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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-07-12
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1919
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redakttsneller Teil. ^ 145, 12. Juli 1919. angekränkelt; dies ist aber wohl auch das einzige Lob, das ihrem an scheinend ebenso rücksichtslosen wie ungesetzlichen Vorgehen gebührt. Welche Nolle der Schulausschuß in der Angelegenheit spielt, geht ans den Ausführungen nicht ganz klar hervor. Hat er sich darauf be schränkt, fcstznstellen, über welche Vorräte an Schulbüchern die ein zelnen Zirmen verfügen und wie er am billigsten in ihren Besitz gelangt, so kann ihm freilich niemand eine Überschreitung seiner Kom petenzen vorwerfen. Anders natürlich, wenn er rion den Sortimentern die Abgabe wirklich verlangt. In diesem Falle würde er die eigenartige Nevolntionsstimmnng ansznnutzen suchen, in der das Pu blikum obrigkeitliche Befugnisse denjenigen zubilligt, die dreist genug sind, sic selbstherrlich auszuüben. Die Sortimenter sind meiner Überzeugung nach nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, dem Schulausschus; zu erwidern, etwa verlangte Schulbücher stünden ihm zu dem vom Verleger festgesetzten Ladenpreise zuzüglich des 10"/oigen Teucrungszuschlages zur Verfügung, zu Vorzugsbedingungen seien sie außerstande; denn der Schulbuchhändlcr ist wie jeder Sortimenter zur Jnnehallung des Ladenpreises verpflichtet infolge seines Vertrags verhältnisses mit dem Verleger und auf Grund der für den Buch handel geltenden Ordnungen. Diese durch Gesetz und Jahrzehnte langes Gewohnheitsrecht geschaffene Grundlage kann kein Gemeinde amt und kein Schulausschuß beliebig nmstoßen. Wenn der Staat oder eine Kommune dem Handel, der bereits durch erhöhte Gehalts- speseu fast erdrückt wird, auch noch die gangbare Ware abnimmt in einer der Enteignung ähnlichen Weise, so müssen sie sich auch ihrer Pflicht bewußt sein, den brotlos werdenden Händlern eine ander- weite Eristcnzmöglichkeit zu verschaffen. Wenn die Gemeinde T., möglichst unter Ausschaltung der Hand lungen, im Oktober die Sozialisierung durchführen will, so scheint man dort über die Zwirnsfäden von Reichs- und Staatsgesctzen wirtlich nicht zu stolpern. Um so mehr Veranlassung und um so mehr Recht haben aber die Händler, derartigen Bestrebungen ein energisches Rein entgegenzustellen und sich jeden ungesetzlichen Übergriff zu verbitten. Dabei ist es Ehrenpflicht und Wahrung des eigensten Ge schäftsinteresses, daß der Produzent und der Großhändler hier nicht den Kleinhändler in den Rücken fallen, daß sie vielmehr den Schul- ausschnß als einen Privatkunden mischen, an den nur der orts ansässige Kleinhändler lieserungsberechtigt ist. Wie jeder Fabrikant, wenn vom Publikum »unmittelbare« Bestellungen einlaufen, zu er widern pflegt, er könne nicht seinen örtlich zuständigen Vertreter« bei der Lieferung ausschalten, so müßten ausnahmslos denselben Standpunkt auch der Verleger und der Zwischcnbuchhandel einnehmen, wollen sic den Sortimenter nicht in rücksichtsloser und kurzsichtiger Weise ruiniere». Wenn ein Vertreter des Schulausschusscs in T. erklärt hat, daß der Buchhandel rücksichtslos der Sozialisierung cntgegenarbcitet, so mag dieser Wirtschaftsphilosoph die Zweckmäßigkeit seiner Soziali- sierngsbestrcbungen Nachweisen, nachdem führende Köpfe — und nicht nur aus buchhändlcrischen Kreisen — z. B. gegen das Ltaatsmonopol der Schulbücher Stellung genommen haben. Allein mit der ober flächlichen Begründung, daß die Fibel dann vielleicht etwas billiger zu haben sei, ist das Problem doch noch nicht gelöst. Der Buchhandel, der sich entschieden gegen derartige Soziali sierungsbestrebungen ausspricht, vertritt nicht nur ein Sonderinter- essc, vielmehr kann er auch schwerwiegende volkswirtschaftliche Gesichts punkte zu seinen Gunsten anführen. So würde eine wesentliche Verbilligung der Bücher nicht erzielt werden, weil Einkaus und Ver teilung durch die Gemeinde auch wieder Vcrwaltungskostcn verur sachen. Überdies ist die Billigkeit der Nnterrichtsbücher doch nicht der höchste Zweck der Schule. Auf die Gefahren, die aus einem Staats monopol für Schulbücher entstünden — Vernichtung des Schulbuch verlags, Schädigung der von ihm abhängigen Industrien, Schädi gung der Autoren, Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Literatur, Verschlechterung des Schulbuchs, Verhinderung gesunder und freier Fortentwicklung des Schulwesens, Schädigung des deutschen Ansehens im Anslande —, weist eine kürzlich im Verlage von Vandenhocck L Ruprecht in Göttingen erschienene Denkschrift von Or. Ehlermann hin, die das Thema nach allen Seiten hin erörtert. Vielleicht ge winnt auch der Schulausschuß in T. hieraus die Überzeugung, daß Staatsmonopol und Sozialisierung doch bedenklichere Maßnahmen sind, als seine Schulweisheit sich träumen läßt. Varbezüae «egen Postnochnahme. ii. <1 siche Nr. 133.) Wir bestellen fast unfern ganzen Bedarf direkt gegen Nach- n ahme und teilen Ihnen in bezug auf den Artikel in Nummer 133 des Börsenblattes unsere Erfahrungen mit: Verantwortl. Ncü. i. V.: N t ch a r - A l b e r t t. — Verlag: Der Börsen Trucl: 01 a m m L Seemann. Sämtlich in Leipzig. -- Adresse der 5S2 1. Sehr viele Verlagsfirmen besitzen überhaupt kein Postscheck konto. Wir könnten Ihnen eine Weltfirma nennen, die sich etwa erst vor einem halben Jahre nach Androhung des Abbruches der Ge schäftsverbindung bereit finden ließ, sich ein Postscheckkonto einzu- richten. Es ist dies eine Millionenfirma, die Hunderte von täglich verlangten Büchern verlegt und mit der jede deutsche Sortiments buchhandlung arbeitet. 2. Eine große Anzahl Verleger besitzt ein Postscheckkonto, sendet aber trotzdem Pakete unter Benutzung angeheftetcr Poftanweisungs- formulare und verteuert dadurch die Gebühren. Beanstandungen wurden uns wiederholt damit beantwortet, man besäße keine For mulare mit anhängender Zahlkarte. In manchen Füllen wußte mau überhaupt nicht, daß es Paketkarten mit anhängender Zahlkarte gibt. 3. Ein bedeutender Teil der Lieferanten benutzt Postschecksormu- lare, berechnet aber höhere Gebühren als die Post. S. ^ E. III. Zur Umgehung der Leipziger Spesen wird jetzt öfters der Varbe zug unter Postnachnahme empfohlen, zuletzt in Nr. 133 des Börsen blattes. Zahlreiche Sortimenter schreiben auch diesen Weg jetzt aus drückt ich vor, und ich selbst habe es ebenfalls' neuerdings häufiger ge tan. Dabei habe ich jedoch die Erfahrung machen müssen, daß vo» den Verlegern außer den üblichen Spesen auch die Z a h l k a r t e n g e - b ü h r berechnet wird, ohne Rücksicht darauf, ob der Empfänger selbst Postscheckkonto hat oder nicht. Reklamationen mit dem Hinweis, daß die Postschecknummer doch im neuesten Buchhändler-Adreßbuch ange geben sei, wurden weder von großen noch von kleinen Verlegern be rücksichtigt. Wozu hat man also Postscheckkonto, wenn man von der Gebiihrenfrciheit der Überweisungen keinen Vorteil haben soll? Ferner, und das ist das Übelste bei der Sache, ist man bei dem direkten Drucksachenversand den Emballage-Wucherern (denn anders kann man sie nicht nennen!) mit Haut und Haaren verschrieben. Zwei Erfahrungen der allerletzten Tage als Beispiel: Ein Verleger in Ost deutschland berechnet für zwei alte Probedrucke von Karten des Italie nischen Kriegsschauplatzes in Größe eines halben Zeitungsbogens 15 Pfennig Verpackung, während es eine Königsberger Firma fertig bringt, für einen Abschnitt von einer bereits gebrauchte» Paketemballage (etwa ein Achtel des ursprünglichen Bogens) 25 Pfen nig in Anrechnung zu bringen. Ich frage: wo bleiben da Treu und Glauben? Ist unser Sinnen und Trachten so völlig moralisch zer mürbt, daß nur noch das eine Bestreben erkennbar hervortritt, dein lieben Nächsten soviel als irgend möglich bei jeder sich bietenden Ge legenheit abzunehmcn? Dann ist es eine Forderung der Stunde, zu nächst mit der öffentlichen Führung einer schwarzen Liste zu beginnen, in die die Namen derjenigen Firn'ien hineingehören, welche die Em ballageberechnung zu Wuchcrverdiensten benutzen und den Sortimenter dadurch vor Nachnahmebezügen zurückschrecken lassen. A l l e n st e i n. Köppesche Buch-, Papier- und M u s i k a l i e n h d l g. Direkte Sendungen. — Direkte Zahlungen. <VaI. Bbl I2g II. 135.) IV. Zu dem mit N. S. gezeichneten Artikel (Bbl.Mr. 135) bemerke ich fol gendes: Ich möchte zunächst den Einsender fragen, ob er nicht auch das »Allheilmittel« (wie es ironisch heißt), gemeint ist das Zahlen durch Postscheck, und zwar direkt ohne Vermittlung des Kom missionärs, als billigeren Weg für Verlag und Sortiment ansieht? Sollte der Einsender wirklich keine Vorteile finden können? Tann weiter wird von dem Einsender von »Kreditierung« gesprochen. Wenn ein Sortimenter dem Verleger einen anderen Zahlungsweg vor schlägt, inwiefern verlangt der Sortimenter dann Kredit? Es wird vereinbart, sofort nach Empfang der Sendung zu bezahlen, ein Modus, der, rein kaufmännisch betrachtet, überall gehandhabt wird. Ist denn das Risiko wirklich so groß, wenn ein Verleger einer bekannten Firma unter der Bedingung: »nach Erhalt Betrag cinzusenden!« Bücher lie fert? Da der Einsender gerade das »Kaufmännische« betont, möchte ich darauf Hinweisen, daß z. B. Bilder, die beim Reisenden bestellt werden, stets, wenn nicht gar mit Kredit geliefert wird, nach Empfang der Ware bezahlt werden. Man sollte meinen, es läge nicht im Inter esse des Verlegers, Vorteile, die durch den Postscheckweg erreicht wer den können, mit Mißtrauen abzuweisen. . ^ Duisburg. Walter Kolkmann, i. Fa. Schatz'sche Buch- und Kunsthandlung. verein der DciUschcn Buchhändler zu Lcip.zin^ Deutsches ^DlEiändlerhaus.
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