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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-12-09
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1919
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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jdi» 271, 9. Dezember 1919. Rcbakttineller Teil. wissem Sinne ein Widerspruch gegen die Satzungen, aber ge heiligt durch die ganz besonderen Verhältnisse und anerkannt durch die Verleger. Damit ist aber nicht gesagt, daß wir in diesem Jahre diesen Schritt wieder tun sollen, sodaß er hüben und drüben zur Gewohnheit wird. Steigert doch unsere Nach giebigkeit nur die Zähigkeit, jedes Jahr mit neuen und urige- sunderen Forderungen an uns heranzuireten. So glaube ich, wir schlagen den sichersten Weg ein: wir lassen uns auf weilere Erörterungen nicht ein, meiden jede Erregung und sagen: der Ausschuß mag beraten; er mag für die Tagung, die nns die anderen Satzungsänderungen Vorschlägen wird, auch dies vor bereiten. Vorsitzender: Herr vr. Giesecke hat ganz recht, daß die Dis kussion sich ins Uferlose zu verlaufen droht. Besprechen Sie doch erst den Ihnen vorliegenden Antrag des Vorstandes, und dann machen die Herren vr. de Gruyler und vr. Ruprecht vielleicht ihren Gegenantrag. Lassen Sie mich noch einmal unfern Antrag mit einem Zusatz verlesen: Der Verlagsbuchhandel erklärt, daß der Zusatz zu 8 4» gegen das Gesetz verstößt, und daß er jeden Versuch, ihm das Recht auf Bestimmung des Ladenpreises zu verkümmern, mit allen Mitteln bekämpfen wird. Der Zusatz ist außerdem satzungswidrig (Z 3) und kann deshalb nach § 56 nicht zur Abstimmung gebracht werden. (Lebhafte Zuruf«: Sehr gutl) vr. Wilhelm Ruprecht (Göttingen): Meine Herren, wenn wir uns besonders auf diese Begründung berufen, so sind wir hincingefallen, sobald entschieden wird: Das verstößt nicht gegen die Satzungen. Sie dürfen nie vergessen: die Satzungen und Ordnungen des Börsenvereins innezuhalten, ist der Buchhändler verpflichtet. Früher durfte der Ladenpreis dadurch unterboten werden, daß ein Rabatt erlaubt war. Da haben wir niemals gesagt, das wäre ein Verstoß gegen die Satzungen. Jetzt dürfen sogar auf den Ladenpreis 10°/> aufgeschlagen werden, ohne daß wir darin einen Verstoß gegen die Satzungen sehen. Wenn wir uns darauf berufen, heißt cs einfach: Wir haben unsere Juristen herangczogen, und die erklären: es ist kein Verstoß gegen die Satzungen — oder es wird sogar in diesem Sinne gerichtlich entschieden. Also ich würde mich nicht so sehr darauf berufen. Der erste Teil geniigt: daß er den Zusatz mit allen Mitteln bekämpfen wird. Wir können hinzufügen: daß der Verlegervcrein seinen Mitgliedern empfiehlt, nur noch unter Ausschluß des K 4» der Verkehrsordnung auszuliefern. Vorsitzender: Ich wollte selbst noch eine Bemerkung machen. — Unser Herr Justizrat Anschütz hält den Satz: »Der Zusatz ist außerdem satzungswidrig« für bedenklich und meint, daß er sich nicht aufrechterhallen läßt. Wenn der Z 4» nicht gegen die Satzungen des Börscnvereins verstößt, braucht der in ß 56 einge setzte Ausschuß ihn nicht zu behandeln. Wir wollen deshalb von Vorstands wegen den Zusatz wieder streichen, und wir bleiben dabei, Ihnen einfach unsere erste Fassung zur Annahme zu empfehlen: Der Verlagsbuchhandel erklärt, daß der Zusatz zu K 4-> gegen das Gesetz verstößt, und daß er jeden Versuch, ihm das Recht auf Bestimmung des Ladenpreises zu verkümmern, mit allen Mitteln bekämpfen wird. Ich bemerke dazu, daß unser Herr Justtzrat Anschutz meint, daß der Zusatz des Herrn Nitschmann unter allen Umständen gegen das Gesetz verstößt, daß wir also berechtigt sind, einen solchen Beschluß zu fassen. (Zurufe: Gegen welches Gesetz? — Inwiefern?) Gegen "tz 21 des Verlagsgesetzes. (Hermann Hillger: Wir können ja hinzuschreiben: gegen das Verlagsgesetz Z 21.) Ich möchte doch bitten, daß die Redner, die noch zum Wort gemeldet sind, sich zunächst äußern, (vr. de Gruyter: Ich ziehe meinen Antrag zurück. — Zuruf: Schluß der Debatte!) Es ist Schluß der Debatte beantragt worden. Stimmen die Herren dem Anträge zn, dann muß ich die Versammlung fragen, ob die Redner, die sich noch zum Wort gemeldet haben, noch ge hört werden sollen. Es sind die Herren Voigtländer und Klasing. (Wird bejaht.) Robert Voigtländcr (Leipzig): Ich muß leider Herrn vr. de Gruyter darin gegenüberlreten, daß er meint, 'es liege ein Verstoß gegen die Satzungen vor. (vr. Walter de Gruyter: Ich habe meinen Antrag zurückgezogen!) — Also wir find alle der Meinung, es ist kein Verstoß gegen die Satzungen. (lu. Walter de Gruyter: Nein, ich bin nicht dieser Meinung; ich ziehe meinen Antrag nur zurück, um die'Verhandlung abzukürzen!) — Dann wäre das insoweit erledigt. Aber noch sind wir darüber nicht hinweggekommen, daß die Entschließung, die uns der Vorstand vorschlägt, doch meines Erachtens bei weitem nicht genügt. Die Sortimenter unter Füh rung des Herrn Nitschmann werden sich sagen: Was können die Verleger denn dagegen machen? Sie wollen das nicht gern; aber wir beschließen es eben, und dann werden die Verleger das schon inn müssen; jedenfalls tun wir Sortimenter nachher das, was wir wollen, und dann wird die notwendige Folge — und das ist eine sehr ernste Sache — eines Beschlusses der mor gigen Hauptversammlung durch deren Mehrheit sein, daß dieser Paragraph zur Verkehrsordnung angenommen werden kann. Dann entsteht immer wieder die Frage: Was nun? Wir müssen uns meines Erachtens heut« darüber schlüssig werden: Was ge schieht, wenn morgen dieser Beschluß gefaßt wird?—- und als ge nügendes Drohmittel zur Abschreckung ist meines Erachtens der Vorschlag des Vorstands nicht zu betrachten, (vr. de Gruyter: Beim Antrag unter 8 können wir das machen!) Direktor Gustav Kilpper (Stutigari) (zur Geschäftsordnung): Wir haben die Entschließung, die vorhin vorgelesen worden ist. Außerdem haben wir Stellung zu nehmen zu dem Antrag der Gilde auf Erhöhung des Teuerungszuschlags, und bei dieser Ge legenheit kann ja die clwas schärfere Wendung, die Herr Voigt länder im Auge hat, noch ihren Ausdruck finden. Fritz-Otto Klasing (Leipzig): Ich hoffe dringend, daß Herr Voigtländcr das, was er jetzt gesagt hat, bei der späteren von Herrn Kilpper erwähnten Gelegenheit der Versammlung noch viel eindringlicher ins Gehirn hämmern wird; denn das ist unsere einzige Rettung schon von dem Gesichtspunkt aus, daß, wenn unsere einzige Waffe die sein sollte, daß die Annahme des Nitschmannschen Antrags gegen das Urheberrecht verstößt, wir im Falle der Annahme einfach waffenlos sind; denn die Waffe wird uns durch eine klein« redaktionelle Änderung des Wortlauts aus der Hand geschlagen, und in der Hauptversammlung des Börsenvereins wird das sicherlich genehmigt. Hier heißt es: »Das Recht der Bestimmung des Ladenpreises ist abhängig von der Festsetzung auskömmlicher, den jeweiligen wirtschaftlichen VerhälMissen entsprechender Bezugsbedingungen«. Es braucht aber nur der Sortimenter auf den sehr naheliegenden Gedanken zu kommen, zu sagen: das Recht der Festsetzung des Laden preises bedingt die Festsetzung auskömmlicher, den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechender Bezugsbedingungen? Das ist eine redaktionelle Änderung, die sehr einfach ist, und die dazu führt, daß die Annahme des Antrags nicht mehr mit dem Gesetz in Widerspruch steht. Dann haben wir das, was der Antrag sagt, glatt angenommen. Vorsitzender: Wünscht noch jemand das Wort? — Das ge schieht nicht. Dann bringe ich die Erklärung, die Ihnen der Vorstand vorgeschlagen hat, zur Abstimmung. Ich brauche sie wohl nicht noch einmal zu verlesen. (Zurufe: Nein!) Ich bitte die jenigen Herren, die dagegen sind, sich zu erheben. — Einstimmig angenommen! Wir kommen dann zu den KK 4 e und 4 s. Die können wir zusammen behandeln. K 331 ist erledigt; das ist nur ein re daktioneller Zusatz, wie ich schon ausgeführt habe. Ich bitte diejenigen Herren, die das Wort wünschen, sich zu melden. Hans Volckmar (Leipzig): Ich möchte meine Ausführungen von vorhin fortsetzcn. — Der §4« soll nicht in seinem Sinne verändert, sondern nur in seiner Auslegung nach den Wünschen des Sortiments festgelegt werden. Es ist bisher schon so ge wesen, daß, wenn von einem Schriftwerk der Ladenpreis ausge hoben wurde, das eintrat, was das Sortiment jetzt auch für die Herabsetzung sinngemäß wünscht — also Zurückgabe bzw. Zurückverlanaung seitens des Verlegers. Aber es hat bisher noch Nil
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