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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.09.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-09-08
- Erscheinungsdatum
- 08.09.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19190908
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191909086
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
- Monat1919-09
- Tag1919-09-08
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaltioneller Teil. V 184, 8. September 1919. 3. wenn der Verleger sonstige Veranstaltnugen trifft, die einer Aufhebung des Ladenpreises gleichkommen, z. B. wenn der Verleger das Werk als Zeitungsprämie abgibt, oder größere Partien zum Wiederverkauf veräußert, ohne die Abnehmer zur Aufrechterhaltung des Ladenpreises zu verpflichten. In den Fällen 2 und 3 hat der Verleger gleichfalls die Aufhebung des Ladenpreises im Börsenblatt anzuzeigen. Unter läßt er es, so kann der Vorstand des Börsenvereins ihn sogleich dazu anhalten und, falls der Verleger dieser Aufforderung nicht nachkommt, erklären, daß der Ladenpreis durch den Börsenverein nicht mehr geschlitzt werde. o) Läßt der Verleger in den ersten zwei Jahren nach Erscheinen eines Schriftwerkes eine Aufhebung des Laden preises eintreten oder ergreift er Maßregeln, die einer Aufhebung des Ladenpreises gleichstehen, so ist er verpflichtet, den Sortimenter für die auf dessen Lager nachweislich noch vorrätigen, direkt vom Verleger fest oder bar bezogenen Exemplare zu entschädigen. Der Verleger hat dabei die Wahl, Entschädigung durch Vergütung des Unterschiedes der Nettopreise oder durch Zurücknahme der Exemplare zu gewähren. ck) Der Anspruch des Sortimenters muß für Schriftwerke, deren Ladenpreis aufgehoben ist, innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung des Verlegers im Börsenblatt beim Verleger geltend gemacht werden. « e) Bei Verkauf von Schriftwerken als Zeitungsprämien erlischt der Entschädigungsanspruch des Sortimenters erst mit Ablauf der ersten zwei Jahre nach Erscheinen des Schriftwerkes. k) Als Tag des Erscheinens gilt das Datum der Nummer des Börsenblattes, in der das Schriftwerk in einem der amtlichen Verzeichnisse der Neuigkeiten des deutschen Buch-, Kunst- oder Musikalienhandels ausgenommen ist. z) Setzt der Verleger den Ladenpreis eines Schriftwerkes herab, oder hebt er «inen Prozent u.a len Teuerungszuschlag ganz oder teilweise auf, so ist er verpflichtet, den Sor timenter für die auf dessen Lager nach weislich noch vorrätige >r direkt vom Verleger inner halb der letzten drei Monate vor dem Eintritt dieser Veränderung fest oder bar bezogenen Exemplare zu entschädigen. Der Verleger hat dabei die Wahl, Entschädigung entweder durch Vergütung des Unterschiedes der Nettopreise oder durch völlige oder teilweise Rück vergütung des Teuerungszuschlags, oder durch Zurücknahme Per Exemplare zu gewähren. Der Anspruch des Sortimenters auf EntschädigungmußinnerhalbeinesMonatsnach Bekanntmachung des Verlegers im Börsenblatt beim Verleger geltend gemacht werden. Er- läßt der Verleger keine Bekanntmachung, so läuft die Frist von dem Tage ab, an dem der Sortimenter anderweitig Kenntnis davon erhält. Verlangt der Verleger daraufhin vom Sortimenter fest oder bar bezogen« Exem plare zurück, so gelten für die Übermittlung dieses Verlangens an den Sortimenter und die Durchführung der Rücksendung sinngemäß die in K 331 getroffenen Bestimmungen. Der Sortimenter hat die Pflicht, auf Verlangen des Verlegers Auskunft über die bei ihm noch verfügbaren fest oder bar bezogenen Exemplare eines Schriftwerkes zu geben. Kommt der Sortimenter der direkt übersandten oder im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel veröffentlichten Aufforderung des Verlegers zur Auskunftserteilung nicht innerhalb eines Monats nach, so kann er sich nicht auf die vorstehenden Bestimmungen des Abschnittes 8 berufen. Kj Jeder Buchhändler ist verpflichtet, solchen Buchhändlern und Wiederverkäufern, die laut Mitteilung des Vor standes des Börsenvereins gegen Bestimmungen der Verkaufsordnung geflissentlich verstoßen haben, eigenen Verlag gar nicht oder nur mit beschränktem Rabatt zu liefern und fremden gegen den Willen des Verlegers nicht zu vermitteln. (Siehe Satzungen des Börsenvereins Z 3 Ziffer 4.) Leipzig, den 6. September I9lg. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner. Paul Schumann. Hans Volckmar. Karl Siegismund. Otto Paetsch. Max Röder. Die deutsche Seldstbiographie. Von Adolf Bartels. I. Es gibt Leute, die die Selbstbiographien für die wichtigsten Literaturerzeugnisse halten. Der Anschauung bin ich nicht ge rade, aber die fesselndsten sind sie für mich auch. Gewiß, wir haben Dichtungen, die weit mehr vom tiefsten Wesen des Men schen verraten, und auch solche, die eine sehr viel deutlichere Anschauung vom Leben geben, als dies Selbstbiographien in der Regel tun; Goethes Romane z. B., »Weither«, »Wilhelm Meister«, die »Wahlverwandtschaften«, sind zuletzt mehr als -Aus meinem Leben, Wahrheit und Dichtung» und führen auch tiefer in Goethe hinein, aber den unmittelbaren und »intimen« Reiz der Selbstbiographie ersetzt doch die vollendetste Dichtung nicht, und zumal die realistisch und historisch gerichteten Geister werden sie immer der reinen Dichtung vorziehen, ob auch in ihr durchweg ein Stück Dichtung steckt. Selbstverständlich kann sie dies Stück Dichtung oder das Intime der Selbstbiographie auch gerade abstoßen, man kann im besonderen die apologetische Tendenz, die die meisten Selbstbtographien naturgemäß auf. weisen, als unangenehm empfinden — da heißt es denn eben: über den Geschmack läßt sich nicht streiten. Das ist jedenfalls nicht zu leugnen, daß die Selbstbiographie in jeder Literatur 778 eine hohe Bedeutung hat und bei der Feststellung der seelischen und kulturellen Entwicklung jedes Volkes, ja auch seines Wesens garnicht zu entbehren ist. So hat denn auch Gustav Freytag seinen »Bildern aus der deutschen Vergangenheit« eine ganze Reihe größerer Bruchstücke aus Selbstbiographicn eingefllgt, und man könnte sich vielleicht eine Einführung in die Ge schichte und Kulturgeschichte eines Volkes denken, die sich aus lauter selbstbiographischen Werken zusammensetzte. Doch kommen Selbstbiographien ja erst auf, nachdem eine bestimmte Loslösuug des einzelnen aus dem Volks- und Standeszusammenhang einge treten ist, also mit Beginn der Neuzeit, und dann ist auch die Begabung und Neigung der Völker für sie verschieden. Wir Deutschen z. B. haben lange nicht so viel berühmte »Memoiren« wie die Franzosen, was vielleicht daran liegt, daß wir nicht so eitel sind, und es besteht auch ein starker Unterschied zwischen französischen Memoiren und deutschen Erinnerungen, da jene mehr das Zeit-, diese mehr das Innenleben darstellen. Im allgemeinen hat doch Wohl jedes Volk die Selbstbiographien, die es zur Selbsterkenntnis braucht, und die Bibliothek aus ihnen, die die Einführung in Geschichte und Kulturgeschichte bezweckte, wäre überall zu schaffen. Wir Deutschen haben sie bisher noch nicht, ob auch der Buchhandel in neuester Zeit allerlei Ansätze zu ihr (»Bibliothek wertvoller Memoiren«, »Er lebnis und Bekenntnis«, »Memoirenbibliothek« usw.s, die sich
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