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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.11.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-11-12
- Erscheinungsdatum
- 12.11.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19191112
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Nedatti»»eler LeU. X« 249, 12. November 1919. Es darf wohl angenommen werden, daß anch im deutschen Perlag der Unterschied zwischen Goldmark und Papiermark immer mehr Be achtung findet und daß von den gegen jeden Aufschlag wegen Sonder interessen (Verwertung alter Auflagen usw.) lautgewordeuen gegneri schen Stimmen manche im Hinblick ans das Interesse der Gesamtheit verstummen. Wenn die Mark noch weiter sinkt — vor kurzem staub sie noch ans 25 Rappen, jetzt ans 18 —, muß anch den noch Wider strebenden die Erkenntnis anfgehen. Dringend not tut, eine einheitliche Regelung, die den einzelnen Verlegern Rückendeckung gewährt, mit allen Kräften so schnell als möglich herbeiznfiihren. Selbstverständlich müßten alle Verleger die aus dem Auslande einlaufenden Bestellungen von Privaten konsequent an das Anslandssortiment überweisen; deutsche Buchhändler müßten aufhören, ' ihren ausländischen Kollegen das Geschäft wegzunehmen, indem sie im Anslande deutsche Bücher ohne Aufschlag anbieten. Wenn sie sich die Sache umgekehrt, sich also an die Stelle des Auslandsbuch händlers denken, wird ihnen der Verzicht nicht schwer fallen. Damit wären »die Löcher an den neutralen Grenzen« doch in der Hauptsache gestopft. Und dem Übel zum größten Teil abzuhelfen, ist besser, als nichts dagegen zu tun. Stuttgart. Kr. Lehmann. AuslaxdiuschlSge. Ja, Bauer, das ist ganz was anderes! Das Börsenblatt hallt wider von de» Entriistungsäußeruuge» ausländischer Sortimenter, die sich über die Auslanbzuschiäge deutscher Verleger beschweren, dagegen nehmen schweizerisch« Verleger nicht die geringste Rücksicht auf das deutsche Sortiment. Ich bestellte 1 Laur, Landwirtschaftliche Buchhaltung, von der Firma Emil Wirz in Aarau. Für diese liefert Herr K. F. Koehler in Leipzig aus: 1 Laur, Landw. Buchhaltung 4.88 ord., 3.88 .tl netto Kursdisserenz 7.20 10.80 bar. Also nur 288"/» Ausschlag! So nimmt der Ausländer sich rück sichtslos sein Recht, wenn aber deutsche Verleger deutsche Bücher nicht verschleudern wollen, so schreit alles über Wucher und ähnliche ge schmackvolle Dinge. Jeder ander« Fabrikant hat seine besonderen Preise fürs Ausland, der deutsche Verleger und Buchhändler soll sich wieder mal einen Maulkorb nmhängen lassen. Rudolstadt, den 8. November 1919. Otto Mark. Die schweizerischen Buchhändler beklagen sich, wenn deutsche Ver leger ins Ausland mit einem Ausschlag von 58—188°/, liefern, um einigermaßen einen Ausgleich zu schassen. Vor mir liegt eine kleine Schrift: Anna Schmid, Ihr lasst den Armen schuldig werden. Verlag Art. Institut Orell Kühlt, Zürich. Umfang 38 Seite». Auslieferung Leipzig. Ord. «« 2-, netto s/t 1.38 58°/» Kursausgleich .1k —.88 , 2.03 Ja, Bauer, bas ist ganz was anderes! R. H. K Unsittliche Literatur. In Nr. 236 des Börsenblattes vom 27. Oktober d. I. erläßt unter vorstehender Überschrift der Ausschuß siir das Börsenblatt eine Be kanntmachung, die seine Stellungnahme gegenüber der Behandlung anstößiger Anzeigen im Börsenblatt In erfreulicher Weise feststellt. Gestatten Sie mir aber, ans einen Punkt aufmerksam zu machen. Es heißt im vorletzten Absatz: »Bezüglich der Anschauung, daß die Zensur ausgchoben sei, liegt hier ein nicht recht verständlicher Irrtum vor. Aufgehoben sind nur die durch den Krieg veranlaßten Zensur vorschriften.» Vielleicht trisft das siir Sachsen zu, für den ehemaligen Bundes staat Preußen aber nicht. In der Anlage überreiche ich Ihnen Nr. 889 der Kölnischen VolkLzeitung vom 2. Juli d. I., in der unter der Überschrift »Zensurlos — schamlos — zuchtlos I- folgendes festge stellt ist: Unterm 12. November 1918 hat der damalige »Rat der Votks- beauftragtcn» einen Aufruf erlassen, in dem er »schon setzt mit Ge setzeskraft folgendes verkündet»: «... 3. Eine Zensur findet nicht statt. Die Lheaterzenfnr wirb aufgehoben. 1. Meinungsäußerung in Wort und Schrift ist frei.» Bis heute ist dieser Erlaß nicht zurlickgenommen, die ganz« be hördliche Sittenzensur ist verschwunden! Alles darf sich heute i» Wort und Schrift breitmachcn, was früher aus wohlerwogenen Interessen der öffentlichen Sittlichkeit zur Verbreitung im Druck verhindert wurde. Diese Mitteilung ist unwidersprochen geblieben. Köln, den 3. November 1919. I P. Bachem. Durch die Tageszeitungen ist im März d. I. die anjcheinend osji- ziöse Mitteilung verbreitet worden svgl. Bbl. Nr. 47), daß durch dis Proklamation der »Preßfreiheit» vom l2. November I9l8 nur die während des Belagerungszustandes eiugesiihrteu Beschränkungen der »Preßfreiheit» außer Kraft gesetzt seien. Da es sich um reichsgesetzliche Bestimmungen handelt, so kann nicht wohl ein Unterschied zwischen Preußen und Sachsen konstruiert werden. Aber wenn auch die Auf fassung der »Kölnischen Volkszeitung» richtig wäre, zeigen die Ver öffentlichungen der »Verbotenen Druckschristen» im Börsenblatt svgl. zu letzt Nr. 247), daß die militärischen Behörden nach wie vor Druck schriften ans Gruiid des Belagerungszustandes verbieten, die Praxis also ein anderes Gesicht hat, ganz zu schweigen davon, daß die Bestim mungen des Strafgesetzbuchs nach wie vor in Kraft sind. Im übrigen kann, wie man sich auch zu der Frage einer behördlichen Zensur stellen mag, keinem Zeitungsunternehmen zugemutet werden, Anzeigen aus- zunchmen, die von den mit seiner Leitung betrauten Organen als schädigend angesehen werden. Red. D»ppel-A»sttefer««gen. ^ Es mehren sich die Fälle, daß manche Verleger, die die Gepflogen heit haben, oft noch vor Drucklegung eines Werkes dasselbe als »dem nächst erscheinend» anzuzeigen, um dann vielleicht erst nach Maßgabe der einianfenden Bestellungen die Höhe der Auslage zu bestimmen, später »och einmal, ohne Mitteilung, daß schon eine frühere Anzeige an das Sortiment erfolgt ist, Anzeigen oder Zirkulare mit Verlangzettel erlas sen und so das Sortiment zu Doppeibestcilungen veranlassen. Es kann doch von dem Gedächtnis des Sortimenters nicht verlangt wer den, daß er sich an derlei Erstanzeigen, die oft Monate zurückliegen, erinnere, und ebensowenig kann man ihm zumute», daß er bet jeden: neu augekllndigteu Werke vielleicht ei» paar Dutzend Seite» des Vcr- schrcibbuches nachsorscht, ob das betreffende Werk nicht schon bestellt wurde. Verständige Verleger pflegen in solchen Fällen, wenn sie zur Aus lieferung der betreffenden Publikation schreiten und ihnen von ein und derselben Firma mehrere Verlangzettel aus dasselbe Werk vorlicgcn, nur einen zu erledigen und bei ihr anzufragcn, ob die weiteren, auf anderen Zetteln verlangten Exemplare auch noch ge- wünscht werden. Es ist doch klar, daß, wen» der Sortimenter seine erste Bestellung erhöhen will, er das Wörtchen »noch» dazu setzt oder bei etwaigen Kürzungen eines früheren größeren Auftrages »»u r ... Exemplare« verlangen wird. »Smarte» Verleger benutzen aber diese gnte Gelegenheit, den Ab satz ihrer Neuigkeiten oder Neu-Auflagen zu verdoppeln, und liefern auch ein Dutzend Exemplare nach einzelnen, »im Laufe der Monate gesammelten» Verlangzettcln dann auf einmal oder, wenn sie besonders »geschäftstüchtig» sind, in kurzen Zwischenräumen ratenweise ans! Gegen diesen, einer Firma, die Wert aus ihren guten Ruf legt, gerade zu unwürdigen Vorgang muß energisch protestiert werden und even tuell solchen »tüchtigen« Geschäftsherren das Handwerk durch Verös- fcntlichungen der Name» gelegt werden. Ein Sortimenter. Berleger-Saktureu. Unser« Notiz »Verlegcrsiinden» in Nr. 228 des Bbl. veranlaßt« zahlreiche Verleger, ein praktisches Fakturcn-Mustcr von uns cinzu- fordern. Wir empfehlen zu weitestgehender Einführung die Fakturen der Firma F. C. W. Vogel in Leipzig nach folgender Art: s f-ft bar Frühe- Neuer Preis rer einschl. ZvH Teuer.- Preis jUschl.a.brosch.Werke da. Hofmeier, Handbuch der >».- l! i8.ro 13.65 12.75 g,l>. iS.- ! 24.- 18 - 18.80 Die Zeitersparnis beim Anszeichncn ist ivesentlich, da der gültige Ladenpreis nicht erst durch zeitraubende Berechnung festzustellen ist. Charlottenburg. Amelang'sche Buch- und Kunst Handlung. 1018
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