1840 47, 25, Februar 1927i Bibliographischer TeU. — Anzeigcn-Teil. Börsenblatts, d. Dtschn. Buchhandel. komLv, Vr666rie: OevIoZIs l'yonnaE. M. ?aris: Passes univ. 6« k'Pkmcs. 8° 40 k'r. ^toeekUu, k»u> <I«: OrisA. kari«: 8- 15 k>. rkiollitzr, 5.: ?ou>r vomprsn^Ps l^arbi-s et Irl lorst. III. ?ari8: Uselislts. 8" 27 k'l'. 50 e. !krsiek. I^eon: I^'espnt 6s ?srl8: I^idr. OsII'imrllxl. 8° 6 k>. (6oII. cl'^uss.) 2vIIer, 6a8ton: I^a reunion 6e IVlstr ä I« k'ranes (1652—1648). 1: I^'oeeuipÄtion. 8oe. 6's6. »1^68 dellss 1stt?S8<. 8" 40 ?r. Gin Besuch der Leipziger Frühjahrs-Messe darf auch aus kleinlichen Gründen nicht unterbleiben 6. Anzeigen-Teil. Gl'Wsiliche Eiiinchiuiiiien und Verliiideniilgcn. L klU^LL, llvllll- VXO IiIX8'I1I.1XI1llllXO, VLKL.L6, SLK4.IX W 15, Klülll.'llZ'I'llXN.IXIXI 220 lnlisker unserer Firnis, Herr kOI^I^OK, sin Herr ^8LL^^8^. Die k'irms ?I^. I^LIkLIO, ke- W iZ, 6en iZ. k'ekrnrsr 1927. I^L088 L Wiener Auslieferung Meinen Geschäftsfreunden in Österreich gebe ich zur Kennt nis, das! ich die Firma lkllb81i, k 1-^6, in die Lage versetzt habe, mit dem heutigen Tage meinen Verlag wieder vollständig zu den bekannten Bedingungen auezuliesern. Leipzig, den 25. Februar 1927 .. , , Philipp Leclmn fun. Unter Aufhebung der bisherigen Abmachungen treten vom 1. Marz d. I. ab die folgenden Meruligsbebiligliligm in Kraft. 1. Auslieferung meiner Verlagswerke erfolgt nur von Langensalza. Erfüllungsort und Gerichtsstand Langensalza. 2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. 3. Lieferung erfolgt stets zu dem bei Eingang der Bestellung gültigen Preise. 4. Rücknahme von Schulbüchern ist ausgeschlossen; andere Rück sendungen nehme ich nur an, wenn vorher Verständigung darüber erfolgt ist. Für solche Rücksendungen berechne ich 103o des Rechnungsbetrages als Spesen. 5. Beträge bis M. 20.— werden im allgemeinen durch Nach nahme erhoben. Bei größeren Beträgen wird Vorfaktur ge sandt oder bei mir bekannten Firmen in Rechnung, zahlbar innerhalb 10 Tagen, geliefert. 6. Bei Firmen, die regelmäßig von mir beziehen, richte ich nach Vereinbarung Monatskonto ein. Diese Firmen haben un aufgefordert jeweils bis zum 1ö. des folgenden Monats ihr Konto glattzustellen, andernfalls ich die Vergünstigung des Monatskontos aufhebe und nur unter Nachnahme liefere. Ebenso liefere ich auch bei Beträgen über M. 20.— nur unter Nachnahme, wenn Lieferungen in Rechnung nicht ' ordnungsgemäß beglichen worden sind. 7. Zahlung in Wechseln ist nur nach vorheriger Verständigung zulässig; Annahme von Wechseln behalte ich mir also aus drücklich vor. 8. Firmen mit Monatskonto gewähre ich besondere Ver günstigung, indem ich bei einem Umsatz von monatlich über M. 200.— 33° über M. 300.— S°/-> Uber M. 500— 8"/-> des Rechnungsbetrages zur Gutschrift bringe. In Streitfällen werde ich mich auf diese dreimal erscheinende Anzeige berufen. Langensalza, den IS. Februar 1927. Julius Deltz. Pädagogischer Verlag.