verloren und infolgedessen nur durch be- 4 sondere Umstände oder Zufälle hier und da sich erhalten haben. Die Exemplarnachweise in dem bibliographischen Verzeichnis »Ein blattdrucke des 15. Jahrhunderts«, das die Kommission für den Gesamtkatalog der Wiegendrucke (Halle 1914) herausgab, zeigen, daß die Mehrzahl aller erhaltenen Blätter lediglich in einem Exemplar auf uns gekommen ist. Verhältnismäßig günstig steht es noch um die Erhaltung solcher Einblattdrucke, die als politische Dokumente für amtliche Stellen bestimmt waren und so häufiger innerhalb größerer Aktenfaszikel in städtischen oder fürstlichen Archiven aufbewahrt blieben. Am ungünstigsten lagen die Vor bedingungen für längere Erhaltung überall dort, wo es sich um Dokumente handelt, die nach Inhalt und Zweck ausschließlich für Privatpersonen bestimmt waren und für deren Aufnahme in amt liche Aktensammlungen kein Anlaß bestand. Hierzu gehört die große Gruppe der Ablaßbriefe, deren Wir kungskreis besonders eng begrenzt war. Denn der einzelne Ablaß brief galt stets nur für diejenige Person, für welche er ausdrücklich ausgefertigt war, und er verlor nach deren Tode jegliche Be deutung, sodaß niemand ein Interesse daran haben konnte, alte oder fremde Ablaßbriefe aufzubewahren. Es lag daher schon in der inneren Natur dieser Dokumente begründet, daß sie einer schnellen Vernichtung anheimficlen; immerhin wären sie wohl kaum so selten geworden, wie sie es heute tatsächlich sind, wenn nicht ein äußerer Umstand ihren Untergang beschleunigt hätte. Da Luthers Reformation ihren Ausgang von einem Ablaßstreit nahm, ist anzunehmen, daß seine Anhänger neben den alten Ge betbüchern, Heiligenbildern und anderen »papistischen« Dingen mit besonderer Vorliebe und Gründlichkeit alle Ablaßbriefe vernichtet haben werden, die sie besaßen, oder deren sie habhaft werden konnten. Man mag diesem Moment eine größere Bedeutung beimessen oder nicht, ausfallend bleibt, daß die überhaupt er haltenen gedruckten Ablaßbriefe in ihrer weit überwiegenden Mehrzahl nicht ausgefertigte Exemplare, sondern Blankoformulare sind; sie verdanken also ihre Erhaltung gerade dem Umstande, daß sie ihrer eigentlichen Bestimmung nicht zugeführt worden sind, sondern Restbeständen entstammen, die schließlich zu ganz anderen Zwecken aufgebraucht wurden. Obwohl also zweifellos eine erhebliche Anzahl gedruckter Ab laßbriefe verschollen ist, läßt sich doch im einzelnen ein bestimmter Verlust nur selten Nachweisen. Diese Möglichkeit besteht am ehesten in solchen Fällen, in denen Parallelformulare für denselben Zweck hergestellt wurden, die einander ergänzen. So sind beispielsweise für denselben Anlaß nebeneinander getrennte Ablaßformulare für Männer und Frauen, für Gesunde und Kranke, für einzelne und für mehrere Personen gedruckt und verwendet worden*), sodaß man also dann, wenn für einen bestimmten Ablaß nur ein Formu lar für Frauen vorhanden ist, ein ebensolches für Männer als verschollen ansetzen darf. Doch ist ein solcher Beweis selten zwingend zu führen. Um ein Beispiel zu nennen, so hat 1482 der sogenannte »Drucker der Rochuslegende« in Nürnberg für den Bamberger Franziskanerguardian Joh. Ulr. EyseNflam Ablaß briefe für den Türkenablaß gedruckt, von denen nur das Formular für Frauen (sogar in zweifachem Satz) erhalten geblieben ist (Einbldr. Nr. 565/66). Daß ein entsprechender Vordruck für Männer existiert hat, ist möglich, aber nicht notwendig, da derselbe Drucker im gleichen Jahre andere Formulare für Männer, für Personen beiderlei Geschlechts und für mehrere Personen her- gestellt hat, die auch für Franziskaner bestimmt sind, aber den Namen eines bestimmten Ablaßkommissars nicht eingedruckt tragen (Einbldr. Nr. 24—30); Eysenslam kann also für Männer solche Exemplare vom Drucker geliefert bekommen und verwendet haben. Ähnliche Bedenken bestehen in anderen Fällen, bei denen man auf den ersten Blick verlorene Blätter annehmen möchte. Nur ein einziger Fall ist mir bekannt, bei dem ein verschollenes For mular mit voller Sicherheit anzusetzen ist; er betrifft den Münche ner Ablaß vom Jahre 1479. *) Wenn man dem Gesamtkatalog der Wiegendrucke glauben wollte, hätte es sogar »Formulare für Verstorbene« gegeben (z. B. Ges.-Kat. 44, 45, 53, 54, 63—67, 84); doch sind natürlich auch diese für Lebende bestimmt gewesen, die nach der Lehre der Kirche die Ablässe den Seelen der Verstorbenen zuwenden konnten.
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