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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-07-12
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1919
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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145, ,12. Juli 1919. Redaktioneller Teil. in'Form dieser Entschließung anzunehmen und den Vorschlag des Börsenvereinsvorstandes sallen zu lassen. Ich möchte den Vor stand des Börsenvereins bitten, seinen Antrag zurückzuziehen. Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenvereins, Hofrat Dr. Arthur Meiner-Leipzig: Der Vorstand des Börsen- vereins ist der Meinung, daß die Hauptversammlung gar nicht in der Lage ist, einen solchen Antrag anzunehmen <Sehr richtig!); denn die Hauptversammlung kann nicht prüfen, ob das, was von der einen Seite behauptet und von'der andern Seite bestritten ist, richtig ist, und deshalb empfehlen wir, auf die Brücke nicht zu treten, die Herr Nitschmann Ihnen schlägt, sondern unfern An trag anzunehmen. vr. Fritz Springer-Berlin: Meine Herren, gerade die Deutung, die Herr Nitschmann seinem Anträge eben gegeben hat, inacht cs uns unmöglich, dafür zu stimmen. Dagegen können wir alle den Antrag, der uns hier eben vorgelesen ist, aufs leb hafteste unterstützen. Er hebt nur die Rechte hervor, die der Vorstand des Börsenvereins bereits durch die Notstandsordnung besitzt, etwas anderes können wir heute nicht beschließen. Nehmen Sie einstimmig den Antrag des Vorstandes an, so kommen wir zu einem guten Schlüsse! Paul Nitschmann-Berlin: Meine Herren, wir haben stundenlang leeres Stroh gedroschen, wenn Sie den Antrag des Gildevorstandes nicht annehmen. Ich verwahre mich ausdrücklich gegen eine Vergewaltigung. Wir haben einen Antrag eingebracht, und er muß zur Abstimmung kommen. (Sehr richtig!) Er ist fristgemäß, ordnungsgemäß eingebracht, und es wäre eine Ver gewaltigung, wenn er unter den Tisch fiele. Geheimer Hofrat, Kommerzienrat Karl Siegismund-Bcrlin: Der Vorstand hat aber doch das Recht, zu erklären, ob ein Antrag satzungsgemäß ist oder nicht. <Paul Nitschmann: Er ist es!) Er hat das Recht, zu erklären, ob ein Antrag mit den Satzungen in Einklang zu bringen ist oder nicht, und das tut er hiermit. Der Antrag Nitschmann ist nicht mit der Notstands- ordnung in Einklang zu bringen, die ordnungsgemäß angenommen ist, die eine ordnungsgemäße Satzung ist, eine Satzung, die mit den ursprünglichen Satzungen des Börsenvereins die gleiche Gültigkeit hat. Diese Notstandsordnnng hat die Rechte genau vorgeschrieben, und der Antrag des Herrn Nitschmann verstößt gegen die Notstandsordnnng. Das Recht, dies zu erklären, hat der Vorstand. Paul Nitschmann-Berlin: Meine Herren, es liegt kein Antrag auf Abänderung der Notstandsordnung vor, es liegt kein Antrag vor, den Margen Teuerungszuschlag anzunehmen; es liegt der Antrag auf eine Entschließung vor, und ich möchte den Paragraphen der Satzung genannt haben, gegen den der Antrag auf Annahme einer Entschließung verstößt. <Sehr richtig!) Gustav Soltau-Flensburg: Meiner Ansicht nach hätte sich der Vorstand das vorher überlegen und den Antrag dann gar nicht auf die Tagesordnung bringen dürfen. Beruh. Hartmann-Elbsrfeld: Meine sehr verehrten Herren! Es scheint mit einem Male ein Konflikt ausbrechen zu wollen in der Hauptversammlung — und, wie ich die Versammlung zu kennen glaube, wohl zwischen der Mehrheit der Versamm- lung — und dem Vorstände, Das wäre sehr bedauerlich. Aber ich glaube, es ist nur ein Mißverständnis. Was wir Sortimenter anerkannt zu wissen wünschen, ist ja nur die Dringlichkeit des Vorgehens des Vorstandes in dieser Angelegenheit. Wir sagen: die Zustände haben sich so zugcspitzt, die Not, die vor den Türen steht, ist so gewaltig, daß unverzüglich der Vorstand gebeten werden soll, hier eine Untersuchung anzustellen. Meines Erachtens will auch der Antrag Nitschmann nicht mehr. Wir erklären allerdings: nach unserer Meinung können wir ohne dis Erhöhung auf 20^ nicht auskommen. Es wird sich ja nun in der stattfindenden Unter suchung ergeben, ob das Material, welches wir beibringen müssen, so ausschlaggebend ist, daß der Vorstand in vollständiger Ge wissenhaftigkeit diesem Wunsche Nachkommen kann, oder ob er erklärt: es geht nicht. Dann müssen wir uns sügen. Aber ich bin allerdings der Meinung, daß dis Hauptversammlung wohl berechtigt ist, einen solchen Appell an den Vorstand zu richten <Sehr richtig!), und ich bitte dringend, meine Herren Kollegen: Lassen wir darüber abstimmen! Gestatten Sie einem alten Manne, der schon unter Kröner gedient und unter Kröncr seine Sporen verdient hat, noch ein Wort zur Verständigung! Es ist gesagt worden: Der Verlag hat ja in der Rabattbewegung lediglich im Interesse des Sorti ments gehandelt. Meine Herren, ich erkenne vollständig an, daß in der Rabattbewegung der Verlag Schulter an Schulter mit uns gekämpft hat, und danke ihn: auch heute noch für das, was er geleistet hat, und wie er uns zum Siege geführt hat. Aber, meine Herren, machen Sie das Maß Ihres Verdienstes voll und stimmen Sie auch heute mit uns: Überweisen wir dieses ganze Material an den Vorstand, und bitten wir den Vorstand, daß er unverzüglich in Erwägung aller unserer Wünsche, die wir ihm bringen werden, und unserer Begründung in eine Prüfung eintritt und dann seine Entschließung faßt! (Lebhaftes Bravo.) Vorsitzender, Erster Vorsteher dos Börsenvereins, Hofrat Or. Arthur Meiner-Leipzig: Diesem Appell dos Herrn Hartmann will der Vorstand sehr gern Nachkommen, und von diesem Gesichtspunkt aus hat er ja seinen Antrag eingebracht. Wenn Herr Geheimrat Siegismnnd gesagt hat, daß der Antrag Nitschmann satznngswidrig sei, jo bezieht sich das aus den heute eingebrachten Antrag, in welchem erklärt wird, daß die Erhöhung des Teuerungszuschlags' auf 20^> mit sofortiger Wirkung vom Vorstand beschlossen werden soll, während der Antrag, wie er gedruckt vorliegt, und wie wir ihn ausgenommen und auf die Tagesordnung gebracht haben, einer Abstimmung,johr Wohl unterzogen werden kann. Auf diese Weise, glaube ich, ist das Mißverständnis 'gelöst. Wir würden selbstverständlich erfreut sein, wenn unserem Anträge der Vorzug gegeben würde. Wollen Sie das nicht tun, so müßte die Rednerliste erst noch erschöpft werden, und wir müßten dann über die Anträge zur Abstimmung kommen. Paul Nitschmann-Berlin (zur Geschäftsordnung): Meine Herren, Herr Hosrat vr. Meiner scheint den Zusatzantrag nicht genau gelesen zu haben. Der Zusatzantrag ist in dieselbe Form gekleidet wie der Grundantrag. Er besagt: Die Hauptversammlung erklärt, daß die in Absatz b erwähnte weitere erhebliche Steigerung der Geschäftsunkosten ohne entsprechende Ilmsatzerhöhung im Laufe der letzten Wochen, insbesondere durch den Abschluß von Tarifverträgen mit den Angestellten und Arbeitern, bereits jetzt cingetreten ist, und ersucht deshalb den Vorstand des Börsenver eins, eine Erhöhung des Tenerungsznschlags auf 20^ mit sofortiger Wirkung zu beschließen. Meine Herren, das ist nicht satzungswidrig. Satzungswidrig wäre es, wenn wir heute eine Erhöhung um 20^, beschließen wollten, während sie nicht ans der Tagesordnung steht. Es ist nur das Ersuchen an den Vorstand gerichtet, zu Prüfen, ob diese Erhöhung notwendig ist. Das widerspricht keinem Paragraphen der Satzungen. Ich muß deshalb entschieden nochmals Widerspruch dagegen erheben, daß dieser Antrag unter den Tisch fallen soll, und ich bitte den Vorsitzenden dringend, unsern Antrag zur Abstimmung zu bringen. Ich behalte mir alle weiteren Schritte vor, falls der Antrag hier unter den Tisch geworfen werden sollte. Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenvereins, Hofrat vr. Arthur Meiner-Leipzig: Es handelt sich hierbei nicht nur um eine Anregung, sondern der Vorstand ist im Falls der Annahme Ihres Antrages, Herr Nitschmann, gezwungen, den Teuerungszuschlag auf 20^'zu erhöhen. (Widerspruch.) Paul Nitschmann-Berlin: Nein, er wird ersucht! Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenvereins, Hofrat vr. Arthur Meiner-Leipzig: In seinen Entschlüssen ist er jedensalls gebunden (Widerspruch), und die Freiheit muß ihm erhalten bleiben. Er muß prüfen, und erst nach der Prüfung kann SSZ
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