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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.10.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-10-17
- Erscheinungsdatum
- 17.10.1919
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Leit, X° 228, 17. Oktober 1919. zelne Firma, in diesem Falle gedeckt durch das Reichspostmini- sterium, eine derartige Bestimmung erläßt, und welchen Un annehmlichkeiten setzen wir uns aus, daß wir eine solche Ver pflichtung unterschreiben, in ähnlicher Weise etwa wie unsere Friedensdelcgierten, nämlich in dem sicheren Bewußtsein, daß wir sie doch nicht halten werden? Herr Schäder (Dresden): Ich wollt« nur Herrn Schott eine Auskunft geben: er nimmt eine Zählkarte und seine Postquit- tung, steckt sie in den Umschlag und schickt sie an den Verleger; dann wird er sein Geld bekommen. So mache ich es bei sämt lichen großen Verlegern, und es kommt fast niemals vor, daß eine Gebühr nicht bezahlt wird. Bei ganz kleinen Firmen kann man es ja über Leipzig gehen lassen. Ich nehme an, daß jeder ein Postscheckkonto hat, und auf diese Weise kommt man dann zu seinem Gelbe. Und wenn ich noch die Reichskursbuchangelegenheit mit einem Worte streifen soll: ich glaube, den Rat geben zu können, darüber einfach zu lachen. (Heiterkeit.) Herr Hiersemann (Leipzig): Darf ich mir ein Wort zur Geschäftsordnung erlauben? — Meine Herren! Wir hören hier sehr häufig Reden von Herren, die Wohl den Vorstandsmitglie dern und den meisten von uns, die wir häufiger hierher kommen, persönlich oder von Ansehen und dem Namen nach bekannt sind; aber Herren, die weniger oft und nicht regelmäßig hier an wesend sind, wissen nie, wer spricht. Ich möchte die freundliche Bitte an den Vorstand richten, die Namen genau, unter Angabe möglichst auch der Firma und des Ortes, zu nennen und deutlich auszusprcchen. Vorsitzender: Ich danke Herrn Hiersemann für seine An regung und werde ihr gern entsprechen. Herr Eckardt (Heidelberg) hat das Wort. Herr Eckardt (Heidelberg): Ich will mir zu der Reichskurs buchangelegenheit auch noch eine Bemerkung erlauben. Selbst verständlich werde ich mich an diese Bedingung des Herrn Sprin ger nicht halten und kann es auch nicht tun. Ich führe im all gemeine» das Reichskursbuch nicht, wie die meisten Heidelberger Buchhandlungen; aber ich bin verpflichtet, der Universitätsbiblio thek ein Exemplar zu liefern. Wir in Heidelberg sind in der glücklichen Lage, daß wir den Bibliotheken zwar noch 71/2"/» ge ben müssen, aber dafür den Teuerungszuschlag auf sämtliche Lieferungen zu erheben verpflichtet sind. Also wir müssen das Reichskursbuch mit dem Teuerungszuschlag liefern; wir können gar nicht anders. Ich weiß nun nicht, wie der Herr Springer sich dazu stellen wird. Vorsitzender: Wenn ich meine persönliche Meinung dazu sagen darf, so kann ich nur empfehlen, daß wir so verfahren, wie es Herr Eckardt macht und wie es auch schon Herr Schäder vorgeschlagen hat; nach der Notstandsordnung können und dür fen wir gar nicht anders handeln. Herr Eggers (Berlin) hat das Wort. Herr Eggers (Berlin): Die Notwendigkeit, die Zahlungs liste den Kommissionären bis zum Anfang April einzuschicken, hat es vielfach unmöglich gemacht, durch den Kommissionär ab zurechnen. Dabei ist mir ausgefallen, daß eine große Zahl von Verlegern noch kein Postscheckkonto hat. Ich möchte das hier ausdrücklich feststellen und den in dieser Beziehung rückständigen Verlegern dringend nahelegen, sich ein Postscheckkonto einzurich ten. (Zustimmung.) Herr Braun (Marburg): Meine Herren! Der Zweck meiner Anfrage ist nicht erledigt. Es handelt sich nicht um das Reichs« kursbuch speziell, sondern nur um die grundsätzliche Frage: Ist ein Verleger überhaupt berechtigt, uns eine solche Bestimmung aufzuoktrohicren? (Rufe: Nein!> Darum handelt es sich; denn wenn Herr Springer das durchsetzt, so ist es sehr leicht möglich, daß morgen eine Gruppe anderer Verleger ebenfalls diese Aus nahmebestimmung trifft. Meine Herren, das ist doch undurch führbar und bringt uns mit allen möglichen anderen Vorschrif ten in Konflikt. (Zustimmung.) Herr Jäh (Halle a. S.): Meine Herren! Ich weiß nicht, ob der Punkt 1 der Ausnahmen von der Notstandsordnung auf diese speziellen Fälle zutrifft. Ich möchte doch auf ihn hinge wiesen haben. Es steht da, daß dieser Teuerungszuschlag, der 914 vom 8. Oktober 1918 eingeführt wird, nicht erhoben zu werderr braucht, sofern es sich um Verkäufe handelt: »1. von Werken, deren Ladenpreise vor dem 8. Oktober 1918 durch Verträge oder behördliche Vorschrift festgesetzt sind.« Ich weiß nicht, ob das hier zutrifst^ Aber es könnte sein. (Ruse: Nein!) Herr Kroiibaner (Göttingen): Soweit mir bekannt ist, ver treibt die Firma Springer das Kursbuch nur in kommisstons weisem Verlage, es ist ihr somit von einer Reichsbehörde zum Vertriebe übergeben worden. Wäre es nun nicht angängig, daß an diese maßgebende Stelle vom Börsenverein oder vom Vorstände des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine aus sich ge wandt wird und Schritte getan werden, damit in Zukunft das Reichsknrsbnch mit einem höheren Rabatt geliefert wird. Das ist meines Erachtens der einzige Druck, den wir ausüben können, denn vielleicht ist die, Firma Springer gar nicht in der Lage, dem Sortiment einen auskömmlicheren Rabatt gewähren zu können. Es ist zu bedauern, daß niemand von der Firma Springer hier anwesend ist, dann hätten wir gleich eine Auf klärung erhalten. Vorsitzender: Meine Herren! Der Vorschlag von Herrn Kranbauer ist ja sehr dankenswert. Ich möchte den Vorstand der Gilde fragen, ob er in dieser Sache Schritte unternehmen will. Vielleicht äußert sich Herr Nttschmann einmal darüber? Herr Nttschmann (Berlin): Meine Herren, wegen des Reichs- kurSbuches, glaube ich, wird es sich nicht lohnen; es müßte schon eine große Anzahl von anderen Fällen vorliegen. Machen Sie es doch, wie es vorhin schon vorgeschlagen ist: sllhrenSie dasReichs- kursbuch nicht; das ist ja das Allereinfachste. (Zustimmung.) Des Reichskursbuchs allein wegen lohnt sich die Sache, glaube ich, nicht. (Zustimmung.) Herr Kommerzienrat Schöpping (München): Meine Herren! Ich kann Ihnen auch erzählen, daß wir die Geschichte mit dem Reichskursbuch in weiß-blauer Übersetzung in München ebenfalls haben. Die Firma Karl Gerber, die das offizielle bairische Kursbuch herausgibt, schreibt auf den Umschlag des Buches, daß das Buch jetzt 1.3g einschließlich Teuerungszuschlag kostet. Tatsache ist also, daß der Teuerungszuschlag auf den Ladenpreis von 1.30 nicht genommen werden darf. Wir haben den Weg, den soeben einer der Herren empfohlen hat, eingeschlagen, haben beim Verkehrsministerium Vorstellungen erhoben und darauf hingewiesen, daß wir den Verdienst brauchen. Das Verkehrsministerium hat uns auseinandergesetzt, daß unser Verdienst auf das Kursbuch infolge des Umstands, daß es früher nur 60 H gekostet habe und jetzt 1.30 koste, ein höherer ge worden sei, und da weitere Aufwendungen nicht nötig wären, so finde unser Anspruch in dem Plus des Verkaufspreises ohne hin seine Deckung. Das war die Antwort, die uns vom Ver kehrsministerium gegeben worden ist. Die Herren sind über alles, was in Berlin vorgeht, bei uns gut unterrichtet und wenden es gegen uns an, wenn es in ihrem Interesse ist; wenn es für unser Interesse ist, dann ist es etwas anderes. Das war früher so, und ich weiß nicht, ob es jetzt besser geworden ist. Ebensogut würde man ja sagen können: das Reichskursbuch hat früher ./t 2.50 gekostet, und jetzt kostet es 8.—, infolge dessen verdient der Sortimenter ja überhaupt mehr. Das ist zwar ein falscher Schluß, aber für die Behörden macht das nichts aus. Herr Friederichsen (Hamburg): Derselbe Fall, den Herr Kommerzienrat Schöpping soeben erwähnte, ist uns auch beim Reichsmarineamt mit den Äekarten passiert. Das Retchsmarine- amt hat die deutschen Seekarten im Preise sehr heraufgesetzt — Karten, die früher 2 bis 3 -/k kosteten, kosten jetzt 6 bis 7 ./k — und hat gesagt: Es darf kein Teuerungszuschlag darauf er hoben werden; die Motivierung war genau dieselbe, wie wir sie von Herrn Schöpping gehört haben, daß eben der Preis der Karten erhöht ist, und das Sortiment infolgedessen so viel mehr daran verdient. Wir haben eine Eingabe gemacht, und diese ist dahin beantwortet worden, daß es jedenfalls nicht zulässig ist, daß die Unterverkanfsstellen den Teuernngszuschlag erheben. Dann möchte ich noch einen Fall erwähnen — es ist mir leider im Augenblick nicht mehr im Gedächtnis, um welchen Verlag es sich handelte —, wo auch ein kleiner Zettel auf der
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