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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.08.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-08-21
- Erscheinungsdatum
- 21.08.1907
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- Deutsch
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8158 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 194 21. August 1907. Gleichwohl fehlte viel, daß das Institut alle die ihm zugedachten Aufgaben mit Glück und Geschick gelöst hätte. Wenn auch vorhandene Texte von griechischen und latei nischen Klassikern abgedruckt, Lehrbücher und Mustersamm lungen usw. neu hergestellt wurden, so wollte doch der Administration eine selbständige Verlagsunternehmung durch aus nicht gelingen.") Destomehr bildete sich der andre Teil des Geschäftes aus, nämlich der monopolartige Vertrieb der vorgeschriebencn Lehrbücher und Mustersammlungen nsw.. ein Geschäftszweig, bei dem Angebot und Bedürfnis förmlich in der Hand des Staates waren. Die bayerischen Schriftsteller und Buchhändler sahen somit das ganze umfangreiche Gebiet der Unterrichtsliteratur an das Institut des Zentral-Schul- bücherverlags sowie an die höchste Stelle der Unterrichts verwaltung gebunden. Es ist deshalb leicht erklärlich, daß sich die bayerischen Buchhändler, deren schlimme Lage schon seit Jahren zu Klagen Anlaß gab, gegen eine solche Unter bindung des Buchhandels von seiten des Staates mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln wehrten und diese unge sunde Konkurrenz bekämpften. Und wie in andern Zweigen des Gewerbes zu jener Zeit die Klagen über »Gewerbs- übergriffe und Gewerbebeeinträchtigungen« eine ständige Er scheinung bildeten, und wie der Münchener Magistrat im Verein mit der Polizeidirektion in einer Bekanntmachung vom Jahre 1839 betonte, durch die Gewerbsanmaßung werde der Nah rungszustand der Gewerbsberechtigten auf eine höchst bedenk liche Weise gefährdet und sogar der Rechtszustand der Gewerbe im allgemeinen bedroht, so bezeichnten die Buchhändler in einer von dem Verlagsbuchhändler R. Oldenbourg sewor verfaßten Denkschrift diese Erscheinung auf dem Gebiete des Buchhandels als unnatürlich und als eine Verstümmelung desselben. In Wort und Schrift wurde von den beteiligten Kreisen der Kampf gegen den Zentral-Schulbücherverlag ge führt, der, wie es hieß, durch den Vertrieb der Bücher noch vieles vor allen andern Monopolen voraus habe.") Da die politischen Tendenzen der leitenden Stellen im Zentral- Schulbücherverlag einen Hebel fanden, der den Bestrebungen der Buchhändler Vorschub leistete, so wuchs ihre Erbitterung besonders bei den freiheitlich gesinnten Männern gegen dieses das freie Erwerbsleben hemmende Institut. Der Kampf da gegen wurde besonders heftig geführt in der schon erwähnten »Denkschrift der Bayerischen Buchhändler und Buchdrucker«, worin die schlimme Lage dieses Gewerbes in Bayern in den Jahren von 1830 bis 1848 in packender Weise zur Dar stellung kommt. Die Buchhändler fordern hierin von der Regierung eine gründliche Prüfung ihrer Interessen, die zugleich die Interessen der deutschen Literatur seien, und die Befreiung von einem lange verhängten schweren Drucke »auf dem Wege der Vereinbarung, auf dem der Ausgleichung des hier nun einmal geschaffenen Gegen satzes zwischen einem zweideutigen Institute des Staates und einem ehrbaren Gewerbe zahlreicher und achtbarer Staatsbürger«. Dieser seltenen und wenig bekannten Broschüre haben es die bayerischen Buchhändler uud Buchdrucker hauptsächlich zu verdanken, daß das Monopol des Zentral - Schulbücher- veilags endlich gebrochen wurde. Am 21. Juli 1849 erschien unter Abänderung mehrerer Ministerial-Entschließungen eine Ministerial-Bekanntmachung: »den Central-Schulbücher-Ver- lag und dessen Geschäftsbetrieb betr.«,") welche die Aufgabe des betreffenden Verlags genau bestimmt; in Ziffer II der okr. Die deutsche Literatur und das bayerische Unterrichts wesen in den Jahren 1830 bis 1848. Denkschrift der Bayerischen Buchhändler und Buchdrucker. Augsburg 1849. S. 15. ") Denkschrift der Bayerischen Buchhändler u. Buchdrucker v. I. 1849, S. 15. ") Weber, 4. Bd., S. 397, Nr. 1381. Ministerial-Bekanntmachung wird ausdrücklich hervorgehoben, daß der Stiftungsanstalt beim Druck und Verlag von Schrift werken ein Monopol nicht zustehe, »vielmehr können in den Lehr- und Unterrichts-Anstalten auch andere als in dem Central- Schulbücher-Verlag erschienenen Ausgaben gebraucht werden, sofern die betreffenden Behörden solche als zweckmäßig, ins besondere als korrekt und dem Gesichtsvermögen der Jugend als unschädlich erkannt haben«. Nach Ziffer III der erwähnten Ministerial-Bekanntmachung »hat sich der Verlag jedes Tausch- und Commisstonshandels, sohin alles Verkehrs fremder Artikel zu enthalten, auch allen ausländischen Vertrieb seiner Produkte lediglich den Buchhandlungen zu überlassen«. Nach Ziffer V hat der Verlag im Fall von Rcchnnngsüberschüssen jährlich an jede Kreisregierung eine Anzahl von Schulbüchern zur unentgeltlichen Verteilung an arme Schulkinder, und zwar für jeden Kreis bis zum Betrage von 150 fl., also in Summa 1200 fl. abzugeben; die weitern Überschüsse sollten zur Unterstützung der Witwen und Waisen der Schullehrer verwendet werden. Eine Jnstruklion für die Beamten und Bediensteten des Zentral-Schulbücherverlags vom 8. Mürz 1852") regelie das Verhältnis der Filialverleger zur Stiftungsanstalt und be stimmte zugleich die dienstliche Stellung der Königlichen Administration und den Personalstand des betreffenden Verlags. Da jedoch seit dem Jahre 1849 die Stiftungsanstalt mit der Konkurrenz der übrigen Buchhandlungen rechnen mußte und wenig Geeignetes produzierte, so verminderte sich der Absatz des Verlags von Jahr zu Jahr, so daß dieser schließlich mit Verlust arbeitete. Deshalb wurde im Jahre 1864 der ganze Verlag sowie die Buchdruckerei an Friedrich Pustet 8sn. aus Regensburg verpachtet. Dieser verlegte nun während der Pachtzeit eine Reihe von Schulbüchern unter der amtlichen Firma. Als im Jahre 1874 mit Pustet der Pachtvertrag, den er wegen hohen Alters nicht mehr erneuern wollte, abgelaufen war, entstand mit dem Kultusministerium ein Streit darüber, ob Pustet auch die während der Pacht zeit verlegten neuen Bücher an das betreffende Ministerium abliefern müsse. Ein Prozeß schien unvermeidlich. Da erwarb die Firma Oldenbourg in München den Besitz der Verlagsunternehmungen des Zentral-Schulbücherverlags und stellte diese dem Königlichen Staatsministerium zur Verfügung. Dieses überließ durch einen mit Ministerial entschließung vom 6. Januar 1874'°/ kuratelmäßig geneh migten Vertrag den Geschäftsbetrieb des Zentral-Schul bücherverlags pachtweise an die unter der Firma R. Olden bourg bestehende Verlagsbuchhandlung in München. Es ist aber zu betonen, daß mit dieser Verpachtung keinerlei Vor rechte des Pächters gegenüber andern Verlagshandlungen verbunden waren, sondern die Erzeugnisse der Expedition des Zentral-Schulbücherverlags hinsichtlich ihrer Genehmigung oder ihrer Einführung in den Schulen mit den Erzeugnissen andrer Verlage völlig gleichgestellt waren. Im Jahre 1886 verzichtete die Firma R. Oldenbourg bei Erneuerung des Pachtes der Verlagsrechte darauf, fernerhin ihre Schulbücher unter der Firma »Expedition des Zentral-Schnlbücherverlages« herauszugeben. Im Jahre 1904 erwarb die Verlagshandlung R. Oldenbourg die wenigen von früherer Zeit her noch gangbaren Verlagsrechte der Expedition des Zentral-Schul bücherverlags, und damit hörte auch der Bestand der Anstalt des Zentral-Schulbücherverlags auf, dessen Auflösung bereits der Landtagsabgeordnete Graf v. Drechsel im Jahre 1831") beantragt hatte, um an dessen Stelle in jedem Kreise eine Anstalt ") Döllinger-Strauß 24. Bd. S. 599 f. Im Auszug mitgeteilt bei Weber 4. Bd. S. 334 ff. '°) Weber 4. Bd. S. 335, Anm. 2") Landtagsverhandlungen, Sitzung v. 84. Okt. 1831. B. 21 Protokoll-Nr. 22, S. 53-76.
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