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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.11.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-11-12
- Erscheinungsdatum
- 12.11.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 249, 12. November 1919. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Vom 29. Juni 1918 an gaben wir 20 und 30°/» „ 25. September 25 , 35,, „ 15. Oktober 15 , 25 „ „ 6. Dezember 20 , 30 „ „ 4. Februar 1919 „ 25 , 35 „ „ 28. Februar 35 , 45 „ „ 15. April ,, ,> „ 40 , 50 „ Mit Zirkular vom 28. Februar 1919 hat der Vorstand auf gleichzeitig von mehreren Seiten dringend geänderten Wunsch hin die Bestimmung getroffen, daß schon bei Käufen von we nigstens für 190 Mark auf einmal deutsche Bücher gegen Bar zahlung zum Tageskurse geliefert werden dürfen. Wenn auch der bei solchen Geschäften verbleibende Nutzen ein bescheidener ist, so darf doch festgestellt werden, daß in sehr vielen Fällen «ine geschäftliche Verbindung fortgesetzt werden konnte, die ohne dieses weitgehende Entgegenkommen verlorengegangen wäre, und daß manche neue angeknüpft wurde mit Bücherkäufern, die sonst ohne langes Besinnen ihren Bedarf im Ausland gedeckt hätten. Naturgemäß sind die Erwägungen und Wünsche unserer Mitglieder hinsichtlich der Höhe der Kursgutschrift je nach dem Ort ihrer Tätigkeit und der Beurteilung ihrer Kundschaft stets verschieden. Wenn daher beim Vorstand nach einer Änderung der Skala gleichzeitig von der einen Seite mehr, von der andern weniger Zurückhaltung empfohlen wurde, riefen wir uns das Wort eines geschätzten Kollegen in Erinnerung: »Trachten Sie nicht danach, es allen recht zu machen!« Dem wiederholten Wunsch der Vereinigung Schweize- ri-scherBibliothekare nach einer feststehenden, dem Kurs folgenden Vergütungsskala ist der Vorstand im Bestreben, unser Rechnungswesen nicht ohne Not noch mehr zu komplizieren, nur zögernd gefolgt. Die Änderung ist den Bibliotheken einstweilen versuchsweise zugesagt worden. Ein Artikel im Handelsteil der »Neuen Zürcherzeitung« vom 2. März 1919 warf uns Buchhändlern auf Grund irriger Voraussetzungen unrechtmäßige Bereicherung durch Kursgewinn vor und spracht von Millionengewinnen usw. Er erfuhr jedoch eine dankenswerte Widerlegung an Hand der Tatsachen durch unfern Kollegen O. Fehr. Im Juli vorigen Jahres wurde laut einer Mitteilung im »Anzeiger für den schweizerischen Buchhandel« auf Veranlassung unseres Kollegen Herrn vr. Nauer der »Verein schweizerischer Verlagsbuchhändler« gegründet mit dem Zweck, die Interessen der Verleger nicht nur gegenüber dem Sortiment in wirkungsvoller Weise zu vertreten, sondern sie auch Behörden, Autoren und Papierfabriken gegenüber zu wahren. Der Vor stand besteht aus den Herren vr. Nauer, Zürich, als Präsident, Hugo Richter, Zürich, vr. A. Kober, Basel, vr. W. Stämpfli, Bern, und R. Huber in Frauenfeld. Unser Vorstand hat mit Schreiben vom 11. August 1918 gegenüber dem Vorsitzenden des neuen Vereins dem Wunsch Ausdruck gegeben, daß beide Vereine in kollegialer Weise Hand in Hand arbeiten mögen zum Wohl und Gedeihen unseres Standes. Zur Vermeidung einer Personalunion ist Herr vr. Nauer aus dem Verlagsausschuß unseres Vereins ausgetreten. Er wurde durch Herrn Lichtenhahn ersetzt. Unser Wunsch nach erspießlichem Zusammenarbeiten beider Vereine ist erfüllt worden, als das allgemeine Ausfuhr verbot des Bundesrats für sämtliche Waren am 30. August vorigen Jahres uns überraschte und wir sofort in Bern ge meinsam zur Wahrung unserer Berufsinteressen vorstellig wurden. Nachdem Ihr Präsident in zwei Schreiben an das Volls- wirtschaftsdepartement diesem die besonderen Verhältnisse im Sortiments- und Verlagsbuchhandel dargelegt und aus die schwe ren Folgen des Ausfuhrverbots für unfern Beruf auch bei nur kurzer Dauer der Maßregel hingewiescn hatte, wurde ihm Ge legenheit gegeben, am 1l. September gemeinschaftlich mit den Herren vr. Francke, vr. Kober, vr. Stämpfli, Direktor Bett schart und Bäschlin dem Vorsteher des Papieramtes, Herrn vr. Maisch, die Wünsche des Buchhandels persönlich auseinanderzu setzen. » Wir fanden sofort volles Verständnis und erhielten die Zu sicherung, daß bis Ende September für die Ausfuhr von Büchern keine besondere Bewilligung nötig sei. Für die Zeitschriften ist die generelle Ausfuhrbewilligung gleich bis Ende 1918 erteilt worden. In einer motivierten Eingabe vom 17. September 1918 hat Ihr Vorstand nochmals alle in Betracht kommenden allgemeinen und beruflichen Interessen klargelegt. Das Resultat war die Ausfuhrbewilligung vom 12. Oktober bis Ende 1918 für Bücher. Durch die weitere Verfügung des Schweizerischen Volkswinschaftsdepartements vom 28. Oktober 1918 wurde dann eine unbefristete Ausfuhrbewilligung für Bü cher und Zeitschriften erteilt, die seither nie Widerrusen, vielmehr auch auf Karten ausgedehnt wurde. Wir sprechen an dieser Stelle nochmals dem Vorsteher der Papiersektion, Herrn vr. Maisch, unfern verbindlichsten Dank aus für die entgegenkommende Art, mit der er die Verhandlungen mit uns geführt und zum raschen, für uns günstigen Abschluß gebracht hat. Vom schweizerischen Bücherkatalog ist im Be richtsjahre eine zweite Auflage von 2000 Exemplaren erstellt und abgesctzt worden. Das handliche Verzeichnis dient in erster Linie dem Sortimentsbuchhändler und hat auf den Absatz schwei zerischer Bücher günstig eingewirkt. In der Generalversammlung vom 2. Juni 1918 haben Sie den Vorstand ermächtigt, von sich aus eine Kommission zu be stimmen zur Beratung des damals vorliegenden Entwurfs der Verkaufsbestimmungen. Diese Kommission wurde so fort bestellt aus den Herren Beer, Ebell, vr. Nauer, Rascher, vr. Francke, Bäschlin, Fehr, Schüler, Wicke, Delachaux und Hel bing. Leider haben es verschiedene Umstände verhindert, diese Kommission so bald, wie es beabsichtigt war, zu versammeln. Auf Wunsch von Herrn vr. Nauer wurde die erste Sitzung von Anfang September auf Ende dieses Monats verlegt. Da mals hatte aber die Grippe-Epidemie einen derartigen Höhe punkt erreicht, daß die Tagung telegraphisch abgesagt werden mußte. Am 6. November wurde ich für 2/2 Monate zum Militär dienst einberusen, sodatz unsere Verhandlungen erst am 4. März 1919 in Olten stattfinden konnten. Am 4. September 1918 trafen beim Vorstände die Abänderungsvorschläge des Schweiz. Ver legervereins zum ergänzten Entwurf der Verkaufsbestiminun- gen ein. Sie weichen vom letztem hauptsächlich darin ab, daß sie sich nicht unbedingt auf einen Minimalrabatt an unsere Mit glieder festlegen wollen und anderseits den Wicderverkäufern mit Rabatt viel weiter entgegenkommen, als es.unsere frühere Über einkunft erlaubt hatte. Die Bereinigung des Entwurfs ist so weit fortgeschritten, daß unsere Generalversammlung trotz der noch bestehenden Differenzen zu einer Einigung von Verlag und Sortiment gelangen kann und die dringend notwendigen neuen Verkaufsbestimmungen nun bald in Kraft treten können. Es sind mir im Laufe des Geschäftsjahres neun Fälle von Verstößen gegen unsere Verkaufsbestimmun gen gemeldet worden, die Mitglieder unseres Vereins betreffen. In vier Fällen mußte teils direkt, teils mit Hilfe von Verlegern gegen Ntchtmitglieder und Auchbuchhändler wegen Preisunter bietungen verschiedener Art vorgegangen werden. Die heutige Kompliziertheit beim Ermitteln der deutschen Ladenpreise mag dazu geführt haben, daß die Fälle von Verstößen sich gegen früher gemehrt haben. Sie sind alle sofort durch entsprechende Mah- nungen erledigt worden. Unser Verkehr mit den buch händlerischen Vereinen in Deutschland hat sich im vergangenen Jahre auf verschiedene Korrespondenzen beschränkt. Vor allem lag uns daran, daß der Börsenvereins-Vorstand den Mitgliedern des Buchhändlervereins zur Pflicht machte, bei Sendungen nach der Schweiz den S o r t i m e n t s z u s ch l a g von 107» in Anrech nung zu bringen. Nach längerem Zögern teilte er uns mit Schreiben vom 5. November mit, daß er durch eine entsprechende Weisung in der Registrande des Börsenvereins unserm Wunsche entsprechen werde. Zu einer besonderen Bekanntmachung im Börsenblatt ION
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