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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.10.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-10-29
- Erscheinungsdatum
- 29.10.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191910295
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«örfenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 238, 29. itover t! dem wir uns auf die elsusula redus sie stantibus beriefen, die der Altreichskanzler selbst so nachdrücklich ins Feld geführt hat (Gedanken und Erinnerungen Kap. 29, Schluß). Endlich ist es gelungen, mit dem Enkel im Juli d. I. eine Vereinbarung zu treffen, die die Rechts frage erledigt hat; daß das Abkommen nicht ohne Vorbehalte ge schlossen wurde, zeigt das Vorwort, dessen Text und Veröffentlichung im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel dem Verlage vorgc- schriebcn worden ist, und von dem Herr I)r. Jrmer sagt, es sei in jedem Falle lebhaft zu bedauern, daß wir diese »reklamehafte Ankündigung« nicht haben bindern können. Wir können also feststellen, daß stufenweise der Termin für die Veröffentlichung des Werkes hinausgeschoben wurde, und zwar jeweils mit unserem guten Willen; wir können feststellen, daß weder der hohe Verfasser, noch sein nächster Erbe den Termin der Veröffentlichung in irgend eine Beziehung zu Leben oder Sterben des Kaisers gebracht haben. Erst die Erbeserben haben den Wunsch ausgesprochen, das Werk nicht bei Lebzeiten des Kaisers veröffentlicht zu sehen. Die Veröffentlichung des dritten Bandes beruht nicht auf einem Vertragsbrüche, sondern auf einer in allen Einzelheiten zwischen den Bismarckschen Erben und uns geschlossenen vertraglichen Vereinbarung. Stuttgart, den 23. Oktober 1919. I. G. Cotta'sche Buchhandlung Nachfolger. Forderungen der Deutschnationalen Handlungsgehilfen. — Auf t-cm 14. Deutschen Handlungsgehilfentag in Leipzig wurde nach den Ansprachen der verschiedenen Berichterstatter un.er großem Beifall eine Entschließung gefaßt, in der jeder Versuch, die kulturbringende Kaufmannsarbeit in ihrer Entfaltung zu behindern, abgelehnt und freie Bahn für den Wertgutgedanken verlangt wird. Der Deutsche Handlungsgehilfentag fordert daher planmäßigen Abbau d?r Zwangs wirtschaft unk eine gesetzliche Grundlage für eine cigen.vüchsige Wirt- sck)aftsent vicklung durch den Ausbau eines Wirtschafrsi echtes, in dem die Kaufmannschaft die ihrer Eigenart und hohen kulturellen Bedeu tung entsprechende Stellung einnimmt. In einer zweiten Entschließung wurde festgelegt, daß an der Durchführung der sozialpolitischen Ziele festgchalten werden solle und daß die jetzt allenthalben versuchte or ganisatorische und soziale Gleichstellung der verschiedenen Angestelllen- grnppeu abgelehnt werde. Sodann wandte sich der Deursche Hand-- lungsgebilsentag gegen alle Versuche sozialistischer Regierungsvsr- treter, die Angcstelltenverbände in ihrer heutigen Grundlage zu er schüttern. Gegen das Betriebsrätcgesetz wurde ein lückenloses, das ganze deutsche Wirtschaftsgebiet umfassendes Fachgruppennetz kcr Handlungsgehilfen, sowie die Fortentwicklung des Tarifvertragon-eseiis und Anstrebung der Gewinnbeteiligung gefordert. Auslandporto. — In die im Börsenblatt Nr. 224 vom 13. Ok tober veröffentlichte Mitteilung über Auslandporto, die wir der Vossischeu Zeitung entnahmen, hat sich leider ein Druckfehler einge schlichen: die Einschreibgebühr beträgt nicht 20, sondern 30 Pfg. Da eine übersichtliche Zusammenstellung aller jetzt im Verkehr mit dem Ausland geltenden Portosätze erwünscht sein dürfte, so geben wir nachstehend eine vom Neichspostministerium herausgegebene Übersicht der Gebühren im Postverkehr mit dem Ausland vom 1. Oktober 1919 an. Land Briefe Postkarten Drucksachen Geschäfts papiere Gewichts- slufe Gebühr eins. stufe Gebühr stufe Gebühr bis 50 x über 50 5 Deutsch- bis I00x 10 Österreich 1 bis über IVO bis 2508 20 Ungarn j 2» g 20 bis 260 2 20 über250 Tschecho- 15 30 über250 bis 500 g 30 slovakische I 20 bis bis 500<; 30 über500 Republik Luxemburg ! 250 x 30 über500 bis 1 1(A 40 bis 1 kg 40 i tx bis 20 a 30 15 30 Übrige LänGür jede sür je sür je der < zurzeit S0 8 6 SV g 5 «nisgenninm. 2Ü ü 20 Meist- Meist- min- Rußland, gewicht bestens 30 Ukraine) Meist- 2 üß 2 kg gewicht Einschreibgebühr 30 Eilbestellgebühr für Brieffendungen 40 nach Deutsch-Österreich und Ungarn 50 H?. s Vb8 Postanweisungen. Land Meiftbetrag Gebühr Deutsch-Österreich 1000 Kronen zurzeit beschränkt auf 100 Kronen bis 5 .K über 5 bis 100 „ 100 „ 250 ^ „ 250 „ 500 „ 500 „ 1000 ^ 20 A 40 H 60 .A 80 100 Ungarn 1000 Kronen zurzeit beschränkt auf 100 Kronen 20 .P- sür je 40 Dänemark 720 Kronen 10^' für je 20^L,mindestens 20P Niederlande 480 Gulden 20 sür je 40 .«t Norwegen 720 Kronen 20 ^ für je 40 Schweden ?20 Kronen 20 sür je 40 Schweiz 1000 Franken 20 für je 40 Brieffendungen mit Nachnahme. Nachnahmesendungen sind zurzeit nur zulässig nach: Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schweiz. Mit Nach nahme belastete Einschreib- oder Wertsendungen unterliegen denselben Gebühren wie gleichartige Einschreib- oder Wertsendungen ohne Nach nahme. Einziehungsgcbühr 15 Pfg. Postpakete. Land Get bis kx ühr .6 -r Bemerkungen Deutsch-Österreich 5 1.25 Nachnahme nicht zulässig Dänemark 5 1.60 Finnland 5 3.60 über Saßnitz , Nachnahme und Schwede, ^ über Dänemark, .„läiiia und Schweden' »Ul°„ig 4.— Nachnahme nicht zulässig Irland 6 3.20 Luxemburg 5 1.25 Fernzone ( Nachnahme nicht —.75 Nahzone / zulässig Niederlande 5 1.60 Norwegen 5 2.80 Schweden s 3.20 Schweiz Tschechoslovakische 5 1.60 Republik 5 1.25 Nachnahme nicht zulässig Vereinigte Staaten 2 6.50 von Amerika 6.50 7.50 Nachnahme nicht zulässig s 8.50 Zoll auf Bücher nach der Tschecho-Slowatai. — Eine an "die Han delskammer zu Leipzig gerichtete Beschwerde des Börsenvereins über die Verzollung von Büchern bei Einführung in die Tschecho-SIowakei ist, wie uns jetzt mitgeteilt wird, von dem Deutschen Konsulat in Prag bei der dortigen Regierung zur Sprache gebracht worden. Das Finanz ministerium in Prag hat darauf, wie uns die Handelskammer schreibt, mitgetcilt, »daß bei der Neuregelung des Zolltarifs darauf Bedacht genommen würde, daß die autonomen Bestimmungen der Zollabferti gung bei Büchern wenigstens teilweise gemildert werden, und auf Tarif Abs. 651 des neuen Tarifs hingewiesen (Sammlung für Gesetz und Rechtsprechung 379 ex 1919). Die Anmerkung 1 unter der Po sition 651 des neuen Zolltarifs lautet: Bücher, Kalender. Bilder (mit Ausnahme der zu Nr. 299 gehörigen Massenerzeugnisse der Bilddruck- manusaktur), Musiknoten usw., broschiert oder in Papier, Pappe, Buch- binüerleinwand oder Leder gebunden, Karten und Bilder ans Lein wand oder Karten aufgezogen, sind nach Nr. 647 nnd 648 zu behandeln, auch wenn die Ecken oder der Rücken in Leder gefaßt sind. Bücher, Kalender, Bilder, Musiknoten usw. in Einbänden, ganz oder teilweise mit Geweben, Wachstuch, Leder, Zelluloid usw. überzogen oder damit ausgestattet, sind nach Beschaffenheit des Einbandes zu verzollen. Ein bände, Mappen, Futterale und dergleichen, in welche Bücher, Bilder usw. eingelegt oder eingeschoben sind, werden separat nach Beschaffen heit des Materials behandelt. Handelsübliche, bloß znm Schutze dienende Envcloppen aus rohem Pappendeckel, auch mit Etiketten sind zollfrei. Hierzu ist zu bemerken, daß die der Zolltarisnummer 647 unter stellten Bücher, Druckschriften, Kalender mit literarischen Beigaben, Zeitungen, (wissenschaftliche) Karten, Musikalien, (beschriebenes) Pa pier, Akten nnd Manuskripte sowie auch die der Zolltarisnummer 648 zugewiesenen Kupfer- und Stahlstiche, Steindrucke, Holzschnitte, Kunst drucke in Farben und dergleichen (mit Ausnahme der zu Nr. 299 ge-
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