SSO« itunsüg erscheinende Bücher. 1ÜS, 12. Tepiember 19ill. I Oemnüekst erseksint: MLoiüLLK par Horst k» 3l6 Seiten. Oelieltet i». 14.- ord.. iVl. iv.50 no., m. 9.80 bsr (und 20o/o ^susruugsruseklag) vis LrvLnßSwLssrsAei der ssrisdeusblockade rvird in 2ukuukt, besonders aued als vuuptn-aiks des Völkerbundes, immer grössere kedentunx erinnxen. LIs LLuker dieses xrundieAenden IVerkes kommen vor allem di« grösseren küdliotbekvn nnd dis vsbrer des Vöikerrsekts der Aanren IVeit in kkags. I^ossbefL'sclie VerlsLbduclilisnüIunz -strikur Xossnerx. veipriA, Leptember !9I9. Z. Schweitzer Vertag (Arthur Seltier) München Berlin :: Leipzig Demnächst erscheinende Werke: Der erste erschöpfende Kommentar zu den gesamten Bestimmungen über die Kapitalflucht enthaltend die Gesetze über die Geld- und Kapitalauswanderung, über das Bankgeheimnis, den Frieden-oertrag von Versailles von Rechtsanwalt Ol'. Theoöop in München 6" ca. M. S. — Zum ersten Male wird eine erschöpfende auf reicher praktischer Erfahrung beruhende Darstellung Des geiainten verwickelten Rechtsstoffes der „Kapitalflucht" samt den Beiummungei» der Reichsabgabenordnung über das Bankgeheimnis und der ein schlägigen Teile des Friedensverirages von Versailles und der deutschen AuSführungsgeseye dazu in gemeinverständlicher Form geboten. Käufer: Alle Banken, Steuerämter, Rechtsanwälte, Landersgesellschaften, Export- und Imporlhäuser, Kapitalisten; das Werl hat also hervorragende Absatzmöglichkeit. Geigel, l)r. R., Rechtsanwalt in München Aufruhrschü-engesetz. In „Schweitzers blauen Testausqaben". Mit Anmerkungen. 42". Geh. ca. M. 3.— Der Verfasser ist als Spezialist in LaflpflichtSsachen zur Erläuterung dieses Gesetzes besonders geeignet. Bei der Regulierung der zahlreichen und verwickelten Schilden, die die Revolution und die seither da und dort ausflackernden Un ruhe» a» Gut und Blut verursachten, wird das Buch zu Rate gezogen werden. Käufer: Gerichte, Rechtsanwälte, Verwaltungsbehörden, Städte, Hausbesitzer. Grosch, A., Landgerichtsdirektor in Freiburg i. Br. Strafgesetzbuch. Zum Gebrauch für Polizei-, Eicherheils- u. Kriminal beamte erläutert. 3. Auflage. 8°. Geh. (einschl. LS'/« T.-Z.) M. 6.75. Wenn ein Polizei-, Sicherhests- oder Kriminalbeamter ein „Strafgesetzbuch' von Ihnen verlangt, so will er kein anderes als wie das von Grosch. Dieses Buch, überall amtlich emp- fohlen, kennt er vom Kurse her oder von Kameraden. Die dritte Auflage ist wieder wesentlich verbessert. Käufer: Polizei- und Gendarmerteschulen, Polizei- und Gendarmerie- (Landjäger-) Behörden, Schutzleute, Gendarmen, Landjäger, Amtsanwälte, Staatsanwälte. Bezugsbedingungen: Zn Rechnung 25//, u. 43/42, bar 30»,<, u 44/40