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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1927
- Strukturtyp
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- 1927-02-24
- Erscheinungsdatum
- 24.02.1927
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- Deutsch
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4«, 24. Februar 1827. Redaktioneller Teil. Börsenblatts, d. Dtschn.Buchhandel. durch Anwendung der Vorschriften zum Schutze des geistigen und künstlerischen Urheberrechts (Kunstschutz) als durch andere Be stimmungen sich verwirklichen läßt, also vor allem durch die Vor schriften gegen den unlauteren Wettbewerb und speziell durch die gegen die sittenwidrige Aneignung der Früchte fremder Geistes arbeit gerichteten. Die Bestimmung in K 15 des Warenzeichen- gesetzcs über den Schutz der eigentümlichen Warenausstattung, von der übrigens auf dem Gebiete der Ausstattung von Druck schriften nur ein unzulänglicher Gebrauch gemacht wurde und wird, ist ja in der Tat eine gegen unlauteren Wettbewerb ge richtete, weit über das Gebiet des Warenzeichenrechts in eigent lichem Sinne hinausgehende Bestimmung. Nunmehr verpflichtet aber der Pariser Unions-Vertrag in Artikel 10bi- die Vertrags staaten, einen wirksamen Schutz (Uroisettou ekiectivo) gegen un lauteren Wettbewerb zu gewähren. Die künftige Fassung dieses Artikels, die auf der im Haag im November 1925 stattgehabten Konferenz beschlossen wurde, wird eine bedeutsame Erweiterung und Verschärfung desselben enthalten. Einmal wird in Absatz 2 gesagt, daß als unlauterer Wettbewerb jede Wettbewerbshandlung zu betrachten ist, welche den ehrbaren Gebräuchen (usaxes donnktes) auf kommerziellem oder industriellem Gebiete zuwidcrläuft, und damit nicht genug, wird in Absatz 3 Nr. 1 gesagt, daß unbedingt zu untersagen sind alle Handlungen, die geeignet sind, eine Ver wechselung mit den Produkten eines Konkurrenten hervorzurufen, gleichviel durch welche Mittel. Bei richtiger Auslegung hat schon in der bisher geltenden Fassung Artikel 10>»>- diese Tragweite gehabt. Wenn nun aber über den sittenwidrigen Charakter — dieser Begriff deckt sich ja in der Hauptsache mit dem Begriff Zweifel obwalten kann, so über den Eingriff in das Recht an den Äußerlichkeiten. Die deutsche Gesetzgebung braucht eine Ände rung nicht vorzunehmen, um den Zusätzen zu Artikel 1V>»<- gerecht zu werden, die Anwendung, welche die Rechtsprechung von KK 1 und 16 UWG. macht, genügt in dieser Beziehung vollkommen. Da die Zahl der Staaten, welche den Pariser Vertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums unterzeichnet haben, wesentlich größer ist als die Zahl der Staaten, welche die Berner Übereinkunft unterzeichnet haben, und voraussichtlich auch in den nächsten Jahren noch größer bleiben wird, so ist gerade unter dem Ge sichtspunkte des energischsten internationalen Schutzes der Äußer lichkeiten im Buchhandel die Berücksichtigung der obigen Anregung nicht zu unterstützen. Soweit zu sehen, hat sie auch in Deutsch land keinen Beifall gefunden, sie würde praktisch kaum irgend welche nennenswerte Erfolge haben, könnte aber die möglichste Vervollkommnung des Vertragswerks vielleicht erschweren. Es ist überhaupt unmöglich, in demselben jede Einzelfrage zu regeln, an welcher das Interesse der verschiedenen Bertragsstaaten ein sehr ungleichmäßiges ist. Katholischer Litcraturkalcnder. Begründe, von Heinrich Kelter. Herausgegcben von vr. Julius Dorneich. 18. Jahrgang. Mit 8 Bildnissen. Kreiburg im Breisgau, Herder L Co., 1S2S. XXX, 510 S. 8° Lwd. Mi. 15—. Ter Weltkrieg hatte das weitere Erscheinen des Katholischen Literaturkalenders unterbrochen, und da der Verlag von Fredebeul L Koenen in Essen aus die Fortsetzung verzichtete, hat nunmehr der Herdcrsche Verlag ihn übernommen. Infolge der zwölfjährigen Unter brechung war natürlich eine gründliche Neubearbeitung notwendig. Nicht bloß war die Totenllste sehr umfangreich geworden (1387 Namen), sondern es mutzten auch zahlreiche neue Autoren ausge nommen und das Schriftenverzeichnis der früheren ergänzt werden. Jetzt enthält das Werk 8313 Namen, darunter 2382 neue und 413 Ver weisungen auf Decknamen. Unter den Autoren sind 384 Frauen. Das Ortsregister umfaßt 1410 Orte. Die hohen Zahlen erklären sich daraus, daß alle ausgenommen sind, die auch nur gelegentlich ein Buch oder eine Broschüre veröffentlicht haben. Das ist aber auch beim Kürschner der Kall, und es ist selbstverständlich, dass nicht alle Ausgcnommenen als »Schriftsteller« zu betrachten sind. Keiter hatte 1801 den Katholischen Literaturkalender gegründet, weil damals die katholischen Autoren in den Literaturgeschichten und den Nachschlage werken zu wenig berücksichtigt wurden. Die neuen Namen, die Kelter brachte, wurden dann meist auch in den Kürschner übernommen, und 218 schließlich war dieser von einer solchen Vollständigkeit, daß viele den Kelter sür überflüssig hielten. Trotzdem hat sich der Katholische Llte- raturkalender behauptet; nur ist die alte Streitfrage, wer hinein ge höre, alle, die katholischer Religion, oder nur solche, die als kon fessionelle Schriftsteller tätig sind, nie gelöst worden. Manche haben ausdrücklich ihre Ausnahme verbeten, andere sie nur stillschweigend geduldet. Uber die jetzige Praxis spricht sich der Herausgeber nicht aus. Er hat aber offenbar eine ganze Reihe Namen absichtlich sort- gelassen, und bei anderen, wie bei Bahr und Achleitner, hat er nur einige neuere Werke verzeichnet. Beigesügt sind Verzeichnisse der katholischen Zeitschriften und be deutendsten Tageszeitungen, der katholischen Lexika und Nachschlage werke, der katholijchen wissenschaftlichen und literarischen Gesellschaf ten sowie Verlage. Die Schrift ist kleiner als früher und der Satz viel kompresser, sodatz trotz der inhaltlichen Vermehrung der Umsang des Bandes noch recht handlich blieb. Die Ersahrungen des Herder schen Verlags in der Herausgabe von Nachschlagewerken kamen der Neubearbeitung des Keiter wesentlich zugute. Daß trotzdem noch aller lei Lücken und Jrrtilmer geblieben sind, ist bei einem solchen Werke unvermeidlich. Jedenfalls findet man darin viele Auskünfte, die man anderweitig vergeblich suchen würde, und alle, die den Keiter sriiher benutzt haben, werden gewiß gern den alten abgegriffenen Band durch die neue Ausgabe ersetzen. Tony Kellen. 60 Jahre Grazer Volksblatt. Ein Beitrag zur Geschichte der katholischen Bewegung in Steiermark. Von Karl Schwechler, Chefredakteur. Mit 58 Abbildungen. Verlags buchhandlung Styria, Graz und Wien. 8" IX, 415 S. Mk. 6.20. Seit mehr als einem Vierteljahrhundert steht der päpstliche Ge heimkämmerer f.b. geistl. Rat Karl Schwechler als Chefredakteur an der Spitze des »Grazer Volksblattes«. Er hat nun anläßlich des Ein tritts dieses Blattes in den sechzigsten Jahrgang eine hübsch ausgestat tete, inhaltsreiche Schrift herausgegeben, die er selbst einen »Beitrag zur Geschichte der katholischen Bewegung in Steiermark« nennt. In dem Buch finden wir deshalb auch eine eingehende Darstellung des liberalen Kulturkampfes, der Los-von-Rom-Bewegung, der politischen Verhältnisse, der Bestrebungen auf den Gebieten von Wissenschaft und Kunst und über das katholische Vereinswesen. Was uns hier in erster Linie interessiert, ist aber die Geschichte der Zeitung selbst und ihres Verlages: des Preßvereins mit der Verlagsbuchhandlung »Styria« in Graz. Der Gedanke zur Gründung eines katholischen Tag blattes wurde im Frühjahr 1867 gefaßt in einer Begegnung der Univer sitätsprofessoren Maassen und Tewes mit dem Advokaten vr. Rintelen und dem damaligen Grazer Stadtpfarrpropst vr. Johann Riedl. Am 1. Januar 1868 erschien die erste Nummer, gedruckt bei A. Kienreich. Unter dem tüchtigen Chefredakteur Johann Karlon entwickelte sich das Blatt so rasch, daß cs sogar vom 1. Juli 1868 bis ins Jahr 1870 hinein zweimal täglich erschien. Noch im August 1868 hatte es die Gründung eines Pressevereines in Steiermark nach dem Muster des berühmten Hermagoras-Vereines angeregt. Bald kam ein solcher auch zustande. Er gründete eine Druckerei und übernahm das »Grazer Volksblatt« Air- fang 1871 in seine Verwaltung. Im gleichen Jahre wurde der Truk- kerei eine eigene Buchhandlung, ein Sortiment und Verlag, angeglie dert und damit auch das buchhältdlerische Wirken der Styria begonnen, die 1886 den Titel einer Universitätsbuchdrnckerei und Buchhandlung erhielt. Das Blatt, das auch schwere Tage insbesondere während des Welt krieges und nach demselben durchwachen mußte, vergrößerte sich ständig. Heute besitzt es eine illustrierte Wochenbeilage und im »Sechs-Uhr- Abendblatt« eine zweite (Abend-)Ausgabe. Der Preßverein in Steier mark hat im Laufe der Zeit verschiedene weitere Unternehmungen erwor ben und errichtet. 1893 wurde in Judenburg die Buchdruckerei »Juden burg« gekauft, 1913 dort die »Murtaler Zeitung«. Am 1. November 1906 wurde die Zweigniederlassung »Buchhandlung Styria« in Wien errichtet. In Leibnitz nttd Maria-Zell wurden Papierhandlungen und Zeitungsverschleiße gekauft, in Graz die altangesehene Buchhand lung Ulrich Moser, in Salzburg die Verlagsbuchhandlung Anton Pustet. Ferner wurden noch entsprechende Niederlassungen gegründet und übernommen in Alt-Otting, Obcrwarth (samt der »Oberwarther Sonn- tagszeitnng«), in Tamsweg (samt der »Tanern-Post«), in Schladming und Leoben (samt der »Lcobener Zeitung«), in Knittelfeld (mit der »Knittelfelder Zeitung«). Am 1. Januar 1926 schließlich ging die »Obersteirische Volkszeitnng« in Feldbach in das Eigentum des Preß- vereins über. Wien. C. I.
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