Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-12-09
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19191209
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191912093
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19191209
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
- Monat1919-12
- Tag1919-12-09
- Monat1919-12
- Jahr1919
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. 271, 9. Dezember 1919. di« Gehilfenschaft des Sortiments, soweit es nicht Kommissions- schreibe! sind, ist sehr vernünftig und sieht das ein, und ich hoffe, daß die meisten es einsehen, und daß sich eine ganze Anzahl Sortimenter morgen dazu bereitfinden wird, sich aus den Standpunkt des Verlegers zu stellen. Ich würde bitten, diesen Versuch zu machen und nicht, wie hier vorhin vorgeschlagen wurde, ohne weiteres zu sagen: Wir Verleger liefern jetzt direkt, wir geben dem Publikum bekannt: wir liefern direkt ohne Auf schlag. Ich glaube, daß es nicht zweckentsprechend wäre, das reguläre und ernste Sortiment auf diese Weise zu umgehen, son dern daß cs sich empfiehlt, erst einmal zu versuchen, ob sich die Verleger gewisse Freunde unter dem Sortiment erwerben können, die ihre Ladenpreise unbedingt innchalten werden. vr. Walter de Gruyter (Berlin): Meine Herren, es steht doch fest, daß 8 4» nicht nur in die Verkehrsordnung cingreift, son dern auch in die Satzungen — in ß 3 ganz bestimmt. Damit ist aber auch ausgesprochen, daß der Antrag 4» morgen gar nicht zum Beschluß erhoben werden kann; denn dann treffen aus ihn die Bestimmungen zu, die der Z 56 enthält: Zur Abänderung der Satzungen bedarf es eines vom Vorstande oder von 60 Mitgliedern des Börsenvereins aus gehenden Antrags; letzterer muß sechs Wochen vor der jähr lichen Hauptversammlung dem Vorstande zugegangcn sein. Beschließt die Hauptversammlung, aus einen solchen An trag einzugehen, so ist er einem zu diesem Behuf« zu wählen den außerordentlichen Ausschüsse zu überweisen, usw. — Er muß also erst dem Ausschuß — entweder dem schon gewählten oder einem neu zu wählenden -- überwiesen werden. Dieser Antrag kann somit morgen gar nicht zum Beschluß er hoben werden. Hans Volckmar (Leipzig): Es tut mir leid, daß heute in dieser Sitzung eine Stimmung herrscht, wie sie Wohl seit langen Jahren nicht so aufgeregt gewesen ist. Wir vom Vorstande des Börsenvereins haben natürlich immer das Bestreben, in den vor bereitenden Sitzungen wenigstens die Wege zu ebnen, die zu einer Verständigung zwischen Verlag und Sortiment führen, wie wir es ja jedes Jahr glücklicherweise zustande gebracht haben und hoffentlich auch diesmal zustande bringen werden. In der gestrigen Nachmittagssitzung ist es leider schon nicht zu derselben Verständigung gekommen, die wir glücklicherweise im vorigen Jahre zur selben Stunde bei der Schaffung der Not standsordnung herbeiführen konnten. Heute scheint es mir leider so, als ob heute nachmittag eine solche Verständigung nicht er reicht werden könnte. Und doch glaube ich, daß Verlag und Sortiment gerade bei diesem Punkte der Tagesordnung gar nicht so weit auseinander sind, und in diesem Glauben, den ich aussprechen möchte, hat mich eine kurze private Besprechung be kräftigt, die ich jetzt in aller Eile mit Herrn vr. Springer hatte. Ich möchte also bitten, eine vermittelnde Stellung einnchmen zu dürfen. Zunächst möchte ich aber Herrn Hofrat vr. Ehler- mann und Herrn vr. de Gruyter widersprechen. Der eine der beiden Herren, Herr Hofrat vr. Ehlermann, hat behauptet, daß das Verlagsrecht, das Recht, den Ladenpreis festzusctzen, nicht nur den Verkehr zwischen Verleger und Autor begründet, sondern auch den Verkehr zwischen dem Verleger und dem Sortimenter. Herr vr. de Gruyter ist noch weiter gegangen und hat gesagt, daß die Anträge, die die Gilde zu 8 4» stellt, sogar eine Satzungsänderung bedeuten. Ich glaube, daß Herr vr. de Gruyter sowohl wie Herr Hofrat vr. Ehlcrmann dem 8 3 der Satzungen, der hierfür ausschlaggebend ist, nicht die richtige Deutung gegeben haben. Dieser § 3 lautet in dem be treffenden Punkte: Insbesondere haben alle Mitglieder die Pflicht, unter Be achtung der oben erwähnten Ordnungen, Beschlüsse und Be stimmungen die von den Verlegern festgesetzten Ladenpreise einzuhalten. Herr vr. de Gruyter schließt daraus, daß man auch eine Ab änderung der Ordnungen, soweit sie sich auf das Recht zur Fest setzung des Ladenpreises beziehen, nicht anders behandeln könne, als indem man eine tatsächliche Satzungsänderung vor nimmt. Ich erinnere daran, daß man dann, streng logisch ge nommen, im vorigen Jahre die Notstandsordnnng auch nicht illO hätte durchführen können. (Zuruf: Es war auch ein Fehler!) — Wenn Sie auf diesem Standpunkt stehen, haben wir ja eigent lich im vorigen Jahre etwas Satzungswidriges getan. (Zu- slimmung.) Da die Notstandsordnung aber von allen Gerichten bisher anerkannt ist, so, meine ich, können Sie, wenn Sie sich durch Billigkeitsgrllnde zu einem Nachgeben in diesem Punkt« bewegen lassen, sich in derselben Weise darüber hinwegsetzcn wie im vorigen Jahre. Aber ich möchte gleich einschalten: ich bin kein Fürsprecher für diesen 8 4». Ich Flöchte vielmehr sosort betonen: ich halte ihn für etwas ganz Undurchführbares. Also ich spreche hier nicht für den 8 4», sondern ich spreche nur rein theoretisch zu den vorgebrachlen rechtlichen Bedenken. Meiner Auffassung nach ist dieser 8 3 der Satzungen unbe- dingt so auszulegen, daß der Sortimenter nur insoweit zur Einhaltung des Ladenpreises verpflichtet ist, als nicht durch die Ordnungen des Börsenvcreins hierüber etwas anderes bestimmt wird. Es steht ausdrücklich da: »Insbesondere haben alle Mit glieder die Pflicht, unter Beachtung der oben erwähnten Ordnun gen . . . . « Also wenn die Ordnungen abgeändert werden, so wird auch diese durch die Satzungen für den Sortimenter be gründete Pflicht entsprechend verändert. Somit würde meiner Auffassung nach 8 4» durchaus nicht den von Herrn vr. de Gruyter vorgeschriebenen Weg, als Satzungsänderung behandelt zu werden, durchlaufen müssen. Aber ich habe bereits gesagt: ich halte 8 4» für vollkommen überflüssig; denn er gibt dem Sortiment nicht einen roten Dreier in die Hand und ist dem Verlag unbequem. Ich würde also dafür sein, daß man aus 8 4» nicht zukommt. Man wird es verstehen können, wenn der Verlag diesen 8 4» einmütig ablehnt. Etwas anderes ist cs aber mit 8 4o und 4<i. Vorsitzender: Darf ich darauf aufmerksam machen, daß wir erst 8 4» besprechen wollen? Hans Volckmar (Leipzig): Es ist schade, daß ich das nicht im Zusammenhang sagen kann; es gehört eigentlich innig zusammen. Vorsitzender: Ich stelle anheim. vr. Alfred Gicsecke (Leipzig) (zur Geschäftsordnung): Meine Herren, wann wollen wir nur fertig werden? (Sehr richtig!) Die Debatte läuft immer wieder ganz auseinander. Wir müssen endlich zu greifbaren Ergebnissen kommen. (Sehr richtig!) Ich schlage vor, daß wir uns zunächst auf eins beschränken und uns zunächst lediglich darüber unterhalten: Was erklären wir über 8 4»? Da ist vom Vorstand ein Vorschlag gemacht worden. Es muß darüber gesprochen werden: Wollen wir das machen, oder wollen wir etwas anderes tun? Etwas Weitergchendes zu be sprechen ha! keinen Zweck. Es mutz entschieden werden: Nehmen wir den Vorschlag des Vorstands an oder nicht? Im letzteren Falle müssen Gegenvorschläge gemacht werden. Sonst kommen wir zu keinem greifbaren Resultat. vr. Walter de Gruyter (Berlin): Ich teile durchaus die Auffassung des Herrn vr. Giesecke. Wir sind ja vorhin auf diesen Weg geführt worden durch die Erklärung des Herrn Voigtländer, der mit Recht sagte: Mit einem bloßen Übergänge zur Tagesordnung kommen wir nicht durch; wir müssen sehen: auf welchem praktischen Wege wahren wir uns gegen dieses Lasso, das uns umgeworfen werden soll? Da hat Herr vr. Paetcl vorhin einen Vorschlag gemacht. Ich habe einen andern. Ich wiederhole im Gegensatz zu dem, was Herr Volckmar nach meinem Urteil unzutresfend dargelegt hat: der sicherste Weg ist, wir berufen uns einfach auf die Satzungen. Nach den Satzun gen ist cs ganz unmöglich, morgen diesen Antrag zum Beschluß zu erheben. Es wäre gewiß besser, wenn wir morgen zu erregten Ausein andersetzungen nicht kämen. Aber diese ganzen Vorschläge sind doch nichts anderes als eine Ausnutzung der Majorität, über die die Buchhändlergilde verfügen zu können glaubt. Sie will von Jahr zu Jahr jetzt neue Vorteile für sich gewinnen. (Sehr richtig!) Bisher hat der Verlag in jedem Jahre nachgegeben und immer wieder nachgegeben. Er hat auch im vorigen Jahre im Hinblick auf die ganz besonderen Zustände der Notstandsord nung zugestimmt. Die Ratstnndsordnung ist freilich auch in ge-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder