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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.10.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-10-13
- Erscheinungsdatum
- 13.10.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Nedoktlonellpr Teil X- 224, 13. Oktober 1919. Udachrom Gesellschaft für Farbenphotographie m. b. H. in München. Die Firma Hai sich mit der Farben- photographischen Gesellschaft m. b. H. in Stuttgart-München vereinigt. Die Direktion der Gesellschaft besteht aus den Herren G. Walther, vr. Traube und Herm. Schober, von denen jeder die Firma einzeln zeichnet. (1. Juli 1919.) Leipzig, den 13. Oktober 1919. Geschäftsstelle des Börsenverein» der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Orth, Syndikus. Allgemeiner Deutscher <Z?uchhandlungs- Gehilfen-Derband. Im Monat September wurden ausgezahlt: -kk 1783.40 Krankengelder, „ 750.— Begräbnisgelder, „ 7072.07 Witwen« und Waisengelder, einschl. Zuschläge, „ 1291.17 Jnvalidengelder, einschl. Zuschläge, „ 42.— Stellenlosen-UntersMtzung. Leipzig, 9. Oktober 1919. Der Vorstand. Krankenkasse Deutscher DuchhondlungS- Gehitfen, Ersatzkaff, Leipzig. Rechnungsabschluß für das Jahr 1918. Bermügensübersicht am 31. Dezember 1918. Sparkaffenguthaben Wertpapiere (Nennwert 14.500) Aufgelaufene Wertpapierzinsen Guthaben in Arbeitgeberbeiträgen Guthaben des Kommissionärs Unerhobenes Sterbegeld Unbezahlte Arztrcchnungen Unbezahlte Apothekerrechnungen Rücklage Vermögen: 33.50 13040.- 88.75 81.- Verpflich tungen: 238.36 150.- 167.— 126.10 12561.79 13243.25 13243.25 Gewinn- und Verlustrechnung 1918. Soll: Haben: Abschreibung auf Wertpapiere 775.- Arzlhonorar 556.50 Medizin und Heimittel 559.13 Krankengelder 2595.25 Anstaltsdehandlung III.- Sterbegelder 500.- Zahnbehandlung 299.- Hausgelder 37.— Unkosten 276.47 Mitgliederbetträge 40I9.I5 Arbeilgeberbeilräge 326.26 Freiwillige Beiträge 94.37 Wertpapier- und Sparkassenzinsen 692.31 Sterbegeldkonto 120.- Verlust 457.26 5709.35 5709.35 Leipzig, am 3. September 1919. Der Vorstand. gez. OttoCarlsohn. CarlHintzsche. Wir haben am 4. September die Kassenbelege mit den Bü chern verglichen, uns ferner vom Vorhandensein des Kassen- und Sparkassen-Guthabens, sowie der Wertpapiere überzeugt und deren Übereinstimmung mit den Büchern sestgestellt. Auf Grund unserer Prüfung können wir daher die Richtig keit des Abschlusses für das Geschäftsjahr 1918 bestätigen. Leipzig, den 4. September 1919. Der Ausschuß. Emil Krug. Alfred Tirl. Krankenkaffe Deutscher Buchhandlungs- Gehilfen, Ersatzkaffe, Leipzig. Rach der in der Hauptversammlung am 7. September 1919 vorgenommenen Neuwahl des Vorstandes hat dieser die Ämter wie folgt verteilt: Herr Richard Hintzsche, 1. Vorsitzender, „ Otto Krüger, 2. Vorsitzender, „ Edgar Pilz, Beisitzer, „ Richard Rief, Beisitzer, „ Karl Schmidt, Beisitzer, „ Paul Thoß, Beisitzer. Leipzig, den 30. September 1919. Der Vorstand. Richard Hintzsche. Otto Krüger. Zum Entwurf eines Umsatzsteuerges, tze< Eingabe der Vorstände des Börsenvereins und des Deutschen Verlegervereins an den Herrn Reichskanzler und an die Nationalversammlung des Deutschen Reichs. Leipzig, den 4. Oktober 1919. Der Entwurf eines Umsatzsteuergesctz.'s, wie er der ver- sassunggebenden deutschen Nationalversamml ng vorgelegt wor den ist, bezieht sich allgemein auf Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt innerhalb seines Unternehmens ausführt. Infolgedessen unter liegt auch der Umsatz von „Gegenständen des Buchhandels" innerhalb des Reichs der Umsatzsteuer, und zwar beträgt die Steuer „eins vom Hundert" des Entgelts bei jedem steuer pflichtigen Umsatz. Da auch der deutsche Buchhandel anerkennt, daß die Finanznot des Reichs nicht ohne eine weitgehende Be steuerung des Handels behoben weiden kann, jo sehen wir davon ab, etwaige Bedenken geltend zu machen, die sich gegen jede Be steuerung der geistigen Nahrung unieres Volkes an sich richten. Wir müssen uns aber unbedingt dagegen ausiprechen, nenn etwa für den Umsatz von >§>cgenstünden des Buchhandels die Anwendung des § 14 in Frage kommen sollte, wonach sich die Steuer auf „fünf vom Hundert" des Entgelts bei der im Kleinhandel erfolgenden Lieferung erhöht. Wir verstehen dabei unter Gegenständen des Buchhandels alle Werke der Literatur, Tonkunst, Kunst und Photographie, die durch ein graphisches Verfahren vervielfältigt sind, also außer Büchern und Zeit schriften namentlich Musikalien, Kunstblätter, Atlanten, Land karten, Globen, ferner Lehrmittel, soweit sie der obigen Be griff bestimmung entsprechen; wir bescheiden uns, daß die nach § 20 u. ff. und § 27 u. ff. der erhöhten Umsatzsteuer und der Luxussteuer unterliegenden Gegenstände des Buchhandels von unseren Bedenken nicht mit erfaßt werden sollen, obwohl wir uns nicht verhehlen, daß die von dem Kunsthandel, den Kunst antiquaren und den Vertretern der bnchgcwerblichcn Branchen dagegen erhobenen Einwendungen ihre Berechtigung haben. Wir überlassen es indessen den Vertretern dieser Berusszweige, ihre Wünsche gesondert vvrzutragen. In dem § 14 des Umsatzsteuergesetzes, der die Steuer auf sünf vom Hundert bei Lieferungen von hauswirtichastlichen Gegenständen erhöht, sind zwar Bücher nicht ausdrücklich erwähnt, doch muß aus der Begründung zu dieser Vorschrift geschlossen weiden, daß auch Bücher mit erfaßt werden sollen. Damit stehen freilich im Widerspruch die Ausführungen der Begründung 898
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