IvvstL «ikinidwkt >. d. «E-nd-r. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. 224, l». Oktober ISIS. (2) In der zweiten Oktoberhälfte werden auSgegeben: Das Rriegsabgabegesetz für ISIS (Mehreinkommen der Einzelpersonen und Mehrgewinn der Gesellschaften). 5.4« Gesetz über eine Kriegsabgabe vsm gesamten Vermögenszuwachs. ^ 8.60 Mit Erläuterungen, herausgegeben vom Geh. Oberfinanzrat E. Zimmermann, Bad. Finanzministerium. Karlsruhe. Beide Steuergelehe des bei Betrieben wie bei Behörden eingeführten Verfassers von Steuerkommentaren behandeln die tilg zur Anwendung kommenden Kriegssteuern. In der ersten Novemberhätste erscheint: Das Erbschaftsfteuergesetz mit Erläuterungen, herausgegeben vom Geh. Oderfinanz» rat V. Zimmermann, Karlsruhe, und Finanzrat vr. Mühe, Karlsruhe. Etwa 16.— Das Buch wird einer der aussührbchsten Kommentare werden und von Privaten NN» Betrieben einerseits, Behörden »nd No tare» andererseits, gesucht werden. Bereits ausgegeben wurde: Das Erbbaurecht mit Erläuterungen, herausgegeben von Paul Wölbling, MaglstraiSrat, Berlin. 5 — Das Buch des auf dem Gebiete der Kommunalwirtschaft be sonders bewanderten Verfassers führt fick ein mit einer Geschichte und einer Darstellung über Begriff, Wesen und wirtschaftliche Bedeutung des Erbbaurechtes. Käufer sind Gemeinden, Notare, Grundbuchämter, Baugenossenschaften. Im Laufe des Monats November erscheinen: Die Erwerbslosenfürsorge auf Grund der erlassenen und inzwischen noch zu erwartenden Verordnungen Erläutert von Geh OberregierungSrai I. Krause, Vorstand des Ober- verstcherungsamteS in Geca-Neutz. Etwa ^ tt.— Der im ganzen Fürsorgewesen bewanderte Verfasser und be währte Kommentator hat seine Erläuterungen auch mit Beispielen und Tabellen versehen, so daß seinem Werk die weiteste Ver breitung bei Llaats- und Kommunalbehürderr, wie Organisationen gesichert ist. Das Grunöerwerbssteuergesetz mit Erläuterungen versehen von Oberamtsrichter vr. Siegfried Ott, Ettlingen t. B. Ott war bereits früher im Verein mit Geh. Oberfinanzrat Zimmermann Mitherausgeber des bisherigen Grundwechselabgabe gesetzes. Seine jetzige Bearbeitung wird sich deshalb um so leichter einführen bei Lteuerbcdör«en. Grundbuchämtern» Notaren, Bau genossenschaften, Grundbesitzern. Bar 80Vv. S Stück 35"/«. 1« Stück 4«°/». Bedingungsweise einzeln nur bet gleichzeitiger Baibestellung. Wir bitten um tätige Verwendung und direkte Bestellung. Verlag von ^rss, Stuttgart, Büchsenstrahe 8.