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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-11-28
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1919
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- Deutsch
- Sammlungen
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Redaktioneller Teil. 262, 28. November 1919. 18. ckaürüunckörw. 1-ex.-8°. 30 8. 218 dlrn. ^lit 41 lliltler- ?iivaid68lt2. I^ex.-8. 18 8. 290 Arn. ^lit 16 öilclortskelu. ^rclraeolo^io. Lnllrält Oie Lidliotliolieir rlvr ch Herren 1)r. Hern» UitLi§ un<l Hutzo klümner, ?rok. a. <i. blniv. 2ürietr. 8". 113 8. 4111 llrn. Kleine Mitteilungen. Leitfaden zur Berechnung von Buchdruckarbciteu. — Auf die die sem Buche in Nr. 255 des Börsenblattes gewidmete Besprechung ging uns von dem Verfasser eine längere Erwiderung zu, der wir folgen des entnehmen: »Es ist richtig, daß Tabellen- und Anzeigensatz auch nach Zeit bc rechnet werden kann. Die normalen Satzzeiten betragen für die Ta belle auf Seite 25 des Leitfadens etwa 4^ Stunden und für die 3 An zeigen auf Seite 26 etwa 6^ Stunden, geschriebenes Manuskript natür lich vorausgesetzt. Mehrfache Rückfragen meinerseits bei tüchtigen Fachleuten haben bestätigt, das; diese Zeiten eher zu niedrig als zu hoch angenommen sind. Laut Juni-Preistarif 1919, Seite 8, ist in einem Orte mit 20"/, Lokalznschlag die Akzidenzstunde ohne Ablegen mit 4.80 zu berechnen. Die Tabcllcnseitc^würde demnach 21.60 i4>6 Stunden X ^ 4.80) und die Anzeigenseitc 31.20 (6>6 Stun den X ^ 4.80) kosten, während sich meine Berechnung nach 1000-Buch- stabenpreis auf rund 21.— für die Tabellcnseite, bzw. rund ./i 30.70 für die Anzeigenseitc stellt; sie ist also noch eine Kleinigkeit niedriger Der Vorteil bei der Berechnung nach 100-Buchstabenpreis besteht darin, daß man es nicht nötig hat, die Satzzeitcn zu schätzen, was sich bei Berechnung nach Stundenzahl, also nach Zeit, nicht umgehen läßt. Da die Berechnungen fast ohne Ausnahme vor Erteilung der Auf träge aufgestellt werden müssen, wo zumeist nicht einmal Manuskripte vorliegen und tatsächliche Unterlagen an Hand von Lohnzetteln über wirklich gebrauchte Satzstunden nicht vorhanden sind, bietet die Be rechnung nach 1000-Buchstabenpreis zweifellos eine weit genauere und sicherere Grundlage als die Berechnung nach Zeit. Die großen Unterschiede bei Abgabe von Angeboten sind znmeist auf vorheriges ungenaues Schätzen der Satzzeiten zurückzuführc». Das gilt nicht nur von den zu niedrigen, sondern oft auch von zu hohen AnAboten.« Richard S e i s f e r t. Wir haben dem Verfasser der angezogcncn Besprechung vorstehende Entgegnung vorgelegt und folgende Antwort erhalten: Es ist eine bekannte Berechnungsmethode, den auf Grund des 1000-Buchstaben- preises ermittelten 'Antrag in Stundenpreise u m zure ch nen , wo bei dann möglichst die Anzahl der Stunden will* i rlich so hoch gegriffen wird, um den »preistariflichen«, vielleicht vorher berechneten Preis herauszubekommcu. Für die Seite 25 des »Leitfadens« (eine äußerst einfache Tabelle) 4>< Stunden Sahzeit anzunchmeu, ist viel zu hoch gegriffen. Hier sind 3^s oder 3 Stunden als völlig ge nügend zu betrachten. Beim Anzcigensatz ist mit Recht davor ge warnt worden, schematisch 100°/« Aufschlag anzunehmen. Wie viele »speckige« Anzeigen gibt es, die nicht so viel Zeit beanspruchen wie glatter Satz! Wenn Tabellen- und Anzeigensatz besser nach Tau sendbuchstabenpreis mit 100"/, Aufschlag berechnet werden, dann ist es doch ganz eigentümlich, daß in den allermeisten Druckereien heut zutage Tabellen sowohl wie Anzeigen nicht im Be rechnen« (Akkord), sondern im »gewissen Gelbe« (Stunden- bzw. Wochenlohn) gesetzt werden. Der Hauptgrund hierfür ist, daß man in Fachkreisen von der Schwierigkeit des jeweiligen prozentualen Auf schlages überzeugt ist und es aus K o n k u r r e u z r ü ck s i ch t e n ab lehnt, schematisch 100"/» auf jede x-beliebig« Tabelle oder Anzeige »drauszuschlagen«. In, übrigen berücksichtige der Verfasser, daß bei der Flucht in die Öffentlichkeit« eine fachmännische Kritik hingenommen werden «nutz, da gerade auf dem Gebiete des Berechuungswescns die Ansichten je nach Lage des einzelnen Falles sehr verschieden sind und vor allem auch die Verhältnisse der jeweils in Frage kommenden Druckerei ein gewichtiges Wort für die benötigte Stundenzahl mitsprechen. zur Jugenderziehung durch mustergültige, geschmackvolle und bc lehrende Vorführungen, verbunden mit Vorträgen, zu verwenden und der gegenwärtigen Geschmacksverwirrung im Kinowesen zu steuern Als beratende Stelle soll ein Ausschuß aus Wissenschaftlern, Künstlern nnd Pädagogen gebildet werden. John Schwerin s Verlag Aktien Gesellschaft in Berlin. — Bilanzkonto per 31. Dezember 1917. Aktiva. Kontokorrentkonto GeseUschaftSerwerbskonto . . . Verlagskonto »Mein Deutschland« Aktienkapitalkouto Reservesondskonto Passiva. Berlin, den 31. Dezember IS17. 44 929 62 63 441 03 IOOOO — 1'8 370 65 100 ooo! 18 370 118 370, John Schwerins Verlag A.-G. Rubien. John Schwerin s Verlag Aktien-Gesellschaft. Bilanzkonto per 31. Dezember 1918. Aktiva. Kontokorrentkonto Berlagskonto 1 (Alte Verlagssachen) .... Verlagskonto II (Mein Deutschland). . . . Berlagskonto III (Dekorations-Maler-Zeitung) Aktienkapitalkonto Reservefondskonto Passiva. Berlin, 31. Dezember 1918. John 86 000 10 000 6 000 100 000 100 000 100 000 chwerin's Verlag Aktien-Gesellschaft. Rubien. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 265 vom 18. N,v. 1919.) Ein Institut für Tiefseeforschung in Monaco. — Aus Madrid wird gemeldet: Hier wurde in Anwesenheit des Königs ein Kongreß für Tiefseeforschung eröffnet. Ter Fürst von Monaco führte den Vor sitz. Außer ägyptischen Vertretern sind für England keine Abord nungen auf dem Kongreß anwesend. Zweck der Beratungen ist die Gründung eines Zentralsitzes für Tiefseeforschung in Monaco. Die Untersuchung des Meeresbodens des Mittelmeeres wird von dem zu gründenden Büro zuerst in Angriff genommen werden. Zum Verkehr mit den besetzten Gebieten. — Im Postverkehr zwischen dem unbesetzten Deutschland und der von französischen Truppen besetzten Rheinpfalz sind folgende Erleichterun gen eingctreten: 1. höhere Wertangabe als 100 ist nicht mehr allein bei Paketen mit barem Geld und Wertpapieren, sondern auch bei Paketen mit anderem Inhalt zulässig, unbeschadet der Bestimmungen über die Beschränkung der Ein- und Ausfuhr in der Nheinpfalz und unbeschadet der gewissen Banken vorbehaltenen Versen- dungsgcschäfte; 2. solche Zeitungen nnd Zeitschriften, deren Postvertrieb nicht gc stattet ist, sowie Bücher und Broschüren können als Druck sachen oder in Postpaketen nicht allein von Buchhandlungen und Zeitungsagenturen, sondern auch von jeder Privatperson in der Pfalz aus dem unbesetzten Deutschland bezogen werden, ausgc nommen solche Druckerzeugnisse, deren Einfuhr allgemein in die Pfalz von der Besatzungsbehörde bereits verboten ist oder noch verboten werden wird. Für die zum Ober-Postdirektionsbezirke Trier gehörigen Kreise Berncastel, Bitburg, Dan», Prüm, Wittlich, Saarburg (Bz. Trier) Trier Stadt nnd Land hat die französische Bcsatznngsbehörde, die Ende August an die Stelle der amerikanischen getreten ist, folgendes äuge ordnet: Die Einfuhr aller Zeitungen, Zeitschriften, Broschüre» und Bücher § ohne vorherige Prüfung oder Genehmigung ist gestattet, soweit nicht Ein städtisches Reformkinematographcntheatcr auf künstlerischer ein ausdrückliches Verbot einzelner derartiger Druckwerke bereit« Zlasis richtet die Stadt Jena ein, in engster Verbindung mit der ! besteht oder später ergehen wird. Durch die Post dürfen jedoch nur Volkshochschule Thüringen und dem Landcsamt für Jugendpflege. Der ! solche Zeitungen und Zeitschriften vertrieben werden, deren Bezug durch Zweck der Einrichtung ist, das Kino zur Volksbildung und besonders ' die Post französischerseits besonders genehmigt worden ist Der Ver 1074
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