X- 224, 13. Oktober 1S19. Fertige vücher. «>r1m>lEIV02L Durch besondere Umstände verzögert! Die Anzeige des Hyperion-Verlags in Nr. 187 des Börsenblattes vom 30. August 1919 in Sachen seiner deutschen Ausgabe von S Büchern August StrindbergS ist geeignet, Mißverständnisse hervorzurufen. Oer Hyperion-Verlag behauptet in dieser Anzeige: »Ein von der Firma Georg Müller Verlag, München, gegen uns angestrengtes Verfahren ist vom Landgericht H in Berlin durch Urteil vom 14. Juli 1919 zurückgewiesen.. Diese Behauptung entspricht nicht den Tatsachen. Oer angestrengte Prozeß geht vielmehr im ordentlichen Gerichtsverfahren seinen Weg; bisher hat es das Landgericht II Berlin nur abgelehnt, ohne eingehende Beweis erhebung, die dem ordentlichen Verfahren Vorbehalten bleibt, eine einstweilige Ver fügung gegen den Hyperion-Verlag zu erlassen. Das setzte Wort in diesem Rechtsstreit wird also das Reichsgericht zu sprechen haben. Wir warnen deshalb nach wie vor jeden Sortimenter, die Strindberg-Ausgabe des Hyperion-Verlags zu vertreiben, weil er sich dadurch der Beihilfe beim Vertriebe eines unberechtigten Nachdrucks schuldig machen würde und sich der Gefahr auöseht, vom Verleger der einzig berechtigten deutschen Strindberg-AuSgabe haftbar gemacht zu werden für den Schaden, den er ihm dadurch verursacht. Nachdem ein rechtskräftiges Llrteil in dieser Sache gesprochen sein wird, werden wir deshalb genötigt sein, unnachsichtlich gegen jeden vorzugehen, der diese wohlgemeinte Warnung unberücksichtigt läßt. München, im Oktober 1919 Georg Müller Verlag 1293*