161, 31. Juli 1919. Künftig erscheinende Bücher. BSr,mb,»u,. d. DNchn. Dachi>»nd,i. 8SS l ^ Z. Schweitzer Verlag (Arthur Settier) 8 München ^ Berlin ^ Leipzig 'A Alsbald nach Erlaß der neuen Steuergesetze erscheinen in Schweitzers blauen Textausgaben: Kahn, vr. Otto, Rechtsanwalt in München Blum, vr. Leo, Schriftleiter in München. Kahn, vr. Otto, Rechtsanwalt in München. Blum, vr. Leo, Schriftleiter in München. Außerordentliche Kriegsabgabe für "IHM. 12°. Mit Anmerkungen. Abgabe vom Vermögenszuwachs. 12". Mlt Anmerkungen. Froschmann, vr. G., Heilmeier, M., Rechtsanwälte in Nürnberg. " " V pereles, vr. M. Rechtsanwalt in München. Stern, vr. Fr. in München. Grundwechselsteuer. >2° Mit An Wertungen Vergnügungssteuer. 12° Mir An « merkungen. pereles, vr. M, Rechtsanwalt in München. Slern, vr. Fr. in München. Erbschaftssteuer. >2°. Mit Anmerkungen Fürnrohr, vr. A., Rechtsanwalt in München W Oie große Vermögensabgabe an das Reich. 12°. Mit Anmerkungen. Fürnrohr, vr. A., Rechtsanwalt in München 12 Mit Anmerkungen s Sämtliche Ausgaben werden die Vorzüge unserer blauen Textausgaben aufweisen. Es ist dafür gesorgt, daß sie rechtzeitig « herauskommen. Die Autoren sind als gewiegte Steuerrechtsprakliker bekannt; ihre Bücher werden daher auch besonders von den Steuerpflichtigen gekauft werden. Käufer: Sämtliche Steuerbebörden und -beamten, Rechtsanwälte, Gerichte, die Steuerpflichtigen; für „Grundwechselsteuer" auch die Grundstückyändler und Gemeinden, für „Vergnügungssteuer" vor allem die Gemeinden. Ferner ist in Vorbereitung: Von Schweitzers braunen Handausgaben Zimmermann, vr. F. W. R Finanzpräsident i» Braunschweig. Erbschastssteuergesetz. Mit den Voll- -ugsvorschnften der Staaten. 3. Ausl. Auf Grund des Gesetzes von 1919. Erläutert. 8°. ca M. 15.- Zimmermanns Kommentar war für die bisherige Praxis des Erdschastesteuerrechts maßgebend. Sogleich nach Erlaß des Gesetzes erscheint: In Schweitzers blauen Texlausgaben Bayrisches Vottsschullehrer- und Gchulbedarfsgesetz. Mit Einleitung und sehr ausführlichem Sachregister. 12°. ca M. 2.— I Mit amtlichem Material Käufer: Jeder Lehrer, jede Gemeinde, jede mittlere und » höhere weltliche und geistliche Verwaltungsbehörde.