Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1919
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- 1919-12-09
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- 09.12.1919
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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NkdaMoniSn Leil. X- 271, 9, Dezember 1919. PersonalimchriMen. Gestorben: am 23. November nach längerem Leiden im 68. Lebensjahre Herr Carl Eduard Schreiber, Inhaber der Firma Fried. Ana. Schreiber in M aric n berg (Sachsen), die er 1877 von seinem Pater übernommen hatte und seitdem durch eisernen Fleiß und rastlose Tätigkeit zu Anseheu bei seinem Kundenkreise und im Buchhandel gebracht hat. Die der Traueranzeige in diesem Blatte beigefügten Worte kennzeichnen den Entschlafenen in treffender Weise: »Ein schaffensfreudiger Geist, nimmer müde Hände ruhen von ihrer Arbeit«. August Renoir f. In Paris ist August Renoir im Alter von 78 Fahren gestorben. Ein außerordentlich geschickter Schilderer des eleganten Lebens, hat Renoir zahlreiche Bilder junger Frauen und Mädchen in allen Situationen gemalt. Ernst Stahl -s-. Der Botaniker und Direktor des Botanischen Gartens der Universität Jena, Prof. Or. Ernst Stahl, ist dieser Tage in Jena, 72 Jahre alt, gestorben. Er hat eine Reihe botanischer Werke, vorzugsweise über Entwicklungsgeschichte, Phusiologie der Reizbewe gungen und Ökologie der Gewächse veröffentlicht, die in der Fachwelt Aufsehen erregten. Sprechfaul. (Ohne Verantwortung -er Redaktion- jedoch unterliegen alle Einsendungen de» Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) AuslaudruschlSge. Ja, Bauer, das ist ganz was anderes! Die Redaktion des Börsenblattes hat sich veranlaßt gesehen, unse rer Einsendung in Nr. 260 eine längere Ausführung über die Berech tigung des deutschen Auslandzuschlags anzuschließen. Damit geht sie leider um den Kernpunkt der ganzen Frage herum, denn wir haben in unserm Artikel die Berechtigung deutscher Auslandzuschläge ja gar nicht bestreiten, sondern lediglich zeigen wollen, aus welchen grundver schiedenen Notwendigkeiten die deutschen Auslandzuschläge und die schweizerischen Kursdifserenzzuschläge hervorgegangen sind. Es liegt uns auch vollständig fern, gegen die Maßnahme der deutschen Verleger Einspruch erheben zu wollen, denn dem schweizer Verleger können im Gegenteil die Auslandzuschläge nur recht, und sogar willkommen sein, da durch die Preiserhöhung des dentschen Buches auch das teuerere schweizerische Erzeugnis, im Jnlande wieder konkurrenzfähig wird. Wenn aber für den deutschen Verleger, der nur indirekt die Entwer tung seines Buches im Auslande zu spüren bekommt, Auslandzuschläge als berechtigt anerkannt werden, um wieviel mehr liegt dann für den schweizer Verleger, der an allen Lieferungen ins Ausland direkten Schaden erleidet, die zwingende Notwendigkeit vor, einen Kursdiffe- rcnzzuschlag zn erheben! Diese beiden Zuschläge entspringen jedoch so durchaus verschiedenen Ursachen, daß sie zu Vergleichen eigentlich gar nicht hcrangezogen werden sollten. Zürich, 1. Dezember 1910. Art. Institut Orell Füßli. Abteilung: Verlag. Vor Tische, d. h. in Nr. 260, las man anders. Obwohl die Ein senderin dort erklärt, daß sie auf die Berechtigung des Auslandzu schlags der deutschen Verleger nicht eingehcn wolle, macht sie dem deutschen Verlag den Vorwurf, daß mit dem Auslandzuschlag eine vollständig ungerechtfertigte Benachteiligung ausländischer Mitglieder des Börsenvereins, die dem Verein gegenüber die gleichen Pflichten haben, wie das deutsckje Mitglied, herbeigeführt wird«. »Die Dinge«, meint sie, »liegen tatsächlich so: Der deutsche Verleger erhält in jedem Falle für sein zum Markpreis hergestelltes Buch seinen Preis in der gleichen Währung, ob er das selbe im Inland oder im Ausland verkauft. Er erleidet also trotz des niedrigen Standes der Valuta keinen Verlust«. Das sind diejenigen Sätze, die in Verbindung mit dem gegen uns erl-obenen Vorwurf, die Sprechsaal-Einsendnng in Nr. 249 ausgenommen zn haben, »ohne die Berechtigung von Kursdifferenz-Zuschlägen zu prüfen oder den ange griffenen Verleger in die Lage zu versetzen, sich in der gleichen Nummer dazu zu äußern«, Veranlassung zu unserer Erwiderung gaben. Wenn jetzt das Art. Institut Orcll Füßli erklärt, daß dem schweizer Verleger »die Auslandzuschläge nur recht, und sogar willkommen sein können«, so konnte dieser Standpunkt mit dem besten Willen nicht aus der Ein sendung in Nr. 260 herausgelesen werden. Vielmehr mußte man daraus den Eindruck gewinnen, als sei es der Einsenderin um den Nachweis zu tun, daß der Auslandzuschlag der deutschen Verleger im Gegensatz zu dem Kursdifferenz-Zuschlag der schweizer Verleger der Begründung entbehre. Von alledem bleibt in der vorliegenden Ein sendung nichts übrig als die Behauptung: beide Zuschläge entsprängen »so verschiedenen Ursachen, daß sie zu Vergleichen eigentlich gar nicht herangezogen werden sollten«. Ist dem tatsächlich so, oder hat nicht vielmehr beides: der Aus- landzuschlag des deutschen Verlegers wie der Kursdifferenz-Zuschlag seines schweizer Kollegen einen gemeinsamen Ursprung? Ist er nicht in der Bervertung des Geldes zn suchen, darin, daß im Verkehr zwischen Deutschland und der Schweiz — um uns auf diese beiden Länder zu beschränken — der Wert ausländischer Waren nicht nach dem Wert des ausländischen Geldes bemessen werden kann, da beide von ganz verschiedenen Gesichtspunkten ans beurteilt werden müssen? Fremdes Geld ist Ware wie jedes andere Gut und kann als Wert messer nur insoweit hcrangezogen werden, als es die wirtschaftlichen Verhältnisse der betr. Länder zulassen. Sehr richtig sagt das Art Fnstitut in seiner Einsendung in Nr. 260, daß ein Kurs ausgleich von 50, ja selbst 200"/« nicht den Ausfall decke, den ein schweizer Verleger bei Lieferungen nach Deutschland erleide. Er muß ihn mit in den Kauf nehmen, wenn er sein Buch in Deutschland nicht, unverkäuflich machen, nicht auf den Nutzen verzichten will, der ihm trotzalledein noch aus dem Mehrverkauf erwächst. Umgekehrt muß der deutsche Verleger einen Anslandzuschlag erheben, um seine Ware vor der Verschleuderung im Anslande zu schützen und einen Ausgleich gegenüber den Preisen zu schaffen, die ihm bzw. der deutschen Volkswirtschaft bei dem Bezüge von Waren aus dem Auslande be rechnet werden. Auch dieser Ausgleich kann nur bis zu der Grenze gehen, wo das deutsche Buch im Auslande noch konkurrenzfähig ist. Die Entwertung der deutschen Mark im Auslande ist nur zum ge ringsten Teile durch das Übergewicht der Einfuhr über die Ausfuhr entstanden, den Hauptanteil daran haben die Phantasiepreise, die wir unter dem Druck der Verhältnisse zahlen mußten, und mehr noch speku lative Transaktionen, wie die Verschleuberung unseres Geldes, um es dem Zugriffe der Steuerbehörden zu entziehen, und andere Machen schaften. An diesen trägt nicht allein der deutsche Verkäufer schuld. Deutschland denkt nicht daran, sich seiner Verpflichtungen dem Auslande gegenüber zu entschlagen, aber noch weniger will es der Ver schleuderung seines Geldes nun auch noch die Verschleuderung seiner Waren folgen lassen, wie es zum Teil leider Gottes schon geschehen ist und noch geschieht. Ist doch das nach dem Auslande verschleuderte Geld zum weitaus größten Teil mit dem Hunger und den Entbehrun gen des deutschen Volkes erkauft, richtiger, ans ihnen gewonnen wor den, und Hunger und Entbehrungen wären auch weiter unser Los, wenn wir der Bewertung unserer Arbeit, die heute fast allein in der Ausnutzung unserer produktiven Kräfte besteht, die Bewertung der Mark durch das Ausland wie sie sich in der Valuta ausprägt, zugrunde legen würden. So fühlbar auch der Einfluß des Kursstandes auf unsere Wirtschaft ist und so sehr er in demselben Maße znnehmen wird, in dem wir beim Bezüge von Rohmaterialien und sonstigen Gütern ans das Ausland angewiesen sind, so ist diese Bewertung doch sehr verschieden von der Geltung der Mark im Jnlande, nicht nur, weil unsere Produktion unter ganz anderen Verhältnissen als die des Aus landes steht, sondern mehr noch, weil unsere ganze Lebenshaltung viel bescheidener ist. Mit Ausnahme einiger Kriegsgewinnler müssen sich alle Volksgenossen Entbehrungen aufcrlegen, ivie sie vor dem Kriege unerhört waren, Entbehrungen, durch die allein eine notdürftige Auf rechterhaltung unserer Wirtschaft möglich ist. Eine Lebenshaltung gleich der vor dem Kriege würde, bei der Verflechtung aller Zweige unserer Volkswirtschaft und ihren Beziehungen zur Weltwirtschaft, ganz andere Bücherpreise zur Folge haben, als sie der deutsche Büchermarkt gegen wärtig aufweist. Ein Anrecht auf die gleiche Preisberechnung hat das Ausland nicht, weil es unter anderen wirtschaftlichen Voraussetzungen und hinsichtlich Leistung und Gegenleistung in ganz anderen Bezieh»», gen zu uns steht wie unsere auf Gedeih und Verderb miteinander ver bundenen Volksgenossen. Es hat nur das Recht, unsere Bücher zurück- zuwcisen, und wird davon ohne weiteres Gebrauch machen, wenn sie an seinen! Geldc gemessen nicht mehr preiswert sind. Die gleiche Stellung ergibt sich für das deutsche Publikum gegenüber schweizer Veröffentlichungen, die es in Zukunft von einigen Ausnahmen ab gesehen — nur dann kaufen wird, ivenn sie für deutsche Verhältnisse noch erschwinglich sind. So zeigt sich, bis in die letzten Folgerungen hinein, daß hüben wie drüben die inländischen Verhältnisse den Preis bedingen und daß beide — das deutsche wie das schweizerische Buch - sich den Bedingungen des Landes anpassen müssen, in das sie Eingang suchen. Ist das nun, Bauer, fragen wir mit der Einsenderin, wirklich etwas anderes? Red. INS
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