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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-11-20
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19191120
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191911208
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19191120
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
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Et^^^D^zugspÄls'!m^2^"l?edÄ?eitra^ ^ ! jSkrUch ^ei SeschäfÄ"tte od"r"Eare"ber VostLI M"erhalb des Dcuttchen welches, Nicytmitglieder im Deutjchen Deiche zahlen für jedes Exemplar 44 Mark hez° 50 Mark iahrlich. «Nach dem Ausland erfolgt Lieferung über Leipzig oder durch Kreuzband« an Nichtmltgliedee m dlejem «falle gegen 5 MarS Zuschlag iüe jedes Exemplar« WAU, M W^,IR> M. " -' Nr. 2SS (R. 142). AWMWMMWLWM« Leipzig, Donnerstag den 20, November 1919. 86. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Verzeichnis der im Monat Oktober 1919 bei der Geschäftsstelle hinterlegten Rundschreiben mit eigenhändiger Unterschrift*). Deutsche Verlags-Anstalt in Stuttgart, Den Herren Ludwig Haid und Martin Mörike ist Prokura erteilt worden mit der Befugnis, die Firma in Gemeinschaft mit einem der Vorstandsmitglieder oder einem anderen Prokuristen zu zeichnen, (1, Oktober 1919.) Otto Junne in Leipzig, Herrn Edgar Bieleseldt ist Prokura erteilt worden. Die Prokura des Herrn Karl Haubold bleibt unverändert bestehen. Beide Herren sind zur Zeichnung einzeln berechtigt, <1, Oktober 1919.) Julius Lebek, Inh, Paul Wache's Erben in Kreuzburg O/S. Das Geschäft ist mit sämtlichen Aktiven und Passiven in den Besitz des Herrn Georg Schmäht über gegangen, der cs unter der Firma Julius Lebek, Inh, Georg Schmähl weiterführt. Der Ehefrau Clara Schmähl ist Prokura erteilt worden, (10. August 1919.) fiibrairie.Edition, S, A, anc, F .Zahn in Bern, Herr Albert Francois Müller ist als Direktor der Gesellschaft be rufen worden, zu diesem Zwecke ist ihm Einzelprokura erteilt worden. (25. September 1919.) E, S, Mittler L Sohn in Berlin. Den Herren Otto Rührig, Kurt Schulze, Reinhold Schoene und Hermann Wehrhahn ist Gesamtprokura in der Weise erteilt worden, daß je zwei von ihnen sie Firma gemeinsam rechtsverbindlich zeichnen. Die dem Prokuristen .Herrn Georg Vollmer erteilten B'ollmachtcn bleiben unverändert bestehen. Die Prokura des Herrn Paul Czihatzky ist nach dessen Übertritt in den Ruhestand erloschen, <27. September 1919.) M u sarion Verlag M, W, Wiedmann L von Guenther in München. Herr Johannes von Guenther ist aus der Firma ausgetreten und hat gleichzeitig die Leitung des Verlags niedergelegt; die Firma lautet nunmehr: Musarion Verlag Nt, W, Wiedmann L Co, Die Prokura der Frau Hedwig Ghisio ist gelöscht, Herrn Alois Schrcmmer ist Pro kura erteilt worden, (September 1919,) Verlag saust alt Benziger L Co., A.-G. in Einsiedeln, Der bisherige Prokurist Herr Oskar Bettschart ist vom Ver- waltungsrat in gleicher Stellung zum Direktor und Mitglied der Direktion ernannt worden unter gleichzeitiger Ertei lung der Berechtigung zur einzelnen und selbständigen Vertretung der Gesellschaft nach außen und zur Einzelunter schrift namens derselben, (September 1919,) Bruno Zcchel in Leipzig, Das Geschäft ist durch Kauf auf die Herren Reinhold Apfelstädt und Eugen W, Schmidt übergegangen und wird von diesen unter der bisherigen Firma wcitergeführt. Die Prokura des Herrn Otto Eckstein bleibt in Kraft, (1, Oktober 1919.) *) Da öfters Rundschreiben über Geschäfts-Gründungen oder -Veränderungen mit der nicht zutreffenden Bemerkung versehen sind, daß ein eigen händig unterzeichnetes Exemplar bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins hinterlegt sei, hat der Vorstand bestimmt, das; in dem monatlichen Verzeichnis der- Leipzig, den 20. November 1919. Geschäftsstelle des Lärsen»erer«s der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Orth, Syndikus. Schweizerischer Buchhändlerverein. Der Schweizerische Buchhändlcrverein, der allen Verpflich tungen eines Kreisvereins des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler gewissenhaft nachkommt, macht Anspruch auf alle Rechte, die ihm zustehen. Als ein solches Recht betrachtet er den Bezug zum deutschen Mark-Ladenpreis. Trotz dieses prin zipiellen Standpunkts und trotzdem eine zwingende Notwendig keit zur Berechnung höherer Auslandzuschäge nicht vorltegt, könnte er einer Valutaregulierung aus praktischen Gründen zu- fttmmen, wenn die Voraussetzungen einer einheitlichen Durchfüh rung und eines wirksamen Schutzes vor Übertretungen vorhanden wären. Da ein staatliches Ausfuhrverbot deutscherseits fast durch weg abgelehnt wird, und da der Entwurf einer »Verkaufsord nung für das Ausland« keine durchgreifende Lösung darstellt, er achtet der Schweizerische Buchhändlcrverein diese Voraussetzun gen als nicht erfüllt. Er würde die Einführung eines Zwangs- kurses unter diesen Umständen als eine schwere Bedrohung auf fassen, sowohl für den Buchhandel im Ausland als auch für die innere Ordnung im deutschen Buchhandel, Namens des Vorstandes des Schweiz. Buchhändlervereins. Bä sch lim Fehr. 1033
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